Ausgabe 
2.8.1917
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Spiritus, PeLvoleum, Oel ufw. hergestellt, gelagert oder deraLbenet werden.

II.

Weitergehende Verbote in Pokizeiverordnungen oder in Arbeits-! VrdnUngen werden durch dieses Verbot nicht berührt.

Die Direktoren der staatlichen Jnstititte und Depots sind be- lgE, für den Bereich des Depots Ausnahmen von dem porstehen- : Verbot Kuzulassen, dieselbe Befugnis steht den Ortspolizeibe- 5den für die in ihrem Bezirk gelegenen Fabriken, Betriebs- Nnd Lagerräume zu. Tie Befreiung von dem Verbot ist an Ort Und Stelle deutlich kenntlich mache::.

Diese Betauntnrachiung ist in allen zu I genannten Stellen in deutlich lesbarer und in die Augen fallender Weise anzuschilagen. Men so sind in allen Räumen, für welche dieses Verbot gilt, Schilder mit der AufschriftRauchen bei Strafe verboten" anzu­dringen. Die Anschläge smd während der ganzen Dauer des Kriegs- -ürstandes zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erneuern.

IV.

Zuwiderhandllurgen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, heim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geld­er« fe bis zu 1500 Mark bestraft.

Der stellvertretende Kommandierende General:

Riedel, Generalleutnant. _

fen den Oberbürürgermeister zu Gießen und die Großh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wie die Kriegsamtsstetle Frankfurt a.M. mitteilt, soll es Vorkommen, daß Mlhlenbetriebe, denen Wasserkraft und die dazu- gehörige Einrichtung zur Verfügung stehen, die Wüsserkrast nicht Genügend ausnutzen. Jtrsbesondere ist es zur Kenntnis der KriegA- imtSstellc gekommen, daß zahlreiche VttHlen, trotz der Antriebs- mkgltckMt durch Wasserkraft, Dampfkessel in Betrieb halten.

Im Interesse der Kühlen ersparnis muß dringend darauf ge­halten werde::, daß Dampfkessel erst dann in Betrieb gesetzt werden, Venn etwa vorhandene Wasserkräfte voll ausgenutzt sirrd.

Wir empfehlen Ihnen entsprechende Ueberwachung der Mühlen- hetriebe und Berichterstattung, falls Wasserkräfte reicht restlos »usgenützt werden solltew

Gießen, den 26. Juli 1917.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen _ Dr. Usinger. _

Jbetv.: Versorgung mit Frühkartoffeln.

An die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nachdem bestimmt worben ist, daß der Verkauf der Frühkartof­feln durch bei: Erzeuger unmittelbar au den Verbraucher nicht ge- vrttet ist, wölken Me aujf Verlangen der Verbraucher bis zumj ITSeptember ds. Js. gültige Bezugsscheine (5 Pfund ivöchentllch Kr die Mrson) ausstellen und diese den Vereinigten Getreide- Händlern m Gießen zuschicken, die angewiesen sind, für Befriedi­gung der Bedarfsanmeldung zu sorgen. Wer Kartoffeln bezielü, eühält nicht die an ihre Stelle getretene Mehl Zulage, wofür wir Sie verantwortlich m'achen.

Vorstehendes ist ortsüblich bekanirtznmachen.

Gießen, deir 30. Juli 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: Lang ermann. __

ifef tr.: Bau schätzen für der: VI., VII. und VIII. Bezirk des

Kreises Gießen.

An die Großh. Bürgermeistereien Dorf-Güll, Eberstadt, Ettingshausen. Grüningen. Harlmch, Hattenrod, Holzhrim, Kolnhäuser-Hof, Lich, Münster, Nieder-Bessingen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Bellersheim, Bettenhansen, Birk­lar, Hrmgen, Inheiden, Langsdorf, Muschenheim, Obborn­hofen, Trais-Horloff, Utphe, Langd, Nonnenroth, Raberts­hausen, Rodheim a. d. Horloff, Röthges, Steinheim und

Villiugen.

An Stelle des Fürstlichen Banrats Schön in Lich und des Maurermeisters Heinrich Falk in Hungen ist ans Antrag dsr Großh. BrandUxrsickierNrngsvammer Darmstadt vorläuftg Architekt Conrad Schlchmacher von Gießen als ,Hilfsbanschätzer für die Bezirke VI, VII und VIII verpflichtet tvorden.

Gießen, den 24. Juli 1917.

Großherzogliches Krcisamt Gießeu.

__ Dr. Usinger. _

Betr.: ZuckerverbrauchSregelun g.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Grmw des 8 2 Abs. 2 der Bekanntmachung von: 1. De-

E ber 1916 (Kreisblatt Rr. 156) wird bekanntgegeben, daß die den Monat September zustehende Zuckcrmenge in Höhe von Gramm zusammen mit einer nochmaligen Son­derzulage von Zucker für die häusliche Obstver­ve r tun g in Höhe von ungefähr 2000 Gramm auf den Kops der Bevölkerung im Monat August zur Ausgabe gelangt.

ES können daher auf die Zuckermarken 30 bis einschließ­lich 3 2 je 900 Gramm, Mammen 2700 Gramm Zucker bezogen werden. Mit Ablauf des 31. August verlieren diese Marken ihre Gültigkeit.

dliuf die Marke 32 gelangt an die Verbraucher 500 Gramm Kandiszucker zur Abgabe.

Wir beauftrage:: Sie, diese Verfügung ortsüblich bekanntzu- Machen.

Gießen, den 1. August 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Pr. usinger.

Betr.: Bekämpfung des Schleichhandels.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Von verschiedenen Seiten ist mit Recht darüber Klage geführt worden, daß der unerlaubte Schleichhandel neuerdings immer größeren Umfang annimntt. Insbesondere sollen Frühkartoffeln in großer Menge von Privatpersonen, oft getverbsmäßigen Händ­lern direkt bei den Produzente:: aufgekauft und so der öffentlichen Bewirtschaftung entzogen werden. Da in diesem Umvesen eine schwere Gefahr für die Sicherstellmrg der allgemeiner: Dolksernähl- rung, insbesondere auch der Versorgung der großen Städte zu erblicken ist, ivird ersucht, die örtlichen Wrrtschaftscmsschüfft uriij

a rechender Weisung versehen zu wollen. Ausgabe der Wirt­s-Ausschüsse müßte es sein, bei der Landbevölkrung dahin gehend aufklärend zu loirken, daß der stets zunehmende Schleich­handel mtt Landesprodukten bedrohliche Folgen für das wirt­schaftliche Durchhalten zeitigen und die allgemeine Bolksernährung auf das schwerste gefährden kann. Pflicht aller Lcmdnürte ist es, derarttge Aufkäufer, die sich unter Umgehung der gesetzlichen Vor­schriften aus Schleichwegen besondere Vorteile gegenüber der all­gemeinen Versorgung verschafftn wollen, zurückzuweisen und auf die öffentliche Bewirtschaftung zu verweisen.

Im Einvernehmen mit den Oberen Verwaltungsbehörden wird mit Unterstützung von Milftärpersonen eine scharfe polizeiliche Kontrolle geübt und eine strenge und unnachsichtttche Bestrafung aller Zuwiderhandelnden herbeigeführt werden.

Gießen, den 27. Juli 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Langermann.

Betr.: Die Ausführung des Kohlensteuer gefetzes.

Au den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grvßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die näheren Ausführungsamoeifungen zu der Bekaiullmachung des Bundesrats vom 14. Juni lfd. Js. (Kreisblatt Nr 119' über die yljusführung des § 6 Msatz 2 des Kohlenftenergeseßes, konnten von: Großh. Ministerien: des Inner:: noch nicht erlassen werden. Es ist zweifelhaft, ob sie überhaupt in der nächste:: Zeit getrost«: werde:: kömwn Im Aufträge Großh. Ministeriums des Innern Weisen wir Sie an, umgehend die Kirr Durchführung der obe:rg»: nannte:: Bekanntmachung erforderlichen Maßnabnren :mbv- schadet der Vorschriften einer demnächst tzlu erlassende:: AussiW- rungsanweisung zu treffen.

Gießen, den 27. Jiüli 1917.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: L a n g e r m a n n. _

Betr.: Holzabfuhr.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kresses.

Für die Zeit vom 1. bis 15. Juli uiw vom 15. bis 31. Juli 1917 sind Berichte über die geschehene:: Fuhrleisttkugen narr in ganz beschränkter Anzahl eingelaufen.'

Wir verweisen wiederholt ans unsere BekarmtmaHrng vom 27. März ds. Js. im Kreisblatt Nr. 53 und sehen der Zuserwim-g Ihrer Meldungen innerhalb 3 Tagen entgegen.

Gießen, den 1. Augtcst 1917.

Gwßher?,oaliches Krcisamt Gießen.

I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereiniglmg Lang-Gvns.

In der Zeit von: 7. bis einschließlich 14. August 1917 werktags auf dem Rathaus zu Lang-Göns das HauptgeldauA- ^eichungsverzeichnis nebst Beschluß von: 19. JUli 1917 zur Ein­sicht der Beteiligten offen. .

Dagfährt Kur Erhebung von Ei:::ve:ü)nngen hiergegen findet daselbst Mittwoch, den 15. August 1917, vormittags 89 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Unfügen entlade, daß die Richterscheine:ü»en mit Eiiuvendungen ausgesck>lossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen. Friedberg, den 20. Juli 1917.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommiffür.

S ch n i t t s p a h n , Regienmgsrat.

ZwillingSrunddruck der Brühl'schen Univ.-Duch- und Stemdruckerei. R. Lange, Gießer