Ausgabe 
30.7.1917
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Bekanntmachung

Itur Abänderung bei Verordnung über Preisdeschränkung-en bn Kersäufen von Schichvaren vom 26. September 1916 i Rei che- Gesetzlü. S. 1077). Vom 19. Juli 1917.

.. Buudesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats in wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 lReichs-Gesetzbl. S. 32,) folgende Ver­ordnung erlassen:

Artikel 1. An Stelle des § 6 Abs. 2 der Verordnung über Kocisbeschränkungen bei Verkäufen von Sckwhwareu vom 28. Sep- tenrlni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1077) treten folgende Bor- fchriften.

Tos Sch«iedsoerr<bit prüft auch auf Antrag der zuständigen Stellen die Preise nach und bestimmt die nach ^ 1 in Be» Hindung mit den von der Gu tachterüonrnüssion für Lchuhivaren- preise (8 9) aufgestellten Richtsätzen angeinessenen Preise. Er­gibt sich hierbei, daß ausgezeichnete oder von einem Ländler gezahlt»' Preise höher sind als die angemessenen, so hat das Schiedsgericht zugunsten des Reichs die erzielten Ueberpreise einzuziehen

Welche Stellen im Sinne des Abs. 2 Satz 1 Zuständig sind, bestimmen twrbehaltlich der Borschrift im § 12 die Landes- zentralbehörden.

Artikel 2. Diese Verordnung tritt mir dem 31. Juli 1917 in Kraft.

Berlin, den 19. Juli 1917.

Ter Stellvertteter des Reichskanzlers.

Dr. Lelfferich.

Verordnung

fiber die Aufhebung der Verordnung über Döchstpveise für Rüben vom 26. Oftober 1916 »Reichs-Gesetzbl. S. 1201).

Vom 13. Juli 1917.

Aus Grund der Verordnung über Dri-oaSmuhnahnreu zur Sicherung der VolkSernähnurg vom 32 Mai 1916 (ReichS-Gesetzbl. G. 101) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Errich- ftrotj eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai- 1916 iRcichtzh Gesetzdl. S. 402) wird bestimmt:

Die Verordnung ilber Höchstpreise für Rüben vom 26. Okiobar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1204) tritt mit bmi $hge der Bei tun düng dieser Verordnung außer Kraft.

Berlin, den 13.Juli 1917.

Der Präsident des KriegsernährungsamteS.

__von Batocki.

Bekanntmachung

betreffend Höchstpreise für Rüben. Vom 20. Juli 1917.

Unsere Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über Höchstpreise für Rüben vorn 26. Oktober 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 1204) vorn 12. Dezember 1916 wirdhicrnrrt ausgehoben. Darmstadt, 20. J»üi 1917.

Großherzoglich's Ministerium des Innern *. Loinbergk.

An den Oderbüraermkifter zu Gießen. das Großh. Polizei- 6ml Gießen, die Grvßh. Bürgermeistereien der Landgemein den und die Großh Gendarmerie des Kreises

Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu veröffentlichen. Gießen, darr 36. Juli 1917.

Großherzoglichs Kreisamt Gießen, vr. U s t n g e r.

Betr.: Vornahme einer gewerblichen Betriebs.;ähkung An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter DinweiS auf das Ausschreiben vonr 14. Juli 1917 im KreiSblatt Rr. 120, empfehlen wir Ihnen, alsbald Zählbezirke 'wie bei den regellnäßigen Volkszählungen zu bilden, für welche je ein ZShlerzu bestellen ist. Auf st einen Zähler sind ellva 10 Betriebe zu rechnen. Die Auswahl der Zähler ist sorgfältig vorzunehmen. Zu diesem Amte sind nur solche Personen zu berufen. ivelch die all- gemvmen Kenntnisse besitzen, die zum Verständnis dieser Aufgabe erforderlich sind und zugleich tu ihrer PersönliM'it eine OXlvähr M die geunssciihafte Ausführung der ihnen übertragenen Ge- Mtte bieten Dv- Bestelluua der Lehrer als Zähler ist zulässig Wir Iwfstn, daß dw,e suh aus Ansuchen der Bürgermeistereien zur Mithilfe bereit sind« Lassen werden.

, ^,?!?^^udig, vor allem in größeren Gemeinden, die in

mehrere Zahlbezirke zerfallen, die Zähler gemeinschaftlich illvcr ihre

£ $*Jä5 ten ^Meu und sie auf besondere Sttuvienateiteg der Ausfüllung der Listen aufmerksam zu machen.

In ne r halb 8 T a g e u wollen Sic uns b e r i ch tc n:

1. wieveel Zähler Sie bestellt haben und

2. wer diese sind

rr, Pf,fl unuimftlngiich w'tivendig. daß die Gemeindevorständ« gena>lestenS mit Wefeii und Ztveck der Zählung aus den ^ttn.achn^ Drucksaelvn, die Jhi«n baldigst zu gehen, ver

D^ Zähler ,md rechtzeitig mit heu Zählpapstrm. nämlich: Drucksache 1: Merkblatt für Zähler,

Drucksache 2: Merkblatt zur Durchführung der Belrstbszäh- . lung,

Druchach 3: Fragebogen.

zil versehen, so daß sie für den Begum des Zählgeschastes *^ Us> cn^2 fl 1 ^ tcn ^chö-n anl 6. August bereit sind.

scaawem die vorstehend genmmten Drucksachen Ihnen von uns zugegangen sind, wollen Sie diese sofort prüfen, ob die Zahl der- selben dem mutmaßlichen Bedarf entspricht. Ist dies nicht der Fall.

da^. rtehlende bei uns nachzusordern. Diese Nachtorderungen musten be>anders begründet sein.

r ^ Augu st Die Zähiungssorinulare

,rno josort danach ernzusmnmeln und spätestens dis zum 20. August an uns ourzu,enden.

Der Zähber nrutz die Formulare sofort an Ort niid Stelle g.mau prmen, ^rrtümer berichten oder Fehlendes ergänzen lasten oder leidst ergänzen.

,Formular muß mit der darauf geforderten Unterschrift ver,even ,ern.

,»;r ^*°*§21^5^** in einer Gerneinüe nicht vorhanden sei», so must^i Fehlverrck-te unbedingt erstattet werden.

Gießen, den 27. Juli 1917.

Gvoßherzoalickcs Krcisamt Gießen. _ I. V.: H emmerbe.

Bekanntmachung.

©clr.: Aufruf der jüngsten Jahres klaffe des nichtgedienten Land­sturms. Geburtsjahr 1900.

. ^Z°ch den Bestimmungen der Wchr-Ordnung werden alle die beut,che Relchsangehörigkeit besitzenden männlichen Personen mtt oem vollendeten 17. Lebensjahre wehrpflichtig.

Im fordere daher alle in Betracht kommenden Wehrvtlichrigeq auf. sich bei der Bürgermeisterei ihres Auseuthaltsorrs zur Land« sturmrolle anzumelden, insoweit dies noch nicht geschehen ist.

Die Anmeldung har am 15. des auf den Geburtsmonat fob» genden Monats zu erfolgen.

Nichtanmeldung hat Bestrafung zur Folge Gießen, den 24. Juli 1917. e

xer Zivilvorsitzende der Erjatzkommission des Krei'es Güßen I. B.r Dem m erde.

An den Oberbürgermeister .zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreists

Obige Bekannttnachung wollen Sic in der üblichen Weise bekanntgeben lasten.

Jnwweit die Anmeldungen nocl. nübr enkgeqeugi'nornmett und Mir mttgeteül worden sind, lvollen Sic das Weitere veranlassen. Die Namen der sich Meldenden sind unter Verwendung des Land- sturmrollenformulars nach dem 15. eines jeden Monats mir em- zureichcn.

Gießen, den 24. Juli 1917.

Ter Znnlvvrsitzcude der ErsatzkomMission des Kreises Gießen

_ 8 B: Demmerd«.

Bckanntniachnng.

Betr.: Feldbereinigung Lang Göns.

In der Zeit vom 7. bis einschließlich 14. August 1917 liegt werttags »ru, dem Ralbaus zu Lang Göus das Lauptg 4 ' 1 t«uS-' Kleichungsverzeiclfliis nebst Beschluß vom 19. J^Ui 1917 zur Ein- ltcht der BeteÜigtcu offen

^ . ^-O6lahrt zur Erhebung von Einuvnd,n,gen hwr.N'gen fuüvk dalttbll Mttttooch. den 15. August 1917, vormittags 6-9 Uhr lchll. wozu ich die Beleiligten mit den, fügen ernlade daß tue Richter,c!)eft,enden mit Einu>end,tngen auSgescküassen 'irch'

Die Einwendungen sind schriftlich c in zu re i chm Fried bc r g, den 20. Juli 1917.

Der' Großhcrswgliche FclddcreimgungSkvmmissär.

S ch n i t t s p a h n , Mgienmgsrat.

Metkoro!og!schc Veodachtungen der Station Siefte«.

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ttmp»ralut n:ii 2& bis 29. Juli 1917 = + «.«. o. S itMIflne . . 2b. . 29. , 1917 = + 1?S - G.

N»eder,chlag: mm.

Z'v llingSrnnddinck der B r n h l'fchen Iln v. BnUi-

und Lteindruckerei N. L

e. Gießen.