Bekanntmachung
betreffend «nfhdwng der BeKmntmachung über 8, Lnßer« »nckmung Ddn Waren vom 11. Oktober 1916. MeichS-Gefttzbk. S. 1156.) Dom LI. Juni 1917.
Grund der Bercchdming über die äußere Bnnzeichnnnck von Waren vom 18. Mai 1916 Meichs-Gesetzbl S 360^ wird ! stimmt: '
' K ^Ä*"?^och"ng über die äußere Kenn-eickrvmg ton Waren f°ff r l 1 1 Q?„ ftobe , r J 9 ^ (ReichA-Gesetz«. S 1156) ttntt mit dem I.Julr 1917 außer Kraft
Berlin, den 21. Juni 1917
Der Stellvertreter des Reichskanzler».
- _ Dr. Helfferich. _
Bekanntmachung
SV r ^ r **S*""0 ^' cr Au sri'chrnngsbestim mUN gen zur Verordnung über den Verkehr mrt Terpentinöl und Kienol vom 20. Febr 1917 Retchs-Gesedbl. S. 158). Vom 6. Juni 1917.
Auf Grund des 83 der Verordnung über den Verkehr mit »rvcntmol und Kirm» wra 17. JyrtnMt 1917 (RrichS-KseM. £ l- s 7) in Verbindung mit der Verordnung über Ausdehn,mg der Bi rordnung über den Verkehr mit Terpentinöl und Kienöl vom l> >'UNi 191, ReuhS-Gefcbbl. S.-178, wirb tilgendes bestimmt:
Artikel I. Die Ausführungsbestimmungen zur Verordinmg ub-^r den Ver-ehr mit Terpentinöl und Kienül vom 20. Februar 191,^ hciQ?v S. 158) werden wie folgt ergänzt:
>», den 88 3 mrd 4 wird hinter den Worten „Terpentinöl «iid ü^enol jeder 9lrt" eingefügt: „oder Holzpech und Holzteeren, jeder Vurt und öovtc oder Holzteer jeder Art und Sorte oder die daraus gewonnenen Erzeugnisse: leichte und fchivere Holz- teerole .
a» r t i f c t II. Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Vertundung rn Kraft.
Berlin, den 6. Juni 1917
Der Stellvertreter des Reichskanzler-.
___Dr. Helfferich.
Setr.: Einsendung der Kreisabdeckerei Verzeichnisse für den Monat
Jun, 1917.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Einsendung der Abdeckerei Verzeichnisse für den Monat Juni 1917.
Genaue Aufstellung ist unbedingt nottveickig.
Gießen . den 3. Juli 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_I. Ä: Langermann.
Betr : Fürsorge ftir lungenkranke KriegsbeschiSugtr und Be-
kä m v fu n g de r Tuber kulo se im al l g e meinen. An die Grobherzoglichen Bürgermeistereien, Die Herren Geistlichen und Hehrer der Landgemeinden des Kreises.
Unserem Aufruf vom 31. Mai 1917 in Nr. 94 des Kreisblattes zur Meldung geeigneter Personen zivecks freiwilliger Mit- arbei t bei der Fa m il t e n für f o rae haben in dankenswerter Weise einige Gemeinden entspwclfeu. Ein großer Teil der Gemeinden t-at sich jedoch noch nicht erklärt. Wir weisen wiederholt, hinter Bezugnahme auf imseren obengenannten Aufruf, auf die Wichtigkeit dieser Bestrebungen zur Heilung der Schäden und Wunden des Kriegs und zur Gesundung unseres BolkskörpecS bin.
Wir fordern deshalb nochmals zur Meldung freiwilliger Hilfskräfte aus und ersuchen, uns möglichst bald geeignete Mitarbeiter imd Mitarbeiterinnen namhaft zu machen.
Gießen, den 28. Juni 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. B : Langermann. _
Betr. Erntevorschätzung im Juli, August imd September 1917.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
§ 1.
Wie in, vorigen Jahr, sollen auch in diesem Jahr für jede Ge,„einde die nmtmaßlichen Ernteerträge folgender Feldfrüchte ermittelt werden:
u) in der Zeit vom \. bis 20. Juli |917 für: Winterlveizen, Som- menveizeu, Sxx'lz, Eurer und Einkorn (Winter- und Sommer- frucht, Winterroggen. Sommerroggen. Wintergerste. Sommer- geiste,
d) ui der Zeit vom 1. bis 20. August 1917 ffh - : Hafer, Gemenge aus (Getreide aller Art,
e) i,r der Zeit vom 20. September bis 5. Oktober 1917 für: Erbsen und Peluschken, Eßbohnen (Stangen- und Buschbohnen). Linsen, Acker- (San-) Bohnen, Wicken, Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art untereinander oder mit Getreide oder anderen Körnerfrüchten, Spätkartoffeln. Zuckerrüben, Runkelrüben. Kohlrüben (Steckrüben, Boden kohl rabr), Weißerüben, Mairübeu. Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben. Gelbeck'iben (Möhren. Karotten), Weißkohl.
Das Ergebnis der Erhebung wird als Grundlage für die vechtzeitig? Verbrauchsregelung divwn.
jn reSer Gemeinde ein Aus schu ß vo»
i 8 gebildet werden DewsclbeZ
Qtrmwtyöxm, pir mtt ben ErtragsverhÄtniffen der G.'N'.'7kunU «sonders vertraut sind.
8 3.
Im Gegensatz zum Vorjahr sind von den Grvßherzoglichen die durchschnittlichen Hekla rerträ-v
Bürgermeistereien nicht nur <... vumwuj.ii 8L wten, sondern auch auf Grund dieser Schätzung und der düÄ f^.^^bung un Iwii seftgestellten Ernteslächen die mulmaß- lttpen Gefambernteertrüge zu errechnen
. 8 4.
,'Ur lebe Erntevorschätzung wird der Gr^ßherzoglichen Bür- germeifterer em eigener Fragebogen in zwei Exemplaren unmütel- var von der Grv^herzogftchen Zentralstelle ftir die LandesslalistU vechtzertig zuaehen. außerdem bei der ersten Sendung eine Aw- weifung m flmf Eremvlaren. Wenn die Zählpachere dis 19 Juli u llod) urckt eingetrvfsen sind.
^rnsprZ»Emmk/M57^ fotWTt 5 ” 6cn "'3«
Jedes Ansschußmirglied erhält eine Anweisung.
ausgeMt spätestens am 21.)«1i dz». 2s. August und 6. Oktober 1917 an das Sroßherzsgliche Areisamt, mcht an^ die Zentralstelle ftir die Laudesstalistik abzusenden DaS zweite Swck bleibt bei Ihren Akten. Mles weitere, insbesondere aum die Durchführung der Berechnung ist aus der Anweisung für vre Grvßherzogluyen Bürgermeistereien zu «iMehmen. Die Eine fenvungstermme müssen unterallen Umständen eingel>alteu werden.
Gießen, den 4. Juli 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____ 9 B.: L a n g e r m a n n. _
Betr: Abgabe von Leihpierden
ÄR den Oberbürgermkistcr zu Gießen und die Großh. Bürgermeiftcreieu der Landgemeinden des Kreises.
Erneut wird darauf hingewiesen, daß den leihweise für die Erntearbeiten überlassenen Ätilitärpferden sorgsamste Pflege und ausreichende Fütterimg zuteil wird. Das wertvolle Pserdematerial darf durch nachlässi« Behandluna keinesfalls beschädigt iverden. Im RichlbcfolgungSsolle werden die Pferde sofort zurückgezogen mck) wlchsn Gemieinden .künftishm Pferde überhazipr nicht mehr oder „in-ttogeri erhöhte Kaution gestellt
Gleichzeitia wird darauf hingetviefen, daß jedes einer Gemeinde überlassene Pferd von cm und demselben Mann während der ganzen Dauer seiner Neberwersung zu pflegen und zu verpflegen ist.
Bei Krankheuserscheinungen der Pferde sind die Entleiher verpflichtet, sofort den betreffenden Truppenteil zu beuachrickcki- aen; verdäctzige Pferde sind außerdem gesondert zu halten. Jede selbständige Behandlung hat zu unterbleiben.
Für die mftkommandierten Mannschaften wird neben freier Unterkmlft und Verpflegung ab 15. Juli d. Js. die auf 1 Mk festgesetzte tägliche Vergütung auf 1,50 Mk. erhöht
Gießen. den 3. Juli 1917.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen _ I. B : Hemm erde. _
betr.: -Starislik des Weck,- und Obs^ertrags rnr Jahre 1917.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 6. Juni 1907 (Kreisblatt Nr. 40) empfehlen wir Ihnen, auch in diesem Jahr zu geeigneter Zeit, ettva MfmrgS Novoncher, Erhebungen iider den Weiw- und Obftei'trag unter Bemitzung der Ihnen mit nächster Post zu- gehenden Formulare vorzunehmen und uns ein Exemplar deö aus- Elüllten Formulars bis spätestens 1. Dezember 1917 vorzulegen. Das z,veite Exemplar ist für Ihre Akren bestimmt. .
Gießen, den 2.Juli 1917.
Großherzogliches Kreisaint Gießen.
9- B.: H emnrerde.
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Niederschlag: 0, mm.
Zw'flingsrunddnick der Brühl'scheu Unv.-Buch- und Steindruckerel. R. Lange. Gießen.


