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Die UuSfühmmssbestunmiuigar ftüd dem KrregSernährnngs- «mt und dem Kaiserlichen Stotrsttfchen Amte bis zrcm 1. >;Nli 191 (
Ekn-u senden.
§ 7. Diese Bewrtnporg tritt mit dem Tose der Verkündigung
Zn 5kraft.
Berlin, den 21. Jimri 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
Wer die Errrter-orscljötziung im Jahre 1917. Vom 28 Jrmi 1917.
Zur Aussührnng dar Varordmurg des Bwidesrats vom 21 Juli 1917 tvird nach^ beren § 6 folgendes beftimmt:
§ 1. Mit der Durchführung der Erhebung im Grobherzogtun, wird Großb ZcmtEMe für die Landesstatistik beauftragt. Sic ist demgemäß befugt, die hierzu erforderliche Anordnungen xu treffen. Auch hat sie die Herstellung rmd Versendung der Truck- sack^en vorzunehmen. . <
§ 2 Zuständige Behörde im ,Sinne des ß 4 der Verordnung ist in den Städten der Oberbürgermeister oder Bürgermeister, in
den Landgem einden die Groß h. Bür gern, eistere,.
Darmstadt, den 28. Juni 1917.
Großherzoglichs Ministerium des Innern, v. Homberg k.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehendes ist ortsüblich begannt zu machen. Tie Ernennung der Sachverständigen und Vertrauensleute (A 2 der Bek. vom 21. 6. 17 zur Feststen rrng der Erträge hat durch Sie, sofern noch nlcht geschehen, unrgehend zu, erfolgen. (A 4 der Bef. vvm21. 6. 17 »nd § 2 der <M'. v. 28. 6.17.)
Gi e den, den 5. INli 1917.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
I. V : Langer man n.__
©ttt.: Ten Verkauf von Wintergerste.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises.
Durst' die Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 Maichsgesetzblatt Nr. 117,Seite 507) ist bestimmt worden, das der gesamte Ertrag an Gerste der Bclchlagnatzmlrrng unterliegt. ,
Um einzigen Zweifeln zu begegnen, machen tvrr ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Wintergerste, deren Ernte letzt im Gange ist, von den Landwirten in der eigenen Wirtschaft iveder verfüttert „oft in anderer Weise verwendet n>erden darf. Der Verkauf darf nur für Rechnung der Reichsgetreidestelle durch unsere Kommissionäre, die Firma Vereinigte Getreidehändler G. m. b. D-
in .Gießen, vor genommen werden und zwar zum, Preise 270 Marl für die Donne, wozu noch die Druschprämien kommen Diese betragen: _
für Lieferung vor dein 16. August 1917 = 60 Mk. für ine ^onue ,, „ 1. Sept. 1917 = 40 Mk. „ „ „
i " „ 1. Oktober 1917 - 20 Mk.
» „des ist alsbald in ortsüblb dabei darauf hinzmveisen, da sich strafbar machen, die eine anderweitige «Uten.
Gießen, den 4. Juli 1917.
Großherzogliches Kreisanit Gießen.
I. V.: v Gr olm an- __
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Berlin. W 57, der, 15. April 191^. Nerwalttmgsabteilung 0 6067. Potsdanrer Straße 75 Erzeugerpreise für Obst:
Von der ReistMelle für Gemitse und Obst such folgende Richtpreise für die Erzeuger von Obst je Mmd (0,50 Kilogramm frei Verladeort festgesetzt worden: Mark
Erdbeeren 1. Wahl.0,55
Erdbeeren 2. Wal)l.. . • • 0,30
Walderdbeeren .1,00
Johannisbeeren, weiße und rote.0,30
Johannisbeeren, schwarze .* . . . 0,40
Stachelbeeren, reif und unreif. 0,30
»inweeren .. . 0.50
Blaubeeren .0,25
vreißelbeeren .0,36
Saure Kirschen ....... * . . s • . • 0,20
Süße Kirschen, weiche.0,26
Süße Kirschen, große harte.r . . - 0,35
Schattenmorellen .* . • 0,40
GlaSkir scheu .- . , . 0,46
Reineclauden, große grüne ..0,30
Bfloumen .. . . 0,26
von hinM-
r Weise bekannt Au diejenigen Landwirte uwertung vornehmen
0,20
0,08
0,16
0.25
Mark
Mirabellen .. - • • • • 0.40
Zwetschen, Hauspflaumen, HauAzWetschm, MuspslLumen, Bauernpslaumen, Thür. Pflaumen^ Brennzwetschen . 0,10
Aepfel:
Gruppe 1. ...••••’*■ 0,oo
Hierhin gehören: Weißer Winterkalvill, Cor Orangen, Gravensteiner, Kanada-Renette, Adersleber Kalvill, Gelber' Richard, Signe Lülijch, v. Zucealmaglios Renette, Ananas-Renette, Gelber Bellefleur, Schoner von BoS- koop, Landsberger Renette, Goldrenette von Blenheim, Coulons-Renette.
Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet werden sollen, die Beschaffenheit von Edelobst Habei:, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige Reife, starke Fufikladiumflecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippstecke, Verkrüppelungen oder mißgestaltete Formen.
Gruppe 2..- - - -
Diese Gruppe umfaßt sämtlich Aepsel, soweit ste nicht unter Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zu Gruppe 1 gehören. Die Aepfel müssen aber gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein.
Gruppe 3 .
Zu dieser Gruppe gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß- und Fallapfel sowie Mostäpfel.
Verkauft ein Erzeuger seit! gepflücktes Obst unsortiert, so wie der Baum es gegeben hat, aber ohne Fallobst, so kann er einen Einheitspreis verlangen, der aber den Betrag von .
nicht übersteigen darf.
Birnen:
Gruppe 1. - - - - -
Diese Gruppe bilden: Gute Loupe von AvrancheS,
Köstliche von Charneu, Birne von Tongre. Bose'S Flaschenbirne, Dr. Jules Giryot, Williams Cl^ifwirne, Handenponts Butterbirne, Gellerts Butterbirne, Clapps Liebling, DielS Butterbirne, Vereins-Dechantsbirne.
Diese Früchte müssen aber, tvenn sie zur Grupp' 1 gehören sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige Reise, starke Fusikladiumflccke, starke Druckflecke, Wurmstich Stippstecke, Verkrüppelungen und mißgestaltete Formen.
Gruppe 2..- .
Die Gruppe 2 umfaßt sämtliche Sorten Birnen, soweit sie nicht unter Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Birnen müssen gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein.
Gruppe 3..-
Hierher gehören: alles Schüttelobst, Ausschuß- und Fvllbirn-en sowie Mostbirnen.
Der Vorsitzende, von Tilly.
An den Obkrbürgermeistkr zu Gießen und die Grvßh. Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekannttnachmg ist alsbald ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 5. Juli 1917.
Großherzoglichs Kreisamt Gießen.
I. B.: Lang ermann. ___
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15.—30. Juni wurden in hiesiger ^tadt Gesunden: 1 Grammatikbuch, 1 Brille. 1 Paar rocken, 12 Stahlringe, 1 Messingkapsel. 1 Brosch. IHerrenrmg, 1 Handtasche. 1 Geldtäschlien. 1 Ring, verschedenes Papiergeld und Portemonnaie mit Inhalt.
Verloren: 1 Herrennickeluhr. 1 fast neneBluselHer^n- tranring 1 Nickclherrenarinbanouhr, 1 sub. vergoldetes .web- tenavmband. 1 Trauring doppelt, 1 Portenwnnme mit 10 Wflrf, 5 Butter und 4 Eiermarken, und 1 silb. Damen-
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Emvfangsl>ercchtigten der gefmchnen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei ims geltetrd zu nrachn.
Tie Ablwlnng der gefuudcticn Gegenstände kann an ieoE Wochentag von 11—12 Uhr vormittags imb 4 —5 Uhr noch Mittags bei Unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erwlgen. Gießen, den 30. Juni 1917.
Großherzogliches Polizeiantt Gieße».
H e in m e r d e.
0,12
0.06
Zwillingsrundd.uck der Brnhl'schen Unrv.-Bttch- und Steindrnckerei
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