Ausgabe 
19.6.1917
Seite
2
 
Einzelbild herunterladen

2

Bekanntmachung

betvefferrd MLndeckmrg der AnsführmrgAbestimurmlgen vom 18. April 1917 Vewrdnamg über Rohtabak. Bom 6. Juni 1917.

Auf Grund der AZ 7 und 13 Ms. 1 der Verordnung über SMtafat vom 10. Oktober- 1916 (Reichs^Gesetzbl. S 1145) bc- stbnlne ich:

Die Msfühnlngsbestrnnmrngen vmn 16. April 1917 (Reichs- Kesttzbl. S. 359) lwr&en nne folgt geöubert:

Jin § 2 Ms. 2 ist am Schlüsse als neuxr Satz hinxuznsügenL Ebenso bleiben Kleinhersteller, die nicht mehr als 400 SH!w<mrm Rohtabak im Monat verarbeiten, von der Ent­richtung der Gebühr befreit.

Berlin, den 6. Juni 1917.

Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Belr.: Richtpreise für Geflügel. - O

Rach Anhörung der Dreisprüfungsstelle für die Provinz Ober* Hessen und der Stadt Gießen werden folgende Richtpreise für Geflügel festgesetzt:

Einkaufspreis

für Gänse von 6 bis 8 Pftnck pro Pfund 3.50 Mk.,

n n >/ 8 ,, 10 ,, ,, 9.76 ,i

,, n 7/ 10 ,, 16 ,, 3, 3.

Wvere Mastgänse, gestopft,

über 15 y , 3.20

Diese Preise gelten ftir Schlachtgewicht, fitr Lebeirdgewrcht sind die Preise 20 °/o ^ringer

Verkaufspreis für Geflügelhändler an die Verbraucher:

Gänse von 6 bis 6 Pfund pro Pfund 2.80 Mk..

8 10 3.05

10 ., 15 ,.3.30

über 15 3.50

Einkaufspreis für Enten im Gewichte bis zu 3 Pfund pro Pftind 2.50 Mk., über 3 Pfund Schlachtgewicht ,. 3.20

Die Verkaufspreise gelten mit 30 Pfg. Ausschlag gegen­über den Einkaufspreisen.

Für Pnten gelten dieselben Preise wie für Gänse.

Schlachthühner:

a) junge Hähne pro Pfmrd 2. Mk.,

b) Suppen'Whner bis 3 Pfd. 1.70

c) alte Hähne 1,70

Suppenhühner über 3 2.

Airsgervonimenc Ware, Gefieder abgerwmmen. sind die Preise im Verkauf für den Händler 20 Pfg. itbei- den: lÄnkonfspreis.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Gröbst Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Preisfestsetziulg ist ortsüblich bekannt zu niachcn; Geflügel härrdler sind besonders zu bedeuten.

Gießen, den 15. J^mi 1917.

Großherzogiiches Kreisamt Gießen.

1)r. U s i n g e r.

Bekanntmachung.

B c t r. Verkehr mit Eiern, hier: Abliesenmgspslicht.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemcindek! des Kreises.

Auf Grund des ß 10 -der Bekanntmachung vorn 23. Nkärz 1917 (Kveisblatt Nr. 61) wird nochmals darauf Ihn gewiesen, daß Hühner- halterci, die ohne ansreichende Begründung ihre Abliefernngs- verpflichtnng nicht erftillen, der Bezug von Zucker und Nähr­mitteln gesperrt-werden muß.

Da die Llblreferung in den meisten Gemeinden in den letzten Wochen bedauerlicherweise nachgelassen hat, beauftragen wir Sie. die Hühnerhalter unverzüglich durch ortsübliche Bekannt,nachnng auf die Abliefernngspsticht und die obenerivähnte Slrafbeftim- numg hinzuloeisen.

Diejenigen Hühnerhalter, die weiterhin ihren Verpflichtungen gar nicht oder nur in geringen! Maße nachk-onunen. obwobl sie dazu in der Lage sind, sind in Gemeinschaft mit den örtlichen Ver- tvauenslcuten am Samstag, dem 23. d. Mts. festzustellen und ihre Namen uns berichtlich mitzuteilen. Wir würdM alsdann die sofortige Einziehung der Zucker und NährnMtelkarten oh nc n o ch m a l i g e W a r n u n g veranlassen müssen.

Wir beauftragen Sie, auch dies ausdrücklich ortsüblich bekannt- -umacben uni) für genaue Innehaltung des Meldelern-ins Sorge tragen zu wollen, damit wir spcftestens Mitte nächster Wocl-e im Besitz der verlangten Angaden sind. Fehldericht ist zu erstatten.

Gießen, den 18. Juni 1917.

Grvßhcrzoglichcs .Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

Betr.: Beschlagnahme und Bestani-seckhebung der deutschen Schaf­schur uftd des Wollgefälles.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wfir erwarten umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 1. Juni ds. Js. (KreMlatt Nr. 92), unter genauer' Beobachtung der vorgeschriebenen Form.

Gießen, den 15.Juni1917.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _

83 e t r.: Maßnahmen zur Vernrindenmg dos Wildschadens.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger, meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Dem Schutz der Saaten ist in diesem Fahre ganz besonders Aufmerksamkeit zu widmen. Soweit irgend möglich, muß die Ent­stehung namhaften Wildschadens in den Feldfturcn vermieden werden. Wenn nach dieser Richtung bei Jkstren Besorgniffe ent- ^en. so empfehlen loft, alsbald mit dem JdgdberechtiKen wegen Ergreifung wirksamer ÄbweHnuaßregeln in Verbirtdimg zu treten. Wrr sind ikberzengt, daß Sie in der gegen) värtigen Zeit aus volles Verständnis und tätige Mitwirkung seitens der Jäger rechnen können.

Sollten besondere Mastrahmen zur Vertilgung der wilden Kaninchen erforderlich erscheinen und ist der Iagdberechrigw aVeftr nicht in der Lage, die nötige Berinftrderung dieser Schädlinge zu bewirken, so wollen Sic nrit ihn rvegen Zuziehimg der Forst- und Feldschutzbeamten verhcurdeln.

Insofern sich Anstände ergeben, deren Regelung Ihrreu nicht gelftrat. erivarten wir Ihren Bericht.

Greßen den 14. Juni 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _I. V.: He mm er de.

An Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Wir weisen auf die immer mehr um sich greifenden Treü»- ricmendicbstähle hin, die einen ftlr die Deckung des Treibriemen-* bedarf es bedrohlichen Umfang angenommen haben. Wir empfehlen^ diesen Diebstählen irr einer den Verhältnissen entsprechenden Weist, besonders auch durch Aufklärung der Besitzer von Treibriemen üb« die Wickftigkeit sorgfältiger Bewachung, entgegenzutreten.

Gießen, den 13. Juni 1917.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießerr.

I. B.: Hemm erde.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Mau!- und Klauenseuche im Kreise Jriedberg.

Die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Reichelsheftn und Wecft>sheim (Kreis Friedberg) ist erloschen.

Gießen, den 14. Juni 1917.

Großherzogliches Kreisantt Gießen.

I. V : H e m m e r d e.

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkomrnairdo.

Abt. III b. Tgib.-Nr. 12 216/3534.

Betr.: Au>nutzrmg bec Eisenbahnen vmb Wasserstraßen.

Verordnung.

Airs Grund dcs ß 9 b des Gesetzes über den Belagerungsz-nftand vonr 4. Juni 1851 bestimme ick) für den mir unterstellten Kvrt>K- bezirk und im Einvernehmar mit dem Gonveniew' auch für

den Befehlsbereich der Festung Mainz:

Zur unbehinderten Ab.'vickeiung des Verkehrs nuch eine mög- lickftt volle Llusnntzung aller Verckehrsinittel und dementsprechend eine richtige Berftrilung der Guter auf Eisenbahnen und Wasser­straßen nach ihrer jeweiligen L^'ist-mrgsfälngkeit ungeftrel't und erreicht ivercken. Dazu ist erforderlich, daß über die tatsächlichen) und möglichen Leistungen der TLasserstraß«; und der- SchiffahrtS- und Umschlag betriebe, sowie über die Voraussetzungen für diese Leistungen fortlaufend und schrrell einnwndfrcie Angaben beige-- brncht Nwrdcu.

Der Sck iffah rtsabteiliru g beftn Chef des Feldt'Nenbahnivcsens, fo'r_ die Durchführung dieser UuftMben obliegt, sind daher aus Ansorder'ung durch die Hasenvenv.cktmcgen, wirtsck)aftlich>^i Ver- birn.de. Verk.ru r-rereinigungen, durch die Inhaber von Slftifahrts- m:d Umschtaghetrieben, sowie durch alle mit deni Mrssrrverkehr in Berviutung stehenden Personen und Firmen die bierfür er­forderlichen Angaben in der von der Schifsahrtsabtcilnng festge­setzten Zeit nud Form nnnnttetlvir zu mach^r.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einen: Fahr, beftn Verne gen nuldenctv'r llnrstände mit HiM oder nftt Cseldsftafe bis zu 150<l Mark bestraft.

Frau k f4! r: a. M., den 5. Juni 1917.

Der stellv. Kommandierende General:

R i r de l, Generallnitnant.

Zw cknigsr. chh ick der Brü h i'schon 11» r Buch und Steindnnkcrei R. Lange Gieß":