4. Juni 19J7
Kreisblatt für kn Kreis Gietzen.
^^lmb^heä*on ra rf t^ Ct Kreiskasse des Kreises Gießen. - Veschlagnahme und Bestandserhebung der deutsche«» Schafschur und des Wollgefalles. - Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen d,e Paßvorschriflen. - Aufforderung der Bezirkssparkasse Gießen/
der Kreiskasse des Einnahme f. 1917 Mk.
142 409,77 1.
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7 000,— 4.
Bekanntmachung.
Gemäß Artikel 40 Abs. 1 der Kreis- und Provinzialordnnirgi ^iw der von den: Kreistag unterm Heutigen festgestellte Voranschlag der Kreiskasse des Kreises Gießen für das R.-J. 1917 hiermit veröffentlicht.
Gießen, den 31. Mai 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I V.: Lang er mann.
Voranschlag
Kreises Gießen für das Rechmmgsjohr 1917.
Bezeichnung Ausgabe f. 1917
m , Mk.
Rechnungsrest -
Stiftungen, Schenkungen uird Ver
macht nisse.
Kriegsleistungen.
Beihilfen an Familien einbernjener
Mannschaften.
Beihilfen an Veteranen . .
Allgemeine Verlvaltung . .
Kreisstraßen..
Unterricht, Wissenschaft und Kunst Gesundheitspflege ....
-. Soziale Fürsorge.
Landwirtschaft. Gewerbe u. Verkehr
Unterstützungen.. p
Beitrag zur Provinzialkasse . .
Kapitalzinsen . .. 9 734.86
Neu auszunehmende :md zurüchiw- zahlende Kapitalien .....
AuS zuleihende Kapitalien . .
Uneinbringliche Posten u. Nachlässe Bo rubergehd. Kriegseinr ichringen
Reservefonds.
Betriebskapital.
Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen .
41 646,— 13 017,33 146 229,10 300 — 6 700,—
10 449,'— 41 135,—
760.—
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— - 17.
— - 18. — — 19.
449 670.60 20.
859 216:80
109 565.'20
7 000.— 41 646.— 40 416,45 258600,33 2 000 ,
13 000, 542.97 19 889,33 124 625, 148 700,
8 276,66 20 - 1000.
4 400.
10 000 — 60 000,—
859 216.80
B'et r.: Beschlagnahme und Bestandserhebung der dentsct^n S<l>as-
schur und des Wollgefälles.
An den Oberbürgelmcister zu Gießen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Veranlassung des stellvertretenden Generalkommandos 18. Armeekorps Mt. K. R. <Ä. weisen wir nochnäls auf die Be- ^r Bekaimtniackiung W I 1640/6. 16. K. R. A. vom 18. ^ul: 1916, Kreisblatt 9k. 78, hin und beauflagen Sie, die Bestimmungen dieser Bekanntmachung den Schafhallern mitzuteilen.
Gleichzeitig sind die Schashaller zu bedertten, daß die Durchführung der Verordiwng durch Revisor«: und Polizeibeamte über- waclst wird und daß Verstöße strafrechtlich verfolgt werden. Auch smd die Schafhalter eivtsprcckstird der Presse-Notiz im Gießener Anzerger Nr. 44 vom 21. Februar 1917 zu belehren. Ferner be- Mkftragen wir Sie, eine BestmidSaufnahme aller für die Schur im lausenden Jlahre in Betracht kommenden Schafe und Länüner vvr- zunehnden und das Ergebnis nach untenstehendem Muster bis zmn 1b. Juni 1917 dem stellvertretenden Generalkomm^mdo 18. A.-K. K. R. St. in Frankfurt (Main) mitzuteilen.
Gießen, den 1. Juni 1917.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Hem merde.
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Liste
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am 3. 6. 17. vorhandenen Schale und Lämmer.
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Nr.
Gemeinde
Zahl
der
Besitzer
Zahl der vorhandenen Schafe
Zahl der vorhandenen Lämmer
Bemer
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11. Dezember 1915 bestimme ich für den mir unterstellten Korps« bez:rk:
I.
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Bvrliegen mi!beri:best Umstände mll Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. wird bestraft: l.wcr eigenmächtig von den Reisezielen oder Reisewegen abweicht, d:e chm in einem Sichtvermerk zu einen: Paß oder Personal auÄveis vor geschrieben sind,
2 'per einen Paß, Personalausweis oder Passierschein oder in eurer solchen Urkunde einen Sichtvermerk oder einen sonstigerr Emtrag oder Stempel einer amtlichen Stelle fälschlich anfertigt oder verfälscht,
3 -wissentlich von einer fotefjett falschen oder verfälschten Urkunde oder von eurer foldjen echten, für einen anderen aush cpeltcllteit Urkmrde, als wenn sie ftir ihr: ausgestellt wäre. Ge-« brauch macht.
4. wer einen Paß, Personalaussveis oder Passierschein einem anderer: zum Gebrauch überläßt.
5. wer, wissentlich zur Erlangung oder Verschaffung eines Passes, Mrlvr:alauswe,se<? oder Passierscheines von Sickstvermerken odev sonstigen Einträgen in diese Urkunden unwahre Angaben macht oder unr:ästige oder irreführende Ausweise und Belege vorlegt- wer wer wissentlich von einer auf diese Weise erlangten vär verschafften Urkunde Gebrauch macht,
6. ein Ausländer, welcher der Verpflicht:mg. sich über seine Person
anszmoeisen (§§ 2, 3 und 4 der Verordnimg vom 21. Jrmi 1918 ~ ö03)r innerhalb der ihm von einer Polir«e
oder Mrl:tärl>ehörde bestimmten Frist nicht imchkommt.
Die gleichen Strafen treffen denjenigen, der zn den Strafe taten unter 1—6 au ff ordert oder anreizt.
III.
Auch der Versuch ist strafbar.
Frankfurt a. M., beu 18. Mai 1917.
Stellvertretendes Generalkommando des XVIII. Armeekorps.
Der stellt». Kommandierende General:
____ R iedel, Generalleutnant. _
Aufforderung.
Die folgenden Einlagebücher der Bezirkssparkasse Gießen: lautend aus die Namen:
a) Nr. 48283 Dorothea Becker
b) Nr. 34484 Pfennigsparkaffe des kathol. Gesellenvereins o) Nr. 17942 Hans Bauer
d) Nr. 51916 Georg Häuser
©) Nr. 8009 Marie, Friedrich Hart mann Frau
sind abhanden gekommen.
Die etwaigen Inhaber der genannten Bücher werden ausgesordert, ihre Ansprüche an diese binnen drei Monaten vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an bei uns geltend zu machen, andernfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird. Gießen, den 1. Juni 1917.
Der Vorstand der BezirkSspartaste Gießen:
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Meteorologische Verachtungen der Station Gietzen.
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*.***/. IV/ UW/llUOU.
Betr.: Bestmftmg von ZuwideelMndlu^en gegen die P.ißvor schnften.
Verordnung.
Mf Gnnü) des S 9 b des Gesetzes über den Belagernngs zu staub vom 4. ^mn: 1651 in der Fassung des Reichsgesetzes vorn
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Zivälingsrunddrnck der B r ü h l'scheu Nnv.-Buch- und Steindruckerei R. Lange. Gießen.


