Ausgabe 
27.4.1917
Seite
2
 
Einzelbild herunterladen

2

aeiuife £ 3 Absatz 2 m Betracht kommenden Hül-nerbestaiid für das Hnhn abznlrefern:

dis §mn 30. JUnr 1917 .... 18 Eier

l-cs zum 31. August 1917 .... 6 Eier

bis yinn 31. Ovnber 1917 .... 4 Eier.

^ Dle Kommimalverbänbe imt) Geniemden haften für die r 1 ' cmü? j 1 . ^ ^^S^stellten gesamten LiefierungSpslickit in ver Wege, das; ihnen die etwaige Minderlieferuirg als Eiev- rmpstmg angerockTilet wird mrd daß sich ifn'r LiefeamgS Pflicht ""flüJX? ^rnbrlieferung nicht ermäßigt.

t , TO flm nit Konmuumlverband od?r eine Genkeinde ahne aus- votchende Begründimg die Licfernngsivfticht nickst, so kann das lmterzeichmtie Ministerium auf Antrag der Landes-Eierstelle an- prdnen,daß me.Zuteilung anderer Bedarfsgegeiistände zurückgesteflt W4rd, bis die Lieferung erfolgt ist.

^11. Bvrfteheiide Bestimmungen treten nnt den: Tage der rveEndignug m Kraft

T armstadt, den 23. April 1917.

Großherzoglicheö Ministerium des Innern, v. Domoergk.

«n den Oberbüraermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende B^amitmachung ist ortsüblich zu oeröffentlichen. vStehe Kreisblatt Nr. 61.)

Gießen, den 26. April 1917.

Grvßherzoaliches Kreisamt Gießen.

__ Pr. Usinger. _

Bekanntmachung.

öctr.: Regelung des Verkehrs mit'Brotgetreide und Mehl; hier Kuchenbackverbot.

. Genräß 8 50 der Verordnung des Bundesrats über Brotgetreide mw Mehl aus der Ernte 1916 vom 29. Juni 1916 hat Großh ^misterium des Innern dirrch Verfügung vom 19. April 1916 y d Ä III. 8903 bestimutt, dag das Backen und Feilbieten Kuchen und Brot in einem und demselben Betriebe verboten ist.

_ ^Verhandlungen werden gemäß § 57 genannter Verordnung straft.

, etr: Wie oben. -

kn den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Burger Meistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Polizei amt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu veröffentlichen, mt Bäcker smd entsprechend zu bedeuten, AnNnderhandlungeu sind zil bringen. Zugleich weisen wir Sie erneut auf die Durchführung der Bcstiuunnng des § 10 der Bekanntmachung »er die Bereitung von Backlvare in der Fassung der Bekannt- 25. Mai 1916 (ReichS-Gesetzbl. S. 413) hin, ivonach

wachnng vom __

Roag^lbrot von mehr als 50 Gramm Äeivicht,' erst'24 SttindÄ Mich Beendigung des Backens an die Verbraucher abgegeben >ner­ven darf.

Gießen, den 24. April 1917.

Grvßherzoaliches Kreißamt Gießen.

Pr. Usinger.

I" den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf das in Abdruck nachsteheiide Ausschveiben der Großh. «^Ä^?^Ä^dteilung,, voni 17. Februar d. Js., zu Nr. F. M. D. 10 990, nlachen wir Sie besonders aufmerksam. Um die ghx^ und Futtermittel des Waldes in möglichstem Umfang rmtz- zu macheii, ist es Migezeigt. daß Sie rechtzeitig mit den Gr. vderförstereren ms Benehmen treten und dafür Sorge tragen, der Bedarf Ihrer Ortsangehörigen angemeldet wnrd.

Auch die Waldweide ist für das Durchhalten unserer Rindvieh- und Schweinebestälid<' gerade in gegenwärtiger Zeit von besonderer Wichtig Kit. Wie bereits gelegentlich der Verhaiidlungen der Zweiter: Kammer der Land,tände hervorgehoben Mirde, ist von der Wald- weide ieirl)er zu lvenrg Gebrauch geinacht worden, naineritlich des- N?. weck dre Hirten ,m allgemeinen zu schlecht bezahlt mrd ihnen für wre Tätigkeit keine Vorschriften gegeben würden. Die Hirten »ögen es deshalb vvr^ die näher bei den Ortschaften gelegnen Weideplätze mit dem Vieh zu befahren.

Wir g^en Ihnen deshalb auf, nicht Nur die Tätigkeit der Hirten der Richtung zu überivachen, daß sie die von den Gr. Ober- -"ereien aufgegebenell und bezeichneten Waldorte auch rickstig sondern auch durch ausreickMirde Bezahlung dafür zu m, daß die Hirten chren Verpflichtungen Nachkommen können. Gießen, den 25. April 1917.

Grvßherzoaliches Kreisamt Gießen.

I B.: Demmerde.

Abdruck:

Um die Stroh- und Futtervorräle möglichst zu strecken, emp- Men Nur Ihnen auch in diesem Jahr der Bevölkerung Gelegen- dett zu geben die >Dtveu- und Futtermittel des LValdes in weitestem um sang nutzbar zu machen. Die in dieser Hinsicht für die Dauer

d^'s Krieges getroffenen Anordnungen, ans die wir erneut hin- üu ; fH die Möglichkeit, den Bedürfnissen und

rr^unich'n tjcr fetd^nltcr ledes Entgegenkommen zu erweisen, itbegen der ftir das erste Frühjahr in Betracht kommenden Maß° nahmen nehmeil Imr insbesondere Bezug ans unser Ansschreibeu w n *! - i^bruar v. und ftig^l an, daß bei dem Maiigel an ArbeMkrasteii und Gespannen der l^lbgabe von Streu nach Laster' und Karren erweitei-ter Umfang zu geben sein wird, dainit sich namentlich mich die Besitzer von Kleinvich mit Streu versorgen Wnncu. Auch d,e Nutzung voll dürrem Waldgras wird solcl^n Bich halten! zu empfehlen sein. Bei der vermehrten Ziegenhaltmig ist k!. voll Grünfutter zu gewärtigen^

dem dirrch Abgabe von Gras und Futter kr Ludern, auch Laub- rwei gn- au s dem, Walde ikchnuu« zu tragen ist.

Wntcr b«ruitiaMtt wir Sic. Bestäub im LvMLuIuIwald. »t vorhanden sind und die ohne wesentlichen wirt- lchaftttchen Nackfteü osfcn gegeben werden können, demnächst für S und Schafen freizugcben, damit dir

vnmenden Bucheln und Keimpflanzen aus diese Weise noch nutzbar geinackt werden. Gleiche Anordnungen enipfchlen wir im Eiiv- vernehmen mit den Gr. Brtrgernieistereieii für die Gemeind»- Waldungen zu veranlassen.

F. d. A.

gez.: Blumenau.

B etr.: Wiedereröfftuing des Kindersolb.rdes in Salzhansen

An den Oberbürgerineister zu Gießen, die Gwßy. Bürger- melstereien der Landgemeinden und die Schulvorstände des . Kreises.

,'ft Sr ^s Kuiderchlbades di Salz hausen

ist für den 1. Mai lf Js. in Aussicht genommen worden. Ausgmommen Eden strophulose und tubcrknlose- o r ! l S c im Alter vom vollendeten 4. bis zum

15. Lebenswahre. Die Kur dauert 30 Tage: bei ttialicheni Dfleae- ^ Mark find 60 Mark zu leisten, den Rest, sowie Arzt und Apotbekerkosteu trägt die L-^rn des der s üherung -,-a nff alt in Darm- » b<n der die Aufnahmebedingililgen zu erfahren und die Etn- ^^I^^st.^^Ercrge zu stellen sind. Tic Kuren beginnen am 1. Mal 1. Juni, 2. Juli, 3 August, 3. Se^eniber und 5. Oktober Gießen, den 23. Aprfl 1917.

Großherzoaliches Kreisanit Gießen.

__ Pr. U f t n g e t. _

Bekanntmachung.

Dekaimtinachung über die Berftltterung von Hawr an Ochsen und Zugkühe währeiid der Frühjahlsbistcttung vom Lb. Februar 1917.

An die Großh. Bürgcrmeistercien der Landgenwinden des Kreises.

dw unserer übergedrnckten Ver.

füguug vom 13. März 1917 binnen sechs T a g e ii Gießen, den 24. April 1917.

Großhcrzoalich^' Kreisamt Gießen. _ inger.

Bckannturachnng.

33 t r.: Ausbruchder Räude unter ixm Pserdebestande des Krunmer- rats L. Clemm in Wiikncrod.

Merdebeßande des Kammerrats L. Clenim zu Winnerod ist dre Räude sestgestellt worden / Gießen, den 25. April 1917.

Großherzogiiches Krcisanit Gießen.

I- V.: Hemmerde.

BekanttLruachung.

Betr.: Ausbruch der Räude bei einem Fohlen des Kvrl Jünger in Rnskirchen.

In deni Gehöfte des Karl Junger in Reiskirchen ist die Pferde- räude ausgcbrochen.

Gießen, den 25. April 1917.

Großhevzogliches KreiSaint Gießen.

I. B.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen.

^ 3eit ,ö bis einschließlich 18. Mai 1917 liegt auf

Großh. Bürgernieisterei Ober-Bessin^i.der San deren ttvnrf über die Regulierung des Ried- und Seegrabens zur Einsicht der Beteiligten offen.

^ ^ ^ E^^cbnng von Ein.!vendnngcn hiergege,i findet

daselbst Lamstag, beu 19. Mai 1917, vormittags IN/, bis 12 Uhr gatt, wozu ich die Beteiligte!: mit der Androhung cinlade daß die Nrchterschernenden mit Einwelrdinrgen arisgeMosscn sind.

Die Eiulvendmigeu sind, mit Gnlnden ver-sehen, schriftlich einzurcrcheii.

Friedberg, den 18. Aprü 1917.

^^^)'oßhcrzogllche Feldbereinignngskomnnssär:

S ch n i t L s p a h n, Großh. Regiernngsrat.

ijwiMn-,Sr»nddn,ck der B h l'fcheu Nniv.-Buch- und Slelndruckerei. R. Lange, Gießen.