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Die AuMhnrngs-Bestimnumgen vom 10. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1149) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 21. November 1916 (Reichs-Geietzbil. S. 1288). vom Tb. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1389), vom 30. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. 1917 S.1), vom 17. Jmmar,1917 (Revck-s-Gesetzbl. S. 54) und vom 20. Marz 1917 (Reich-Gesetzbl. Seite 249) werden wie folgt geändert: . '
I. Im § 3 ist hinter Abs. 4 folgender Wsatz eurzusugLn: Für die Zeit vom 1. Mai 1917 ab ist bei Bnnessung deS
Bedarfs zugrunde zu legen: . . _ . -
bei Herstellern von Zrgarren iowre von Kau- und L»ctzrcups- tabak die nur 40 vom hundert gekürzte Verarbeitung der ersten sieben Monate des Jahres 1915 oder die um 40 twm Hundert gekürzte Berarbemmg der ersten sieben Morrate des Ialwes 1916, iveirn letztere kleiicer ist als die der ersten siel>en Monate des Jahres 1915; bei Herstellern von Rauchtabak und für die Verwendung von Ersatztabaken (§19 der Bekanntmachung vom 27. Oktober 1916, betr. Ergänzung.der Ausfi'lhrungs-Bestimnrungen vom 10. Oktober 1916 tzu der Veroibnung über Rohtabak — Reichs- Gesetzbl. S. 1200 —) zur Herstellung von Zigarttttn die um 50 dom. Hundert gekürzte Verarbeitung der' eMen sieben Monate des Jahres 1916; . ^ ,
bei Kleinmengenverckäufern die durchschnittliche Abgabe in: Klenr- mcngenverkehr in den ersten sieben Monaten des Jahres 1915; als Kleinmenaenverkauf gilt b-ck inländischem Rohtabak k>er Verkauf von nicht mehr als 50 Kilogramm^— bei Abgabe von inländischem und ausländischem Rohtabak der Derbruf von höchstens 150 Kilogramm — an denselben Abnehmer innerhalb einer Kalenderwoche.
II. Im § 7 ist auf 'Zeile 3 hinter ,.18" einzusügen: ftet SumatraLaba? um nicht mehr als 25.
Berlin, den 12. April 1917.
Der Stellvertreter dev Reichskanzlers. _ Dr. Hel ff erich. ____
Bekanntmachung
über den Anbau von Tabak im Arhrc 1917.
Vom 19. LLpril 1917.
Auf Grund der Bürndesratsverordirung vorn 25. September 1915 über die Errichtung von Preis prüfungsstellen und die Bev-- Gegungsvegelung in der Fassurrg vom 4. Novenrber 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 607, 728) wird verordnet, was folgt:
tz 1. Der Aarbau von Tabak ist im Jahre 1917 nur den- zenigen Landwirten gestattet, welche im Jahre 1916 Tabak gepflanzt haben und imstande sind, sich itra> ihre Wirtschafte anaehörigen aus ihrern Betriebe mit Kartoffeln^und Brotgetreide selbst zu versorgen rmd das hierfür erforderliche Saatgut zu ziehen.
Den hiernach zum Anbau von 'Tabak berechtigten Landwirten ist nicht gestattet, «irre größere Fläche mit Tabak cmzu- bauen, als von ihnen tnr Jahre 1916 mit Tabak angebaut war.^ L 2. Das Krcisamt fturn Mcsuahmen zulassen.
§ 3. Wer diesen Anordnungen zuwiderharrdelt, wird mit Ge- sängws bis zu sechs Monaterr oder mit Geldstrafe-b iS zu 1500 Mark bestraft.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in .Kraft.
Darmstadt, den49. 2lpril 1917.
Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.
Bekanntmachung
Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900 betreffend.
Tie nachstehend abgedruckte Verordnung des Reichskanzlers vom 30. März 1917 bringen wir hierdurch zur öffentlicheni Kenntnis.
Da r m sta d t, den 5. April 1917.
Großhc-rzoglichcs Staatsncinisterinm. v. Ewald.
Bekanntmachung
be-resfend Aenderung der Postordnung .vom 20. März 1900. Vom 30. März 1917.
Mf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vonr L8. Oktober 1871 (Reichs-Gesehbl. S. 347) und des § 3 Abs. 8 oeS Gesetzes, betreffend die Erleiclstcrung deS Wöchselprotestes. vom 90. Mai 1908 (ReichS-Gesetzbl. S. 321) sowie auf Grund der Bekanntmachung des Buirdesrats vom 26. März 1917 (ReichS- Gesetzbl. S. 278), betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheck- rechts füu Elsaß-Lothringen, wird die Postordnung vom 20. März 1900 rote folgt geäirdert:
1. Im § loa „Posipvotest" erhält der §lbs. v unter 6 undO ßolgerwe Fassung:
B. Postprotestaufträge nrit Weckrseln, die in Elsaß-Lothringen zahlbar sind, werden erst an folgenden Tagen nochrnals zur Zahlung vorgezeigt: ^ ^ „
a) wemi der Zahlungstag des Wechsels m der Zeit voni 30. Juli 1914 bis einschließlich 28. Juli 1917 eingetveten ist, am 31. Jüli 1917;
b) wenn der Zahlcmgstag deS Wechsels nach dem 28 . JUli 1917 sintritt,
mn zweiten Werktage iurch dem Zahlurrgstage.
Solmrge d-ie BerlängeQcna der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts nach der Vorschrift des vorhergehenden Satzes besteht, kann der Auftraggeber verlangen, daß ein davon betroffener Wechsel mit dem Postpwtestauftrage schon am zweiten Werktage nach vem Zahtungslage deS Wechsels nochmals zur Zahlung vor» gezeigt und, wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu ersolglos bleibt, protesttert werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk „Ohne die verlängerte Protestfrist" auf der Rückseite deS Postprotestauftrags auSWdrücken. Muh kann die Post damtt betraut )verden, für solche Wechsel neben der Wechselsumme auch die für die verlängerte Frist dom Tage der ersten Borzeigcmg des Wechsels an fähigen Wachse! zinsen einzuziehen und im Nichtzahlung falle deswegen Protest zu erheben. Wird hi-rvon Gebrauch gemacht, so ist in den Vordruck zum Pvstprotestanftraac hinter „Betrag des beigefügten Wechsels" einzutragar „nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom Tage der ersten Vorzeigung, rrämlrch
vom.ab". Der Zeitpunkt, von dem an die Zinsen
zu berechnen sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post die erste Vorzeigung des Wechsels bewirft. Hat der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlangt, so wird der Wechsel nur gegen Bezahlung der Wechselsumme mrd der Zinsen ausgehändrgt, bei Nichtachtung mich nur der Zinsen aber lvegen des mcht gezahltar Betrags Protest mangels Zahlung erhoben. ^
6. Ms Zahlungstag gilt der .Fälligkeitstag des Wechsels oder, wem: dieser ein Sonn- oder Feiertag ist, der nächste Werk- tag. Fällt der Schlußtag der Frist zur Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn- oder Feiertag, so witt) der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält tsch vor, die Vorzeigung der Wechsel, deren Protestsrrst am LI. Juli 1917 (Abs. B.) ablänft, auf mehrere vorhergehende Tags zu verteilen.
2. Die Aeuderungeic treten sofort in Kraft.
Berlin, den 30. März 1917.
Ter Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke. ___
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Rieder-Bessingen: hier: BesiystmrdS-
aufnahme.
In der Zeit vmu 11. bis einschlieUich 26. April 1917 lrea«r werktags auf dem Rathaus zu Rieder-Bessingen die Arbeiten des II. Abschnittes (Besitzstandsaufuahme) zur Einsicht der BetelNgtrn offen.
Es frrcb dies:
25 Boniticrungskarteu,
2 Bände Besitzstands Verzeichnisse,
2Bälrde Güter geschosse,
1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse. .
Tm;fahrt zrir Erchbung .von Einblendungen hiergegen daselbst Freitag, den 27. April 1917, vorm, von 10 brs 11 Uhr ftntt, wozu ich die Beteiligten mit der Arrdrohuna einlade^vatzdre Richterscheinent^n mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Dce Em- wendmrgen sind schriftlich und mit Gründen versetzen einzarrncr^ir.
Friedberg, den 21. März 1917.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
Schnittspahn, Regierungsrat. _
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen.
In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Mai 1917 lieaan auf Großh. Bürgermeisterei Nieder-Bessingen die vergluchendm S anderentloürfe I rmd II d über Errtwässerung der Angertm^en in Vei'brndung mit Graben Rr. 119 nebst Mchrift des BEimeS vom 13. März 1917 nrit dem Benrerken offen, daß der Sonderentwurf I nachl dem encmhnten Beschluß der Bollzngskomnnsswn r Ausfühlimg vorgesehen ist. Bei Erhebung von l§rwo«dun^n die Entsch-idimg der Landeskommission Vorbehalten.
Termin zur Erhebung von Eircwendungen hiergegen ftndtt daselbst Samstag, den 19. Mai 1917. vormittags 10 bis Uhr statt, >vozu ich die Beteiligten mit der Androhung eralade, daß die Ricküerscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen find.
Tie EiMvendungen sind mit Gründen urschen schriftlich em- »nrsichen. .
Friedberg, den 18. Aprrl 1917
Ter Großherzogliche FeldbcremrgungSkommiffär:
Schnitts v a h n, Großh. RegierungSrat. _
Bekanntmachung.
Betr.: Verkehr mit auSläurdtschem Mehl.
Interessenten ver'wetsen wir lüermit aus die Verfügung Grotztp. KreisaintS Gießnc vom 16. l. Mts , KreiSblatt Rr-68
Gießen, den 23. Aprül 1917.
GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen.
Hemmerde.
ZwillingSrunddruck der Brühl'scheu Ninv.-Buch- und Steindri,ckerei. R. Lange ließen.


