Ausgabe 
26.4.1917
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fct. 71

LS Slprik.

1817

Ureisblatt K den Ur eis siche«.

^ Bekanntmachung.

v«ir.: Reparatur landivirtschaftlicher Masclp.nen.

Im Interesse unserer BoKsernähnürg ist cS dringend novlvendig, die JnstandsetzE der Maschinen bei der gewohnten Skparatuvwerkstätte, sofern dieses rwch nicht g-eschchar sern plUe, alSbald m veranlassen. Bei dem Mangel an Facharbeitern Mid bei der heilte gegen die Vorjahre häufig schwiemgeren Ersatz^ Beschaffung von Maschinenteilen, wird vielfach die Aussi'chrnng der Reparaturen auf erhebliche Schwierigkeiten und Verzögerungen Laßen. Es ist daher Pflicht eines jeden einzelnen, nut bpi tute tzvendigen Reparaturen nicht m Warten, bis die Maschuen in Gebrauch genommen werde;: sollen, sondern die Maschinell alsbald Kstcmdsetzen, zu lassen, dmnit die Bestellung der Felder nnd die Ernte reine Verzögerung erleiden.

Tie Wirts-chaftsailsschiüsse wollen dieser nnchdgen Angetegeu- tzeit ihre volle Aufmerksamkeit znwenden. ,

Me im Kreise vorhandenen ReparatirtiverkstäkkeN tandwirt- schaftlicher Maschinen werden ausgefordert, die eingehenden Meldungen gu Reparaturen von landwirtschaftlichen Maschinen (Grasmäher, Lokmuobilen, Bücher, Dveschiwagen etc.) getrennt: L) nach, Art und b) nach Zahl der Gr. Gewerb-eiuspektion DarmftadL Meckarstraße 3) mitznLeileu. Tiefe Behörde ist von Gr. M. d. I. «äuftragt, nicht nur zu e rmitteln, welche Werfftätten die Reparaturen landwirtschaftlicher Maschinell ausführen, sondern auch festzustelle;:, inwieweit diese Werkstätte;: die Zuiveisnug von Facharbeitern !und Material für nötig erachte;:, um alle eir:geh«rd«r Aufträge erledigen zu können ;md die 'weiter erforderlichen Maß- Nahnlen zu treffen.

Gießen, den 23. April 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, vr. Ufing er.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekam; tmachrtna ist alsbald ortsüblich zu der- Weiltlichen. Tie Wirtschaftsausschüsse wollen Sie besonders b&» «Uten und zur Mitwirkung arlffordnu.

Gießen, den 23. April 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

«tr.: Verkehr mit Eiern; hier: Bestellung der Vertrauensleute.

Ar? die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des

Kreises.

Unter Hintveis aus die Bekanntmachung vom 23. März 1917 Dreisblatt Nr. 61) teilen wir Ihr:en mit, daß es zur Durchführung «esar Berordn'lmg notwendig ist, in jedem Ort obrer: Vertrauens­mann zu bestimmen, der im Auftrag der Landeseierstelle, bezw. wres BertoamnsmMnls für die Durchführung der Verordnung! vorge trägt, und insbesondere den Mlftauf b: der Gemeinde und die Ablieferung <m die Sammelstellen zu übenvacken bat und in KLrstnger Fühlung mit der Gemeindeverivaltnng das Verzeichnis der Geflügelhalter überwacht.

Bei der augenblicklich großen Knappheit an Lebensmittelm die sich besorrderö stark in der: großer: Städten fühlbar nmcht, ist Me Versorgung bet Bevölkerung Mit Eiern eine außerordentlich Wichtige irrst) dingliche Aufgabe, die rmter allen Umstände,;, wenn h nur in bcsäieideneu: Maße, durch geführt ;oerden muß. M ist : unbedingt notwendig, daß Sie in Ihrer Gemeinde nden stndcn, der die Ltrbeit als Bertrm:e,^mann auf sich rt. Sie rvvllen sich in dieser Hinsicht mit den Herrn Lehrern, tvcvnensleuten der §andtmrtscbaftskcrmnu;r, den VertranenS- rern für die KrkgSmlleihe, Gemeinderöchnern und sonst ge- eigneten Personen wegen NebernahMc des M;rtes in Berbindrkng)

Diese Aufgabe Ivtck um so leichter erscheinen, n&mt Sie darauf Unweisen, daß nach einer nerven Bestirmnuna Großh. Ministeriums «S Innern, die in den nächsten Tage,: im Kreisblatt veröffentlicht tvird, die Miejevungspslickstige Ei-eruienge bedeutend herabgesetzt tz«ck, (auf 30 Stück im Jahr für jedes Huhn) imd außerdem die Neferungsseiten beträchtlich verlängert wecken. Nunmehr ist den: «n^elr^n HühnerHalter die Abgabe erleichtert lmb die jetzt ge­ackerte Leistung erscheint im aUaenreü:en durclMhrbar. Wir machen «u-drücklich darauf aufmerksam, daß zu dem Amt eines Vertrauens^ ManneS auch sachkundige grauet berufen wecken können, da

vorgesehen. Dieses Mut können Sie, der Bürgermeister, der Beige­ordnete oder ein geeignetes Gen:ei;rderatsmitglied auch übernehmen.

Wir beauftragen Sie, :ms b e st i nt m-t binnen 3 Ta gen mikzuteilen, ,o>en Sie für den Posten des Vertrauensmannes m Ihrer Gemeinde Vorschläge;;, und ob der Betreffende sich m;t der Uebernahme einverstanden erklärt hat. Wenn Sie niemanden, m der Gemeinde vorsclslagen, werden rvir rmter Umständen ans einer Nachbargnneirche jemanden bestelle;:.

Gießen, den .24. Wril 1917.

Großherz-glicvkS Kreisamt Gießen, vr. Usijnger.

^SbesoNderr die schriftlichen Arbeiten nicht allzu groß sffch. Eine Wvgttymg vsm l / i Mennig M da- Et ist sftr den Bertrai

cuEmvnn

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung der land;uirtschaftlichcr: Unfallversicherung.

Ms Grundlage für die Umlegung der Beiträge Mw Icmb* und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großh. Hessen dient ein gemarkungsweise anfzustelleudcs Umlagekatastcr aller Grundsteuerpflichtigen der betreffenden Genrark;mg, sotveit sie bei- tragjsvflichtig sind.

Pacht aufzunehmen sind diejenigen Gramdsteuerpslichtigen, die

1. nur solche Grundstücke besitzen, auf denen ein landw:;-tschaft> licher Betrieb nicht ftattsindet,

2. nur Gebäude nebst zugehörigen Hofränmen, sowie nur kleine Hains- und Ziergärten besitzen, iv-enn letztere nicht regelmäßig ;md in erheblichen: Um sänge Mit besonderen Arbeitskräfte;; bewirb« schäftet weichen, und deren Erzeugnisse hauptsächlich dem eigenen! Haushalt dienen.

3. lediglich solchen Grundbesitz in der Gemarkung^haben, der zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört, dessm Sitz außer­halb hes GroßherzogtUn^ igelege-.; ist.

Ebenso ist derjenige Grundbesitz nicht aufzunehMen, der zu einem tandwirtschafltlichejn Betriebe gehört, aber gemäß 8 923 Reichsversicherungsordnung einer gewerblichen Berussgenofsenschaft Mgeteilt ist.

Soweit das die Befreiung rechtfcrtigeride Verhältnis nicht schon von Muts tvegen berücksichtigt ist, bleibt es den Beitrags­pflichtigen überlassen, die Befreiung bei der Gemeindebehörde der­jenigen Geinarkung, in der das Hausstück gelegen oder der es poli­zeilich Kugeteilt ist, längstens bis l. Juni zu beantragen. Wir tordern deshalb zur Anmeldun g etwaiger Be freie u n g s g e s u ch e beider zuständigen Bürgermeisterei bis zu dem angegebenen Termin auf.

Gießen, den 13. April 1917.

Großbei-^ogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Langermann.

B e t r.: Wie oben. -

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntniachnng. auf daS Gesetz, betr. die Ausführung der landwirtschaftl. Unfallversicherung! vom 21. Dezember 1912 (Reg.-Blatt Nr. 40), imb die Bekannt­machung, betr. die Ansführ;mg der landwirtschaftl. Nnfallveci-i sicheinng vonl 30. Mai 1913 (Reg.-Blatt Nr. 15) machein loir Sie auf Ihre Verpflichtungen gemäß §$ 3, 5, 7, 9, 1013 betf vbenaenanutM Bekanntniachnng aufmerksam.

In § 7 ist neu vorgesehen (^«n;äß Artikel 16 des Ausfühq ÄtnsSgefetzes), daß, /tvettru MMiarker vorhanden sind, der Be­ginn der Offenlegungssrist im Llmtsverkündtgungsblatt des Kreis­amts bekamrt tzu mache;: oder den Ansmärkeri: s<l)rift1ich mit> z,Uetlen ist. Der Beitrag zur Berufsgenossa,:> chaft wird irichtj mehr, wie seither, in der Gemeinde erhoben, in Heren Geniarkung der umlagepflichtige Grundbesitz liegt, sondern in der Gemeinde, in welcher der Beitragspflichtige fernen Wohnsitz oder Sitz hat., (§ 9 der Bekanntmach;;;;a.) Nach § 10 ist (ab!»eichend von den seickerigm Vorschrift in $ 14) die Hälfte der Beiträge innerhalb 4 Wochen, der Rest späteste;^ 6 Monate nach Eingang der Hebe­rolle oder des Auszugs an den Genossei:schastsvorstaird einzuscndeu.

Gießen, de;: ,13. April 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung

betreffend weitere Acuderuna der Ansführungsbestirntttungen vom

:0. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak.

Vom 12. April 1917.

Auf Grund des 8 3 Abs. 3, der §8 12 intb 13 de; Ver- ortnmng Über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs^'esetzbl. Seite 1145) bestimnre ich-