Nr. 67
19. rrpril.
den Kreis
1917
FuhaUS-Uebersicht: Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen zur Verwendung deS Kriegsbedarfs. — Verkehr mit Brotgetreide und Mehl. — Schrotmühlen. — Angebot von Pflügen und Eggen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnungen! vom ' 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, von Waffen, Munition, Pulver und Sprengstoffen, sowie anderen Artikeln des Kriegsbedarfs und Gegenständen, die zur Herstellung von Krieasbedarfsattikeln dienen, von Eisenbahnmaterial aller Art, Telegraphen- und Fernsprech- gerät, sowie Teilen davon, Lustschiffergerät aller Art. Fahrzeugen und Teilen davon, > '
von Verband- und Arzneimitteln, sotvie ärztlichen Instrumenten und Geräten,
yrinae ich uachsteherckes zur öffentlichen Kenntnis:
I. Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr sämllickwr Waren des 10. Abschnitts des Zolltarifs (Waren ans' tterischen oder Manzlichen Schnitz- oder Formerstoffen).
II. Diese Bekanntmachung tritt an Stelle aller früher auf Grund der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914 über AuS- stchr- und Durchfuhrverbote erlasseneu Bekanntmachungen, insowett ste Waren des 10. Abschnitts des Zolltarifs zum Gegenstände haben.
III. Das Verbot mtter I erstreckt sich nicht auf folgende Waren:
Msführmrmmer des Statistisckien Warenverzeichnisses r
Elfnibein und Nachahmungen davv.n (außer solchen aus Zellhorn lZeUuloidl und ähnlichen Stoffen) in Platten oder Stticken, auch zu Waren erkennbar vor-
-earbeitet.aus 601
Daren ganz oder teilweise aus Elfenbein oder Nachahmungen davon (außer solchen aus Zellhoru (Zelluloids und ähnlichen Stoffen), soweit sie nicht besonders ausgenommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen auS 602 Schildpatt und Nachahmungen davogl (außer solchen aus Zellhorn sZelluloidl und ähnlichen Stoffen) in Platten oder Stücken, auch zu Waren erkennbar vor-
-earbeitet.- . . . . auS 603
Dar-en ganz oder teilweise aus Schildpatt oder Nachahmungen davon (außer solchen aus Zellhorn sZellu- »tdi und ähnlichen Stoffen), soweit sie nicht durch tte Verbindung mit anderen Stoffen unter andere
Kümmern fallen. . 5 , nutz 604
Perlmutter und Nachahmungen davon (außer solchen «ms Zellhorn (Zelluloid) und ähnlichen Stoffen) in Platten oder Stücken, auch zu Waren erkennbar vor- gearbeitet: Perlmutter in ganzen Schalen,' geschliffen
ober poliert, auch mit Perlen.aus 606
fetfpfe und andere Waren ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nachahmungen davor: (außer solchen «us Zellhorn (Zelluloid) und ähnlichen Stoffen), soweit sie nicht besonders ausgenommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere
Nummern fallen.. aus 606
echte Perlen, ungefaßt oder gefaßt oder mit anderen
Stoffen verbunden.. 607 ö
Hcörbeitetc (abgeriebene, geschlissene, durchbohrte) rote Korallen, ungefaßt oder gefaßt oder mit anderer:
Stoffen verbunden. T ß07ß
ȧachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter Perlen; Nachahmungen von roten Korallen, auch in Forn: von Perlen; Waren, ganz oder teilweise aus nachgeahmteu echten Perlen oder nachgeahmteu roten Korallen, wlvert sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen . . 608
vtschoernstabe, -geflechte, -gewebc und andere Fischbeinwaren (ausgenommen Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nickst dadurch unter an-
vere Nummern faller:. .... 609
t*rnfi(H>e au# Büffel- oder anderer: Tierhörnern (Hormflsckchein), raub unMn (auch kurze, geebnete,
-lotte stabe zur Sürferttgnng von Hori:borsten),
-eebnet, glatt oder sonst zur Verwendung bereits
vorgecichtet. _ a^Q
*Xr?\ite, gewehte oder gefräste Knopfe m':S 'Horn',
Hornmasst oder Knochen, mit oder ohne Oesen . . 611)
^derttele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten . 613
Matten un d S tücke, bloD gespalten, aeschnitten, auch « vorgetz-bcL, aus tuschen Schnrüstofi^n. ande^ ^ . '
Zttlsfuhruwnmer des Statistischen WavcmwrzeichnisseKt
weit wicht genannt: Hornmasse in Tafeln, roh, auch entfettet oder gebleicht, gebeizt, gefärbt, gepresst (mit Mustern), geschliffen, polibrt; .Horinnehl zur .Herstellung von Hornmasse. 613
Waren aus tterischen Schmtzstoffeu, nicht unter die vor stebenden Nummern fallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sic nicht dadurch unter andere Numinern falle::.* 614
Stöcke, auch in Verbindung mit anderen Stoffei:, soweit sie nicht dadurch unter Nummer 568 oder unter
andere Nummern fallen. 622
Möbel und Möbelteilc, grobe (nicht gepolstert), uufur- niert, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, so- . weit sie nickst unter andere Nummern fallen: aus
weichem Holze. . 625
—: aus hartem Holze, roh. 626#
—: aus hartem Holze, bearbeitet, auch aus maffiv gebogenem Holze (Budholzmöb'el). 6263
Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert), furniert, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen . . . 627
Tischler-, Drechsler- und Wagnerarbeiten, grobe soivie sonsttge grobe Holzwaren, anderweit nicht genannt: Holzspanschachteln; Holzformen für Nachtlichte: Fensterrahmen, Titten, Treppen und Teile von solchen; profilierte (gekehlte) Holzleisten: alle diese roh. . aus 628# andere rohe (außer Kisten, Holzsohlen, Schneeschuhen, in ferttgcm oder halbfertigem Zustand und Sperrplatten aus weichem Holz).. aus 62861
Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen, wwie andere Waren (außer Holzschuhen, Holzsohlen,
Kisten, Schneeschuhen in fettigem oder halbferttgen:
Zustand): alle diese bearbeitet.aus629
grobe Holzw-oren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend aufgeführt sind oder unter andere Nummern fallen (außer Schneeschuhen und
fahrbaren Leitern).auS 6308
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten: Holztvarei: mit ferner Schnitzarbeit; ferne Trechslerwaren und andere feine Holztvaren; durch Pressen, Brennen, Aetzen oder Stanzen hergestellte Nachahmungen feiner Schnitzarbeiten; Holzwaren mit eingelegter Arbeit, soweit sie nickst durch die eingelegten Stoffe unter andere Nummern fallen: sein bemalte, vergoldete, versilbette oder bronziette Holzwaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nickst dadurch unter andere Nummern fallen:
Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert. 631a
—: andere (ausgenommen Stöcke. Stab- und Täfel- boden-(Parkcttboden-) teile, Leisten; Druckplatte:: aus Holz, geschitttten, auch mit eii:geschlagcneu Stiften oder dergleichen aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Mttalle. 631B
Gold- und andere Holzleisten. 631c/
Uhrgehäuse aus Holz. . 631 «
gepolsterte Möbel, auch mit moderen als hölzernen Gestellen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen un- ter andere Nummer:: falle::: gepolsterte .Kissen mit Gestell oder schwer ins Gewicht fallender Füllung von Sand, Blei, Gußeisen oder Stein:
^^.weUeberzug. 632
—: Bülards, überzogen und Teile von solchen . 633a
—: mckere n::t Ueberzug (mit Ausnahme von Kranken
und Operatwnssttthleu) .. . aus 6398
volzwaren aller Art (mit Ausnahme der gepolsterten Möbel) und Waren (ausgerwmmeu Hüte, Perlen auf Gespmstsädeu, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, tu gleicher Weise hergeftellte Besatzartikel, sowie Stcinnußknöpfe) aus anderen pflanzlichen Schnitzstosseu (einschließlich der Waren aus Sameukürucrn und der Lufawaren), in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinst wäre,: ganz oder teckweffe aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, mit aufgeuälster Arbeit, Samt oder Plüsch samt- oder plüschartigen Geweben, zugench- ttten Schmucksedern, Perückenmacherarbeit, fein geformten Wachswaren oder Halbedelsteinen, soweit


