Ausgabe 
16.4.1917
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Vollmilch und Fette eingerichtet sind. Einforderung der ungeord­neten Listen behalten wir uns vor.

Gießen, ün 7. April 1917.

Großherz oglrches !,kreisamt Gießen.

__ Dr. Usinger. __

Petr.: Löschung von Strafvermerken ans Grund Allerhöchster

Gnaednerlasse.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemernden des Kreises.

Auf Grund der Allerhöchsten Gnadenerlasse vorn 27. ^auuar 1916. 27. Januar 1917 und 31. März 1917 werden vielfach Gtcasvermerke in den polizeilichen Strafregistern zu .löschen fern. Es geschieht dies auf Ersuchen der Justizbehörden. Wir einMhlcn Ihnen, derartigen Ersuchen der Justizbehörden zu entsprechen. Gießen, den 11. April 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießerr. _ Dr. U si nger. _

Betr.: Tie Verwendung von Aetzalkalien.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Polizeiamt Gießen und Großh. Gendarmerie des Kreises.

Auf nachstehende Bekanntmachung weisen wir Sie hin, die Inhaber der Apotheken und Drogerien sind zu bedeuten. Gießen, den 4. Aprik 1917.

Großherzogkiches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung

zum Verbot der Herstellung von Seifen. Vom 6. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 3), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 765).

Apotheker und Drogisten werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abgabe von Aetzalkalien (Natriumhydroxyd, Seifenstein und Kaliumhydroxid) nach § 12 der Verordnung über den Verkehr mit Giften vom 17. April 1895 (Reg.-Bl. S. 33) geregelt ist. Um zu verhüten,^» derartige Aetzalkalien verbotswidrig zur Herstelluncj von .Seifen aus pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten ver­wendet werden, wird den Verkäufern zur Pflicht gemacht, sie nur gegen die in 8 12 der genannten Verordnung vorgeschriebette Be­scheinigung der Ortspolizeibehörde abzugeben.

Gießen, den 12. April 1917. »

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ Dr. Usinge r. _

Betr.: Verkehr mit Benzol.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises und Großher­zogliches Polizeiamt Gießen.

Tie landwirtschaftliche Betriebsstelle für Kriegswirtsck>ast G. m.Ech. H. in Berlin, Leipziger Platz 7, wird voraussichtlich demnächst 1200 Tonnen Benzol und zwar 1000 Tonnen von der Deutschen Benzolvereinigung in Bochum und 200 Tonnen von der Gewerkschaft Deutscher Kaiser in Hamborn kaufen, um den Mangel an Betriebsstoff für landwirtschaftliche Motore nach Mög­lichkeit zu beheben. Sie wird dieses Benzol zum Preise von 55 Mk. für je 100 Kilogramm erwerben und zu demselben Preise au die Hauptlag erstellen der Vereinigung weiter veräußern unter der Bedingung, dieses Benfol gegen einen Preis von 62 Mk. für je 100 Kilogramm und die üblichen Leihgebühren für eigene Fässer an landwirtschaftliche Verbraucher gegen Vorlegung einer amtlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Verwendung als Be­triebsstoff für landwirtschaftliche Motore (nicht Kraftwagen) bei sparsamstem Verbrauch abzugeben.

Die den Lagerhaltern der Benzolvereinigung zur Erlangung der. Abgabe des Benzols vorzulegende Bescheinigung muß für nickst in Preußen wohnende Verbraucher durch die Polizeibehörde ansgestellt werden. Die Lagerhalter sind angewiesen, die verfüg­baren Mengen gleichmäßig auf die in Betracht kommenden Land­wirte zu verteilen.

' Gießen, den 7. April 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießens __ Dr. Usi> nge r. _

Vetr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl: hier:

Ueberwachung der Mühlen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger- wciftcrcicn der Landgemeinden des Kreises, an Grotzh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Gendarmerie deö Kreises.

Wegen Nachprüfung der Getreide- und Mehlbestände, insbe­sondere in den Mühlen, werden besondere 1leberwachungsbeamte der Geschastsabteilnng der Reichs getreidestelle tätig sein. In den Mühlen festgestellte und beanstandete Vorräte sind von Ihnen nach Verfügung des Groß,herzoglichen Ministern uns deS Innern' vom 80. März 1917 unverzüglich entsprechend dein an Sie erge­henden Mi trag der liebenvachungsbeamteir ans der Mühle zu entfernen «und bis zu unserer Entscheidung in sicheren Berwahv z/u nehmen. Ebenso werden die niit Ueberwachung der Mühlen von -uns beauftraglell Polrzeiorgane angewieseri, in gleick-er Weise bei Ihnen Antrag auf Wegnahme zu stellen., gvenn in einer Mühle Getreide oder Mehl feftgestellt wird, über deren rechtmäßigen

\

Besitz, Herkunft oder Verwendung keine genügende Auskunft ge­geben tverden kann.

Gießen, den 4. April 1917.

Großherzoglirlies Kreisamt Gießen.

Dr. Usingen _

Bekannrmachrlng.

Betr.: Lieferung von Hafer für die 5)eeresver>valtung.

Es wird darauf hin ge!viesen, daß gesund er, trockener Hafer von der Heeresverwaltung bis Ende April d. Js. mit 270 Mk. die Tonne bezahlt wird, und daß es sich dringend empfiehlt, den verfügbaren .Hafer bis zu diesem Zeitpunkte zur Ablieferung zu bringen.

Ta es während der Bestellzeit den Landwirten häufig an d^n nötigen Gespannen fckhlt, um ihreu^Hafer zu einer entfernt liegen­den Bahnstation zu bringen, hat die Heeresverwaltung bestimmt, daß eine Anlieferung iir ein Magazin des KommunalVerbandes der Lieferung au ein Proviantamt, Ersatzmagazin f usw. gleichzu­stellen ist, und den Landwirten daher auch bei Lieferung bis 30. April au ein Magazin des Kreises der Preis von 270 Mk. für die Tonne gezahlt wird.

Sollten die Landwirte durch Bestellüngsarbeiten oder Kohlen­mailgel am Ausdrusch uird der Ablieferung behindert sein, so können auch diese Landwirte der: bis Ende April geltenden Höchstpreis von 270 Mk. die Tonne für ihren Hafer erzielen, falls sic die ab- gebbaren Mengen schon jetzt gedroschen oder ungedroschen fest an beit Kommunalverband für die Heeresverwaltung verkaufen. Tie Heeresverwaltung vergütet für derartig fest verkauften, aber noch nicht abgelieferten Hafer eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent bei gedroschenem und 60 Prozent bei unge- droschenem Hafer. , , .

Es empfiehlt sich daher für die Landwirte, mit aller Beschleu­nigung das hiernach Erforderliche zu tun, um sich noch den bis End« April d. Js. geltenden Höchstpreis von 270 Mk. die Tonne Hafer zu sichern.

Die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden werden mit Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 28. Märr 1917 (Kreisblatt Nr. 54 vom 2. April 1917) betr. Haferantanf wiederholt beauftragt, Vorstehendes ortsüblich bekannt zu machen 1

Gießen, den 11. April 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Betr.: Berufswahl der an Ostern aus der Schule entlassenen 'Schüler.

An die Schulvorstände -es Kreises. *

Tie nachstehende Verfirnung Gr. Ministeriums des Innern, nebst Liste der wichtigsten Berufe, die durch das steklo. General­kommando des 18. Armeekorps aufgestellt worden ist, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mit.

Gießen, den 4. April 1917.

Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.

Dr. U s i n g e r.

In der Zeit der größten Nachfrage nach gelernten Arbeits­kräften empfehlen wir, zur Befriedigung des vaterländisck>en Be­dürfnisses Jl/ren ganzen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die an Ostern aus der Schule entlassenen Schüler zum Besten der Kriegsindustrie in den Berufen ausgebildet werden, die zur Information der Eltern und Vornilinder auf nachstehender Lifte angegeben sind.

Ta die deutsche Industrie auch im Frieden noch gewaltige Auf­gaben in den vorerwähnten Berufsgruppen zu erfüllen haben wird, erscheint eine rechtzeitige Versorgung mit gelernten Arbeits­kräften geboten. Außerdem haben die jungen Leute auch nach dem Krüge.noch hervorragend günstige Aussichten aus dauernde Be­schäftigung -und gute Bezahlung in diesen Industriezweigen. Es liegt daher im Interesse der jungen Leute selbst, die etwa ge­botene günstige Gelegenheit zu ergreifen.

Unter allen Umständen muß indessen vermieden werden, daß hierdurch der Landwirtschaft Arbeitskräfte».entzogen werden. Eben­sowenig darf die Anregung dazu dienen, daß Söhne von Land- muten ein Unterkommen bei der Industrie suchen, da die Erhaltung der Landnürtsckxrft und ihre Kräftigung von größter Wichtigkeit ist und zu den ersten Arfgoben des Landes gehört.

Liste der gichtigst?rr Berufe.

A. Trennung nach Berufsgruppen.

T ecb n i sches Personal: Ingenieure aller Art, Techniker, Werkmeister.

M e t a l l f a ch a ^beiter: Anrsiper, Feinmechaniker, M e - ch a n i k e r , S ch l o f s e r aller Art, M o n t e u r c, Kessel- schmiede, Blechschmiche, Wagenschmiede, Baufchniede, Kupfers ch miede, Dreher. F a s s o n d r e h e r . W e r k - e u g. d r e h e r , Autou ia t e nein richte r. Horizontalderber. Fräser. W e r ! - «eugfräser, Hobler, .Schleifer, Werkzengschkeifer, Schleifer für Genauigkeitsarbeit.

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