Ausgabe 
10.4.1917
Seite
3
 
Einzelbild herunterladen

3

>

Be 1 r.: Sammeltätigkeit der Schulen.

In HmiShaltuiraen, besoirders bei der Landbevölkerung, liehen kleine und kleinste Gegenstände ans Sparmeiallen (Kupfer, Mes- sing, Blei, Zinn, Zink, Nickel, Mumiirvum), s. B. alte Soldaten- knöpfe, Bleikugeln, alte Patroirenhülsen, Zinnsoldaten, sernev Giimmiabfälle, z. B. alte Wasser- uno Ga-schläucke, Gummischuhe, Bälle ustv. Hartgummiabfälle kämmen nicht in Frage Vielfach völlig verloren.

Ter Bevölkerung ist vielfach noch nicht bekannt, daß diese Gegenstände lzu gröberen Mengen gesmnmekt und verarbtitet Mr Kriegsröhsto ffversorgnng einen toertvollen Beitrag liefern! rönnen.

Sie wollen daher ähnlich line bei bereits veranstalteten Samm­lungen nnd bei den Kriegsanleihen in den Schulen auf klärend wirken lassen und die Schüler der oberen Klassen zum Sammeln solcher Gegenstände veranlassen. Tie Materialien wären in den Schulen oder Gemeindeämtern abzuliefern und von da der nächst­gelegenen kommunalen Sammelstclle zuzuleiten. Tie Sammel­stellen werden angewiesen werden, für die Metalle folgende Preise zu bezahlen:

Für Gegenstände und Materialien aus:

Kupfer.1,70 M für fc»a3kg

Messing, Rotguß, Tombak, Bronze . . 1,

Aluminium.2,50

Neusilber, Alfenide, Ehristvfle, Alpakka 1,60

Reinnickel.

Zinn.

Blei..

Zink..

Die Gummiabfälle werden zweckmäßig von den kommunalen Sammelstellen an die beauftragten Altgummiaufkäufer mrd Unter­aufkäufer gegen Erstattung der festgesetzten Höchstpreise zu über­weisen sein. Den abliefernden Schulen würden die erhaltenen! Vergütungen abzüglich der Unkosten anzurechnen sein.

Darmftadt, dem 17. März 1917.

Grösst). Ministerium des Innern Älbteittmg für Sck)ulangelegairheiten.

I. B.: Dr. S ch e u e r m a n n.

4,50 ., 2 , 0,40 0,40

BeLanntmaeyutttt

ü berP reise der Speis ekarpfen ndSpeiseschleien der Ernte 1917.

Tie derzeitigen Schwierigkeiten der Beschaffung von Besatz­material. Futtermitteln, Kunstdünger, Fischereigeräten, Hilfskräften usw. lassen als notwendig erscheinen, schon jetzt den Teichwirten die Preise anzugeben, die für Slnisekarpfen und Speiseschleien ini Herbst 1917 zu erwarten sind, damit sie in der Lage sind, für richtige Bewirtschaftung ihrer Teickie Sorge zu tragen. Es kann fi'lr Herbst 1917 ein Preis für 50 Kilogramm frei EstenbahnwaAen der Abgangsstation bei Speisekarpfen von 160 Mk. und bei Speise­schleien 18b Mk. für den Erzeuger in Aussicht gestellt werdeu Tie endgültige Preisfestsetzung wird erst im Herbst 1917 auf Grund der Ernte erfolgen können.

Berlin, den 26. Februar 1917.

Kriegsgesellschaft für Teichfischverwerlung m.b.H.

Klee.

Bekanntmachung

zur Aenderung der Be7anntmack)ung über Saatgut von BmHveizen und Hirse, Hülsen fruchten, Wicken uird Lupirveir vom 6. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 14). Vom 23. März 1917.

Alls Grund des 8 10 der Verordnung über Hülsenfrüchte vom 29. Juni inrd 14. Dezenrber 1916 (Neick-S--Gesetzbl. S. 846, 1360) in Verbindung mit 8 1 der Bekanntmachung über die Er­richtung cin.es KriogSernährnngsamtes vom 22. Mai 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 402) >nürd bestimmt:

Artikel I.

Der 8 12 der BeVamttmachung über Saatgitt von Buchiivöizen »md Hirse, 5)ülsenfrückften, Wicken und Lupinen vom 6. Januar 1917 (Rcichs-Gesetzbl. S. 14) erhält folgende Fassung:

Saatgut von Hülsen früchteu, das zum Gemüiocmbau bestimmt ist, darf nur abgesetzt werderr, wenn es von der Reick>shülsenfrucht- stelle. G. m. b. H. in Berlin, zum Gemüseanbau freigegeben ist.

Aus solches Saatgut (Gemüsesaatigut) finden die Bestimmungen dieser Bekanntmachung mit folgender Maßgabe Anwendung:

I.Tcr Handel mit Gemüsesaatgut ist außer den im 8 2 ge­nannten Personen und Sollen gestattet

a) Personen, denen gemäß 8 1 der Verordnung .über den

Handel nrit Sämereien vom 15. 9Looember 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 1277) eine Erlaubnis zum Betriebe des Handels Urit Sämereien erteilt ist: _

b) Inhabern von Kleinhandelsgeschästen, die Zänkereien aus­schließlich im Kleiuvetkauf in Mengen bis zu 50 Kilogramm an Verbrauch'r absetzen.

Tie Ausstellung der Saakkarten für Händler, die nicht ,va,ch 8 2 zugelassen sind, erfolgt durch den Kommunal- verband des Ortes ihrer gen'-erblchen Mederlassiurg oder d-ie Stelle, welcher der Komm-nualverband die Ausstellung gemäß 8 5 Abs. 3 übertvagen hat.

3. Erzeuger bedürfen, zunc Absatz von Gemüsesaatgut an Ver> braucl-er nicht der chn 8 3 vorgesehenen besonderen Er­mächtigung.

3.^ Tie Bestimmungen über Saatkarteu (88 5, 6) finden auf 'Ge­müse saatgut keine Tlnwendung, soweit es sich um Mengen ovn nrcht mehr als 125 Gramm handelt.

4 ,. Tie Höchstpreise (88 8, 9) gelten für Gemüsesaatgut nicht. Artikel II.

. Tiefe Bekanntmachimg tritt nrit dem .Tage der Verkündun» rn Kraft.

Berlin, den 23. März 1917.

Der Präsident des KriegsernährungSamtes. von Batocki.

An die Schulvorstände des Kreises.

Nachstehende Verfügung der obersten Schulbehörde wird Ihne« zur Kenntnisnahme und Nachachtung initgeteilt.

Gießen, den 29. März 1917.

Großherzogliche Kreisschulkommissron Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n.

V e t r.: Tie Sommerzeit.

Für die diirch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Febr. ds. Js.- R. G. Bl. S. 151 augeoichnete sogs- nannte Sommerzeit bestimmen «wir, daß, soweit nicht in Einzelfällen besondere örtlich^ Verhältnisse eine auoere Regelung verlangen, der Beginn der Schulstunden im Sommer nicht wie im Vorjahr auf eine frühere Stunde anzusetzen ist als im Winter, sonderir der Uhr irach im Sommer und Winter der gleiche bleibt.

Ter Unterricht soll hiernach in der Regel um 8 Uhr anfangen. Darmstadt, den 20. März 1917.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

Abteillmg für Sckpilaugelegeuheibm^

I. V.: Tr. A. Lucius.

Betr.: Kohlenknappheit: hier: Beschaffung von Brennholz.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme aufunsere übergedruckten Verfügungen vom 31. Januar Mid 13. Februar ds. Js. empfehlen wir Ihnen, nach Benehmen (nrit der zuständigen Großh. Oberförsterei die Beschaf­fung von Brennholz aus den Geyreindewaldungen namentlich für den minderkanfkräftigen Teil der Bevölkerung dadurch zu er­leichtern, daß die Leseholz-nutzung an allen Wo^mutagen gestattet tvird, daß-rrholz zu ermäßigtem Preis abd^ben tvird und daß Personen, die ein Einkommen unter 1500 Mark versteuern und nicht zum Bezug von Üosholz berechtigt sind, ebenso die Hör-* Hauer und die Familien von einberusenen Holzhauern, l>estmrmt» Holzmengen zuin Tarifpreis aus der Hand verabfolgt erhalten. Gießen, den 30. März 1917.

Großherzvgliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemm erde. _

Betr.: Ausleihen von Pferden.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post empfangen Sie ein Ausschreiben des Kriegs- wirtschaftsantts, betr. die Versorgung der Landwirtschaft mit Leib- Pferden zur Frülftahrsbestelümg. Wir eurpfehlen Ihnen, die Interessenten zu>eu.ten und im Bedarfsfälle die Anträge an die Laniquirtschaftskammer zu Taruistadt einzureichen unter genauer Beaclitiing der in Ziffer 4 geforderten Angaben.

Gießen, den 7. dlpril 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H em m erde.

Bekanntmachung.

In der Zeit voin 15. bis 31. März wurden in hiesiger Stadt Gefunden: 1 Mosaikbrosche, 1 Etui mit Operatious-

inftnimeutat, 1 Eamee-Brosche, 1 Medaillon, 1 Kneifer, 1 Tamenuhr, 1 Tamcmregeuscknirm, 1 Kneifer mit Futteral, 3 Portemonuaics mit Inhalt, 1 Papiersckpin und eine Tamenhandtasche mit Inhalt. . . .

Verloren: 1 schwarzes Tamenpr'rtemonnaie nut Jnhatt, eine Handtasche mit^Porteinonuaie nrit Geld und Schlüssel, eine Brieftasche mit Wandcrgewerbeschün, Postkarte und 1570 Mark, 1 gelb. Portenwunaie mit 40 Mark, 1 gald. Trau­ring gez.L. B. 1. 1. 05/', 1 Portemonnaie mit 15 bis 16 'Mark urrd 1 schwarzlederne Damenhcindtusche Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprück-e alsbald bei uns geltend zu nrachen. ,

Die Ml-olnug der gefundenen Gegerrftände kann an ttDent WockMtag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nach- nnttags bei Unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen. Gießen, den 31. März 1917.

Grobherzogliches Polizciamt Gießen.

H e m nt erde.

Zwillingsrunddruck der Brtthi'sche» Univ.-Bnch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.