Ausgabe 
7.4.1917
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1
 
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Rr. 58

7. April.

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nMZbltlÜ für den I Z §1'.

Jnhalts-Uebersicht: Durchführung der Nacheichung im Kreise Gießen. - Vollnülchverso

rgung. Errichtung von Wirtschaftsausschüssen.

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Bekanntmachung.

und Gewichtspolizei und die Turchführutlg> der Nacherchung rin'Kreise Gießen.

Tie in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nach- erchuna der im ebchpslichtigen Verkehr befindlichen Längen-und 6 luUrgkeltsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssig- rerren, Hohlmaße, Gewichte und transportablen Harrdelswagen unter 3000 K ilo gramm soll im Kreise Bietzen demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rund- reiseplan durchgeführt ioerden. Eichpflichtig sind alle diese Meß- gerate nicht nur int öffentlichen Verkehr, sondern auch im Han- delsperkehr, wenn er nicht in-offenen Verkaufsstellen statt- frndet, sc»vre rn fabrikmäßigen Betrieben, wenn sie zur Ernnttelung des Arbeitslohnes dierren. Tie Besitzer solche eich- Pflichtiger Meßgeräte haben dieselben, auch wenn sie schon geeicht ünd noch richtig sind, bei den örtlichen Eichtagen zur Nacheichung vorzulegen. Fässer, große oder ortsfeste Wagen und chrazisionsnießgeräte können bei örtlicheil Eichtagen nicht be­handelt werden; sw lind vom Großh. Eichamt Gießen besonders zu behandeln.

Tie Nacheichung macht den Besitze rrr irur unerhebliche Kosten, sofern nicht Revaratureii nötig sind. Die Eichibeamten dürfen solche Reparaturen Nicht mehr ausfübren. Tie Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt einzuliefern.

Jeder Einlieferer hat zur Vermeidung von Verlusten uiid Ver- wearslungen ern mit seinem Namen versehenes Stückverzeich­nis (Einlieferungsschein) mit einzureichen, wofür die Vordrucke

^, Bürgermeistereien oder beim Eichbeamten erhältlich sind. Bei Nichterfüllung dieser Forderung kann die Annahme zur Nach^ erchung abgelehrit werden.

o, . ^4* ^6enstände, welche zu der vom Eichbeamten festgesetzten Belt nicht abgeholt worden sind, überirimrnt dieser bei seiner Ab­teile keine Verantwortung. Solche Gegenstärrde werden unter ent- fprecheirder Mitteilung dem Besitzer des örtlichen Eichlokals zu­rückgelassen, der jedoch ebenfalls keine Veraiitioortung für dereli Verbleib trägt. Einwendungen inüssen deshalb unmittelbar bei der Abholung der Gegenstände vorgebracht werden; spätere können nicht berücksichtigt werden.

Solche Meßgeräte, die wegen ihrer Größe oder Befestigung anr Aufstellmrgsort oder aus ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf rechtzeitigen Antrag an ihrem Aufstellungsort in unmittelbarem Anschluß an den örtlichen Eich­tag nach geeicht, sofern dadurch kein unverhältnismäßiger Aufent­halt entsteht.

Für Eichung am Aufstellungsort ist als Zuschlag'zu den Ge­bühren in diesem Falle nur eine Gang gebühr vo n niindestens! 1 Msk. zu zahlen, während an anderen Tagen der gesetzlich vor­geschriebene Zuschlag von mindestens J5 Mk. erhoben werden muß. Ter Transport der Eichuormale geht in beiden Fällen auf Kosten des Antragstellers.

Tie Besitzer eichpflichtiger Gegenstände habeii zur Vermeidung verzögerter Abfertigung die den betreffenden Geineinden zugeteil­ten örtlichen Eichtage zu benützen und von ganz besonderen! Ausnahmen abgesehen nicht die Wahl, statt dessen ihre Gegen­stände bei dem Großh. Eichamt Gießen nacheichen zu lassen.

Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien die Eichtage als­bald in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tages­zeit und Anzahl der Pro Tag abzufertigenden Interessenten wird den Großh. Bürgerincistereien durch Großh. Eichamt Gießen recht­zeitig zugehen. i ' \ f ; jj'j

Zur Durchführung der Nacheichung sollen örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge äbgchalten werden:

Äom Großh. Eichamt Gießen aus:,

*Jn Lollar: stir Lollar, Ruttershausen, Staufenberg mit Friedelhausen, Mainzler u. Taubringen am 10. April 1917. Treis a.d. Lumda: für Treis a.d. Lumda am 17. April 1917.

Allendorf a. d. Lumda: für Mendorf a. d. Lumda und Climbach am 18. April 1917.

x Londorf: für Londorf, Allertshausen, Kesselbach, OdAl­hausen, Geilshausen, Rüddiugs Hausen u. Weitershanl anr 24. April 1917.

Grüuberg: für Grüirberg, Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain ir. Reinhards Hain am 5. Jrmi 1917. fübel nr od: für Göbelnrod am 9. Juni 1917.

Etting s h a ll. s e n: für Ettingshausen, Harbach, Queck- born, Münster u. Ober-Bessingeil am 12. Juni 1917. i l li n g e n: für Villingen u. Äonnenrod aiu 14. Jüni 1917.

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*J n &u n g Utphe, Jnhcide"u. Tniis-Horlofs

\nsbim2thunllllT 1 ' Rab«tsh-us-n u.

^26 I ^u!ui917 m: fÜl ^ eIIerg ^ im Obbornhofen am

S ^ n 1 ^ bt>r f: für Langsdorf u. Bettenhaus^ am 27. Juni

für Lich u. Nieder-Bessingen am 3. Juli 1917.

I n VJI u schien h e l m: für Viuschenheim mit Hof Güll, Amsburg u. Brrklar am 10. Juli 1917. . *

^ n Juli 19^.7^ Ober-Hörgern u. Torf-Güll am

*Jn Lang- ns: für Lang-Göns <nn 8. August 1917.

Solz heim: für Holzheim am 14. August 1917 i? ^ru nlngen: für Grüningen am 15. August 1917.

In Watzenborn-Steiuberg: für Wa^nborn-Steinberg, Garbenterch u. Hauseil am 16. August 1917.

In Lelhgestern: für Leihaestern am 21. August 1917.

Großen-Lrnden: für Grvßen-Linden am 22. August

In Klein-Linden: für Klein-Linden u. Meildorf a. d. Lahn anr 28. August 1917.

Heuchelheim: für Heuchelheim aul 4. September 1917.

* I n W l e s e ck: für Wieseck am 6. September 1917

* I n G r o ße n - Bu se ck: für Grvßeu-Buseck, Alteu-Bnfeck, Trohe

u. Rödgen am 11. September 1917.

^n Beuern: für Beuern u. Bersrod am 13. September 1917.

Reiskirchen, Lindenstruth, Saasen nrit Bolnbach u. Wmnerod am 18. September 1917. Burkhardsfelden: für Burkhardsfelden am 19. Sep­tember 1917.

Oppenrod: für Oppenrod am 20. Septelnber 1917 Hattenrod: für Hattenrod am 21. September 1917 Tw Gemeinden Steinbach, Albach und Annerod gel-en Ende September nach Gießen.

.. Sfa glei^r Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polrzelllche Maß- uild Gewichtsvevision stattfrnden.

Gießen, den, 4. April 1917.

Großherzooliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e mm er de.

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Im Bedarfsfälle mehr als 1 Tag.

Betr.: Vollmilchversorgnng; hier: Nachweisung.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die stZroßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Bezugnehmend auf § 5 Abs. 1 der' Bekanntnmchuug des Kowmunalverbcnlds für Vtilch- und Speisefettoersorgung Großh. Hessen in Tarmstadt, erwarten wir am 10. jeden Monats pünkb- ttchste Einseuoung der Nachveisung.

Gießen, den 4. Jmluar 1917.

Großherzoaiict"'-? üreisamt Gießen.

Or. U s i ii o e r.

Betr.: Tie Errichtung von Wirtschaftsausschüssen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post erhalten Sie einen Abdruck der von dem Kriegswirtschaftsamt bei dem stellvertretenden Generalkommando zu Frankfurt a. M. aufgestellten Richtlinien über die Aufgaben der Kriegswirtschastsausschilssc.

Wir empfehlen Ihnen, für Abgabe dieser Richllruien an den Vorsitzend eil des Wirtfchastsaussch<usses lwsorgt zal sein und diesen zu veranlassen, die Mitglieder des Wirtsck;afrsmlsschusses von dem Inhalt der Richtlinien in Keiultnis zu secherr.

Erneut empfehlen wir Jhlien, der Turchfülxrung der Llufgabe der Wirtschaftsausschilsse Ihre l>esondere Aufnierksamkeit zuzw- weilden und die Ausschüsse bel Erledigung Ihrer Aufgabe nach Kiüftell zll unterstützen.

Gießen, den 4. April 1917.

Großherzoolicbes Kreisamt Gießm.

I. B.: H e m m e r d e.

^Knaben*

Penfionat

Goethe fdiule

Olten bock

Realklaüen, oerbunden mit Vorlckule, erteilt einjdhrigenzeugnis

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a. M. I

ZwillingSruilddruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.