Ausgabe 
28.3.1917
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Belr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl;

hier: die Bereitung von Kuchem An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Unter-Hinweis auf die Bekanntmachung über die Bereitung Von Kuchen vom 16. Dezember 1915 (Kreisblatt Nr. 113) macheu wir Sie nachdrücklich auf das Verbot des Kuchenbackens in 8 1 oufmerffam und beauftragen Sie insbesondere unter Bedeutung der Bäcker, für imbedingte Einhaltung besorgt zu sein. Bei tat wirtsck-aftlichen Verhältnissen, hmiptsächlich in den Städten, kann! es die Landbevölkerung vor sich und dein Vaterland nicht ver­antworten, wenn sie aus Ostern Mehl. Eier. Butter und Milch in den bekannten Meng«: zur Herstellung von KuckMt beincht. Tie Polizeivrgane sind angewiesen, jede Uebertretmrg zur Mzeige zu bringen, auch können Betriebe, die den Bestimmungen zuwider- yandeln, geschlossen werden.

Gießen, den 26. März 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U fing er. _

Betr: Regellmg des Verkehrs nnt Brotgetreide und Mehl ans dem Erntejahr 1916; hier: die Selbstversorger.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Da mit Wirkung vom 15. Aprtl 1917 die tat Selbstversor- gern -»stehende Bwtgetreidemenge von 9 kg auf 6V2 kg monat­lich aus den Kopf herabgesetzt worden ist, wollen Sie umgehend schon jetzt die Mühlenbesitzer, die ,für Selbstversorger mahlen, oaranf aufmerksam machen, daß diese keme größere als nach Vor­stehendem tan Selbstversorger zustehende Menge ausmahlen. Es liegt dies auch im Interesse der Selbstversorger, da diese sonst gezwungen wären, ihrer Ablieferungspflicht durch Llblieferung) von Mehl nachzukonrnien. Bei dieser Gelegenheit wollen Sie die Mühle,: iwchmals darauf aufmerksam machen, dah das Brotae- treibe nur zu 940/0 ausgemahlen werden darf. Dre Mahlschems sind von Ihnen entsprechend zu überwachen.

Gießen, den 26. März 1917.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Beir.: Abgabe von Rohsetten an die rituell letatde jltdische Bevölkerung.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgrrmeisterrien der Landgemeinden des Kreises.

Zur Bedenttmg der jüdischen Bevölkerung und der in Betracht kommenden Metzger teilen wir Ihnen mit, daß irgendwelche Ab­gabe von Rohfellen au die rituell lebenden Jntat nach der Be­stimmung des Kriegsernährungsamtes vorn 13. lf. Mts. nicht mehr zugelasseu ist, da diese rituelle Oelmargarine erhalten.

Gießen, den 23. März 1917.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Ustnger.

Bekanntmachung

über die Preise für Verpackung von Kalkstickstvff. Vom 16. Mär-

1917.

Mf Grund des 8 12 der Verordnung über kibtstliche Dünger mittel vom 11. Januar 1916 (NeichS-Gesetzbl. S. 13) und des 8 1 der Bekatmtnmclnntg üta die Errichtung eines Kriegsernährungs- amts von: 22. Mai 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 402) wird folgendes bestimmt:

Artikel 1. Die üt der der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel von: 11. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 13) beige­fügten Liste unter 6 aufgeführtenBesonderett Lieferungsbedin- gmtgen für 1 bis 3" erhalten im §sbs. 3 (Verpackung) folgende! Fasßmg:

Verpackung: Bei eisernen Trommeln 1,80 Mark für 100 KiliogramM: bei 50 Kilogramm-Packung 25 Pfennig für den Sack. Wird Kalkslickstoff > in Säcken oder eisernen Trommeln geliefert, so erfolgt die Berechnung brutto für netto.

Artikel 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, tat 16. März 1917.

Der Präsident des KriegsernährungSamts. von Ba to c ki.

Bekanntmachung.

B e t r.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Anlage einer Schmalspurbahn für die Eisen- und Manganerzgrube Adler, Gemarktmg Gambach, nach den: Bahnhof Lang-Göns Tie Pläne und Beschreibung zur Atilage einer Schmalspurbahn für die Eisen- und Manganerzgrube Adler nach deni Bahnhof Lang- GönS liegen auf der Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns vont 29. März bis einschließlich zum 3. April l. Is. zur Einsicht offen.

Zur landespolizcilichen Prüfung des Projekts ist Terntin mif Ptitttvoch, beu 4. April 1917, nachmittags 2.50 Uhr auf Bahnhof Leng-Göns festgesetzt.

Einwei.dungen gegen das Projekt, welche sich auf Ansprüche wegen Verlegung nitd Aenderung öffentlicher Wege, An- und Zu­fahrten auf Grundstücke. Einfriedigungen, Wasser- und Vorflut- verhättrnsse usw. sowie die Herstellung von Schutzvorrichtungen zur Sicherung gegen die ans dem Bahnbetrieb entstel-eitden Gefahren und Nachteile beziehen, sind bei Meidnng des Ausschlusses spätestens int Termin vorznbringen.

Wir bcaustragen Sie

1 anliegende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zn ver­öffentlichen,

2. die anliegenden Pläne und Bekanntmachung vom 29. März bis einschließlich zum 3. April l. Js. auf Ihrem Amtszimmer zur Einsicht offen zu legen,

2. bie anliegenden Pläne und 'Beschreibung vom ^9. März

4 Bescheinigung über Bekanntmachung der Offenlegung und über diese selbst nebst den Plänen uns im Termin zu über­geben.

G r e ß e n , den 25. März 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. B.: Hechler. _

Bekanntmachung.

Betr.: Maßregeln gegen die Marrl- und Klauenseuche.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisimg über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. März 1917 als verseuchst: -u gelten haben:

Tie Bezirke: Königsberg, Gumbinnen, Allenstein, Danzig, Marienwerder, Stadtkr. Berlin, Potsdam, Frankfurt. Stettin, Köslin, Posen, Vrvniberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Schlesnng, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Münster, Minden, Arnsberg, Cassel, Wies­baden, Eoblenz, Dilsseldorf, Cöln, Trier, Aachen, Sigmaringen, Oberbapern, Niederbat-ern, Pfalz, Oberfranken, Muttelfranken, Unter franken, Schwaben, Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau, Neckarkreis, Schvarzwaldkreis, Jagstkreis, Donau kreis, Freibnrg, Mamtheim, Starken bürg, Rheinhessen, Mecklenburg- Schlverin, Sachsen-Weimar, Mecklenbnrg-Strelitz, Oldenburg, Lübeck, Brannschweig, Sachselr-Altenbnrg, Coburg, Gotl-a, Anhalt, Schwarzburg-Soudershansen, Lippe, Bremen, Hamburg, Unter- elsaß, Oberelsaß, Lothringen.

Gießen, den 26. März 1917.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: He m m erde.

Bekanntmachung.

Betr.: Znrückstellungs-, Versetzungs- und Beurlanbnngsgesuche.

Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Zurückstellung^-, Versetzungs- und Beurlanbnngsgesuche rechtzeitig und ausreichend begründet bei tan Unterzeichneten eingereicht werden müssen.

Bei den durch Fachoffiziere des stellv. Generalkommandos geprüften Betrieben verbleibt es bezüglich der Gesuche bei dem! seitherigen Verfahren.

Die Einreichimg von Gesuchen an andere Dienststellen (KricgS- ministerimn, Generalkommandos, Kriegsarbeitsamt, Kriegswirt- schaftsamt, Truppenteile usw.) führt lediglich Verzögerimg in der Entscheidung herbei, weil sie erst an mich zu rückgegeben NTerdett müssen.

Es wird Luch darauf hingennesen, daß jeder znrückgestcllte Wehrpflichtige mit Ablauf der ihm getvährten Zurückftelltmg sofort eingestellt werden kann. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, für den Fall, daß nach weitere dri ngende Znrückstellungs g ründe vorliegen, ein neues Znrückstellnngsgesuch so frühzeitig einzurcichen, daß die Entscheidung über dasselbe noch vor Ablauf der bisherigen Zurücksiellungsfrist zu erwarten ist.

Gießen, den 23. März 1917.

Der Zivilvvrsitzende der ErsatzkomMission des ^Kreises Gießen. __ I. V.: Hemmerde. _

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsruhe: Beladen und Entladen von Eisenbahn­wagen. 1 f

Es ist dringend geboten, daß sowohl die Sonntage als auch die bevorstehenden Feiertage zum Beladen und Entladen der Eisenbahn­wagen ausgenutzt werden. Das stellvertretende Generalkommando 18. Armeekorps bat die Ausnahmen von entgegenstellenden Be­stimmungen der Gewerbeordnung ausdrücklich zugelassen.

Gießen, den 26. März 1917. ,

Groscherzogliches Kreisamt Gießen.

_ I. B.: Hem metbe. _

Betr.: Tie Ausführung des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1913 üta Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer: hier: rechnnng mit der Kreiskasse.

An die Gemein de rechnet des Kreises.

Sie wollen alsbald mit der Kreiskasse über die vorgelegten Bei­hilfen an die ehemaligen Kriegsteilnehmer abrechnen.

Gießen, den 20. März 1917.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: He m m erde.

ZwillingSrunddruck der Brü hl'schen 11n v. Buch- und Steindrnckerei R. Lange, Gießen.