Nr. 51
S7. März
1017
Kreisblatt for den Kreis Gietzen.
«* **) ubaltS Ucberkchl- Reaeltma des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl.—Vortrag über die 6.Kriegsanleihe. —Handel mit Sämereien. — Verordnung über phosphochalliqe Mineralien uud Gesteine. - Versorgung der Ztvilbevolkentng mit Pelroletnn. — Verkaui von TVilchflöftcn — Verkauf von Sardinen. — Handel mit Schmierseiie. — Anleihe der Provinz Oberhessen. — Aussaatinengcn fuu Coi n«i roggen - Verordnung über Labmagen von Kälber.-Schuh der Fischerei.-Versand von «emusekonserven.
Versorgung der Schwerstarbeiter. - Ausführung des Urkundenstenipelgesetzes. — Bestimmung über Milch- und Speiseiettversorgung-
$ e t r.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl; hier: die Reichsreifebrotmarbeu.
i An den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Krenes.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vorn 23. Oktober 1916 (Kreisblatt Nr. 136 von 1916) und vom 23. Januar 1917 (Kreisblatt dir. 17) teilen wir mit, daß die Reichs getrerdcstelle mit Rücksicht auf die Gefahr der Fälschung von. ReichsrerArotmarken die Marken insofern geändert hat, als sie einen Wertpaprer- Unterdrück erhalten, der sich durch einen im grauen Felde stehenden Weißen Reichsadler kennzeichnet. Tie Reichsreisebrotrnarken werden in dieser neuen Gestaltung schon von jetzt an zur ^ersenoMg gelangen, doch ist lzum Anfbrauchen der seither ans gegebenen Rerchs- reisebrot marken für ihre Weitervevroendimg eine Frist bis 1v. ^tpru. laufenden Jahres einschließlich gewährt worden. Eine Wetter t^r- weudnng über diesen Zeitpunkt hinaus tzt arrsdrucklrch untersagt^ so daß, von Beginn des 16. April lf. Js. ab.nur^ noch dre neuen Reichsreisebrotnrarken mit Unterdrück Gültigkeit besitzen.
Um einen Mißbrauch von ReichsreisebvotlmrrSen, auf dre^ bereits Gebäck oder Mehl bezogen worden ist, unmöglich zu naw&at, ist eine Entwertung vorgeschrjeben worden. Tie neuen Reichs rer) e- brotmarten sind deshalb auf der rechten Lrette, m senkrechte Richtung ettva 1 Zentimeter vom Rmrde entfernt, erngerrssen und haben die in Betracht kommenden Gewerbetrerberrdeu ent,brechend dem 'untenstehenden Zusatz zu § 1 der Belamrtmachrmg vom cd. Oktober 1916 zu verfahren.
Bei dieser Gelegenheit wer,en wrr darauf hrn, (§ 2 a der Bekanntmachung vom 23. Jaimar 1917), daß die Bestrmmrorg, wonach ein Brotkartenabnreldeschein auch bei polrzeürcheir Abmeldungen ,Mif Reiseir für unbestimmte Zeit" ausgeitellt werden kann, erlassen worden ist, 'nur das Nachsenden von Reichsrersebvot- marken in den: Falle zrr ersparen, daß jemand ol/ne WEel des Wohnsitzes aus Monate hinaus oder aut noch längere Zeit verreist, ohne daß der Endtermin der Reise auch nur annähernd von Vorneherein bestimmt werden Kim. Wenn dagegen jemand nicht weiß, ob er %. B. in drei oder vier Wochen, in 2 oder d Monaten ufiu. nach seinem Wohnsitze zurückkchren wird, so ist hierin eine Reise von unbestimmter Dauer im Sinne der Brotversorgnug nicht
erblicken. Tie Regel roll jckeufalls auch bn längeren Reisen dre Aushändigung der Nerchsreifeorotmarke1t, nicht aber die Ausstell, mg eines BrotnrarKmineldescheins sein. ^ OQ n .
Ten nachstehenden Zusatz zu der Bekanntmachung von: 23 Ol- tbober 1916 wollen Sie neben Vorstehendem ortsüblich) bekannt wachen und die betreffenden Geiverbetreibenden darauf hmweiien.
.G i e ste n . derr 23. .Mär;-1917.
Großherzogliches Krersamt Gießen.
Dr. Uftinger.
Reinheit
Keim
fähigkeit
1. Serradella ...... • • • • • • ^0 70
L. Rotklee, seidesrei, mitteleuropäisch .... j«
8. Weibklee, seidesrei . .. G5
4. Schwedisch-Klee. seidefrei. 70
f>. Gclbklee, enthülst, fcibefvci.^ ' n
6. Inkarnatklee, seidesrei . . . . - • • • ™
7. Luzerne, seidesrei. überjährig, asiatische . . 92 '
europäische . 92 ™
8. .. Jg Jq
9. Esparsette ..22 75
10. Englisches Raygras. Rn
11. Italienisches Raygras.
12. WestcrtKoldisches RaygraS. 90 v
13. Wteseufch'.vingel .^ 70
14. Timothe, seidesrei.A ‘
15. Knaulgras ..75
16. Schasschwingel.• * \ \’ u
Vei den Kleearden sind die harten Karner in dm Keimzahlen ganz mitgerechnet.
*) Einschließlich 10 v. H. Schtoedisch-Klee.
**) Einschließlich 10 v. H, Weihklee.
Bekanntmachung.
§ 1. Tie Bekanntmachimg vom 23. Oktober 1916 erhält mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vonr 20. März 1917 zu Nr. M. d. I. III 6581 in § 1 folgenden Absatz 2.
Bei Verabfolg mg von Gebäck und Mehl gegen Reichsreisebrob- uiötten haben die Bäcker, Händler, Gast- imd Schailkivintschasteli nsio., sofort nach Empfangnahme dieser Brotmarkerr den rechts von der Rißlinie befindlichen Teil der Marke abzntrennen. In Gast- und Schankwirtschaften hat die Abtremrung nickst durch die Bedienung, sondern durch die Person 311 erfolgen, die das Gebäck an die Bedienimg abgibt. Ter abgetrennte kleine Teil braucht nicht aufbewahrt zu werden.
Tiefe Bestinrmung tritt mit dem Tage der Beröff-eutlichung in Kraft.
\ Gießen, den 23. März 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
vr. Ustnger. ___
An die Herren Lehrer der Landgemeinden des Kreises.
Mittwoch, ben 28. März 1917, am Schluß des Vortrags über die 6. Kriegsanleihe, ist eine kurze Besprechung mit Ihnen vorgesehen. Sie toerden deshalb ersucht, sich nnt Ihrer Zetteintettrmü hiernach zu richten.
Gießen, den 23. März 1917.
Großherzogliche KreisschulkomMission Gießen.
_ I. V : Langermann. __
Bekanntmachung.
Betr.: .Handel mit Sämereien.
Die Preise für Sämereien sind nach der vl R. angeschlosfenen Mitteilung der Rohmaterialstelle des Kgb Preuß. Ministerrums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten iwm 28. Dezember 1916 am 28. Dezember 1916 erhöht worden.
D a r nl sta d t, den 13. Mär^ 1917.
Großherzogliches Ministerium des Innern, v. H 0 m b e r g k.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nachstehende erhöhte Preisfestsetzung ist ortsüblich bekannt zu machen urrd es sind die Samenhandlungen entsprechend zu bedeuten; die Spezialgesuche derselben sind dadnrch erledigt.
G i e ß e n , den 22. März 1917.
Großherzoguches Zkreisamt Gießeir.
vr. Ns in ger. . w , r
®tufc I. Stufe 51. Stufe III. Stufe I\.
' Höchsteinkaufs- Höchst.
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brnucher Einkauf vom Attslaude ° er. _ 49,- 44,— 40,-
180,- 178,- m~ ™. Z
156,— "st— J38,- 182,^
166,— 156,- 148,— 142, _
78 — 70,— 60,— 60,
90- 82 - 75 - 70,-
120— 112 - 105,- 97 -
155_ 147- HO,- 132,-
150,- m- ijf-
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lia- WO,'- 92 - 86 "
88,— 80,- 74,“ 2?
115- 105,— 97,- 91,-
82 - 75,- 70,— 65,—
80,- 72'.- 65,- 60,-
87,— 82,— 28,— 2v,
tf'ie Erfüllung der vbeu gencurulen Reinheitsziffern g-errügt nicht unbedingt, unr den Beariff „Gute Qualität" zu erchllen . cs konnM lnerzu auch auf.die Art des Besatzes an, und es mnß auch, abgesehen von der ziffernuräßigen Reinheit, die ^sare der Handels- üblichen Ansck)auung iwn guter Qualität eutsPi-eckM..


