Nr. 43
12. März
S91?
Bekanntmachung
Aber AendeLuug der Bero-rduuug, betreffend bk. Regelung des Eet- Tehrs mit Lastlraftsahrz engen, vom 26. Dezember 191v (Reiche Gesetzbl. S. 835). Vom 25. Januar 1917.
Der Bundesrat l-at auf Grund des § 6 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 (Reichs-Eesetzbil. S. 19?) folgendes beschlossen:
In der- Verordnung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Last Kraftfahrzeugen, vvm 22. Dezember 1915 (ReichS-Gesetzbl. S. L36) sind
a) in Ziffer 1 Ws. 2 der Nachsatz „sofern sich diese Fahrzeuge am 31. Dezember 1915 im deutschen Reiche oder in den von den deutschen Truppen besetzten feindlichen Gebietsteilen! bestnden",
d) in Ziffer 6 der Schlußsatz „Die vorgehend in Ziffer 1 Ws. 2 vorgesehene Beschränkung gilt hier nicht." zu streichen.. Berlin, den 26. Februar 1917.
Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.
,_ - _ Dr. Helfferich __
Bekantttm^Mung
tzur Aenderurrg der Aussührungsbestimmunaen über den Verkehr mit Zündwaren vvm 16. Tezeinder 1916 (ReichS-Gosetzbl. S. 1394). Vvm 26. Februar 1917.
I. Auf Grirnd des § 1 der Verordnung über den Verkehr mit Mudwaren vom 16. Dezember 1916 (Reichs-Gesstzbl. S 1893) iberden die Ai rssühruu g sbesti nrrnuuaen über den Berkehr miL Zündwaren vom 16. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1394) wie folgt geändert:
I. im § 1 wird unter All ünd II die Zahl „52" durch die Zahl „70" ersetzt;
ü. dem § 1 wird folgender Absatz hinzu gefügt:
D. Vapierumhüllungcn, Papierhüts-en ober -kapseln und Spanschuchteln zu je 60 Hölzern stehen einer Ächrchtel zu ;e 60 Hölzern. Umhüllungen dieser Art zu je 120 Holzern zwei Scl>achteln zu je 60 Hölzerni gleich bind mehr als je 10 Schachteln oder sonstige Umhimungen zu einem Pack vereinigt, so sind die für die entsprechende Hölzerzahl unter AI, B und C festgesetzten Preise maßgebend. A. Ter' § 7 erhält folgende Fassung:
Der Preis für Zündhölzer, die im Ausland hergesteltt und ins Inland eingesührt sind, darf beim Verkauf an den Verbraucher für das Pack rir je 10 Schachteln! 75 Pfennig, für zwei Schachtln lo Pseimig nicht übersteigen.
II. Tre Bestimnruug tritt tun 27. Februar 1917 in Kraft. Berlin, den 26. Februar 1917.
Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich. __
Bet r.: Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen.
An dcn Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger- meistcreien der Landgemeinden des Zkreises.
Wir bestätigen die von Ihnen vorgescAagenen Äorsitzaudon Und MittzliÄxr der Wirtschaftsausschüsse und beauftragen Sie, dieselben tn den Dienst einzuweisen und nach unseren! übergedruckten Ausschreiben Vvm 13. v. Mts. über chre Tienstobliegeuheften >zn belehren.
Wir empfehlen Ihnen, der Durchführung der Aufgaben der Wirtschaftsausschüsse Ihre stete WftneiPämkeft zuzuwenden und die Ausschüsse bei Erledigrmg ihrer Angelegenheiten nach Kräften zu unterstützen.
Jnsoiveit 'Sie das übergedruckte Ausschreiben vom 18. v. MtS. an uns Lurückgelandt haben, werden wir Ahnen dasselbe dr den nächsten Tagen r. H. wieder zugehen lassen.
Gießen, den 2. März 1917.
Großherzogliches Kreisaml Gießen.
__ Dr. Usinge r. __
Betr.: Gemilseversvrgung'.
Tnrch Rundsck-reiben vom 2. Februar 1917 sind dorthin Vordrucke zu Anbau- und Lieferung svertrckgen über Geinüfe übersandt worden. Wie schon in der flmnerfiuig cuif Seite 1 der Vertragsentwürfe zum Ausdruck gelwacht ist, müssen die Beauftrag- !ten der zum Abschlüsse von Verträgen befugtenj Stellen mit beso7!deren amtlichen Ausweisen versehen sein. Diese LluSweÄe sind hier (fei der ReiMstclle für Genu'ise und Obstj, GefchMsdbteckuna. m Berlin, Potsdamer Sttaße !?5) zu beantr a gen, u nd zwar auch für etw a i g e N n te rbev o llurüchtig te. ^ie Zlus-loeise vn'chen aus Namen und für bestimmte Bezirke psS^zestolkt. Die zum WMuffe der Verträge in dieser Weife ernrächkgten Psvsosien Hafen sich vor 2lus- nähme ihrer Tätigkeit bei de tu z htR. ändig en Bezirks
kom missionär der Reichs stelle zu melden, dessen! Name von hier aus mitgeteilt wird.
Personen, die nicht im Besitze einer AuÄoeiskarte sind, tverden von den zuständigen Verwaltungsbehörden zurückgewiesen.
Ter rn den Verträgen vorgesehene Un ko stenbe i tx afl des TnbauersinHöhevon 5 «VodesRechnungsbe träges wird den Kvmmuna.lv erbä nden und den Großverbrauchern, die für die Reichsstelle oder für sich selber Perträg eabsch ließen, zu rHälste Vergütetals o mit 2 * 1 2 /* <y<>.
Ich ersuche ergebenst, die in Betracht ko nun enden Großverbraucher des dortigen Geschaftsfeceiches von diesem Schreiben in Kenntnis zu setzen.
Berlin, den 16. Februar 1917.
Reichsstelle für GenZüse und Obst.
Ter Vorsitzende: von Tilly.
An die Grotzh. Vürgcrmeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das vorstehend abgedruckte Rundsc^eiben der Reichs stelle für Gemüse und Obst teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme, Beachirarg und Bedentnilg atzvaigor Grostverbrauckker in Ihrer Gemeinde mit.
Die für die Beauftragten erforderlichen Ausivmse sowie solche für etwaige Unterbevollnrächtigte sind alsbald bei uns zu bean- tvagen.
Gießen, den 7. März 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__ !ttsinger _
Bekanntmachung.
©etr.: Den Verkauf von Kvhlen an die Verbraucher.
Nach Anhörung von Sachverständigen und des zuständigen Unterausschusses beschloß die Preisprtlsimgsstelle für die Provach Oberhessen folgendes festzusetzen (für den Verkauf an die Verbraucher) :
Als Unkosten für den Handel können folgende Zuschläge berechnet werden:
1. Zu dem KobleneinkaufSpreis zuzüglich Fracht, Wegegeld, Oktroi (Abgabe) kann für Ausladen und Abfahren vom Waggon bis Hldnehmer Eeei ans Haus) auf den Zentner ein Zuschlag von 8 bis 12 Pfennig, je nach Entfernung und Steigung, als angemessen anevkamtt werden.
2 . Für die Lieferung a b L a g e r frei ans Hans in Fuhren kann für den Zentner ein weiterer Zuschlag von 10 Pfennig erhoben werden.
Gießen, den 7. März 1917.
Grvßherzogtiches Kreisamt Gießen. _ I V : L a n g e r m a n n.
Bekr.: Tie Hilfeleistung Jngendttchm für ow Landwrrrsfe ^
An die Schulvorstände des Kreises.
Tieienigerr von Ihnen, die mit der Erledigung unserer Ueber- drnckvcrfiigung Vvm 27. 2. 17 rroch im Mckstand smd, rverderr hlrrmii -ur Berichterstattung binnen 24 Stunden aufgeftndert. Gießen, den 10. März 1917.
Großherzvgliche Kreisfthulft)mrnissivn. _ I. B : Lan g e r ma n n.
Betr.: Das Landgestüt: hier den Abgang der LandgeftütS-, hefchäler nach den Landgestüts Stationen.
An den Oberbürgennerster zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die LandgeMtsbeschäler für die Landgesttitsstaffonen Berstadt, Butzbach und Grilnberg sind au die Stationen abgegangen. Sie wollen dieö in ortsüblicher Weise veröffentlichen.
Gießen, den 7. Mäi^ 1917.
Gwßherzogliches KreiSanct Gießen.
__ I. V.: H emm erde.
Betr.: Beschaffung von Sck>m-iedcL^!lMl.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Vürgermeistcreien der Laudße»teir^en des Kreises. Jnsotveit sich in Ihren Gemeinden SckMirrigkriten kÄ fchaffung von Schimedekohlen ergeben, sehen r»ir Ihrem Bericht bis spärestens zum 15. ds. M't§. Ker:
1. Die driüalichst l^nötrgte Mou« von Schmied«kvhlen.
2. Die in Betracht kvmmrndeu Kscnhiinldrvr, von welchen bk SchinLedeLohlen seither bo-ogorr
8. Die GroMiMer, lwn tmnw die Kkstrhtnd-ler bisher bv* liefert wurden.
Gießen, den 7.M-LK- 1917.
Großherzvau:hes Zkr»iSamt Gießen.
I. B.: D emni «rde.
Zwillingsrunddruck der Brühl'schen llnv.-Buch- und Sleindruckerei R. 9 an ge. Gieß-


