c) den Kvs«eu für die AbnaHme des Kupfers,

6) den Kosten für rtiwx zur Abnahme erforderliche Rüstung.

Für Gruppe 4 beträgt der Uebernahmepreis 3,20 ?Rk. für fck>es 'Kilogramm abgelieferten Kupfers. FürB" beträgt der Uebernahmepreis 8 Mk. für jedes Gramni abgetieserten re men Platins. Tiefe Usberuahmepreise enthalten die Gegenwerte für die abgelieferten Ln § 2 de zeichneten Gegenstände einschlceßlich aller mit der Mlieserung verbundenen Leistungen.

Tie Verwendung einer Rüstung bei Abnahme der Kupfer­mengen der Klassen 1, 2 und 3 muß naclmewiesen und be­gründet Werder können. Im allgemeinen erscheint eine Rüstung bei Dachflächen von einer Neigung von 30° und darunter nicht erforderlich.

8 9 .

Befreiung vvn der Beschlognahrm, Enteignung und Ablieferung.

Solche beschlagnahmten Kupfermengen, für welche ein beson­derer kunstgewerblicher oder kunstgeschichtlicher Wert durch Sach­verständige festgeftellt wird, die von der Landeszentralbehörde bestimuit und den Betroffenen durch die beauftragten Behörden nanihaft gemacht werden, find durch die beauftragten Behörden auf Antrag von der Beschlagnahme, Enteignung und Mlieserung zu befreien. Tie Befreiung kann durch die Metall-Mobilmachungs­stelle der Krixgs-Rohstoff-Abteilung des Kriegsministeriums MO er­rufen werden.

Andenkenwert oder drohende Verunstaltung entbindet nicht von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung.

§ 10 .

Vbeldepslicht.

Tie von der Beschlagnahme bettoffenen Kupfer- und Platin­mengen, für welche den in 8 4 genannter! Personen und Betrieben eine Enteignungsan ordnnng bis zum 30. Juni 1917 nicht zugegangen ist, unterliegen der Meldepflicht nach den Anweisungen der zuständigen beauftragten Behörde, unbeschadet aller bereits früher erstatteten Meldungen.

8 11.

Anfragen und Anträge.

Alle Anfragen und Anträge, die die vorstehende Bekannt­machung betreffen, sind an die beauftragten Behörden zu richten.

Frankfurt (Main), den 9. März 1917.

Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.

Betr.: Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blihschutz- anlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen, einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen, sowie einschließlich der an Blitz- jschutzanlageu befindlichen Platinteile. *

Indem wir auf die Bekanntmachung des stellvertretenden Ge­neralkommandos des 18. Armeekorps von heute verweisen, beauf­tragen wir Sie, von dem Inhalt derselben den Interessenten als­bald Kenntnis zu geben und dieselbe, in Ihrem Amtszimmer zuv Eirzficht offen zu legen.

Gießen, den 9. März 1917.

©rof.i'i motio* Ereisamt Gießen.

I. B.: Langermann. __

Betr.: Errichtung der Bezirks-Fürsorgestellen für die Hinter­bliebenen der im Kriege Gefallenen.

An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Liefernngsverbandskvmmifsioneu für die Kriegsuntcr- sWtznngen Gießen Land, Hungen und Grünberg haben ihre Tätig­keit bereits dalftn erweitert, daß sie auch als Bezirks-Fürsorge- ftellen für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen tätig werden. Diese Bezirksfürsorgestellen haben den Zweck, die zur Be­urteilung der Militärreittenanträge dienenden Verhältnisse auszu- klären und in jeder Weise den Hinterbliebenen nftt Rat und Tat zur Seite zu stellen. Welche Organe und Personen sich die Bezirks- &rer Maßnahmen bedienen wollen, ist ihnen ül>erlassen, doch wird fürsorgestellen zur Prüfung der Verhältnisse oder zur Ausführung in erster Linie der in den Gemeinden bestehende Gemeindewaisenrat in Anspruch genommen werden. Auch Sie weisen wir nachdrück­lich darauf hin, daß Sie die Tätigkeit der Bezirksfürsorgestellen, in jeder Weise unterstützen und insbesondere, auch ohne daß die Hinterbliebenen sich schm entschlossen haben, um Hilfe zu bitten, jeden Hinterbliebenenfall der Bezirkssürsorgeftelle sofort amtlich Mitteilen.

Tie einzelnen Bezirksfürsorgestellen halten für die Rat und Hilfe suchenden Hinterbliebenen an bestimmten Tagen und zu bestimmten Stunden Sprechstunden ab, und zwar-

Bez rk,-fürsorgesiel:e Gießen Land: Herr Amt gcri ts at Wachtel (Justiz gebande Zimmer 13«: jeden Montag vormittags von 9 bis 11 Uhr;

Bezirksfürsorgestelle Hungen: Herr Amtsrichter Volk

(Amtsgericht) jeden Donnerstag vormittags von 9 bis 12 U hr;

Bezirksfürsorgestelle Lich: Herr Gerichtsassessor Brücke! (Amtsgericht jeden Freitag nachmittags von 4 bis L Uhr.

Sie wollen Vorstehendes in den nächsten vier Wochen wüchent- lich ortsüblich bekannt machen und auch bei eintretenden Fällen die Hinterbliebenen auf die zuständige Bezirkssürsorgeftelle hin-' weisen.

Gießen den 8. März 1917.

Grobherzogliche Kreisschulkommission Gießen.

I. V : Langcr- man n _

Betr.: Das 25jährige Regierungsjnbiläum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.

An die Schulvorstände des Kreises.

Seine Königliche Hoheit der Grvßtzerzog haben neuerdings b-estimnlt, daß die aus obigem Lhnlaß beabsichtigten Feiern nicht am 13. ds. Mts., sondern Mittwoch, den 1 4. M ä r z statt- finden sollen.

Gießen, den 8. März 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V : L a n g er ma n n

Betr.: Räude der Pserve.

An das Grotzh. Polizeiamr Giehen und die Grotzh. Bürger­meistereien und Ortspolizeibehürden der Landgemeinden des

Kreises.

Die nachstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald ortsüblich bekannt machen und den Befolg im Interesse einer Seuchenvermei­dung überwachen.

Gießen, den 8. Marz 1917.

Großherzoattches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m merd e.

Bekanntmachung.

Betr.: Räude der Pferde. ^

In verschiedenen Gemeinden eines Kreises sind Fälle von Räude bei Pferden festgeftellt worden. Die Erscheinungen bestellen in dem Auftreten von kahlen Stellen, meistens an Kopf, Hals und Schultern, verbunden mit einem außerordentlichen Juckreiz, der besonders nachts, in der Wärme und nach dein Erhitzen des Kör­pers hochgradig ist und die Tiere zu andauerndem Scheuern und Nagen veranlaßt. Der Verdacht der Räude muß sofort bei der Ortspolizeibehörde angezeigt und die Anzeige von dieser dem zuständigen beamteten Veterinärarzt weitergegeben werden, da­mit die Tiere möglichst bald einem geeigneten Heilverfahren unter­worfen werden können.

Gießen, den 8. März 1917.

Großderzoatiches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m m erd e.

Betr.: Benzolbedarf.

An den Oberbürger-meister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Um einen Ueberblick zu bekommen, welche Mengen Benzol für die Landwirtschaft des Kreises benättgt werden, ist eine Auf­stellung nach untenstehendem Muster angeordnet. Aufzuneh - men sind nur :

1. landwirtschaftliche Maschinen (Dreschmaschinen, Pflüge);

2. Maschinen in Reparaturwerkstätten für landwirtschaftliche Vtaschinen und Geräte, welche durch Benzol getrieben werden.

Die zur Verfügung stellenden Menge!! Benzol sind äußerst gering, sod«E irur der wirllich dringendste Bedarf Berücksichtigung finden kann.

Um angesichts dieser Knappheit möglichst diejenigen Betriebe mit Benzol versorgen zu können, die den Betriebsstoff unbe­dingt benötigen, wollen Sie die Aufstellung vor Absendung einer genauen Nachprüfung auch in Hinsicht des für die nächsten zwei Monate angemeldeten, ungedeckten Bedarfs unter­ziehen.

Die Verzeichnisse sind bis spätestens zum 12. ds. Mts. cinzu- reichen.

Gießen, den 8. März 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen I. V.: H e m m e r d e.

Muster.

1.

2.

3.

4.

b.

6.

>

Name

der

Firrna

Art des

Betriebes

Art der Ma­schinen

?. 8.

Ist Be­zugsschein vor­handen?

Über welche "Menge in kg?

Wieviel ist darauf bezogen?

8 .

Wieviel »st von demBezogene,, noch

vorhanden?

Wirme! ist noch zu erziel ei?

10 .

Ungedeckter drin­gender Bedari für die nächsten zwei Monate

11 .

Wer ist der

seitherige

Lieierant?

12 .

Deiner-

kungen

ZwillingSrunddruck der Brühl'schen Uu v.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.