Ausgabe 
5.3.1917
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vis zum Ablauf des 2 4. März 1917 für reine gesunde, trockene Gerste bis zu M k. 15. für den Rentner zu be- j«5kn. Zu diesem Preise wird auch ungedroschene Gerste erworben. Tie Gerste ist alsbald auszudreichen. Der Preis wird nach dem, Truschergebnis berechnet. Das Stroh wird zurückgegeben.

Der Uebernahme preis für die nach dem 2 4. März J X l Z fttt eignete Gerste darf der: .Höchstpreis von M f. / 0 für denZentner nicht übersteigen. Tie Landwirte

sind verpflichtet, die mit der Enteignung in das Eigentum der Rcichs-Gerstengesellschaft übergehenden Vorräte zu verioahren und pfleglich zu bel)andeln, bis die Reichs'Gerstengesellschaft m. b. H. sie m Gewahrsam übernimmt. Veränderungen an den ent eigneten Vorräten sowie Verfügungen über sie sind unzulässig. Zuwider- tiandlungen werden nach § 18 der Bekanntmachlung vom 6. Juli

1916 über Gerste mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe brs zu Mk. 10 000., unter Umständen auch nach § 246 des Strafgesetzbuches als Unterschlagung mit Gefängnis bis zu 3 Jah­ren bestraft.

Gießen, den 2. März 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ Dr. Ufinget. _

23e tr.: Tie Enteignung der Fal^radbereifungen.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

- ^ sich herailsgestellt, daß einzelne Bürgermeistereien^ unserer Bekanntmachung vom 14. Februar lf. Js., Kreisblatt Nr. 27, nicht nachgekommen sind. Aus diesem Grunde sind wir ge­zwungen,- eine nochmalige Abnahme der Fahrradbereifungen vor zunebmen.

Wir setzen hiermit noch folgende Tage fest, die unbedingt ein- geMten werden nrüssen, da die Ablieferung bis zum 16 März

1917 zum Abschluß gebracht sein muß,

Donnerstag, den 8. März 1917, Freitag, den 9. März 1917, Samstag, den 10. März 1917, in der Zeit vormittags von 812 Uhr und nachmittags von 26 Uhr, üt den Tiensträumen des Wasserwerks Inheiden z/u Gießen, Laudgvaf-Philippsplatz Nr 6, ztvei Treppen hoch.

Wir erwarten bestmunt, daß Sie das Vorstehende nochmals ßur öffentlichen Kenntnis bringen urrd alle beteiligten Personen zur Ablieferung auffordern.

Gießen, den 2. März 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

._ Dr. Usinaer.

Bekanntmachung.

Betr.: Ten vaterländischeil Hilfsdienst.

Ter städtische Arbeitsnachweis Gießen ist durch Airordnung! der Kriegsamtsstelle Frankfurt a. Mdin als Hilfsdienst- Meldestelle für sämtliche Kreise der Provinz Oberhessen be- strmnrt worljen.

Gießen, den 27. Februar 1917.

Grvßherzoglichcs Kreisamt Gießen.

Dr. U sin a er.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Abgabe von Speck und Schmalz aus Hausschlach-' tun gen.

In der Bekanntmachung vom 22. Februar 1917 (Kreisblatt Nr. 34, vom 24. Februar 1917) ist die Gemeinde Staufenberg! versehentlich aufgeführt. Die Mgabe von Speck aus dieser Gemeinde rft ordnungsgemäß erfolgt.

Gießen, den 28. Februar 1917.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. __

Betr.: Lieferung von 'Saatkartoffeln.

ßln den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bei Abgabe von Saatkartoffeln an Kartoffelerzeuger Hüffen selbstverstäirdlich auch Erzeuger berücksichtigt werden, die nicht in der Lage sind, an Stelle der Saatkärtofseln Speisekartoffeln abzugeben. Dieses Saatgut wird in erster Linie den aus Norddcutschland ein- aeführten Mengen oder den sich nachträglich ergebenden Mehrbe­ständen der Kvmmunal verbände entnommen werden nrüssen Da­mit nun tatsächlich auch nur solche Erzeuger von der Abgabe von Spersekartoffeln befreit werden, die nicht inrstande sind, solche anj Stelle von Saatkartoffeln rrr liefern, hat Großih. Ministerium des Innern angcordnet, daß in derartigen Fällen d.ie Großh Bürger­meisterei (Oberbürgernreister, Bürgermeister) auf den Saatschein be­ziehungsweise ber Bestellungen, die durch die Landwirtschaftskam- mer gehem auf der Bestell-Lisw beMinigt, daß der rwtresfende Besteller rttcht m der Lage ist, Kartoffeln gegen die zu lieferndes Saatkartoffelrr abzugcben Auf der Abschrift des Saatscheines ist diese Beschermgung gleichfalls voczunehmen, damit der Kommunal-- Nachricht hiervon erhält. (Vergl. Bekanntmachung und Ausscbreiben rm Krcisblatt Nr. 15.)

Gießen, den 2. März 1917.

Gwßherzogliches Kieisamt Gießal.

I. V.: L a n g e r m a n n.

B e 1 1 .: Verkehr mit Süßstoff.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir beauftragen Sie, bis zum 10. l. Mts. anzugeben, wieviel Süßstofskarten in Ihrer Gemeinde verlangt werden. Die An­meldung hat getrennt für Haushaltungen und Großbetriebe zu geschehen. Haushaltungen mit utehr als 4 Köpfen können ztvei Karten beanspruchen. Großbetriebe müssen einzeln namentlich auf- gesüh-rt werden.

Gieß en, den 1. März 1917.

Grvßherzogliches ^isamt Gießen.

___ I. V. : Langermann.

Bekanntmachung.

Das 1. Ersatz-Bataillon, Jnfanterie-Reginieut 116, beab­sichtigt am Freitag, bjsji 9. März 1917, von morgens 9 Uhr bis mittags 1 Uhr, Gefechtsschießen mit scharfer Munilttn, vom Alteberg zirka 1 Kilometer nordöstlich von Großen- Buseck aus, mit der Feuerstellung nach Norden abzuhalten.

Das gefährdete Gelände darf von morgeiis 9 Uhr bis mittags 1 Uhr nicht betreten 'werden. Es kommt als Gefahrzvue in Betracht: Das Gelände zwischen Alte-Berg, Hohe-Berg, Alten-Buseck, Dau- mingen, Mainzlar, Treis a. d. Lda, Climbc^), Beuern. Sämtliche Kreisstraßen bleiben für den Verkehr frei. Deir Ailiveisungen der ausgesteUten Posten ist zu folgen!

Gießen, den 3. März 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m m e r d e.

An die Großh. Bürgermeistereien Altenbuseck, Daubringen, Mainzlar, Treis a. d. Lda., Climögch und Beuern.

Obige Bekanntmachung wollen Sie sofort in der üblichen Weise zur Kenntnis der Ortsbewohner bringen lassen.

Gießen, den 3. Mürz 1917.

Großherzogliches Kreisanit Gießen.

I. V.: Hemm erde.

Bekanntmachung.

Betr.: Tie Besteuerung der Klaviere, Automaten rmd Musik­werke, Luxuswagen und Luxusreitpferde.

Unter Hinweis ans Artikel 33 des Gesetzes vom 12. August 1899, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910, wird hiernrit ziir öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stempelabgabe:

1. für Verkaufs- oder Wagautomaten,

L. automatische Kraftmesser,

3. Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums

dienen,

4. alle in öffentlichen Wirtschastslokalen ausgestellte Kla­

viere oder sonstige Musikwerke,

5. Luxuswagen und Luxuspferde,

für das Nj. 1917 im Monat März an allen Wochentagen von vormittags 912 Uhr aus dem Brrreau der Unterzeichneten Be­hörde. Zimmer Nr. 9. dahier zil entrichten ist.

Wer bis zum 31. März 1917 die Abmeldung der steuerpflich­tigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiter­entrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrasimg und zivangs- weisen Beitreibung verpflick-tet.

Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Postein- zahlung erfolgen, so sind die Geldbeträge Ms ganz frei ein- zuzahtew

Tie für das Rj. 1916 ausgestellten Kartei: sind vorzulegen. Gießen, den 28. Februar 1917.

Großherzogliches ztreisamt Gießen.

I. V.: H e m m e r d e.

Betr: Wie oben.-

An das Großh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekaiintinachuirg ist auf ortsübliche Weise wie­derholt zu verüffentlickien.

Gießen, den 28. Februar 1917.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H emm er de.

Bekanntmachung.

Unsere Bekanntmachung vom .6. Februar 1917 wird infolge der Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern vom 20. Februar ds. Js. betreffend die Preise für Schlachlschwcine aufgehoben.

Gießen, den 3. März 1917.

Gberhesfischer viehhail-eisvcrbmr.

R o s e n b L r g.

Zwilllngsrlulddruck der B h l'schen Nn v.-Buch. unb Stcindruckerei. R. 2 a n q c, Gießen.

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