Gültigkeit. Nach diesem Zeitpunkt nicht abgerufone Süßstoffmen gen dürfen von den MgadesteÜen fi-ct verkauft werden.
Gießen, den 26. Februar 1917.
Grotzyerzogiu»c' Znelsamt Gießen.
__ Dr. Usinger. _
Ter Vorsitzende des Provinz ialatlsschusses beehrt sich, die H-erren Mitglieder zu einsr Lchmig auf
Samstag, den 3. M ä r z ds. I., vorm. 10 Uhr,
Ln das Regierungsgebäude zu Gießen ergebenst einzuladeru G-Leßen, den 26. Februar 1917.
Der Borsitzelche:
Dr. U sin gor.
1.
2 .
Tages-Ordnun^
B etr.: Llbgabe arbeitsvenvendmrgsfähiger Pferde.
An den Oderbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
In dem Bsreiche der Gouvernements in Belgien und Warschau chwie des Oberbefehlshabers Ost sotten arbeitsvertoendungsfähige Pferde drrrch militärische Ankaufs- und A'. i3 he bim gs ko inmis s ionen angekaust und durch Vermittelung der Landlvirtschsstskammer abgegeben werden. Tie Lieferung soll baldmöglichst beginnet:.
Tie Pferde iverdetl auf Zlnordming des Kriegsministeriums aus keinen Fptt versteigert, auch nicht in der Weise, daß die Mehrerlöse anteilig rückvergütet werden. Die werden vielmehr gegen Zahlung der Uebernahmeproise zuzüglich der den abgebenden Stetten wirklich entstandsnen Kosten verkauft.
Bei der Verteilung werden in erster Linie solch cP ferdebesitzer (Landwirte u. Industrielle) b e r ück sicht igt, denen bei den Pferdcaushebunaen Pferde genommen und die anders nicht in der Lage sind, sich Ersatz zu beschaffen. Handel- und Gewerbetreibende werden bei der Verteilung in gleicher Weise wie die Landwirte berücksichtigt. Tre Beteiligten werden darauf aufmerksam gemacht, daß sich in absehbarer Zeit keine gleich günstige Gelegenheit zum Pserdeerwerbe bieten lvird.
Voraussichtlich werden größere Mengen voll Pferden aus den besetzten Gebieten herausgezogsn werden können. Jedoch wird naturgemäß auf die einzelnen Landesteile eine verhältiffsmäßig geringe Anzahl enHallen. Tie Zuteilung erfolgt nach Maßgabe des Pferde beilandes in den einzelnen Latldesteilen vor dem Kriege unter Berücksichtigung der durch die Aushebungen usw. entstandenen Abgänge.
Es kommt vor allem darauf an, den wirklich notleidenden Betrieben Pferde zuzuführen. Tiefe Betriebe werden Ihnen im allgemeinen bettmntsein.
Mr weisen Sie deshalb an, diese Betriebe uns bis z i! nt 1 0. tf. Mts. namhaft zu machen und uns außerdem wrtlamend darüber zu tmternchten, wo eine bedrängte Lage in Wirtschaften :md Betrieben infolge des Fehlens von Zugtieretr eintrttt. Fehlbericht ist nicht erforderlich.
Bei Prüfung der Frage der Bedürftigkeit ist zu beachten, daß der Mangel an Lpaimkräften allgemeiti sehr groß ist irnd daß kein Betrieb aus die volle Zahl der von ihn: im Friedeit beschäftigten Pferde rechnen kann. Bevorzugt müssen auch solck>e Betriebe werden, derenAuirechterhalturrg im Interesse des Heeres und der Mariue oder rm allgemeinen kriegswirtschaftlichen Interesse erforderlich t\t Aermeren Bewerbern muß, unter übrigens gleichen Umstünden, vor vermögenderen der Vorzug gegeben werden.
Gießen, den 1. März 1917.
Großherzoglicbes Kreisamt Gießen.
__ I. V.: L e n a e r m a n n.
Betr : Schlußprüfung der Aspiranten und Aspirantinnen des
Schulamts im Frühjahr 1917.
An die Sckulvorstände des Kreises.
Tie 1. diesjährige Schlußprüfung für Aspiranten imb Aspirantinnen des Schulamts beginnt anr 30. April tf. Js., vor- niittags 8 Uhr, zu Tarmstadt. Meldungen zu dieser Prüfung sind mit 1,50 Mark Stempel versehen bis spätestens 15. März lf. Js. bei uns einzureichetr. Diejenigen Prüflinge, detren keine besondere Nachricht zugeht, haben sich am 30. April zur Prüffmg einzuftnden.
Sie wollen den in Betracht kommenden SchulVerwaltern Und Schulverwalterinnen von Vorstehendem Kenntnis geben.
Gießen, den 23. Februar 1917.
Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.
__ I. V.: Langer mann.
Betr.: Treibriemen in stillgelegten Betrieben.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
An Erledigung des .Ausschreibens vom 16. Februar 1917 (Kreisblatt Nr. 33) wird mit kürzester Frist erinnert.
Gießen, den 27. Februar 1917.
Großherzogliches Kreisantt (Versicherungsamt) Gießen.
I. V.: Langermann.
B e k r.: Zirckerverbrauchsregelung.
An die Großh. Bürgermeistereten der Landgemeinden des Kreises.
Auf Grund des 3 2 M. 2 der Bekanntmachung vom 1. Te- Unber 1916 (Kreisblatt Nr. L56) wird bckanntgegeben, daß die Marken 8 und 9 der Zuckerkarten vom 1. biS 31. Mürz 1917 Gültigkeit haben.
Noch Ablauf dieser Zeit verlieren die Margen ihre Giftigkeit. Wir baaustragen Sie, dietzWersÄgungortSMich bekannt yu machen. Gießen, d«r 26. Februar 1917.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Langermann.
Bekanntmachung.
B«kr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
r Wir bringen zur attgem einen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweifung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. ds. Mts. als verseucht zu gelten haben die^ Bezirke: Königsberg, Gumbinnen Allenstein, Marren,- Werder, Ltadkkr. Berlin, Potsdam, Frankfurt, Stettin, Köslin, PvM Bromberg, Breslau, Liegnitz. Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Schleswig, Hanrrover, Hildesheitn, Lüneburg, Stade, Aurichtz Münster, Arnsberg, Cassel, Wiesbaden, Coblenz, Tüsseldorf, Cöln, Trver, Aachen, Lrgmaringcn, Oberbapern, Niederbayern. Ober- Pfalz, Mittel franken, Unterfranken, Schwaben, Chemnitz, Tresderr, Leipz:g, Zwickau, Neckarkreis, Schwar^valdkreis, I-agstkreis, Donau- tF 01 }' orerburg, Mamcheinr, Nheinhessetr, Mecklenburg-Schwerin, Lachse,r-Wermar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschoeig, Gotttt, Anhalt, Bremen, Hamburg, Unterelsaß, Oberei saß, Lothringen.
Gießen, den 24. Febrrmr 1917.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen I. V.: H emmerde.
Verordnung
über die Regelung des Zwischenverdienstes beim Zuchtviehhandel.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 in der Fassung vom 4. November 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung wird für die Provinz Oberhessen folgendes bestimmt:
Beim Handel mit Nutzvieh darf der Zwischeuverdienst des Viehhandels nicht mehr als 5 Prozent, beirn Verkauf paariger Ochsdn nicht mehr als 3 Prozent betragen.
Bei länger als 8 tägiger Haltung von Vieh ohtre Nutzen im Stalle des Händlers darf p r o T a g und S t ü ck 1 Mk. Futtergeltz in Anrechnung gebracht werden.
Zuschläge zu diesen Zwischenverdienstsätzen beim Kails auZ zweiter Hand sind ausgeschlossen.
Geht ein Tier durch mehr als eine Hand, so haben sich die verschiedenen Händler in den obigen Berdijenftsatz zu teilen; Gießen, den 16. Februar 1917.
Preisprüfungsstelle für die Provinz Oberhessen zu Gießen. _ I. B.: Kleberger. _
Dienstnachrichten -es Grotzh. Kreisamts Gietzen.
Ter Vertrieb der Lose 1. Klasse der 10. Pveußisch-Süddeutsckiicn (836. Königlich Preußischen) Klassen Lotterie beginnt am 5. Juni 1917 und die Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie findet am 10. nn-b 11. Juli ds. Js. statt.
Bekanntmachung.
Ter TienstmMm Konrad Sperling ist verstorbetr. Airsprüche an die lstnterlegte Tienstkaution sind bei Meidung der Nrchtberückstchtigung binnen 8 Tagen bei uns vorzubringen. Gießen, den 24. Februar 1917.
Gvoßherzogliches Polizei amt Gießen.
Hemmerde.
Meteorologische Verachtungen der Station Sieben.
März
1917
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Höchste Temperatur am 28. Febr. bi, 1. März 1917 -- + 4 , 6 * a Niedrigste . * 28. „ „ 1. , 1917 1,4'0.
Niederschlag: 2,3 mm.
Zwillingsrunddruck der Brtthl'schen Unw.-Buch- und Steindruckeret. R. Lange, Gießen.


