Ausgabe 
23.1.1917
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

93 c t r.: Gemüsesamen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Laudloirtschaftskammer für daS Großherzogtum £f[fcn. hat von den wichtigsten Gemüsearten je einen größeren Poftcttz Samen in den marktgängigen Sorten angetanst, um den Vermrs der Gemnscerzenger bei der zu erwartenden grotzen Knappheit nn Gemüsesamen decken zu können. Sie gibt die Sämereien zum Selbstkostenpreis ab, so daß denjenigen, die von ihrer Vermittelung Gebrauch machen, der Porteil des GroßmikauBpreises zugute kommt. Die Lieferung soll durch örtliche Sainmelstcllcn erfolgen, die aus Ersuchen der Le.ubmirlschastskammer von den Groß!). Bür­germeistereien eingerichtet werden sollen. Mit dem Verl and kann Mitte Februar begonnen werden. Die Bestellungen sind mit Vor­drucken abzngeben, die von den Sammelstellen zu beziehen sind. Es empsiehlt sich, die Beteiligten hierauf ansmerksam zu machen.

Sollte von anderer Seite ebenfalls eine Vermittelung von Sämereien beabsichtigt sein, so möchten wir empfehlen, sich der Vermittlung der Landwirtschaftskammer zu bedienen und aus diese Weise sich die Vorteile oes gemeinsamen Bezugs zu sichern. Gießen, den 18. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: L a n g e r in a n n. __

93 e t r.: Ein- und Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh.,

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bei jedem Antrag ans Ausfuhr von Rindvieh aitä dem Kreise ist eine Bescheinigung des Vertrauensmannes der Landwirt! chafts- kammer, der für den Art benannt ist, von dem aus die Ausfuhr stattfinden soll, vorzulegen, die angeben mußt- es sich um' Mi, Tier zu Schlachtzwecken, zu Zucht- oder Nutzzwecken, um ein Zugtier oder eine Milchkuh handelt, wobei als Milchkuh eine Kuh zu betrach­ten ist, die mindestens 3 Liter Milch täglich liefert.

Sie wollen Pies ortsüblich bekannt machen ; alle Anträge ohne Mefe Bescheinigung gehen zurück.

G i e ß e n , den 17. Januar 1917.

Großherzogttches Kreisamt Gießen.

I. V.: L an g e r m a n n. _

93 e t r.: Ten Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen für 1915*Rj.

An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, die unsere Verfügung vom 19. Juli v. Js. (Kreisblatt Nr. 82) noch nicht erledigt haben, wollen der­selben alsbald entsprechen.

Gießen, den 17. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ I. B : Lang er mann. ___

Betr.: Einsendung der Sterbfallsnachiwei.se.

An dik Grotzh. Bürgermeistereien (Standesämter) des Kreises.

Es wird int Interesse eines 'möglichst einfachen und ge­regelten Geschäftsganges daran erinnert, daß die St erb falls-,

zühlkarten nebst den dazugehörigen Tod es Zeugnissen ohne besondere Aufforderung regelmäßig und spätestens bt« zum 10. des fälligen Monats an das Kretsgesundyetts- amt einzusenden sind, damit dieses rschltzeitig die erforderlich^ Bearbeitung erledigen kann. Es sind hiernach fällig:

bis spätestens 10. Januar die Nachweise für November und Dezember, bis spätestens 10. März dre Nachweise für Januar und Februar, bis spätestens 10. Mar die Nachweise Hit März und April, bis spätestens 10. Juli dieNachweue für Mai und Juni, bis spätestens 10. September d« Nachweise für Juli und August, bis spätestens 10. November die Nachweise für September und Oktober. ,

Die Einsendung der Sterbfallsnack;weise har apo nur alle 2 Monate zu erfolgen. Es ist aber dringend erforderlich, daß tte Einsen du n g'S termi ne. die Sie sich, m ,ihrem GeschastS- kalender genau vor m e r k e n l vollen, unbeduigt p ü n k t l i ch ein geh alten werden, damit nicht endlose Einz-elerinnerun^rnj nötig werden. Es darf eiioartet werden, daß dies beherzigt wird, daniit jedes überflüssige Schreibwerk angesichts der druckenden^ Geschäftslast vermieden unrd.

Gießen, den 18. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

J.V.: Q e ni in e r d e. _______

SB c t r.: Die Ausführung des Art. 21 des Volksschulgesetzes.

An die SchrilvÄstünde des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns alsbald, soweit es noch nicht ge­schehen ist, diejenigen Schüler und Schülerinnen zu bezeichnen- vuf die der Art. 21 des Volksschulgesetzes Anwendung trndct, Fehlberichte sind nicht zu erstatten.

Gießen, den 16. Januar 1917. -

' Gwßherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V : Langermann. __

Gießen, den 18. Januar 1917.

Betr.: Tie Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taub- stummcn-Anftalten des Landes.

Das GroWerzogliche Ureisamt Gietzen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir sehen Ihren Berichten darüber entgegen, ob in Ihren Gemeinden taubstumme Kinder vorhanden sind, welche das z,' Ausnahme in eine Taubstummen Anstalt erforderliche Alter k reicht haben und welckre Kinder im vergangenen Jahre in Taubstummen-Anstalt ausgenommen worden sind. ,

Die aufzunehmenden Kinder müssen am 1. Mai dris 7. Lehe.», jähe vollendet, dürfen aber das 12. Lebensjahr noch nicht zurück- gelegt haben. ^

Tie Auftrahnie erfolgt stets auf die Dauer von sieben Jahren. Sollten sich auch ahmefähige taubstumme Kinder in Ihren Gemeinden vor finden, dann ersuchten wir Sie, sich Über die Ver­hältnisse der Eltern der Kinder ausführlich zu äußern und hierbei das nachstehend abgi-druckte Formular', dessen einzelne Ru­briken sorgfältig ausznchllen sind, gefl. zu benutzen.

I. B.: Lang er mann.

N amen der

T a u b st u m m e n

3.

Erzeugt

G

S

t

P

«ft

ö

&

6 .

Namen der Eltern und

ihre Beschäftigung 7.

Bei der Geburt war alt

Wieviel Geschwister

am Leben

gestorben

der

Vater

k

die

Mutter

.

L

Z

N

O

Brüder

8 £

B *

I

Ungefähres

Vermögen

der

Eltern

10.

Veranlassung der Taubheit

Umfang der Taubheit

c

££

<3/

14.

g

*§

Unterrichtet

Mit was

taub-

ne-

boren

11.

taub geworden

.van»? d.nch? 12.

stock­

taub

1

hat noch etwas Gehör

ja-

5

15.

wird eS wo?

von wem?

1

wurde es wo?

von wem?

jetzt

beschäftigt?

17.

Bemerkungen.

18 .