Kreisblatt für den Kreis Eichen.
12 _—_24. Januar 1917
Ausführnngsbestimmungen
ju der Bekannrn:achsung, betreffend Beschlagnahme, Bestandser- vebiing und Enteignung von Prospektpfeifen aus Zinn von Orgeln Und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, -schalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten.
Viom 10. Januar 1917.
§ 1 .
Meldepflicht.
Als Zeitpunkt für die Bestandsmeldung wird von uns der 31. Januar lf. Js. durch die Beauftragten festgesetzt.
Für die Meldung, die die Betroffenen an die beauftragten Behörden zu richten haben, gehen den Bürgermeistern Meldescheine alsbald zu. Für jede Orgel ist eine besondere Meldung einzureicken.
8 2 .
EigentumsüberLragung.
An der Hand der erstatteten Meldungen wird jedem, einzelnen Besitzer eine Anordnung, betreffend Uebertragung des Eigentums an den beschlagnahmten Gegenständen auf den Reichsmilitärfiskus zugestellt.
Tie Bordrucke hierzu sind von den beauftragten Behörden zu beschaffen.
Tie Zustellung der Enteigmmgsanvrdnungen begirrnt alsbald nach! dem Maus der Meldefrist.
Das Eigentum an den betroffener: Gegenständen geht auf den Reichsmilitörfiskus über, sobald die Anordmmg dem Besitzer zugeht.
8 3.
Ablieferung.
Ter Ablieferer hat bei der Ablieferung die genaue Mresse des Eigentümers der abgelieferten Gegen st äiche anzug-eben.
Personen ustv., die mit dem festgesetzten Uebernahmepveis einverstanden sind, Ivird ein Ancrkenntnisschein ausgestellt, aus dem das Gewicht der abgelieferten Gegenstands der liebernahmepreiS, die genaue Adresse des Eigentümers und die Zahlstelle hervorgehen. Auf Grund das Merkenntnisscheines wird der darin festgesetzte Betrag alsbald ausgezahlt, es sei denn, das; über die Person des Berechtigten Zweifel bestehen. Tie Armahmc des Merken nlnis- scheiues oder der Zahlung gilt als' Bekundung des Einverständnisses mit den Uebernahmepreisen der Bekanntmachung.
Falls der Mieserer sich,! nicht mit dem' Uebernahmepreisi geinäß § 8 der Bekanntmachung zu friedengeben will, hat er dies bei der Mieferung ansdnicklich/ zu erklären: ihm wird dann an Stelle des Anerkenntnisscheines eine Quittung ansgehändigt, aus der die Zahl und das Gesamtgewicht der abgelieferteu Prospektpfeifen lfervorgehen müssen.
Ter Antrag auf endgültige Festsetzung des Uebernahmepreises ist von dem Betroffenen unmittelbar an das Rllchsschiedsgerächt für Kriegsbedarf, Berlin 10, Viktoriastnaße .34, zu richten.
Tenr Antrag ist eine zweite Ansfer-tigrmg der von dem Orgelbannreister gelegeutlich, des Ansbaus aufgenommene Skizze bei-- zrifügen unter gleichzeitiger Angabe, wann rrnd von ,venr die abgelreferten Prospektpfeifen gefertigt lvvrden sind, und von welchem Orgelbauer der Ausbau ausgeführt wurde.
Uni dem Reichsschi-^sgericht die Preisfestsetzung zu ernröglichen, hat der Betroffene von drei Pfeiferr verschiiedrmer Größe aus derer: loderen Emde je eine gerade zu biegende Blech,probe von mirrdcstens 6x10 Zentimeter zu entnehmen und rnit einer halbarer: Fahne zu versehen, auf der Vor: ihrn anzugeben ist:
1. Name des Eigentümers,
2. genaue Adresse desselben,
3. Standort der Orgel.
Die von den Mieserer:: durch! Fahnen kenntlich geinachten Muster loerden von der Saurnrelstelle qelwüft und zur Verfügung des Reichsschiedsgerichts mffbewahrt.
Auf den Falnren Ist die beauftragte Behörde, der Tag der Abllefernng, die aut die zugehörige Quittung abgelieferte Gffantt- wcnge und die Nummer der dem Mieserer ausgelrändigtÄr Qurttinrg von der Sammelftelle einzutragen.
.. Durch, die Inanspruchnahme des Reichsschiedsgerichts erleidet die Miefermig kemen Aussck>ub.
Denjenigen Personen, dre nachträglich sich mit dem Ueber- naltznepreis ttnverstandei: erklären, ist dir Qmttnng gegen einen An erkenn tinssck ,ern u:uzutanschen; der amnckannte Betrag ist aus »uzahlen ^ '
8 4
ar: x ™ . Zwangsvollstreckung.
Arer die übevc:gneten Gegenstäiche nicht innerhalb der in der
C \ , i hmu ii um) ’-oemeoi' rnw , o:e der VLu
WnumMt Nicht nachgekommei: smd, überlasstm. Außerdem ,, dm zwaugswene Abholung der ablieferunqspslick.tigei: Gegenstände durchs die beauftragten Behörden als Botsstreckung^ Maßregel auf Kosten des Besitzer-. 1 n ~
Tie VerpflichLuiig der Besitzer zun: Entfernen der Prospekt- G^«:stände^ Orgel besteht Mich fiir die zivangsw-eise abzuholendei:
. ?<3t von der zwangsweis«: Einziehung Betroffenen werden
eben [du , chnerkenntmsscherne bei Einverständnis mit dem Ueber- nahmeprerle, oder Quittungen bei Inanspruchnahme des Reichs- schaedvgericht ausgehcu:digt. Tie Kosten der Zivangsvollstreckuug jrno von der zur Ms Zahlung ko:nm«rden Si:mme in Abzr^ zu dringen bezw. :n: Ver!valtungszivar:gsverfahren einzuziehen.
T:e Zwangsvollstreckmrg imch bis znm 30 September 1917 beendet fern.
8 5.
^ Ausnahmen.
sollten Zweifel darüber bestehen, ob Gegenstände unter die Bekanutnrachlllng fallen, so haben die beauftragten Behörden die Befugnis, m Einzelfällen von der Eilleignung abzusehen.
T:e Befreiung von der Beschlagnahme, Enteigmmg und Ab- liesevung muß für die Gegenstände ausgesprochen 'werden, für die ern besonderer kunstgewerblicher oder kunstgeschichtlicher Wert durch anerkannte Sachverständige festgestellt ^vvrden ist.
m . X Inkrafttreten ^der Anweisung.
- ^o-orsteherrde Besmnnmngen treten mit ihrer Veröffentlichung rn Kraft.
Gießen, den 22. Januar 1917.
Gwßherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.
B e t r.: wie vor.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Grohh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Bekanntmachung.
, ^ie vorstelMch abgednnkten Ansftihrungsbestimluungen smd alsbald ortsübluki zu veröffentlich«:. Tie in Betracht kommenden Ktrcheuvorstände, Vorstände von Religionsgemeüiden usw, smvie Orgelbauer smd von Ihnen besmchers auf die Bestimmungen ytnznwnsen.
Gießen, d«: 22. Januar 1917.
Groß herzogliches Kreisamt Gießen, vr. U sin g er.
VZchentl. llederficht verLo-esfSlle l -.Stadt Gießen.
J 2. Woche. Vom 7. bis 13. Januar 1917.
Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (iukl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 18,85°/,..
Nach Abzug von 9 Ortsfremden: 4,71°/^,.
Es llarben air
Zus.
Angeborener Lebensschwäche 1 (I) Altersschwäche 2 (1)
Krupp 1
Lungentuberkulose 1 (1)
Tuberkulose anderer Organe I (1) Lungenentzündung 1 (1)
Krankheiten der Kreislaufs» organe 3 (2)
Blinddarmentz ündung 2 (2)
Summa: 12 (9)
wachfene
im l Lebensjahr
vom 2. biS :s. Jahr
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. m. . -me in juammerrr oncBiei: #tnern geven an, tote viel oer Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von austoärt- nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Veröffentlichung des Großh. Kreisgesundheitsamts Gießem __ _Dr. Walger. Med.-Rat.
Meteorologische öeobachtungen -er Station Gießen
Jan.
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Wetter
Höchste Temperatur am 22. bi- 23. Jan. 1917 = Niedrigste „ „ 22 . 23 . 1917 =
Niederschlag 0,0 mm.
6,9' a 12,1'6.


