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jö c t r.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl; hier: S^averstarbeiterzulagen an Bauarbeiter in her Rüstungsindustrie.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großki. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sollten Bauarbeiter der Rüstungsindustrie in Ihrer Gemeüwe beschäftigt sein, so wollen Sie diese uns» binnen 1 Wvche Mitteilen.
Gießen, der: 9. Januar 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Langermann.
B e t r.: Notstklachtmigen. *
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Ueber die vor Genehmigung einer Notschlachtung oorzuueh^ meude Lebendbeschau ist ein Zeugnis vorzulegen, das genau das Allgemeinbefinden und die innere Körpenvärme des Tieres angiebt. Ta uns wiederholt ungenügende Zeugnisse vorgelegt worden sind, wollen Sie die Fleischbeschauer entsprechend bedeuten.
Gießen, den 9. Januar 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__ I. V.: Lang er mann. _
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Rendel Kreis Friedberg.
Tie Manl- und Klauenseuche in der Gemeinde Rendel Kreis Friedberg ist erloschen.
Gießen, den 5. Januar 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: D e m m e r d e. _
Bekanntmachung.
Wir sind veranlaßt, nachstehende Polizeiverordnung zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Gießen, den 8. Januar 1917.
Großherzoglichcs Polizeiamt Gießen.
Hemmerde.
Polizei-Berordnung
das Rodeln im Kreise Gießen betreffend.
Auf Grund des Artikel 78 der Kreis- und Provinzialverordnung vom 12. JnNi 1874 wird nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Krchs Gießen mit Genehmigung des Großherzog- lichen Ministeriums des Innern vom 16. Januar 1911 zu Nr. M.d.I. 969 verordnet, was folgt:
§ 1. Auf allen Rodelbahnen im Kreise Gießen dürfen nur Rodelschlitten, die mit höchstens zwei Personen besetzt sind, benutzt werden. Bobsleighs sind unbedingt ausgeschlossen. Ebenso ist das Aneincmderhäugen mehrerer und das Benutzen schadhafter Rodelschlitten verboten.
§ 2. Das Rodeln auf sämtlichen Kreisstraßen des Kreises sowie das Kreuzen chauffierter Fahrbahnen mit Rodelschlitten ist verboten.
Weitere Verbote können vom Großh. Kreisamt und Großh. Polizeiamt Gießen nach Bedarf erlassen werden.
Die Bekanntmachung solcher Gebote erfolgt im AmtSverkündi- gungsblatt.
8 3. Innerhalb der Stadt Gießen und der Ortschaften des kkreises ist das Rodeln auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, insbesondere auf deren Fußsteigen, gänzlich verboten.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, sofern nicht nach anderer: Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Desgleichen werden Eltern, Vormünder und arrüere Personen, deren Aufsicht Kinder unter 12 Jahren anvertrant sind, auf Grund des Art. 44 des Hess. Polizeistrafgesetzbuches wegen Zuwiderhandlungen ihrer Pflegebefohlenen zur Verantwortung gezogen, falls sie es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen.
8 5. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Gießen, den 12. Januar 1911.
Großherzogliches Kreisamt Gießeil.
I. B.: Welcher.
Bekanntmachung.
B e t r.: Preise für Satzkarpsen.
1. Die Genehmigung des Absatzes von Satzkarpfen unter 1 Pfund und von Satzschleien unter dem gesetzlichen Mindestmaß oder, wo ein solches nicht besteht, unter 1 / i Pftmd, soll allgemein ohne Preisbindung erteilt werden.
2. Der Absatz von Satzkarpfen von 1 Pfund und darüber darf nur zu demselben Preis erfolgen, wie der Absatz von Hpeisekarpfeu (Mk. 125,— plus Zuschläge). In Ausnahmefällen kann die Kriegsgesellschaft für Teichfischverwertung einen höheren Preis auf Antrag bewilligen. Sie ist hierbei an die Zustinrmung des Reichskornmissars für Fischversorauug im einzelnen Falle gebunden. Die Zustinrmung wird nur in Ausnahmefällen erteilt werden und nur, falls von der Ortspolizeibehörde bescheinigt ist. daß die Aussetzung in Teichen tatsächlich erfolgen wird, wobei die Flächen
größe der zu besetzenden Teiche auzugcben ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Örtspölizeibehörde von dem Zeitpunkt des Eru- treffens der Satzfische so rechtzeitig zu verständigen, daß eine Kontrolle der Besetzung möglich ist.
Berlin, -den 29. Dezember 1916.
Kriegsgesellschaft für Teichfischverwerwug.
Klee. __
Gewinn-Auszug;
der
9. Pr^ussisch-Siiddeutsctien (235. Königlich Preuss.) Klassen-Loiterie
1. Klasse. 1. ^leliuDgatag. fl. Januar 1917,
inf Jod« gexogeue Ncmratr find awel gleich hohe Gewinne gefallen, and awtr Je einer anf die Loa« gleicher .\oinmer In den beiden 4btetlan^en I cb4 U
(Ohne Gewähr.)
(Nachdruck verholen.)
In der Vormitiagsalehung wurden Gewinne Uber bO Mark gezogen
4 Gewinne tu 1000 M 97210 177977 t Gewinne au 600 M 167400 6 Gewinne zu 400 U 38363 70069 77229
18 Gewinne au ?00 M 33718 92507 95158
111073 122003 1305a7 189506 197208 207649
24 Gewinne au 200 M 3235 3638 13450 46308
48563 66461 76054 134964 146123 107992 176817
185364
78 Gewinne au 100 M 8967 6943 7760 12020
10623 16873 19077 20912 38061 38245 42731 45774 00862 62795 79764 84248 88328 103618 107438 107907 106600 110494 120313 122752 131332 134952 137432 138003 140166 167604 164420 166041 107682 171214 175136 190559 194563 198620 199807
In der Nechmirtagealehung wurden Gewinne Udtz,
M Hark gezogen.
t Gewinne sa 60000 M 96193
0 Gewinne nt 10000 li 6658
t Gewinne sa 1000 M 16736® i ft Gewinne *u SOOO M 7891»
1 Gewinne n 500 M 66643
4 Gewinne au 400 M 82337 164370 .
10 Gewinne au 300 M 16350 69604 llfOGI
100004 184363 <
28 Gewinne au 200 M 7797 10022 67617 94910 108298 132917 136241 140990 141636 1 71963 17888t 104481 211339
88 Gewinne sa 100 M 1368 9261 11062 13767
14348 16067 18861 62661 03046 40527 66469 02791 66438 TI460 75401 76814 80403 81150 87210 00191 »0634 96232 112365 112722 119660 129006 130830 134314 136193 140007 142031 144044 144714 146760 163068 158473 169775 160673 162441 163910 173604 177145 181682 181690 ___
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma Birkenstock Le Schneider, Gießen eingetragen- Die Prokura des Technikers August Becker in Gießen ist erloschen. 383 B
Gießen, den 6. Januar 1917.
__ Grobherzogliches Amtsgericht. _
Bekanntmachung.
Der vom Gemeinderat durchberateue Voranschlag der Gemeinde Lumda für 1917 Rj. liegt vom 12. Januar 1917 ab eine Woche lang auf unserem Bureau offen. Es werden Umlagen erhoben, zu denen auch die Ausmärker beizutragen haben. >89
Lumda, den 9. Januar 1917.
Großh. Bürgermeisterei Lumda.
_ Schultheiß.
Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen.
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Höchste Temperatur am 9. bis 10. Jan. 191? — 3,0*'01 Niedrigste , . 9. « 10 . . 1917 - 0.7'0.
Zwrllingörunddruck der Brübl'ichen Unw.-Buch- und Steindrnckeret. R. Lange, Gießen.


