Ausgabe 
11.1.1917
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Kreisblatt für d«i Kreis Gietzen.

«- s II. Januar _

Bekanntmachung

einer Aenderung der Aussührungsbeftimmung^t zu der Verordnung, über den Verkehr mit Cumaronharz (Rlichs-Gesetzbl. S. 11- ).

Vom 24. Dezember 1916. ^ m

Der 8 5 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordumm über den Verkehr mit Cumaronharz vom 5. Oktober 1916 (Rnchs- Gesctzbl. S. 1125) erhält folgende Fassung:

Die Erzeuger von Cumaronharz srnd verpflichtet, ihre ge- samt- Monatserzeugung bis zum 8. Mon-tstage des naMm Mo- nats, getremit nach den im § 2 genannten Arten, dem Knegoaus-- schusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette anzuzeigen.

Die Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1917 m Kraft. Berlin, den 24. Dezember 1916

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helffericb. _ -

Bekanntmachung

betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak.

Vom 30. Dezember 1916.

Auf Grund des § 3 Abs. 2, §§ 12 13 der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Rerchs-Gesetzbl. L>. 114o) be-

Msfühnmgsbestimmungen vom 10. Oktober 1916 (Reicks-SKsetzbl. S. 1149) zu der Verordnung über Rohtabak werden wie folgt geändert:

1. 8 3 erhält folgende Fassung: ^ , ,

Tabak, dessen Erwerb einem Hersteller von Tabaterzeug- -nissen gestattet wird, darf mir entsprechend den Weisungen der deutschen Zentrale für Kriegslieferungen von Tabakerzeug­nissen Sitz Minden in Westfalen, verarbeitet werden. So lange die Zentrale keine andere Weisung erteilt, haben Hersteller von Tabakerzeugnissen von ihrer monatlichen Erzeugung für die Ventrale ebensoviel zur Berfüoung zu halten, wie sie im Durchr- schnitt der Monate Oktober, November und Dezember 1916 an die Zentrale zu liefern hatten. Tie zur Verfügung zu haltenden Mengen betragen indessen mindestens den nachstehenden Anteil der im Januar 1917 hergestellten Mengen: bei Zigarren zum Herstellerpreise bis einschließlich

90 Mark für 1000 Stück.60 v. H.

bei Zigarren zum Herstellerpreis über 90 bis 130

Mark für 1000 Stück.25

und bei Rauchtabak.60

Tie Zentrale kann auf Lieferung der zu ihrer Verfügung PU haltenden Tabakerzeugnisse verzichten. _

Für die Zeit bis Ende Januar 1917 ist der Bedarf der Ver­arbeiter nach, den von ihnen in der. Zeit vom 1. Januar bis 81. Juli 1916 durschnittlich verarbeiteten, der Bedarf der Klein- meugenverkäufer nach, den von ihnen in dem gleichen Zeitraum durch,sckwittlich im Kleinmengenverkaus abgegebenen Tabakmengen Pu bemessen.

Für die Zeit nach dem 31. Januar 1917 ist der Bedarf nadi folgenden Grundsätzen zu bemesen: bei Herstellern von Zigarren, Kau- und Schnupftabak ist die durchschnittliche Verarbeitung der ersten sieben Monate des Jahres 1915.

bei Herstellern von Rauchtabak die durchschnittliche Verar­beitung der ersten sieben Monate des Jahres 1916 nach Abzug von 10 vom Hundert und hei Kleinmengenverkäufern die durchschnittliche Abgabe im Kleinmengenverkehr in den ersten sieben Monaten des Jahres 1915 zugrunde zu legen.

Tie Auslandsgesellschaft kann auf Antrag der Zentrale ausnahmsweise den Bedarssanteil von einzelnen Herstellern von Tabakerzeugnissen, die ganz oder überwiegend mit Heeresliefe­rungen beschäftigt sind, vorübergehend erhöhen und den Bedarfs­anteil von andern Herstellern von Tabakerzeugnissen vorüber­gehend herabsetzen. Ter Beschluß über die Erhöhung des Be- darssanteils ist dem Reichskommissar zur Bestätigung vorzu­legen: gegen die Herabsetzung des Bedarfsanteils ist Beschwerde an einen ans bem Reichskommissar und zwei vom Reichskanzler m bestimmenden Vertretern der Tabakindustrie zusammengesetzten Ausschuß zulässig, t. ß 6 erhält folgende Fassung:

Auf die Verarbeitung, der Vorräte der Hersteller von Tabak­erzeugnissen, die bei Jnkrastreten der Verordnung steueramtlich angemeldet waren, finden die Vorschriften im 8 3 entsprechende Anwendung.

II. Tie Ausführungsbeftimmungen vom 27. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1200l werden wie folgt geändert:

I.Jm ß 21 ist in Zeile 1 zwischen den Wortengewalzten Rippen" einzufügen: oder geschnittenen oder gewalzten und geschnittenen. In Zeile 4 mrd 7 ist zwischen den Wortengewalzte Rippen" einzufügen: oder geschnittene oder gewalzte und ge­

schnittene. In Zeile 5 ist stattdeutschem" zu setzen: lllländischem.

2. In 8 22 ist in Zelle 2 hinterwalzen" einzufügen: oM schneiden oder schneiden und walzen.

3. Im 8 29 Abs. 1 jinb die Worte von ^ihrer nach, ihrer" biZ gestatten" zu ersetzen durch:

eines Jahresbedarfs gestatten: auf seine,Berechnung finden die Vorschriften im 8 3 entsprechende Anwendung.

Berlin, den 30. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. _ Dr. Helfferich. ______

Bekanntmachung.

Die auf Grund des 8 9 der Verordnung, den Vorbereitung^ dienst und die Prüfung der Polizeikommissäre betreffend, vom 31. Augusts 1907 gebildete Kommission zur Prüfung der Polizei- kommissäre setzt sich bis auf weiteres wie folgt zusammen: Vorsitzender: Großherzoglicher Regierungsrat Dr. R ei i n h a r t, Vorstand des Großherzoglichen Polizeiamts Darmstadt; Mitglieder: Großherzoglicher Landgerichtsrat Hoos, Darmstadt, Großherzoglicher Oberregierungsrat Hechler, Rat bei der Großherzoglichen Provinzialdirektion Starkenburg.

D a r m st a d t, den 21. Dezember 1916.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

___ v. Homberg k ______

Betr.: Freiwillige Ablieferung von Fahrradbereifungen.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezugnahme aus unsere Verfügung vom 16. Dezember

1916 (Kreisblatt Nr. 163 vom 19. Dezember 1916) benachrich- tigen wir Sie, daß auf Anordnung des stellv. Generalkommandos des XVIII. Armeekorps in Frankfurt a. Main die Frist zur frei­willigen Ablieferung der Fahrradbereifungen bis 5. Februar

1917 verlängert worden ist.

Wir beauftragen Sie, das Vorstehende ortsüblich bekannt zu machen, und alle Fahrradtelle, nnt Anhängezettel versehen, bis auf weitere Verfügung auszubewahren. Tie Fest­setzung eines oder nrehrerer Ablieferungstage bei unserer Sammel­stelle (Lager der" Firma Baer L Wetterhahn, Liebigstraße Nr. 3 in Gießen) kann erst spater erfolgen, wenn wir genau unterrichtet sind, wieviel Fahrradtelle bei Ihnen abgegeben worden sind. Die Frist zur Einreichung des in unserer Bekanntmachung vom 7. De­zember 1916 (Kreisblatt Nr. 157 vom 8. Dez. 1916) verlangten Verzeichnisses wird bis zun: 5. Februar 1917 erweitert. Gießen, den 10. Januar 1917.

Großherzogi nhes Kreisamt Gießeir. _ Dr. Usinger. _

Betr.: Verwertung der Walnüsse.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Von Großherzoglichrm Ministerinm des Innern sind wir beauftragt worden, die zu führenden Verzeichnisse derjenigen-Per­sonen vorzulegen, die Walnüsse abgeliefert und die Rückliefe­rung von Oel und Oelkuchen gemäß 8 10 der Bekannt­machung vom 14. September 1916 (abgedruckt Kreisblatt Nr. 121) beantragt haben, lieber die Führung .dieses Verzeichnisses gibt 8 2 der erwähnten Bekanntmachung näheren Aufschluß. Um dieser Auslage entsprechen zu können, fiitb die erwähnten Verzeichnisse und die Heber sichren der von jeder einzelnen Person abgelieferten Mengen an Walnüssen sofort an uns einzusenden. Gleichseitig machen wir darauf aufmerksam, daß bis jetzt trotz Erinnerung nur 31 Bürgermeistereien unserer Perichtsauflage vom 20. Oktober 1916 entsprochen haben. (Zu vergleichen Kreisblatt Nr. 134 vom 24. 10. 16 und Kreisblatt Nr. 144 vom 10. 11. 16.) Wir erwarten! nunmehr sofortige Erledigung dieses Berichts-Auftrags. Gießen, den 5. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

B e t r.: Tie Ausstellung der Gemeindevoransckläge für 1917. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden so­wie an die Gemarkungs-, Mark- und StistungSvorstande des

Kreises.

Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Gemeindevoran-, schlüge für das Rechnungsjahr 1917 alsbald zu beginnen imd für deren Vorlage bis spätestens 1. März lf. Js. Sorge zu tragen. Maßgebend für die Aufstellung sind die Vorschriften der Artikel 161 ff. der Landgemeinde-Ordnung urrd der Anweisung für die Aufstellung des Gemeindevoranschlags vom 26. Sept. 1913.

Tie Beilage 4 Uebersicht über das Gemeinden er mögen kann auch, in der gekürzten Form (8 39 0 der V. A.) für 19 17 ausgestellt werden.

Gießen, den 8. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemm er de.