Ausgabe 
8.1.1917
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chls Wüdgeflügel: F«san«r, wilde Enter:, Reb- rmd Feld­hühner, Schneehühner', Haselhühner, Wald- und Wasser- schinepsen.

Berlin, 24. Dezember 1916.

Ter Reichskanzler.

Im Aufträge: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung

über die Einfuhr von Wild, zahmen Kaninchen, Geflügel und Wild- geslügel. Von: 24. Dezember 1916.

Auf Grund des 8 1 Ws. 2 der Bekanntmachung über die Ein­fuhr von Vieh und Fleisch, sowie Fleischwaren vom 18. März 1916 IReichs-Geseßbl. S. 175) bestimme ich:

I. Die Vorschriften der Bekanntmachung über die Einfuhr von Vieh und Fleisch, sowie Fleischwaren vom 18. Marz 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 175), sowie die dazu ergangenen Ausführnngsbestim- mungen vom 22. März, 18. Juni und 21. August 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 179,530,940), werden ausgedehnt auf Wild, zahme 'Kaninchen, Geflügel und Wildgeflügel, ferner auf frisches und zu­bereitetes Fleisch, sowie Fleischwaren von diesen Tieren.

II. Im Sinne dieser Bekanntmachung gelten

als Wild: Rot- und Damwild, Renntiere, Rehe,

Schwarzwild, Hasen, wilde Kaninchen, als Geflügel: Gänse, Enten, Hühner, Tauben, Puten,

als Wildgeflügel: Fasanen, wilde Enten, Reb- und Feldhühner, Schneehühner, Haselhühner, Wald- und Wasserschnepfen.

III. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verküw- düng, die Ausdehnung der Strafvorschriften mit denr 27. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 24. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. He'lfferi ch.

An den Oberbüraermeistcr zu Gießen und die ftrnftf). Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung, nach der die Bestimmungen über die Einfuhr ans dein Ausland, also insbesondere die Ablieferungs­pflicht an die-Zentraleinräufsgesellschaft in Berlin ausgedehnt wer­den, ist ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 4. Januar 1917.

Großher; ' iiclY SfTcfsamt Gießen.

Dr. 11 f i n g e r.

Betr.: Vollmilchlvorsorgnng; hier Rachweisnng.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Bezugnehmend ans £ 5 Ws. 1 der Bekanntmachung des Kvnr- munalverbanüs für Milche- und Speisefettversorgrung Großh. Hessen in Tarmftadt envarten nür am 10.. iobcn Vüonats pünktliche Einsendung der Nachweisnng.

G i e ß e n , den 4. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. N s i n g e r.

Be t r. : Das Geseh. die Landstande betrefferw, vom 3. Juni 1911. An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

In Verfolg einer von den beiden Kämmen: der Stände air- genommenen Resolution beauftragen wir Si? auf Anordnung des Großh. Staatsministeriums, die in Ihren Gemeinden wohnenden oder dorthin zuziehenden Angehörigen anderer Bundesstaaten daraus aufmerlsam zu machen, daß sie nur bei Erwerb der hessischenj Staatsangehörigkeit wahlberechtigt zu den LLählen des Lmrdtags sind und daß der' Erwerb der hessischen Staatsangehörigkeit einj Apfgeben einer arrderen Staatsangehörigkeit nicht bedeutet.

Bis zum l.Febrrwr 1917 ist uns zu berichten, daß dies ge­schehe!: ist.

Gießen, den 4. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usingcr.

Betr.: Schlachtverbote, insbesondere das Verbot des >SchlrchtenH weiblicher Ziegen jeden Mters.

An dcu^berbürgermcistkr zu Fließen und die Frroßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mir Bezugnahme auf die Belau ntingchnmn'n Großh. Min. des Innern vom 15. März 1916 (Kreisblatt Nr. 28) und vom 15. September 1916 (Kreisblatt Nr. 119) eiupfehleu wir Ihnen mit Rücksicht darauf, daß in nächster Zeit die Geburt jungen Ziegeulälniner beginnt, das Verbot des Abschlachtens von >ocib- licken Ziegen n::d wriblick^u Ziegenläinmern, allgemein durch ortsübliche Bekanntniachung in Erinnenmg zu bringen, unter« Hinweis auf Z lk der Bekanntmachung von: 15. September 1916

Und mit den: Benierken, daß dieses Verbot sich auch aus Hans- schlachtnngen bezieht.

Gießen, den 4. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ ' _ Dr. Usinger.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern Abteilung für Schnl ange l egenh c iten.

An die unterstellten Behörden.

Betr.: Verlängerung der Weihnachtsserien.

Jin Anschluß an unser ÄlussckMiben vom 30. oor. Mts. .,Darn:städter Zeitung" Nr. 306, Beilage bemerken wir, daß der Unterricht Dienstag, 16. Januar ds. Js, wieder zu begin­nen hat.

Darmstadl, den 4. Januar 1917.

S ü f f e r t.

Betr.: Verlängerung der Weihnachtsferien.

An die Schultwrstände des Kreises.

Im Anschluß an das Ansschireiben vom 1. Jarmar lf. Js. Kreisblatt Nr. 1 vom 2. Januar 1917 wird bemerkt, daß der Unterricht Dienstag, den 16. Janimr lf. Js. wieder zu be­ginnen hat.

Gie ßen, den 6. Januar 1917.

Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen. _ I. V : Langermann. _

Betr.: Vermittlung von Lehrlingsstellen.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, durch die Lehrer Ihrer Gemeinden fest- stellen zu lassen, welche Schüler die Vermittlung .von Lehrlinge stellen durch die Großh. Zentralstelle für die Gewerbe wünschen. Diesbezügliche Berichte sind bis spätestens 1. März ds. Js. an uns einz::senden.

Fehlberichte sind nicht zu erstatten.

Gießen, den 3. Januar 1917.

Großherzogliche Kreisschulkommissivn Gießen.

I. V.: L a n g erm a n n.

Bet r.: Die Feier des. Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers.

An die Schulvorstände des Kreises.

Am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers ist eine den Z ei rumständen Rechmmg tragerrde Schirl fei? r zr: veranst alten. Gießen, den 7. Januar 1917. #

Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen. _ I. B.: Langermann. _

Betr.: Das Schnlinventar, insbesondere Lebrmittel.

An die Schnsvorständc des Kreises.

Diejenigen, rvelche mit der Erledigung unserer Verfügung vom 22. November 1916 Kveisblatt Nr. 153 noch im Rückstände sind, werden an die alsbaldige Berichterstattung eri«mert. Gießen, den 3. Januar 1917.

Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.

,_ I. V.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung.

Das I. Ersah-Bataillon Infanterie-Regiment 116 beabsichtigt Mittwoch, den 10. und Donnerstag, den 11. Januar 2 Kilometer östlich Mainzlar in der Richtung nach Beuern. Ge feckitsschießen mit sck-arfer Munition abzulMlren. Das gefährdete Gelände dari ar: beiden Tagen von vormittags 8' , Ukn bis nack:- mittags 5Vi3 Uhr nicht betreten werden:. Als Gefahrzone lonunt in Betracht: tchs Gelände südlich des Verbindungsweges Mainzlar Treis an der LunvdaClimbach rntd die Wald fläche zlmschen Clin: bachBeuna:, Alten-Buseck Dmibringen. Der Verkehr auf den Kreisstraßen wird durch das Schießen nicht gestört. Der: Auwei- srmgen der aivSgestellten Postei: ist zu folgen.

Gießen, den 6. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Sein merb c.

An die Großh. Bürgermeistereien Mainzlar, Treis an der Lumda, Climbach, Beuern. Großen-Buseck, Alten-Buseck und Danbringen.

Obige Bekanntmachung wolle:: Sie sofort in de:' üblichen Weise zur Kenntnis der Ortsl>ewohner bringe:: lassen.

Gießen, den 6. Januar 1917.

Großherzogliches Kreisamt Giejzen.

I. B.: H ein m e rb e.

Die Goldankansftelle

in den Räumen der vezirkssparkiste Kietzen ist morgen von 2 bis 4 Uhr geöffnet.

Zwitlingsrnuddruek der V r ü Ich' scheu Un v. Bu^'. und ch'inbvrferct.

R. L a n g e. Gießen.