Ausgabe 
1.12.1916
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Kreisblatt für den Kreis Gießen.

Nr. 154 I. Dezember 1916

Bekanntmachung.

Auf Oruud der 88 6 und 17 unserer Bekanntmachung vom 18. Oktober 1916 wird hiermit angeordnet:

8 1. Tie Kuhhalter in der: Gemeinden des Kreises Gießen werden hinsichtlich der Verpflichtung zur Lieferung von Vollmilch Und Butter den nachb^eichneten Molkereien zugeteilt:

a) der Molkerei Gebr über Grieb in Gießen: Albach, Mendorf a. d. Lahn, Wten-Buseck, Annerod, Birklar, Burkl)ardsfelden, Taubringen, Dorf-Gill, Eberstadt m. Arnsburg, Garbenteich, Gießen, Großew-Buseck, Grüningen, Hausen, Heuchel-

im, Klein-Anden, Lich mit Hof Albach, Colnhausen und Mühl- sen, Lollar, Musck)enhei.m ohne Hof-Güll, Oppenrod,^Rutters- sen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg, Wieseck, Winnerod.

>j der Molkerei Gebrüder Grieb in Gießen Und' derM olkerei PhilippFrey in Lang-Göns: Holzheim, Leihgestern.

e) der Molkereigenossenschaft Hunden: Bellers­heim, Bettenhausen, Hirngen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Nonnen- roch, Obbornhofen ohne Gut Bornenrann, Rabertshausen mit Rin- aelshLnsen, Rooheim nrit Hof Graß, Steucheim, Trais-Horloff, Utphe ohne Gut Jacobi, Villingen.

Z)derMolkereigenossenschaft Hungen undder Dam pf molkerei Wetterfeld: Ettingsliausen.

e) der Molkerei Zimmer in Grünberg: Göbeln­rod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Liickenstruth, Queckvorn, Reis­kirchen, Rödgen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen.

k) der Molkerei Pljilipp Fr eh in Lang-Göns: Großen-Linden, Lang-Görrs ohne Gut Brückmann.

g) der Molkerei' ffer und Borger in Geils­hausen: Mendorf a. d. Lda., Allertshausen, Beltershain, Vers- rck>, Beuern, Climbach, Geilshausen, Kesselbach, Londorf Lumda, Main^ar, Odenhausen mit Appenborn, Reinhardshain, Rüddings- hausen, Treis a. d. Lda, WeiterAain.

b) der Molkerei Seim in Weickartshain: Weickartshain.

i) der Dampfmolkerei in Wetterfeld: Lauter, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Röthges.

k)derMolkereigenosensch,aftOstheiM-Nieder- Weisel: Ober-Hörgern.

8 2. Die Lieferung von Vollmilch durch Viehhalter auf Grund Drer Mitgliedschaft bei Molkereigenossenschaften wird dürch diese Zuteilung vorerst nicht berührt.

8 3. Für den Kreis Gießen wird hierdürch unsere Bekannt­machung vom 16. Oktober 1916 in Kraft gesetzt.

T a r m ft a d t, den 24. November 1916.

Aomnurnalverband für Milch- und Speisefettversorgung Gr. Hessen.

LeopoldPrinz von Isenburg.

Detr.: Verkehr mit Vollmilch.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Polizei- amt Gießen und Großh. Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu veröffentlichen, Milchhändler und Molkereien sind entsprechend KU bedeuten und der Befolg ist zu überwachen. Unsere einstweilige Bekanntmachung vom 24. November 1916 (Gießeuer Anzeiger Nr. 278), die die vorlänftge Zuteilung der Orte brachte, ist damit gegenstandslos geworden. Gießen, den 27.November 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__ Pr. U y tw fl er. _

Betr.: Mastgeflügel.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf verschiedene Anfragen hin wollen Sie ortsüblich bekannt! Machen, daß die Ausfuhr von Gänsen, lebend oder geschlachtet, ans dem Kreise Gießen von 'Unserer Genehmigung abhängig ist. Gießen, den 24. stLovember 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I V.: L an germann.

^etr.: Verkehr mit Süßswft (Bedarfsanteil und Süßswffkarten)

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir beauftragen Sie, uns bis zum 5. Dezember l. I. zu be­richten, wieviel Saccharinkarten in Ihrer Gemeinde verlangt werde-.i. Die Anmeldung hat getrennt für Haushaltungen und Großbetriebe zu geschehen. Für Haushaltungen mit mehr als 4 Köpfen können 2 Karten.beansprucht werden.

Gießen, den 27. Noveniber 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, rz. V.: L a n g er ma NU.

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.

Abt. III b Tgb.-Nr. 21 765/6721.

Frankfurt a. M., den 14.11.1916.

Verordnung.

B e t r.: Verbot der- Werbetätigkeit gegenüber Arbeitern der Kriegs­industrie.

Jede Werbetätigkeit, um Arbeiter, welche bei im Dienste der Heeresverwaltung beschäftigten Unternehmern oder in unmittelbar oder mittelbar für Hoeresbedars tätigen Betrieben beschäftigt sind/ zum Ausgeben oder zum Wechsel ihrer Arbeitsstelle zu veranlassen/ wird verboten.

Zuwiderhairdlungen werden gemäß 8 0 b des Gesetzes über dett Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu 1 Jahr, beim Vorliegen mildernder Umstünde mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Der Kommandierende General:

_ FreihcrrvonGall, General der Infanterie.

Betr.: Statistik des Wein- und Obstertrags im Jahre 1916.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir 'empfehlen Ihnen, die durch Verfügung vom 24. Juli d. I. an geordnete Statistik (v^. Kreisblatt dir. 85) an uns einzusenden. Gießen, tvei: 26. November 1916.

GroßherzoaUcties Kreisamt Gießen.

__ I. V.: H e m m e r d e.

Ä e t r.: Förderung der Ziege^lcht.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mr erinnern nochmals an die Erledigung unserer Berftigung vom 16. August 1916 (abgedruckt im Kreisblatt Nr. 101 vom! 24. Auglnst 1916) binnen einer Woche.

Gießen, den 23. November 1916.

Gvoßherzoaliches Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.

An die Schulvorstände des Kreises.

Nachstehende Verfügung der obersten Schack be Hörde wollen Sv-! den Lehrern und Lchrerrnnen sowie sämtlichen SchuMassen bekannt geben.

Gießen, den 27. November 1916.

Großherzogliche Kreisschickkommission Gießen.

Pr. U sing er.

Großherzogliches !

Ministerium des Innern Abteilung für SchrckangelegenheiteN.

/. !Zu Nr. M. d. I. I. 17 110.

Darmstadt, den 18. November 1916.

Betr.: Bucheckern.

Mit anerkennenswertem Eifer haben zumeist die Schorlen sich an dem Bucheckernsammeln beteiligt, und ihrer im Dienste des Vaterlandes geleisteten fteißigen Arbeit ist es vorzugswnse zu! danken, wenn nennenswerte Mengen Bucheckern überhaupt cin- gebracht Werder: konnten. Leider bleibt das Ergebnis der Buch­eckern ernte weit hinter den Erwartungen zurück. Um so nrehr ist es daher geboten, daß die gesammelten Bucheckern nGglichst unverklirzt abgelie^ert werden. Soll dock/ das hieraus gewonnene Oel, wie das KnegsernährnugSamt mitteilt, in erster Linie zur Versorgung des Feldheeres und der Munitionsarbeiter verwendet weÄen.

Bei der bewährten Opferwilligkeit der Schulen sind wir übc:>

! Mgt, daß sie gerne bereit sind, auf den ihnen als San:intern zu- tehenden Anteil wenigstens großenteils zu vernichten, damit >ie von den Schulen gesammelten Bucheckern sämtlich dem er­wähnte:: vaterländischen Zweck zugute kommen. In den meisten Fälle:: soll dies ja seither schon geschehen sein.

Dringend wünschenswert erscheint es, daß der Sammeleifer der Schule:: sich noch weiter betätigt, sviveit dies die Witternngi irgend znläßt und noch! Bucheln gesammelt werden können.

__ Tr. Scheuermann. _ Frik.

B e 1 r.: Tie Fortbildungsschule. "

An die Schulvorstän-e der Landgemeinden des Kreises. Mit Rücksicht auf den Mangel an Arbeitskräften in Landwirt­schaft und Gewerbe und aus die abermalige Wnberusuna z ahl-i reicker Lehrer zum Heeresdienst, Umstände, die die Aufrecht- erhaltung der Fortbildungsschule an vielen Orten tatsächlich schon zur Unmöglichkeit machen, hat Großh. MinisteuirNv des Innern den Wunsche:: der beteiligten Kreise entsprochen und bestimnrt, daß d:e Fortbildungsschule in diesem Winter in allen Land- gememden zu schließen bczw. nicht zu beginnen ist.

-vre wolle:: das hiernach Erforderliche ungesäumt veranlassen. G:even den 28. November 1916.

GroßherzoMche Kreisschulkommission Gießen.

I. D.: Langermann.