Nr. 1
4 Aarniar
1916
Bekanntmachung
Jciutfent' die Zuckeruugssrist für Me Weine des Jahrganges 191b. Vom 22. Dezember 1915.
Ter Bundesrat hat auf G^rund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigungi des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen.-
Für die Weine des Jahrganges 1915 Nnrd die im § 3 Ws. 2 Halbsatz 1 des Weingesetzes vom 7. April 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 393) vorgesehene Zuckerungsfrist bis zum 29. Februar 1916 verlängert.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 22. Dezember 1915.
Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.
____ Delbrück. _
Wettere AusfnhrungSbeftirnmungert
in der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1915/16.
Auf Grund der §8 5, 12 der Verordnung über deck Verkehr mit Zuckers m Betriebsiahr 1915/16 vom 26. August 1915 (Reichs- ?!5'btzbl. S. 516) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 826) bestimme ich:
^ .8 1- Tie Verteilungsstelle für Rohzucker wird ermächtigt, den Rest des im Betriebsjahr 1915/16 gewonnenen oder noch zu ge- wurnenden Rohzuckers (Erstprodukt) in den Monaten Januar bis Mal 1916 auf die Verbrauchszuckerfabriken zu verteilen, und zwar m annähernd gleichen Mengen in jedem Monat.
8 2 Jede rirbenverarbeiteude Verbrauchszuckerfabrik hat fiir den un Betnebsjahr 1915/16 im eigenen Betrieb erzeugten Und auf Verbrauchszucker verarbeiteten Rohzucker sowie für den. im eigenen getrieb ai 3 Rüben hergestellten Rohzucker eine Gebühr von V- Pfg mx je o0 Kilogramm Rohzucker-wert (Verbrauchszucker im Verhält- ms von 9: 10 aus Rohzucker uingerechnet) an den „Verein der deutschen Zucker-Industrie zu Berlin" zu zahlen.
Berlin, den 22. Dezember 1915.
Ter Reichskanzler lReichsamt des Innern).
- _ Im Aufträge; K a u tz. _
Nr. V. I. 1448/11. 15. K. R. A.
Zweite Nachtrags-Verordnung
SU der Bkkltnnttnnchuug, betreffend Bestandserhebiing und Besch.ammbme von Kautschuk <Gum»ii), Guttapercha. Ba- Inta und A,be,t sowie von Halb- und Fertigfabriknten unter Ncrivenduug die,er Rohstoffe (V. I. 663/6. 13. St R. Vf.). Nachstehende Nachtrags-Verordnung wird im Aufträge des D^gsunmfterlums auf Grund der Bekanntmachung über die
von 24. Juni 1915 (Reichs- Gesetzblatt >v. 357 fß) ui Verbindung ^mit der Erweiterung vom 9. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 645) hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Be,nerken, daß jede Zuwiderhandlung gegen diese Bekanntmachung, soweit nicht nach 5 C S x a i I ^T ne ü ^^^esetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach bestraft über dre Sicherstellung von Kriegsbedarf*)
. in der Bekamitinachung V. I. 663/6. 15. K R A
m § 2 b unter VII genannten Gegenstände: ' '
Garantie ^°^ rrnbb€rfeu (montiert und unmontiert) mit ^Garantie ^^^^^^uche (montiert und unmontiert) mit
lie nach 8 5 der . genannten BekamUmachung melde- --I b€ n ? enml gemäß § 4 der Bundesratsverord- b es äst a g uw h mt ^Eherstelkung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915
Tiefe Gegenstände dürfen vom 4. Januar 1916 ab: i. ln Bayern nur noch an die Traindepots des I. und II Bäuerischen Armeekorps, 1
*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Girlhftvnfr’ bi* zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft-
2. in Sachsen mir noch an die Königliche Munitionsfabril in Dresden,
3. in Württemberg nur noch an die Königlich Württembergische Artillerie- und Traindepot-Tirektion,
4. in sämtlichen übrigen Bundesstaaten nur noch an die Könta> liche Gewehrfabrik in Spandau
oder an deren durch schriftlichen Auftrag, ausgewiesene Beauftragte verkauft oder geliefert werden. Tie Meldepflicht nach Maßgabe der Bekanntmachung V. I. 663/6. 15. K. R. M an die Kautschuk-Meldestelle der Kriegs-Nohstoff-Wteilung des Königlich preußischen Kriegstninistenums, Berlin W 9, Potsdamer Straße 10/11, bleibt bestehen.
Die Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Frankfurt (Main), den 4. Januar 1916.
_ Stellv. Generalkommando 18. Armeeko rps.
^etr.: Die Vorräte an Brotgetreide und Mehl.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden „ des Kreises.
äbu erinnern an sofortige Erledigung unseres Ausschreibcn, vom 24. Dezember 1915 (Kreisblatt Nr. 114).
Gießen, den 3. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___ I V.: Langermann.
Bekanntmuaiung.
Warnung vor unlauteren T a rl e hns v e r m i t t le r n.
Wir haben schon wiederholt vor dem unlauteren Geschäftsgebaren gewisser Darlehnsvermittler gewarnt^ die in Zeitungen sich zur Beschaffung oder Vermittlung von Darlehen unter anscheinend günstigen Bedingungen erbieten, den-en es aber vielfach weniger um die Beschaffung -der Darlehen zu tun ist, als um die Erzielung von Gewinn dadurch, daß sie entweder die Behandlung der Dorlehnsgesnckje von der Vorausbezahlung eines die lvirklichen Auslagen übersteigenden K o st e n - ö o r f chri sses für Einholung einer Auskunft über die Kredit-Würdigkeit des Nachsuchenden usw. anhängig machen, oder auf Grund von zur Irreführung geeigneten Zeftungsannvncen und Prospekten den Dariehnssuchenden eine sogenannte Geldoffer- len liste, d. i. umfangreiches Verzeichnis von Darlehns-'ermitt- lern und Darlehusgebern. gegen Bezahlung einer 6iebühr, die meist durch Nachnahme erhoben wird, übersenden. Wie berechtigt diese Warnung ist, beweist die Tatsache, daß fortwährend Verurteilungen derartiger Personen wegen Betrugs zu empftndlichen Strafen bekannt werden. >
Tu auch hiesige Einwohner durch das unlautere Geschäftsgebaren derartiger Personen zu Schaden gekommen sind, können wir unsere Mahnung zur Vorsicht gegenüber unbekannten Dar- lehnsvermittlern nur iviederholen Gießen, den 1. Januar 1916.
.Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. _ Le mme rd e. _
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15. bis 31. Dezember >1915 ivurden in biesi-
ger Stadt
gefunden: 1 Papiergeldschein, l gesticktes Korbdeckch.n, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Damenrock. 1 Tamenportemonnare mit Inhalt. 1 Brosche. 1 Kinderboa, 1 silb. Anhängsel, 1 Bro- kche, 1 Bade Haube, 1 Damenuhr.
v e r l d r e n: 1 gold. Ring mit 6 grünen Steinckjen. 1 Portemonnaie, Inhalt: 8—9 Mark und Fahrmarken, 1 schwarze Handtasche. Inhalt: Briefe an Frau Muhl. 1 gold. Tamenuhr mit iLprungdeckel. 1 Briefmäppchen mit Papiergeld 30 Mark) und 1 Brotkarte, 1 Portemonnaie mit 10 Mark Inhalt,
1 weißer Haarbeutel. 1 Damenportemonnaie mit 7,30 Mark Inhalt, 1 schwarze Schürze und 1 Mark, 1 schwarze lederne Brieftasche mit Urlaubsrwß. 1 kleine gold. Brosche mü kleinen Brillanten und 1 Fünfmarkschein.
^ie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu maäjen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an ,edem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen Gießen, den 1. Januar 1916.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. „
Hemmerdc.
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über ihn abschließt: ...
° hl r M b <, r Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren oder »sleplich zu behandeln, zuwlderhanK-
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