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riiuu aus-ustellen. Diese Ausstellung ist auf der Personalkarte M vermerken.
Tic aus» ertiaerrde Behörde l-at an die zuständige Ausfertigungs-, behörde des Wohnortes Mitteilung von der Ausfertigung des Bezugsscheines zwecks Eintragung in der dort zu führenden Per sonalliste zu machen. Postlärteiwordrucke Nr. 125 hierzu können die Komnmnalverbände von der Reichsbekleidungsstelle Venval- tungsabteilung unentgeltlich beziehen. Die Eintragung in die Warenliste erfolgt nur vvtt der Behörde die den Bezugsschein ansgefertigt hat
Die ersttnalrg ausgestellte Personalkarte hat die Nr. 1 zu tragen. Ist sie voll ausgefüllt, bum der Inhaber gegen il)re Vorlegung bei der zuständigen Ausfcrtigungsbehörde seines Wohnorts eine weitere Personalkarte beantragen, die die Nr. 2 erhält usw.
Der Aittragsteller hat die sämtlichen ihm ausgehändigtenl Pcrsonalkarten sorgfältig auszuluivahren urrd sie bei jedem Antrag Mts Ausfertigung eines Bezugsscheins zur Prüfrmg vorzulegen.
8 13.
Militärische Beschlagnah me n und Beräuße- rungsbeschränkungen.
Die von den Militärbefehlshabern veröffentlichten Bcschlag- irahmen und Beränfierungsbeschränkungen tverden durch die Bc- stimlnungen der Reichsbekleidlmgsftelle nicht berührt.
8 14.
Strafbestimmungen.
Zuwiderhairdlungen gegen die Anordnungen und Verbote in 8 7 Absatz 3 Satz 2 und 8 9 Absatz 2 Satz 1 dieser Bekanntmachung unterliegen der Strafandrohung des 8 20 Nummer 1 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916; auch kann die zuständige Behörde nach 8 15 dieser Bundesratsverordnung die betreffen- den Betriebe schließen, bez-iehentlich die Fortsetzung des betretenden Wandergewerbes untersagen.
8 15.
Aus nahm bewillig ung.
Zu der für die 88 10 bis 12 dieser Bekanntmachung erfordere lichen Ausnahmebewiltigung von 8 12 der Bundesrats Verordnung vom 10. Juni 1916 ist die Reichsbekleidungsstelle durch Verfügung des Reichskanzlers vom 19. Okwber 1916 ermächtigt worden.
8.16.
Jnkras ttreten.
Die Bestimmung in 8 10 Ziffer Io tritt am 1. Dezember 1916 in Kraft. Ms dahin kann die Ausfertigung der Bezugsscheine für Militarpersonen sowohl nach dieser Bestimmung wie nach der bisherigen Bestimmung des 8 8 der aufgehobenen Bekanntmachung der RcichsbeNeidungsstelle vom 3. Juli 1916 erfolgen.
Tie übrigen Besttmmungen der vorstehenden Bekanntmachung treten sofort in Kraft.
Berlin, den 31. Oktober 1916.
Rcichsbekleidungsstelle.
Geheimer Rat vr. Beutler.
Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Betr.. Den Verkehr mit Web-, Wirk- und Stricklvaren.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die vorstehe,rdcn Bekanntmachungen sind ortsüblich zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Die betteffenden Gewerbetreibeir- den sind besonders auf sie hinzunxisen.
Gießen, den 7. November 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.
Berichtigung.
Im § 4 Absatz 1 der Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 11. Okwber 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1156) muß es statt „1. August 1916" heißen „1. November 1916".
Bekanntmachung.
Bel r.: Vertilgung der Feldmäuse.
Tie Apotheke in Assen heim Dberhessen), Inhaber Herr Walter Brück, ist in der Lage, Strychnin Hafer, geschält, 0,5 o/o je 60 Klg. 102,— Mark ab Station Assenheim, zu liefern, Säcke leihweise. Gießen, den 20. November 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Räude unter der Schafherde zu Staufenberg.
Die Seuche ist erloschen; die Sperre ,oird aufgehoben. Gießen, den 21. November 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
J.B: Hemmerde.
Amtliche Bekatttttmachungen der Stadt Gieße«.
Betr. Verkehr mit Vollmilch.
Tie Versorgung der Stadt Gießen mit Vollmilch durch Milchhäudler wird in folgeuder Weise erfolgend I. Brotmarkenbezirll Karl Brück, Albach.
II.
Karl Reuschting 11., Steinbach. Heinrich Sch.'io, Großen-Buseck
III.
Heinrich Gimttier, Steiubach.
Frau E. Forbchh, Gießen.
IV.
Anwn Reuschling, Sveiubackt. Fürstliches Hosgut Lich.
V.
K. Möbus, Gießen.
Gerson Katz, Gkeßen.
VI.
„
Hofgut FriÄrelhausen.
VII.
Katharina Steinn,Er, Lang-GönA« Conrad Becker, Musclrenheim.
VIII.
CH. Piiltid, Gießen.
F. Brücknrann, Hof Birklar.
IX.
P. Hahn, Steinbach.
Molkerei Gebr. Grieb, Gießen..
X.
P. Ariwld, Leil-erestern.
Molkeuei Gebr. Grieb, Gießen.
XI.
Anna Günther, Stiettibach.
Frau K. Vogel, Gießen, Rodheimer-
XII.
straße.
Frau L. Dönges, Heuchelheim.
N. Charak, Gießen.
W. Becker, Muschenheim.
Wie bereits in der Bekanntmachung vom 15. d. Mts. (Gießener Anzeiger Nr. 271 vom 17. November 1916) veröffentlicht, erfolgt die Belieferung dn einzelnen Bezirke nur durch die vorbezeichneten Händler. Der Kauf von anderen Personen ist verboten. Mttcherzeugec in der Stadt Gießen dürfen ihre Milch nur an die Städtische Verbeilungsstelle, Molkerei Gebrüder Grieb, Schanzenstraße, verkaufen.
Ten Verkäufern von Milch ist es nicht gestattet, während der Versorgung der VollmilchK»ezugsberechtigten Magermilch mitzuführeu. Am Moittag, den 27. Nooenv- bev, wird Vollmilch nur für Kinder im 1. und 2. Lebensjahre gegen Bordeigen der Ausweiskarte zum Vollmilchbezug in den Verkaufsstellen der Molkerei Gebrüder Grieb, Schanzeustraße, Bismarckstraße und Plocksttaße abgegeben.
Ten arideren vollmilchberechtigten Personen wird am 27. d. Mts. kondensierte Milch abgegeben. Tie Abgabe erfolgt bezirksweise in den Brotmarken ausgabe- stellen vormittags von 8 bis 12 Uhr. Gegen Borzeigen der Ausiveiskarten zum Vollmilchbezug toird je eine Tose kondensierte Milch zum Preise von 1 Mk. abgegeben. Mebr wie eine Tose kann an einen Haushalt nicht verabfolgt iverden.
Ter Verkel/r mit Magermilch unterliegt bis auf weiteres keinen Beschränkungen, diese kann olme Milchkarten abgegeben werden. Sobald größere Mengen zur Verfügung stehen, wird eine bezirksrveise Regelung erfolgen.
Gießen, den 23. November 1916. 84518
Der Oberbürgernreister.
Keller.
Die Lieferung von Lungstein rahmstücken zur Herstellung von Emsassungsgräbern auf den, neuen Friedhof soll
Samstag, den 2 . Dezember d I., vormittags 10 Ubr
öffentlich vergebeir werden.
Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen aus den, städttschen Hochbauantt zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin dorthin einzureichen. — Zn- schlagsfrist 14 Tage. 84498
Auf Antrag der Estol-Aktiengesellschaft in Mannheim ist die Genehmigung zum Vertrieb des Salatbei- gusses „E st o l", auf Anttag der Firina Schccke 6- Füllgrabe in Frankfurt am Main die Genehmigung zum Vertrieb der Salatwürze „T r i u m p f" in der Stadt Gießen erteilt wollen.
Preisprüfungsstelle der Stadt Gießen.
Leist. 84508
DasL Ziel Schulgeld des Realgymnasiums, der Ober- Realschule, der Höheren und Erweiterten Mädchenschule und der Gumnastalvorschule sllr daö Rj. 1916 kann ln den nächsten 8 Tagen noch ohne Kosten an dte Stadtkasie bezahlt werden. 84666
Zwillmgsrnnddnick der B ru b l'scben Un o. Auch- und Steindnnkerei. R. Lange. Gießen.


