Ord.-Nr.
Bekanntmachung
Bettcffenb zwangsweise Verwaltung rumänischer Unternehmungen^ Vom 28. September 1916.
Im Wege der Vergeltung wird auf Grund des § 9 der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 487) folgendes bestimmt:
Tie Vorschriften der Verordnung, betreffend die zwangsweise IVerivaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November' 1914 in der Fassung der Verordnung vom 10. Februar 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 89) werden auch gegenüber rumänisches ' Staatsangehörigen für anwendbar erklärt.
Tiefe Bekanntmachung tritt mit denr Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 28. September 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914 betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von: 1 Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung ge- tajtfelit; j2. Verband- und Arzcimitteln, sowie von ärztlichen Instrumenten und Geräten, bringe ich nachstehendes zur öffmt- Kenntnis:
I. Unter Abänderung der Bekanntmachung vom 17. November 1915 (Neichsanzeiger Nr. 272) Abs. III wird die Aus- N n d Tu r ch fuhr folgender Waren verboten:
.Bernsteinabsälle, -staub, -masse (Presbernstein, Lbnbroid), ge- schnwlzencr Bernstein; Jet (Gagat), unbearbeitet, der Nunrmer 242b;
Bernsteinsäure der Nnmnier 317s;
Bernsteinöl der Nummer 353 c
des Statistischen Warenverzeichnisses.
II. ,,.Es wird verboten .die Aus- und Durchfuhr von gläsernen Kindersaugflaschen.
Berlin, den 17. Oktober 1916.
Ter Reichskanzler. lsReichZam-t des Innern.)
Jur Aufträge: Mülle r.
Bekanntmachung.
Betr. : Den Verkehr mit Brotgetreide zu Saatzwecken.
Die von der Reichsgetreidestelle festgesetzten normalen Äus- saatmengen fi'rr den Morgen
1. Wiuterroggen ----- 77,5 Pfund,
2. Winterweizen---- 95,00 Pfuno, dürfen bei Handsaat überschritten werden.
Das Großh. Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 18. lf. Mts. die Höchstmcngen hierfür folgendermaßen bestimmt: ,
1. Winterroggen bei Handsaat
a) im südöstlichen Teile des Kreises Gießen (also südlich der
Linie GroßerEindeu, Lieh, Villingen) 85 Psd. für den!
Morgen,
b) im nördlichen Teile 93 Psd. für den Morgen;
bei Drillsaat darf in diesem nördlichen Teile 85 Pfund! » verwendet werden.
2. Winterweizen bei Handsaat im Gesamtbezirk 104,5 Psd. fiir den Morgen.
Die Bürgermeistereien werden beauftragt, darüber zu wachen, daß die vorstehend angegebeneil erhöhten Anssaatmengcn nicht überschritten werden uird bei Maschineil-Anssaat, abgesehen von Winter-Roggen im nördlichen Teile, nur die eingangs genannten Mengen zur Verwendung kommen.
Es siud für beide Getreidearten besouderc Listeir anzufertigen, aus denen für jeden einzelnen Landwirt der Mlehrverbrauch ans Saatgetreide für die zur Aussaat gekommene Ackerfläche zu er-i sehen \|t. Diese Listen sind zusammeirznrechnen und alsoann uns bis spätestens 15. November zur Prüfung vorznlegen.
Gießen, den 23. Oktober 1916.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. N s i n g e r.
Na"'° |S;
des
Landwirts .
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fläche
in
Morgen
Auf
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Morgen
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wendet
Pinnd
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anssaat-
menge
in
Zentnern
Bemerkungen
2
3
4
5
6
Betr.: Festsetzung der Treschilöhue.
Ms angemessene Preise für derr Drusch sind nach Beschluß der Preisprüfungsstelle für die Provinz Oberhessen zu betrachten:
a) beim Dreschen ohne Presse mit 3 vom Dreschmaschinenbesitzer zu stellenden Leuten 6.50 Mk. die Stunde.
b) beim Dreschen mit Presse mit 3 vom Dreschmaschinenbe- sitzer zu stellenden Leuten 7.50 Mk. die Stunde.
c) beim Dreschen ohne jedes Binden 5.— Mk. die Stunde.
6) bei Stellung voll mehr Personen als 3 Leuten seitens des Treschmaschinenbesitzers ist eine Mehrvergütung von 50 Pfg. pro Stunde angebracht.
Tie Beköstigung des Personals ist vom Landwirt zu tragen.
. Brndegarn ist vom Maschinenbesitzer zu stellen und nach Gewicht zum Selbstkostenpreis zu berechnen.
Gießen, den 25. Okober 1916.
Großherzogliches Kceisamt Gießen. _ Dr. Using er.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Bekanntmachung des Kriegsernährungsamtes vom 3. Oktober 1916 (Kreisblatt Nr. 131) ist ortsüblich bekanntzugeben. Gießen, den 25. Oktober 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__ Dr. U f i ii g er. _
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Treis an der Lumda; hier Drainagen.
In der Zeit vom 10. bis einschließlich 17. November l. I. liegen auf Gr. Bürgermeisterei Treis an der Lumda die Ausschläge der Zinsen für' Drainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Maidung des Llusschlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungssrist bei Gr. Bürgermeisterei Treis an der Lumda schriftlich und mit Gründen! versehen einznreichen. - >
Friedberg, den 22. Oktober 1916.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n , Regierungsrat.
WsHerttl. Aebersicht derCsdesfMe l. d.Stsöt Metzen.
41. Woche. Vom 8. bis 14. Oktober 1916.
Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (inkl. 1600 Mann Militär). Slerdlichkeitsziffer: 26,70 %,.
Nach Avzug von 9 Ortsfremden: 12,56 °/ 00 .
Es starben an
Zus.
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wachsene
Kinder
im l. Lebens- vom 2. bis jahr 15. Jahr
Angeborener Lebensschwäche
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Summa. 17(9) 13(0) 2(1) 2(2)
A n m.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Kiankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Veröffentlichung des Großh. Kreisgesundheitsamts Gießen.
Dr. W a l g e r, Med.-Rat.
NÜteorolsgische Beobachtungen der Siaiiön Ziehen.
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Bew. Himmel
Höchste Temperatur am 25. bis 26. Okt. 1916: -tz 9.9° C. Niedrigste „ „ 25. .. 26. „ 191 ( 3 : + 8,2 ° 0 .
Niederschlag 5,9 mm.
ZwiNinasruuddruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. *R. Lange. Gießen


