4
zähire (Riete iunb Rietstabe), Schützen, Spulen aller Art mW ähnliche Ausrüstuugsgegeustände -für Spmn- und Web- Maschinen.
g41b Nah-, Strick-, -Stick- Und Wirkmkschmennadeln.
3) die Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen für den Bereich der deutschen Gießerei e n i n Berlins 15, Pfalzburger straße 72s,
für die Waren der Nummer des Statistischen Warenverzeichnisses^
776a, b Rohren und Röhrenforinftücke aus nicht schmiedbarem
77.9a, b Guß, roh und bearbeitet.
780a Walzen aus nicht schmiedbarem Guß, roh.
782a Maschinenteile aus Nicht schmiedbarem Guß, roh.
782b Andere Eisenwaren aus nicht schmiedbarem Guß., roh,
798a, b, c, d Rohe Schmiedestücke und andere rohe Waren aus schmiedbarem Eisen, anderweitig nicht genannt, ferner rohe unbearbeitete Teile von Maschinen, Schiffen, Fahrzeugen, uftv. aus schmiedbarem Guß, sämtlich, soweit sie Gießerei- eneugansse sind.
4) die Zentralstelle der Ausfuhrbewilligungen für Stabeisen (Stahlwerksverband) in
Düsseldorf
für die Waren der Nummer des statistischen Warenverzeichnisses
.784 Rohluppen; Rohschienen: Rohblöckc; Brammen; vorgewalzte Blocke; Platinen: Knüppel; Tiegelstahl in Blöcken.
765a Träger (?- und 17- und Zoreseifen).
785b Fornreisen, nickst geformtes Stabeisen, auch Bandersen, schmiedbares Eisen in Stäben nicht über 12 cm lang, zum Umschmelzen, soweit es sich um warm gewalztes Material handelt.
790a Eisenbahn auch Ausweichungs-, Zahnrad-, Platt- (Flach-) Feldbahnschienen, Herzstücke (Kreuzungsstücke) aus schmieb-
barem Eisen.
796b Straßenbahnschienen.
796c Eisenbahnschwellen ans Eisen.
796ck StfellbllpilUlscpen und -nnterlagsplatten aus Ersen.
5) die Zentral st elle der Ausfuhrbewilligungen für eiserne Röhren in Düsseldorf, Königsplatz 3 0,
für die Waren der Nummer des Statistischen Warenverzeichnisses: 793a, b Schlangenröhren, geivalzt oder gezogen und Röhrenformstücke, roh und bearbeitet.
794a, v Andere Röhren, mich Muffen- und Flanschenröhren,
795a, b gewalzt oder gezogen, roh und bearbeitet.
6) das Schiffbanstahl-Kontor, G. ui. b. H. in
Essen!
für die Maren der Nummer des Statistischen Warenverzeichnisses: 786a Mech, roh, entzmrdert, gerichtet, dressiert, gesirnißt, in der Stärke von 5 mm oder darüber (Grobbleche).
789b Dehn- (Streck-), Riffel-, Waffel-, Warzenblech.
790 Blech (mit Ausnahme von Well-, Dehn-, Riffel-, Waffel-, Warzenblech), gepreßt, gebuckelt, geflanscht, geschweißt, gebo
gen gelocht, gebohrt. „ „ r
7) die Zentralstelle der Ausfuhrbewilligungen für Walzdraht in Düsseldorf für die Waren der Nummer des Statistischen Warenverzeichnisses: 791a Walzdraht.
8) der Roheisenverband, G. m. b. H. in Essen für die Waren der Nummer des Statistischen Warenverzeichnisses :
777a Roheisen.
9) die Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der Metallindustrie, Berlin-
Tempel Hof, Hohen zolle rnkorso 1, für die Waren der Nummer des Statistischen Warenverzeichnisses :
783e Hähne, Ventile, Schieber, Wasserpfosten und ähnliche Aus- rüstungsgegenstände, für Rohrleitungen in Verbindung mit unedlen Metallen und deren Legierungen.
783g Heiz- und Kochapparate für flüssige und gasförmige Brennstoffe und für elektrischen Betrieb.
783b Lampen und Brenner für flüssige und gasförmige Brennstoffe.
799k Laternen, Lampen und Oesen für flüssige und gasförmige Brennstoffe und für elektrischen Betrieb mit Ausnahme von Grubenlampen, Sturmlaternen und Weißblechlaternen (vergl. »u 1).
8366 Schmuckschnallen, Knöpfe, Bügel, Lauchen, Laternen, Tafel- geräte, Gürhelschlösser, -schnallen, anderweit nicht genannter Kunstguß aus Eisen, schmiedbar und sonstige feine Eisenwaren, anderweit nicht genannt.
10) Anträge auf Ausfuhrbewilligung für Blech, Alteisen und Abfalteisen (Schrott) der Nummern 843a und b des Statistischen Warenverzeichnisses sind unmittelbar beim Reichs- kommissar für Ans- und Einfuhrbewilligung, Berlin W 10, Lützow-Ufer 6—8, einznreichen.
Berlin, den 10. Oktober. 1916.
Ter Reichskanzler.
Im Aufträge: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung.
Betr.: Reichs veisebrotnrarken.
Der Kommunalverband Gießen hat mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 19. Oktober 1916 zu Nr. M. d. I. III. 19706 auf Grund des 8 48 b und c der Verordnung des Bundesrats über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 vom 29. Juni 1916 und der Ansführungsanweisung Großh. Ministeriums des Innern vom 24. Juli 1916 weiter auf Grund der Anordnung der Reichsgetreidestelle vom 14. September 1916 und der Ausfühnlngsbestimmungen Großh. Ministeriums des Innern r>rm 29. September 1916 bestimmt:
8 1. Gast- und Schankivirtschaften und ähnliche Betriebe erhalten nur noch die Mehlmenge, die zu Kochzwecken benötigt wird. Brot darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden. Für Einheimische gelten hierbei die regelmäßig ausgegebenen BrotiNarken. Außerdem sind durch die Verordnung der Reichsgetreidestelle vom 14. September 1916 Reichsreisebrotmarken eingesührt. Tie Gültigkeitsdauer ist unbeschränkt. Sie können bei den örtlichen Brot- kartenverteilungsstellen gegen die entsprechenden Brotkarten der lausenden Versorgung eingetauscht werden.
8 2. Tie örtlichen BvotkarteUv erteilungsstellen haben die im Umtausch gegen die Reichsreisebrotmarken zurtickgegebenen Brotkarten durch Aufschrift oder Stempel zu entwerten und sorgfältig aufzubewahren.
8 3. Wirtschaften oder Bäckereien und dergleichen haben die eingehenden Reichsreisebvotmarken zu sammeln und in Umschlägen zu je 20 Stück bei den örtlichen Brotkartenverterlungsstellen gegen laufende Brotmarken nmzutauschen.
8 4. Tie örtlichen Mehlverteilungsstelle:! haben die hei ihnen eingegangenen Reichsreisebrotmarken in Umschlägen zu vereinigen- mit entsprechender Aufschrift sowie Bescheinigung über den richtigen Inhalt Zu versehen und an die MehlverteiUmgsstelle des Kommunalverbands bis zum 10. jeden Monats abznliefern. Diese Stelle überweist alsdann der betreffeuden Gemeinde die entsprechende Mehlmenge.
8 5. Selbstversorger können je ein Reichsreisebrotmarkenheft (1000 Gramm Gebäck) gegen vorherige käufliche Ueberlassung von 700 Gramm eiuwaudfreien Mehles von den Bäckern oder Mehlausgabestellen beziehen. Tie Bäcker und Mchlhändler sind zu biefent Umtausch verpflichtet und l-aben für das Kilogramm^ Roggen mehl 34 Pfg. an den betreffenden Selbstversorger zu zahlen.
8 6. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 57 der BicudeS- ratsvewrdnnng mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Maik bestraft.
8 7. Diese Anordnung tritt mit dein Tage der Veröffentlichung in Kraft; mit dem gleichen Zeitpunkt wird die Bekanntmachung vom 4. August 1016 Kreisblatt Nr. 92 außer Kraft geseßt, soloeit sie sich nicht auf die Verwendung der La ndesbvot marken bis zum 1. Tezember 1916 bezieht.
Gießen, den 23. Oktober 4916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: L an g er mann.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Borstelunde Bekanntiuachung.ist ortsüblich zu veröffentlichen, die Mehlberteilungsstellen und die betreffenden Gewerbebetrieb« sind entsprechend zu bedeuten und der Befolg ist zu übertvacheu. Gießen, den 23. Oktober 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: L an g er ma n n. _
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier Drainagen.
IN der Zeit vom 1. bis einschließlich 7. November lf. Js. ließen auf Gro scherz oglrcher Bürgermeisterei Ettingshausen die Ausschläge über die Verzinsiing der Drainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großherzog- licher Bürgermeisterei Ettingshausen schriftlich und nnt Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 14. Oktober 1916.
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär5 _ Schnittspahn, Regierungsrat. __
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbercinigung Münster; hier Trainagen.
In der Zeit vo,u 3. bis einschließlich 9. November lf. Js. liegen aus Großh. Bürgermeisterei Münster
die Ausschläge der Zinsen für Drainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerl-alb der obenangegebenen Offenlegunasfrist bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Münster schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 17. Oktober 1916.
Der Großherzogliche Feldbereiniguugskommissär:
S ch n i t t s p a h n . Rcgierungsrat.
ZwillmaSrunddruck der Brühl'scheu Umv. Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


