Ausgabe 
6.10.1916
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fMagnahme, bar Entei< 7 inn:g und Ablieferung wegen kunstgewerb­lichen «der kimstgeschichttichen Wertes beansprucht wird (§ 9 der Be­kanntmachung'', ist ein schriftlicher Antrag auf Befreiung unter ge­nauer Bezeichnung des betreffender: G'genstanstcs gleichzeitig mit der Ablieferung dos Meldescheines bei bev zuständigen Bürger- meisteret einzureichen.

Andenken>uert entbindet incht von der Beschlagnahme, Ertteig- mmg und Ablieferung.

6 Ter mi ne. 'Die Bestimmungen über die Termine für die Ablieferung und Zn^angsvollstreckung, die Bezeichmmg der zu er­richtende:: Sa nun el stellen und den Zeitpunkt ihrer Eröffnung für die freiwillige Ablieferung anderer Zinngegenftände (8 10 der Be- kamitmaMmg) werden später von uns erlassen.

Gießen, deir 4. Oktober 1916.

_ Gwstherzogliches Krtüsamt Giesten vr. U s i n g e r."~

B e t r.: Sir? acht verböte.

An die Grotzh. Burarrmeisterkien der Landgemeinden des Kreises.

Aus deu Berichten der Grosch. zsreisoeterinärämter geht her­vor, i>:s; immer noch eine oerhältnismästig groste Zahl von träch­tigen .bilden abltkschlächtet worden sind, darunter auch einige bei vorgeschrittener Trächtigkeit. Wir empfehlen Ihnen dal^r dring,- lichst, das Fleischbe.sch.nipersonal uricbf:l)olt aufzufvrdern, das Augenmerk bei jeder Beschau hierauf zu richte:: und die ölbschlach- tung trächtiger Tiere nach Möglichkeil zu mrhüten.

Gießen, ben 3. Oktober 1916.

_ Grostlrerzmgliches Kveisantt Giesten. vr. Usinger. _

Betr.: Einsendung der Abdeckereioer^eichnisse noin Dtonat Sep­tember lf. Zs.

An Grotzh. Polizeiamt Giesten und die Grvhh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir .erinnern an umgehende Einsendung der M»deckereiVer­zeichnisse für dem Monat September lf. Js.

Giesten, den 2. Oktober 1916.

Großherzoglickies Kreisamt Giesten. I. B.: Langermann.

Bekanntmachung.

Petr.: Musterung und Aushebung.

der Zeit von: 16. bis zinn 28. Oktober ftndet in Giesten in der Turnhalle der Stadtmädchenschule, Schil­ler st r a st e 8, die Musterung

1. der im Jahre 1898 geborenen Landsturm- pflichtigen,

2. der bei früheren M u st e r u n g e n als zeitig untauglich zurückgestellten irr 1892 bis 1896 geborenen Militärpflichtigen,

3. d e r bei den F r i e d e n s m u st e r u it g e n als dauernd untauglich erklärten in der Zeit vom 8. 9. 18 70 bis einschließlich 1875 ge* borenen Landsturmpflichtigen, insoweit sie nicht bei der Musterung im Februar März ds. Js. als kriegs­verwendungsfähig oder als dauernd untauglich befunden worden sind, statt.

Die Musterung beginnt vormittags 8Vs Uhr, wegen der Ord­nung bezüglich der Reihenfolge müffen die zu Mn sterilen um 8 Uhr erscheilwn. Tie Gestellungspflichtigen der Landgemeinden werden durch die Bürgermeistereien besonders geladen, den in der Stadt Giesten Wohnenden werden von dem Unterzeichneten besondere Ladungen durch die Post zugestellt.

Diejenigen, die sich noch nicht zur Land sturm rolle oder Stammvolle gemeldet haben, werden hiermit aufgefordert, dies sofort zu tun. Versäumnis der Meldepflicht entbindet nicht von der Gestellungspflicht. Wer sich der letzteren entzieht, wird nach den Militärgesetzen bestraft, es kann auch sofortige Einstellung als Unsicherer Heercspslichtiger erfolgen.

Wer über seine Melde- und Gestellungspflichten int Zweifel ist, oder wer feine Aufforderung Kur Gestellung erhält, kan ft sich auf Zimmer 4 des Regierungsgebäudes (Laudgraf-Phil ipps- plah 3 befragen.

Die Militär- und Landsturmpflichtigen haben in ordentlichem Mn zu ge und reinlich an Körper zu erscheinen. Wer von den Wftichtigen Brille trägt, hat diese im Termin mitzubringen und bei der Untersuchung vorzuzeigen.

Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungslokal ver­hindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Zeugnis bei der Bür­germeisterei seines Wohnortes abzugeben.

Die Zeugniffe sind von den Bürgermeistern oder deren Ver­treter im Musteru i tgslokale vorzulegcn.

Militär und Landsturmpflichtige, die Mitglieder der Jugend- kvehr sirrd, haben den Ausweis über ihre Beteiligmrg an den Hebungen der Jung mannen bei der Musterung vorzulsgen: sie können Wünsche um SuteiUuig zu einem bestimmten Truppen­teil innerhalb der Waffen gatttmg, zu der sie ausgekoben »verden, Lustern.

Von der Gesteltttng befreit ist, »per ans Grund eines mit Dienstsiegel versehenen Zeugnisses eines beamteten Arztes oder einer amtlichen Bescheinigung an folgenden Fehlern und Gebrechen leidet:

1. Berkürznnss oder Mstgestaltung des ganzen KörpeVs,

S. Geistes krankheilen,

3. Epilepsie,

4. chronischen Gestirn-, Rückenmark- und anderen chronischen Nervenleiden,

5. Blindheit beider Augen,

6. Taubheit beider Obrer:,

7. Verlust größerer Gliedmasten.

Die amtlichen Zeugnisse und Bescheinigungen, die den Namen, Geburtstag und Wohnort des Pftichtigen enthalten müffen. ftrtb bei beit Bürgermeistereien vor der Mrrsterung abzugeben.

Tie Militärpffichtigen haben il/rc Musterungsausweise, die früher als Dauernd untauglich Bezeichn eten ihve Ans mustern ngs- scheine mitzubringen.

Giesten, den 4. Oktober 1916.

Ter Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Kreises Gieße::.

J.V.: Hechler.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden de§ Kreises.

Obige Bekanntmachung tvollen Sie in der üblichen Weise zur allgemeinen Kenntnis geben. Tie Ladungen der in der Stadt Giesten wohnenden Militär- und Landstnrmpslicktigen worden diesen direkt zugestellt. i

Für die in den Landgemeinden wohnenden Pflichttgen ergehen besondere Schreiben, aus denen die Namen der zu Ladenden mit* geteilt werden. Etwaige nachträgliche Anmeldungen Militär-und st!andsturmPflicht:ger sind unverzüglich hierher mitzuteffen. Sie wollen dafür sorge::, daß die Pftichtigen ordnungsmäßig geladen werden und dast sie reäuzeitig im Mnstevm:gstermine erscheinen. Die Gr Bürgermeister oder deren Vertreter haben ebenfalls recht­zeitig cunvesend zu sein.

Diejenigen Persone::, die cu: einen: in obiger Bekanntmachung Kuder 17 genannten Fehler ober Gebrechen leide::, brauchen nicht zur Musterung zu erscheinen, sofern ein amtliches Zeugnis vorgelegt Mrb. Tie Zeugnisse und amtlichen Bescheinigungen sind von Ihnen zu sammeln und in: Musternngslokal abzngeben.

Gießen, den 4. Oktober 1916.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Kreises Gießen. _ I B.: Hechler. _

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis 30. September wurden in hiesiger Stadt Gefunden: 1 Dammhandtasche mit Inhalt, 1 Strang schwarze Wolle :u:d versck. Stopfgarn, 1 Kinderkäppchen. 1 Brosche mit Photographie, 1 Medaillon mir Bild. 1 Samtgürtel, Fünf Mark in Papier, 1 Stickrahmen und 1 Portemmmaie mit Brot-, Butter- und Fleisck marken.

Verloren: 1 schwarzer Damenregenschirm, 7 Portemormaies mit Geldinhalt und verschiedenen Marken. 1 goldenes Bröschchen mit Photographie, 1 kleiner Kinderregmschirnr, 1 Samtbeutel mit Inhalt ettva 10 Mark, 1 Taschentuch Briefe :md Jurten, 1 goldenes Kettenarmbarch mit rot- und weihen Sternchen, 1 schwarze Emaillebrosche mit roten: Kreuz, 1 Brieftasche nrit Militärpast. Wandergewerbeschein und Papiergeld und verschiedenes Papiergeld.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundener: Gegenstände kann an jeden: Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde. ZimMer Nr. 1 erfolgen.

Gie-sten, den 1. Oktober 1916.

Großherzogliches Polizeiatnt Gießen. _ I. A.: Pfeffer.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Münster und Ettingshausen.

In der Zeit vom 10. bis einschließlich 23. Oktober lfd. Js. liegen auf Großh. Bürgermeisterer Münster zirr Einsicht der Be­teiligten offen:

1. der Sonderentwurf über Herstellnng von Gräber: in Flur V und VI.

2. der Sonderentwurf über Berbesserimg der Wiesen in Flur III der Gemarkung Münster und Flur II der Gemarkung Ettings­hausen einschließlich Regulierung des 9leschersback>es,

3. der Sondere::twurf zum Durchstich des Aescherslxiclies zwt- schen Kreisstraste und Wetter,

4. Abschrift der Beschlüsse von: 7. Augrrst lfd. Js. zu obigen Etttim'irfen und über Weg 16 nebst Lageplan.

5. Abschrift des Prüftu:gsprotokolls vom 20. September 1916. Terinin zur Erheburlg von Eimver:dünge:: hiergegen ftndet

daselbst, Dienstag, den 24. Oktober lfd. Js., vormittags von 10 bis 11 Uhr statt, wozu ich die Beteiligtm mit dem Anfügen einlade, bal; die Nichtenckieinenden mit Eft:we:rdungei: ausge­schlossen sind. Die Eimvendimgen sind schriftlich und mit Grünsten versehen, einzureichen.

Friedberg, den 20. September 1916.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n : t: s p a h n . Regie rnngsrat.

Rotationsdruck der Brühl'fchen Urrty.-Buch- und Stemdruckeret. R. Lange, Gießen-

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