Ausgabe 
22.9.1916
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Die nach Absatz 3 , der Bestim'ntmrgen erforderlichen Bezug­scheine sind, sofern Sie Nicht bereits int Besitz derselben sind, unmittelbar bei der Landesobststelle zu Darmstadt anzusorderrr.

Gießen, den 21. September 1916.

Gvoß herzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Using er.

Landesobststelle für das Großhcrzogtum Hessen.

D a r m st a d t, den 19. Äfttember 1916.

Bestimmungen

B e t r.: Obstversbeigerungen.

dlufzunehmer: in die Bersteigerirngsbestimmun gen der betr. Versteigerer.

1. Tie Lose sind rricht größer M bilden, als eine Familie als Selbstverbraucher im Durchschnitt im Laufe des Winters an Obst selbst verbrauchen kann (28 Zentner).

2. Händler sind nur dann zuzulassen, lvenn sie in: Aufträge der La ndesobst stelle oder des zuständigen Oberaufkäufers dieser Stelle für die Landesobststelle steigern sollen.

3. Tie Verbraucher sind rechtzeitig vor der Versteigerung darauf aufmerksam zu machen, daß sie nur dann Obst steigerst dürfen, wenn sie im Besitz eines von ihrer Bürgermeisterei aus- Mstellenden Bezugsscheines sind.

4. Wo der Versteigerer der Bäirme infolge ungenügender Be­teiligung von Interessenten glaubt, das Obst nicht preiswert abMsetzen, ist die Landesobststelle, rechtzeitige Mitteilung voraus­gesetzt, bereit, ihre Aufkäufer zu beauftragen, das Obst zu seinem! Schätzungswert zu übernehmen. Hierbei muß Grundsatz sein, daß der Kaufpreis so weit unter den geltenden Richtpreisen bleibt, als Aufwendungen nöftg sind, um das Obst zu ernten und zu sortieren.

j5. Ml gemein muß Grundsatz sein, daß die Steigerer sich nicht gegenseitig über der: Richtpreis treiben dürfen.

6. Demnach ist es auch Leuten, die Obst keltern wollen, ver­boten, sich an der Versteigerung zwecks Beschaffung von Kelterobst zu beteiligen. __

Bekanntmachung.

Betr.: Rundgang der Feldgeschrvorenen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, Anordnung zu treffen, daß der nach § 20 der Instruktion für die Feldgeschworenen vorgcschriebene Rund gang in den Monaten September und Oktober ds. Js. zur Ausführung kommt. Wegen des zu beobachtenden Perfahrerrs verweisen wir auf Unser Ausschreiben vom 6. September 1910, Kreisblatt Nr. 68.

Ihren Berichten über den Vollzug sehen wir bis 15. No­vember ds. Js. entgegen.

Gießen, den 19. September 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. U sin ger. _

Bekanntmachung.

Be t r.: Verkehr mit Süßstoff (Saccharins

Diejenigen Verbraucher, welche ans Grund der Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstost angemeldet haben, daß sie Süßstoff zu erhalten wünschen, können die auf sie entfallenden Karten nun­mehr bei uns (Kricgsversorgungsamt, Abteilung Süßstoff) entgegen- nehmen. Tie. Süßstoffkarte ist alsdann sofort derjenigen Süßstoffe abgabestelle vorzulegen, von der der Verbraucher regelmäßig seinen Süßstoff blichen will. Diese Vorlage dient als Anmeldung und der Verbraucher erhält alsdann nur bei dieser Stelle den auf ihn ent­fallenden Süßstoff. Tie Abgabe von Süßstoff erfolgt erst einige Tage nach der Anmeldung, Und es wird von uns bekannt gegeben werden, von welchem Tage an dies möglich ist und für welche Abschnitte Süßstoff entnommen werden kann.

Diejenigen Verbraucher, die sich bisher nicht für den Bezug von Süßstoff angenreldet haben, können dies noch nachträglich tun. Es wird ausdrücklich daraus aufmerksam gemacht, daß der Bezug von Süßstoff mit der Zuteilung von Zucker in keiner Verbindung steht. Wer Süßstoff 'bezieht, erhält die gleiche Menge Zucker wie bisher: eine Kürzung der ZuckerzUteilnng bei dm Einzelnen findet nicht statt.

Gießen, den 19. September 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. B.: L a n g er ma n n. _

Bekanntmachung.

Betr.: Gesuche um Zurückstellung vom Heeresdienst.

Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß Ge­suche um Zurückstellung vom Heeresdienst rechtzeitig bei dem Unterzeichneten eiugereicht werden müssen.

Den Gesuchen, die nach Zustellung des Gestellungs­befehls eiugereicht werden, kann künftig nicht mehr statt- gegeben werden.

Gießen, den 16. September 1916.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Kreises Gießen.

Z. B.: Hem me r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Queckbvrn; hier Drai­nagekosten. '

In der Zeit vom 6. bis einschließlich 13. Oktober l. Js. liegen werktags auf Großh. Bürgermeisterei Queckbvrn die beiden Aus­schläge der Zinsen für Drainagekosten zur Einsicht der Beteiligtest offen.

Einwendungen hiergegen ftixib bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Gronh. Bürgermeisterei Qneckborn schriftlich und mit Gründen versehm emzurerchen.

Friedber g, den 17. September 1916.

Der Groß herzogliche Feldbereirngungskommissär:

._ Schnittspahn, Regierungsrat. _

Bekanntmachung.

Betr.: Rechtsmittel gegen die Gemeindesteuerveranlagnng für

Auf Grunh der Arttkel 46 m:d 50 des Gemeindeumlagen- gesetzes vom 8. Juli 1911 hat Großh. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen, die Frist, iirnerhalb deren Rechtsmittel gegen die Gemeirrdesteuervevanlagnng für 1916 bei der ersten In­stanz anhängig genracht werden.können, für die urtten verzeichneten Gemeinden bis zu dem dort angegebenen Tag einschließlich erstreckt.

Ausgenommen, von der Fristerstreckung sind diejenigen Rechts­mittel, die das für die staatliche Veranlagung bereits rechtskräftig! festgestellte .Einkommen zum Gegenstand haben.

Dies wird hiermit zur öffentliche:: Kenntnis gebracht. Gießen, den 21. September' 1916.

Großherzogliches Finanzamt Gießen

J.V.: Berres. 6801D

Letzter Tag der Frist:

Hansen 1. Oktober. Annerod 2. Oktober. Albach, Burk­hardsfelden, Lollar, Mainzlar, Staufenberg 3. Oktober. Grü- ningen urrd Treis 4. Oktober. Garbenteich 5. Oktober. Gro- ßen-Linden, Ruttershausen, Steinbach urrd Trohe 8. Oktober. Kleiir-Linden 9. Oktober. Allendorf a. d. Lahn, Leihgestern und Oppenrod 10. Oktober. Alten-Bnseck und Heuchelheim 11. Df* kvber. Daubringen, Watzenborn-Steinberg und Obecstcinberg 12. Oktober. Lang-Göns, Rödgen und Wieseck 13 Oktober. Dienstrrachrichter; des Großh. KreisamtS Gießen. Warnung vor gesundh.'itSgefützrlichem spanischen Feuerwerk.

Es ist wiederholt beobachtet worden, daß spanisches Feuer­werk (RadauPlätzchen, Tenfelskracher u. dergl.) in der Zündmasse gelber: Phosphor enthielt. Bei einem zehnjähriger: Knaben, der zwei Radauplätzcher: znm Lutschen in den Mund genommen itttb dam: verzehrt hatte, trat Ucchelkeft, Erbrechen und schließlich deU Tod ein. Gelber Phosphor ist ein starkes Gift. Es wird daher bringenb davor gewarnt, derartiges Feuerwerk -Kindern znglängl- lich zu machen. __

Monat!. Ueberficht der Todesfälle in der Stadt Gietzen.

Monat August 1 916.

Einwohnerzahl: angenommen zn'33100 (iukl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitszisfer: 21,75 °/ 01 .

Nach Abzug von 33 Ortsfremden: 9,79 °/ ov

Es starben an

Zui

Er-

wachserre

Kinder

im:. Lebens- vom 2. bis jabr 15. Jahr

Angeborener Lebensschwäche

5(3)

5(3)

Altersschwäche

7

7

Keuchhusten

1

1

anderen Wrlndkrankheiten

ND

1(1)

Lungentuberkulose

2

2

Tuberkulose anderer Organe 2 (2)

MD

1 (1)

Lungenentzündung Krankheiten der AtmungS-

5(2)

3(2)

2

organe

Krankheiten der Kreislauf-

2(1)

2(1)

organe

2(1)

2(1)

Gehirnschlag anderen Krankheiten des

1

1

Nervensystems

ailderen Krankheiten der Der-

7(6)

6(5)

1 (1)

dauungsorgane

5(5)

4(4)

1 (1)

Krankheiten der Harnorgane

3(1)

3(1)

Krebs

7(2)

7 )2)

an bereit Neubildungen

1(1)

1 (1)

_

Selbstrnord

2 (1)

2(1)

Verunglückung

anderen benannten Todes-

3(3)

2(2)

MD

ursacherr

4(4)

4(4)

Summa:

60 (33)

47 (26)

8(4)

5(4)

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke komrnen.

Veröffentlichung des Groß!). Kreisgesurwheitsamts Gießen.

Dr. W a l g e r, Med.-Rat.

Rotationsdruck der Brühl'schen Unio^Buch- «nd Steindruckerei. R. Lange, Stehen.