Ausgabe 
7.9.1916
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- UebertlahnvLpveis wird unter Berücksichtigung der tn den

** 2 festgesetzben Preise sowie der ®ütr imb Verwertbar keit Der Vorräte von der zuständigeit Behörde festgesetzt. Die höhere Vott raltmt^sbehörde entscheidet ent gültig Wer Strerttg^eiten, die srch ans der Anordnung ergeben.

8 4. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe

ju zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft,

1. wer den in den §§1,2 best formten oder einen auf Grund des § 2 festgesetzten Preis überschreitet;

«. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den der Preis (Nr. 1) überschritten wird, o«r sich zu einem solchen Vertrag erbietet;

3. wer der Verpflichtung, die Vorräte zu bewahren und pfleglich zu behandeln (8 3), zuwiderhandelt.

Neben der Strafe Tfomen die Gegenstände, auf die sich die straf- bare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören r»er nicht, cingezogen werden.

8 5. Tie Älndeszentralbehörden bestimmen, rver als höhere Verwaltungsbehörde, zuständige Behörde, Kommunal verband utid Gemeinde anzu,ehen ist.

, § 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung

tn Kraft.

Berlin, den 29. August 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Bekanntmachung

über Höchstpreise für Zioetschen. Vom 2. September 1916.

Auf Grund der Verordnung des Stellvertreters des Reichs­kanzlers vom 29. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 973) wird folgendes besttMmt;

§1- I'm Sinne der .Verordnung ist höl-ere'Verwaltungs­behörde der Provinzialausschnß, zuständige Behörde das Kreisamt, Komrnunalverband der Kreis, Gemeinte jeder auf Grund des 8 1 der Städte- und Landgemeindeordnung gebildete Verband, Vor,tand des Konriüunalverbandes der Kreisrat, Gemeinöeoor- stand in Städten von mehr als 20 000 Einwohnern der Ober­bürgermeister, in den übrigen Städten der Bürgermeister und in den Lanbgerneinden die Großh. Bürgermeisterei.

8 2. Tie Aiwrdrmngen der Kvinnruna l verbau de und Gemeüv- den werden durch deren Vorstand getroffen

§ 3. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündi­gung m Kraft.

Da r m ftab i , den 2. September 1916.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

._ **- _ v. H o m b e r g k. _

©»cIt. : «Verordnung über die .Verarbeitung von Gemüse vom o. August 1916.

den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Uniter Hinweis auf die in Nr. 97 des Kfteisblattes für den letzen aögedrnckte Verordnung über die Verarbeitung von Gemilfe vom 5. August 1 Js. ist die nachstehende Bekanntmachung r£ l i ben Ankauf von Kohlrüben und Grünkohl vom 25. August l. Js. ortsüblrch bekannt zu geben.

Gießen, den 5. September 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, vr. Usinger.

Bekanntmachung

über den Einkauf von Kohlrüben und Grünkohl.

Pom 25. August 1916.

Auf Grund der Bekanntmachung über die Errichtung eines ^clegsanlahrmlgsamtes vom 22. Mai 1916 (ReichK-Gosetzbl S. 402) wrrd bestimmt:

x- n & 3 1 ^ ^.der Verordnung vom

bTe Verarbeitung von Gemüse (Reichs-Gesetz- ^ ?5^ud der Vorschrift int § 3 Absatz 4

lÄElbft auf Anträge über den Erwerb von Kohlrüben (Steck- Een, Wruken) und von Grünkohl (Brawi- oder Krauskohl) zur Herstellung von Dörrgemnse für entspreckiend awoandbar erklärt in Kr ft^ trrtt mit dein Tage der Verkündung

^edmholl darauf hin, daß die s. Ht. von uns ausgestellten Ausweiskarten für den L)artdel mit Obst nicht ge- ^?IdlEdern, rei^r Händler eines von der Lanbes-Obststelle zu ausgestellten Austveises bedarf, um in den leEig^sedn^^ ^Aepfel, Birnen und Zroetschrn) als Hän^

G!l e i e n , den 4. September 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ Dr. Usinger.

Ser kie. Richtpreise in geeignet scheinen-

vmch^^ ^ UXl ^ ^ Tt ^ G9 ln ^brer Gemeinde bekannt zu

Berlin, den 25. August 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. _ von Bktocki.

Bet r.: Verkehr mit Obst.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grokh Brngermeistereirn der Landgemeinden des Kreises.

Nachstehend werden die von der Landes-LMtell« für das

Ä Wt ' km ' dir"en

itere Ans führungeti über die Bedingungen unter Serien k»p

5?? As. mit Answeiskarte versehenen Händler

dasObst anfkaufen dürfen, wtwden demnächst bekanntgegeben

Richtpreise.

.nachstehend genannter Obstarten und Sorten, sicher Lorten, die den letzteren in Qualität km Crz^lger, dürfen die beigefügten Preise Ä ^ Werden. Ajie Preise gelten für sortiertes Obst,

geschieht ^schd^ ^unppelte, migestoßene uird faule Früchte aus-

Aendernng der Richtpreise bleibt Vorbehalten.

Obstarten und Obstsorten.

A A epfel

lm Kabinettfrüchte. Nur ausgesucht große Früchte, und vonmegend nur von nachstehendst Sortm: Wmter-Ca vtll Ananas-R., Cox Orangen-R., Gravrn- v. Bdskoop, Winter-Dechantsbirne. Erzet-gerpreis für 50 Kilogramm ..... Wird aus Angebot bestimmt vi ^t'bare feinste Wintertafeläpfel, wie z B -

Ananas-R., Baumanns R., Cox Orangen-R., Champagn^-R" Edelborsdorfer, Graue franz. R., Gravensteiner, Gelber Belleffeu/ Cmmda-R., Kgl. Kurzstiel, Kasseler R., Minister v. Hammerstein' L'.^skoop, Weißer Winter-Calvilt nsw. Erzeugerpreis

für 50 Kilogramm. 22 00 Mk

Z. Haltbare feine Wüttertaseläpfel,'/ von durch- ynittltch etwas tttrzerer Haltbarkeit wie in Gruppe 2, z B - ^chsd^lepfch, Gelber Edelicwfel, Graue Herbst-R., GoL- J-rP 1 [en i ei ( ? 1 '. Darberts R., Lnndsberger R., Parkers Pep- wng, Ribston Pepprng^ Winter-Goldparmäne, von Zuccalmaglw R. Erzeugerpreis für 50 Kilogramm . ... 18 00 Mk

^^läpfel von kürzerer Haltbarkeit oder -veni- .Geschmacke wie ut beu vorhergelMiden Gruvpen, nebst §)^^§sapfeln vop langer Haltbarkeit, die beditigt, daß sie dem wertvo l ftndt Achel von Croncels, Geflammter Danztaer Mmtapsel PrmzenapfÄ, Weißer Klarapfel, ^ oteT Ersevapfel, Prinzenapfel. Erzeuger- brers für 50 Kllvgr aimn. , 14 00 Mk

«A+rE? ^ Ausgesprochene Wirischaftsäpsel, die zwar hm- ftchtlich Geschmack, Gr-oße und Haltbarkeit verschieden finb, im Durchsamitt aber vom Statidpunkle der Bmbraucher üi eine Wert-

^bel, Nanibonr-Pappeleu, §^stenapfel, Schafnase, Großer Rheinisckier Bohnapfel. Erzeugerpreis für 50 Kilogramm . . . 10,00 Mk.

m » 6. Birnen.

6. Wmteriafelbirnen von besonderer Gifte uud l w lxa ^kerens Bergamotte, Hardenpoiits Wniter-fBulterbirne, Ioseftne o^Mecheln, Le Lektter, Millets Buttt^irne, Olivter de Serres, Winter-Dechantsbirne. Erzenger-

Pvets für o0 Kilogramm . .. f 22,00 Mk.

und Herbsttafelbirnen von geringerer Haltbarkeit und Gute wig 6.: Diels Mitterbirne, Forelletibirne, m Mw v Angmileme, Höfratsbirne, Ziegels Btitterbirne, Mad. drajidetit Dronard, Weiße Winterbirne. Erzeugerpreis für

50 Kilogramm. 18 00 Mk

, mK - 8 - -E>erbsttafelbirnen, die' hinsichtlich Haltbarkeit

w eme Wertklasse gerechnet werden müssen: Aman- ^ Beftebrrne, Blnmenbachs Butterbirne, Clairgearis

Butterbirne Ellerts Butterbirne, Gute Gratre, Gute Lllise von Avvanchi^, Köstliche v. Charneu, Mollebusch, Napoleons Butter- brrne Nette Poiteau Erzeugerpreis für 50 Kilogramm 14,60 Mk.

Gruppe 9. Wirft,chaftsbirnen: Großer Katzenkopf. Mickiels- brrne. Erzeugerpreis für 50 Kilogramtn.10,00 Mk.

ru ^ _ C. Zwetsche n.

10. Zwetschen ftft alle Ztvecke. Hauszwetschen tmd

alle nach dem 1. September reifenden anderen Zwetscheimneu Er- zeug^preis für 50 Kilogrampi. 10 00 Mk.

® ru -??- t e IJt' ^.^llerobst. Die verschiedensten Sorten. Er­zeugerpreis für 50 Kflogramm. 4 oo Mk

Fall äpfel. Erzeugerpreis für 50'Ki'logrannn 5,'00 Ml

Anmerkung: Die in den einzelnen Gruvpen benannten Sorten snud nicht er,chöpfend und sollen nur als Anlialtspmlkt da filr dienen, welche Eigen,chaften hinsichtlich Haltbarkeit und Güte für die vetteffenden Gruppen verlangt werden. Die in den ein zelnett b)emlarkungen vorkommenden gleicblvertigen Sorten sind daher eittsprechend in die Gruppen einzureil-en.

Rotationsdruck der B hl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. L a n g e, Gießen.