Ausgabe 
7.8.1916
Seite
2
 
Einzelbild herunterladen

i

Der Veräußerer hat die SaatLarte mit der von der Eisenbahn- verwaltung .ausgestellten BescheiniMMg über die Ahseichung oder Mit der Empfangsbestätigung des Erlverbers binnen zwei Wochen natf) Abwendung bem Kommnnalverband einznreichen, aus denr das Getreide ausgeführt wird. Dieser Konmmlwlverband hat als­bald denr empfangenden Kominulralverband eine entsprechende Mitteilung machen.

8 6. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkün­dung in Kraft.

Berlin, den 27. Juli 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamtes ______ v o n Batocki. __ '

Tie Reichs'karto ffelstelle hat durch Airordnung vom 9. d. Mts. düs Kartoffelverfülterungsverbot ansgehoben.

G i e ß e n, den 3. August 1916.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Using er.

Kn den Oberbürgermkifter zu Gießen und die Grotzh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehendes ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gießen, den 3. August 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__ Dr. Usinger. _

Bekanntmachung.

Betr.: Das Verwiegen, der ausgedroschenen Getreidevorräte.

An den Oberbürgermeister zu Gietzen, die Grotzh. Bürger­meistereien der Landgemeinden, das Grotzh. Polizeiamt Gietzen sowie die Gendarmerie des Kreises.

Im Anschluß an unsere Airsschreiben vom 27. und 28. v. Mts. zu den Bekanntmachungen Gvoßh. Ministeriums des Innern vom 24. und 26. v. Mts., Kreisbla.tr Nr. 84 und Nr. 86, haben n-ir folgende, für die vereidigten Wieg em ei st er maß- gebenden Vorschau ft e.n erlassen, deren Dirrchführnng zu über­wachen ist.

Vorschriften:

1. Die Wage, die vorschriftsmäßig geeicht fehl muß, ist in leerem und belastetem Zustande ro-r der Benutzung auf ihren rtcfc tigen Gang zu prüfen. Mlc Mgaben sind in Zentnern ziu machen.

L. Die. Säcke sind bis aus der« Restsack inöglichst mit der- gleichen Getreidelnenge z-u b e f ü l l e n. Nach Schluß der Veririegnng ist die Ali zahl der Säcke durch Nachzählell festzustellen und es ist sodann -das Gesamtnettogewicht des Getreides zu be­rechnen. Für das Gewicht eines Sackes Wunen bis zu 2 Pfund Tara in Ansaß komnü'n. Ter Getreide best her oder ein von ihm vorher in denr Treschschein namhaft gemachter Bevollmächtigt-er Ijat das ermittelte Gesamtgewicht als richtig anzuerkennen urrd $u bescheinigen.

8 . Neben dem Wiegefchchn (Drrsch-Schein) hat der vereidigt^ Wiegerneister nock ein Notizbuch über alle Verwiegungen an ledern Treschtage zu führen, so daß damit iederzeit die Ein­tragungen in dem .DreMcheine verglichen und ans ihre Richtigkeit geprüft werden können.

4 . Sämtliche nach Nr. 2 und 3 zu bewirkende Eintrugnngen sind mit Tintenstift vorzunehnren.

6. Dem Wiegemeister ist es verboten, bei seinem eigenen Dresch­geschäft oder bei demjenigen eines Berlvaildten Venviegunaen vvr-zrmehmen. In solckiien- Fällen Tyat der Bürgermeister für einen Stellvertreter zu sorgen: das gleiche gilt bei Erkrankung oder Verhinderung eines Wiegemeisters.

6. Das erzielte Kinterkorn ist eberrfalls genau zu verwiegen; die ermittelte Menge ist in dein' Dreschschein auzugeben.

7. Die Wiege scheine sind alsbald nach Ausfüllung vom Wieg e- meister an die Bürgermeisterei zurückzngeben.

Gießen, den 4. August 191v

Grobherzogliches Krcisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r.

Be t r.: Das Ansdrescheu des Getreides; hier: die Dreschschcinc.

An den Oberbürgermeister zu Gietzen und an die Grotzh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung von heute, betr.: das Verwiegen der ausgedroftlrenen Getrndevor-räle. ivird be- sttmmt, daß die D re sch scher ne, lvelche gleichzeitig Wiegescheine sind, fortan nach dein unteusteheirden Muster .rusgestellt werden.

- Sie smd bei der Dnlckevei Albin Klein in Gießen zu haben.

Sobald die ausgefüllten Wiegescheine voll denr Wiegemeister an Sie zurückgekorillen sind, ist eine Prüfung dariiber vorzu-, Nehmen, ob die Einträge vollständig such. Nottgenfchls sind sie mit dem Notizbuch das Wiegemeisters zu vergleichen und ent­sprechend zar ergänzen. Das so festgestellte Dvstchergebnis ist als­bald in die Dreschliste zu übertragen. Die Dreschscheine sind nach Getreidearten getrennt, alphabetisch geordnet, bis auf lveiteres von Ihnen aufzubewahren. Es bedarf für jede Getreideart der Ausstellung eili es besonderen D re schs che i -

«H darf also nicht z. B. für Weizen und Roggen ein.Dreschscheiw aüsgefertigt, sondern es müssen 2 Scheine, der eine für Weizen, der andere für Roggen, ausgestellt werden.

Gießen, den 4. Astgnst 1916.

Großherzogtiches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

vom Wiegemeister an die ausstellende Bürgermeisterei nach Anrfüllung zurückzugeben.

Nr. der Dreschliste. Beantragt am ^^ 1916,

Als Bevollmäckstigten ernenne ich hrernnt

(Unterschrift des Getreidebesitzers )

Dresch-Schem.

(Gleichzeitig Wiege schein.)

Für jede Getreidcart ist ein besonderer Drefch- schein ausznstellen.

Dein Landwirt.. zu ... wird hiermit die

Erlaubnis erteilt, vorn.bis.1916 ab seine?

®Tnte an Roggen*)- Weizen*) - Gerste*) Hafer*) aus-

zndreschen. Ms voraussichtliche Deuler wurden.Tage

bearitragt.

Gwhtz. Bürgernreifterti.

(Siegel.)

Ergebnis:

Tos vorstehend, genehmigte Ausdreschen in der 3<it vom

. bis. 1916 hat ergeben . Säcke

mit insgesamt. . Zentner netto. Ml Winterkorn rmlrdeil

getvonnen. Zerttner netto.

Ich bescheinige, daß uieine Ernte an Roggen*) Weizcrr*) Geyte*) - Hafer*) - - hiermit vollständig ausgedroschm ist, oder

de-tz noch etwa. Zentner für einen späteren ^Ausdrusch

verbleiben. Tie GeloftlstsMeugr' erkenne ich als richttg an: von dem richtigen Gang der Wage habe ich mich überzeugt.

Ter Getreidebesrtzer oder dessen Dei' vweidigte Wiegemeister: Bev ollntä chtt gter:

Alle Euitragungen sind mit Tinte oder mit Tintenstift zu macherr. Die Wage ist voll dem Getreidebesitzer zu stellen; sie muß vorschriftsmäßig geeicht sein.

*) 9ftcht Zutreffendes zu durchstreielren. _

Göchentl. Uedersicht der Todesfälle l ö. Stadt Gietzen.

28. Woche. Vom 9. bis 15. Juli 3 916. Eimvohnerzahl: angenommen zu 331 ))(iuf(. IS)) Mann MiUtac.) SterblichkeitSziffer 23,56 Nach Abzug von 11 Ortsfremden: 6,29°/,,.

Kinder

trr» 1. Leben-, vom 2. bis tabr 15. g-ah,

i (1) I

- Ki)

i

Mi)

L« starben an

Zus.

Er­

wachsene

Angeborener Lebelisjchwäche

1 <1)

AlterSschiväche

2(2)

2(2)

Diphtherie

1 (1)

Lungenentzündung

1

Herzleiden

3(2)

2(2)

Gehirnschlag

1

1

ailderen Gehirnkrankheiten

2(2)

1 (1)

Nierenleiden

1

1

Krebs

2(1)

2(1)

ailderen Neubildrlngen

l(l)

Verunglückung

1 (1)

~(D

Sumnra:

i5(ll)

10 (7)

i(D

i(i)

A n m.: Dre in Klammern gesetzten Ziffern geben an. wie viel der Todesfälle in der betreffenden Rankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommet

Beröffentlichllilg des Großb. Kreisaeslnldheitsamts Gießell. _ I. B.: Dr. S ch e n ck.

verpslichtungserklärnngen

bei Gesuchen von Landwirten um Ueberweisung v. Mannschaften zur Hilfeleistung in der Landwirtschaft

zum Preise von 5 Pfg. für das Formular gegen vorherige Einsendung des Betrages oder gegen Nachnahme zu beziehen durch die

vröhl'sche Universitäts-Buch- und 5teindruckerei R. Lange. Gießen, Schuistrahe 7.

Rotationsdruck der Brühl^fchen Univ-Bnch- und Steindruckerei. R. Lange, Gieße».