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Verordnung deS Reichskanzlers üHer die Regelung der KartosieL-
S oom 26. Oktober 1915 festzufetzen. Vor Erlaß der in den ersten beiden Sätzen bezeichneten Anordnungen sind die ite der beteiligten Kreise zu hören.
8 5. Unsere Bekanntmachungen vom 5. Oktober 1915 über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Versortzungsregelung, Md vom 6. November 1915 über die Ergänzung dieser Bekanntmachung bleiben, soweit im Vorstehenden nichts anderes bestimmt jst, aufrecht erhalten.
8 6. Diese Bekanntmachung tritt am 16. August 1916 in Kraft. Vom gleichen Tage ab ist unsere Bekanntmachung vom 7. November 1915 (Reg.-Bl. S. 212) aufgehoben.
Darm fta d t, den 19. Juli 1916.
GroßherzoglicheS Ministerium des Innern.
«* v. Homberg k.
i Bekanntmachung
^ur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchs- zucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 261). Vom 12. Juli 1916.
Auf Grund des 8 10 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Derbrauchszucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gesehbl.
S. 261) und des A 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernnhrungsamtcs vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird, folgendes bestimmt:
ß 1. In geiverblichen Betrieben darf Zucker b'H auf weiteres uicht mehr verwendet werden zur Herstellung von
1. Pralinen, .
2. Christ bäum- und Ostcrsachcn,
3. Fruchtpastcn,
4. Gelecsrüchten,
5. überzuckerten Mandeln und Nnßkernen,
6. Schaumzuckerwarcn und
7. türkischem Honig.
§ 2. Die ReichszuFerstellc kann beim Vorliegcn eines besonderen Bedarfs Ausnahmen gestatten.
8 3. Zuwiderhandlungen werden nach 8 19 der Verordnung über den Verkehr mit Verbraiichszucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gescybl. S. 261) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sünszehntauscud Mark bestraft.
8 4. Diese Bestimmungen treten mit dem 21. Juli 1916 jOi Kraft.
2 Bände Zuteiluiigsverzeichnisse, J
6 Bände Gütergeschosse I,
1 Band Zusammenstellung der Gttlergkschosse,
4 Bände Gütergeschossc mit Zutcilungsplan,
1 Band Obstbauntabschätzungsverzcichnis,
1 Band Obstbaumgcschossk,
1 Verzeichnis der Zuschlagswerte,
36 Blatt Zuteilunaskarten, aus bcncit auch die BonitätSer- höhungen zu ersehn sind.
L zu r Grenzregulierung mit Gro ste n-Li uden und K i r ch - G ö n s:
4 Zuteilunaskarten,
je l Heft Zntcilungsverzeichnis,
je 1 Heft Gütergeschosse I,
je 1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse,
je 1 Heft Gütergeschossc ntit Zuteilung-Plan.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Eimvendungen hiergegen findet daselbst
Montag,den 28. A u g u st l. Js., vormittags 8—9 Wh r statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung cinlade, daß die Richterscheincuden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Eimvendungen sind schriftlich (Papier in Aktengröße) und mit Gründen versehen einzureichen.
Die Vorzeigung der neuen Grundstücke au Ort und Stelle, sotveit solche noch erforderlich ist, beginnt Montag, den 21. August I. J§. Zusammenkunft hierzu vormittags 8 Uhr beim Rathaus. Friedbcrg, den 17. Juli 1916.
Ter Großherzogliche FeldbsreiniguugSkommissär: Schnittspahn, RegierungSrat.
Betr.: Den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1916.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deö Kreises.
Nach Artikel 1 Ziffer 3 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Gerste aus der Ernte 1916 (Kreisblatt Nr. 81 vom 24. Juli 1916) darf die in der vorjährigen Gcrfteverordnuug allgemein erlaubt gewesene Verarbeitung! von Gerste ans dem den Landwirten zu belassenden Gerstcnteile — seither die Hälfte.- jetzt Vio — zu Grütze, Graupen oder Mehl in den landwirtschaftlichen Betrieben nur noch auf Grund besonderer, durch das Unterzeichnete Krcisamt auszustellendcr Mahlkarten erfolgen.
Um rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen hierfür zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, ein Verzeichnis nach dem unten abgedruckten Muster auszustellen. In dasselbe sind unter Spalte 1 bis 9 alle Gerstenbcsitzer Ihrer Gemeinde in alphabetischer Reihenfolge, an der ein für allemal bei allen später noch erforderlichen Uebersichten streng festzuhollcn ist, einzutragcn. Alsdann sind die einzelnen Gerstenbesitzer darüber ?u befragen, ob sie von der lediglich ihnen zustehenden Vergünstigung Gebrauch machen wollen oder nicht.
Nur im Kalle der Bejahung sind die Spalten 4 bis 8 in entsprechender Meise von Ihnen ansznfttllen, und es sind schließlich die gemachten Angaben durch die eigenhändige RcstnenöunterschrifL des Antragstellers in Spalte 9 als richtig anzuerkennen.
Da nach Art. III der eingangs erwähnten Bekanntmachung die vorjährige Gerftenverordnung erst am 30. September 1916 außer Kraft tritt, kann der Jahresbedarf erst für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 30. Septcnrbcr 1917 in Ansatz gebracht werden. Das Verzeichnis ist spätestens am 1. September l. Js. hierher vor- znlegen. Eine zweite Ausfertigung des Verzeichnisses hat bei Ihren Akten zu verbleiben.
In dem mit dem Verzeichnis vorzulegenden Begleitbericht sehen wir einer Aeußerung darüber entgegen, welche der zu Ihrer Gemeinde gehörigen Mühlen mit Einrichtungen zur Herstellung von Gcrsten-Grütze und Gersten Graupen versehen sind. Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir Ihnen, sich auch noch darüber zu äußern, ob Mühlen vorhanden sind, welche die Hafcrschälcrci betreiben können.
Gießen, den 27. Juli 1916.
. ' GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
jl\ U i i tt o e r.
Muster.
Berlin, den 12. Juli 1916.
Ter Präsident des Kriegsernährtitlgsamls. v. B a t o ck i.
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Gersten besitzet:
VeabslchUgl Gerg« zu orrnrbeiten. Iahrevbkvarflnder I«U vom! OMi. if»i 6]
VcrivendtmgS- ziveck des Gersten m ehlö
Eigenhändige
Namens-
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lang-Göns.
In der Zeit vom 7. bis einschließlich 26. August 1916 liegen Werktags auf bent Rathaus au Lang-GönS die Arbeiten des Zur teilungSplans einschließlich der Grenzregulierung mit Großen-
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Unterschrift des Antrag- stcllers
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Linden und Kirch-Göns zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies :
A zum! Zuteilungsplan Lang-Göns:
Betr.: Schlußprüfung der Aspiranten irttb Aspirantinnen des Schulamts int Herbst 1916.
An die Schulvorstände des Kreises.
Die l. diesjährige Schlußprüfung für Aspiranten und Aspirantinnen des Schulamts beginnt am 23. Oktober ls. Js., vormittags 8 Uhr, zu Darmstadt. Mrldunaen zu dieser Prüfung sind mit 1.50 Mk. Stempel versehen bis ipätcflens 1. September ls. Js. bcr ttns ein-ureichen. Diejenigen Prüflinge, denen keine besondere Nachricht zugeht, haben sich am 23. Oktober zur Prüfung cin- zufindcn.
Sic wolleri den in Betracht kommenden Sckiulvcrivaltcrn und Schulverwalterinnen von Borstchendcin Kenntnis geben.
Gießen, den 26. Juli 1916.
Äroßherzogliche Krcisschulkommission Gießen.
I. B.: L äuge'' m a n n. _
Betr.: Statistik des Wein- und Obstertrages im Jahre 1916.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh.
Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit Bezug ans unser Ausscüreibe', vom 6. Juni 1907 Krcis- blatt Nr. 40) empsehlen wir Ihnen, auch in diesem Jahr zu geeigneter Zeit, etwa anfangs November, Erb.bungen über deir Wein-- und Obstertrag unter Benutzung der Ihnen mit nächster Post zugehenden Jormnlarc vorzunehmcn und uns ein Exemplar deS anögefülltcn JormülarS bis spätestens 1. Dezember 1916 vor- zulcgen. TaS zweite Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt.
Gießen, den 24. Juli 1916.
GroßherzoglicheS Kreiöamt Gießen.
I. V.: He mm erde.
Rotationsdruck der Brühl'schen Univ-Buch- und Steiudruckerei. R. Lange, Gießen


