XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. III b. Nr -10 392/3008.
Frankfurta M, den 1 Jlmi 1916. Betr: Berkehr mit Tauben.
Ö'iir den nrir unterstellten Korpsbezirk und — int Einvernehmen treit denr Gonverneuer — auch für den BefehlSbevetch der Festung Mainz bestimme ich:
§ 1 Brieftauben darf anher der Heeresverwaltung nur halten, lver vom Verbände deutscher Brieftauben-Liebhaber-Bereine ange- bort Andere Taubenbesiher haben ihre Brieftauben bis zum t Juli bin der Polizei aiuumelden. Diese Tauben unterliegen der Beschlagnahme Mit der Beschlagnahme geht das freie Verfügungsrecht über die Tauben auf die Militärverwaltung über.
st 2 Innerhalb des Gebietes der hessischen Provinzen Rhein- hesieu und Starkenburg mit Ausnahme der Kreise Ofseubacha. M., Dieburg und Erback . sowie der preußischen Kreise Rheingau kreis a# Kreis St. Goarshausan ist der Handel mit lebenden Tauben jeder Art und der Transport von lebenden Tauben verboten.
Tauben dürien in diesem Gebiet deslmlb nur getötet aus die Straße oder auf den Markt gebrackst iverdan.
Dies gilt nicht ftir Militärbrieftauben und die Brieftauben, die der Heeresverwaltung vom Verbände deutscher Brieftauben-Lieb- haber-Bereine zur Verfügung gestellt sind.
st 3. Innerhalb des im st 2 angegebenen Gebietes haben sämtliche Taubenbefttzer ihre Tauben (Brieftauben und andere Tauben) der Polizei bis zum 1. Juli artzunrelden.
st 4 Zivecks Nachvrüfulig der Taubertschläge werden von Zeit zu Zeit kurzfristige Tarlbensperren für Tauben jeder Art verhängt werden
Wenn die .Umstände es erfordern, kann auch eine dauernde Sperre i>erhangt werden.
Während der Sperre dürfen keine Tauben außerhalb ihres Schlages sein.
Tauben, die lvähreird der Sperre im Freien betroffen werden, unterliege» dem Abschuß durch die Polizei.
§ 5. Den mit der Nachprüfung der Bestände Beauftragten ist jederzeit Zutritt zu den Schlägen zu getvähren und jede verlangte Auskunft zu erteilen
st 6 Zugeilogene Brieftauben sowie aufgefundene Reste oder Kennzeichen von Brieftauben sind sofort der nächsten Polizei- oder Militärbehörde abzuliefern.
st 7. Wer den vorstehenden Vorschriften zuwidei handelt, ivird gemäß st 9 b des Gesetzes betr. den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Vorliegeu mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.
st 8. Polizei^ und Militärbehörden, denen eine Brieftaube eingeliefert ivird, haben, sofern nicht jeder Verdacht einer Spionage von vornherein ausgeschlossen ist. sofort die Militärbrieftauben-- station bei der Königlichen Fortifikation in Mainz zu benachrichtigen iinü dieser die Taube zu übersenden Das Gleiche gilt, wennj Reste oder Kennzeichen von Brieftauben eingeliefert werden. Lebende Tauben sind lebend zu übersenden.
Der Kommandierende General:
Freiherr von Galt, General der Infanterie.
Bekanntmachung.
In der Zeit vorn 15. bis 30. Juni wurden in hiesiger Stadt Gefunden: 7 Regenschirme, 1 Stock. 1 Weckeruhr. 18 Taschentuchs. 5 einzelne Handschuhe, 1 Zwickeretui, 2 Armbändchen, 5 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Haarpfeil, 1 Orden, 1 Kinder- kleidchen, 1 Unterröckchen, 1 Jäckchen, Strünrpse. 1 Damengürtel. 1 Uhr, 1 Serviette und 1 Kinderivagendecke Ein Teil der Fundsachen stammt aus dem St-adttl-eater Verloren: 1 Fünsziginark-chein, 1 schwarzes Damen Portemonnaie mit fünf Markscheinen und Silbergeld, 1 silb. Portemonnaie mit einem Zwanzigmarkschein. 1 gold. Uhr mit Lederarmband gez. E. W., 1 schioarzseidener Damenschirm mit Silbergrisf, 1 Trauring gez A. H. H. G., 1 schwarzes Damen- portemomraie mit 3 Mark. I weißes gesticktes Kinderhäub- chen, l silb Kollier mit Anhänger, 1 Zehnmarkschein, 1 gold. Brosche mit Phhotographie, 1 Heft „Die Hülfe" und ein'.Heft „Simplizissimus", 1 gold Ring mit Brillant W-.rt 100 Mk >, 1 braunes Portemonnaie mit 2 —3 Mark und Fleisch, und Brotmarken, 1 Zehnmarkschein, 1 Portemonnaie mit 2 Mark, l Portenwnnaie mit einem Markschein und Schlüssel und I silb. Damenuhr mit Lederarmband.
Die Emviangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1 erfolgen
Gießen, den I.Juli 1916.
Gi^ßherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Verdacht der Schafräudc unter der Schafherde zu Staufenberg.
t n der Gemarkung Staufenberg besteht Räudeverdacht unter chafherde.
Sperre ist angeordnet Gießen, den 1. Juli 1916.
Gvoßherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. B.: Hemmerde. _
Bekanntmachung.
Betr: Fcldbereinigung Eberstadt
In der Zeit vom 12. bis einschließlich 19. Juli l. IS lieqH auf Gr. Bürgermeisterei Eberstadt
das Verzeichnis über die Wiesenentsckmdigungen für das Erntejahr 1915 nebst Abschrift des Beschlusses vom 29 März 1916
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Ginwendunaen hiergegen siird bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei Gr. Bürgermeisterei Eberüadt schriftlich einzureichen
Friedberg, den 22. Juni 1916.
Der Großh. FeldbereimgungskomjurissLr: _ Schnittspahn, Regierungsrat _
Bekanntmachung
Betr.: Feldbereinigung Lich 1
t n der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. Juli l. Js. liegt voßh. Bl'irgermeisterei Lich zur Einsicht der Beteiligten offeit: 1. Beschlilß der Vollzugskommission vom 24. (Juni l. Js. über Erl>ebnng von Zinsen für die Trainageliosteil.
2. Ergänzungsbeschluß vom gleichen Tage zu beit Pachteut- . schädigungen ftir das Kreisstraßen- und Bahngelände EiMvendungen hiergegen sind bei Meiduiig des Ausschlusses währeiib der Ofsenleguugszeit bei Großh. Bürgermeisterei Lich schriftlich eiuzureichen v
Frtedberg, den 25. Juni 1916.
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissärr _ Schnittspahn, Negierungsrat
Bekanntmachung.
In der nächsten Woche vom 9.—15. Juli findet eine Abnahme von Kälbern nicht ft a t t.
Gießen, den 3. Juli 1916. 4856
Oberhes) iseher Vie hha n dels verba nd.
Ter Vorsitzende: S k a l w e i t.
Dienstnachrichten des Großh. Kreisamts Gießen.
Großh. Ministerium des Innern hat der Allgemeinen Deutschen Pensionsanftalt für Lehrer und Lehrerinnen in Berlin die Erlaubnis erteilt, je 6000 Lose 2.-5. Iieihe einer ihr genehmigten Geldlotterie innerhalb des Großberzogtums zti vertreiben. Tie Ziehung der Lose 2. Reihe findet am 3. und 4. November dieses Jahres statt Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen je 200 000 Lose ß 3 Mark ausgegeben werden Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hesftsckien Zulassungsstenipel versehene Lose gelangen.
Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Kl. einer Königlich Preußischen Lotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Ver-- trieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
wöchentl. Uebersicht der Todesfälle l. d. Stabt Stehen.
24. Woche. Vom II. bis 17. Juni 1916. Einwohnerzahl: angenommen zu 331)9(mkl. 1699 Mann Militär). v Sterblichkeitsziffer ^ 26,70
Nah Abzlig von 11 OrtZfreinden: 9,43 °/ 0 <>*
SS starben an
Zu!
Er
wachsene
Kinder
<m l Leben-- von, 2 bll tabr >». flabr
Altersschwäche
10)
1 (1)
—
_
Diphtherie
i (l)
—
1 (1)
Tuberkulose
3 2)
1
—
2 (2)
Krankheiten des Herzens Krankheiten der Der
3(1)
3(1)
—
dauungSargane Krankheiten des
2
2
—
—
Nervensystems
3(2)
3(2)
—
__
Vlinddarmentzündnng
10)
1(1)
—
_
Krankheiten der Harnorgane
1 (1)
11)
—
—
Krebs
anderen benannten Krank
1(1)
1(1)
—
—
heiten
MD
1 (1)
—
—
Siunma:
17(11)
H(8)
-
8(8)
Anm.: Die in Zklanimern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärt- nach Gießen gebrachte Kranke kvnrnren.
Veröffentlichung des Drosch. KreiSgesundhettsamts Dießen.
Tr. W a l g e r, Med.-Rat.
Rotationsdruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindrtlckerei. N. Lange, Gießen.


