Betr,: Den Verkehr mit Oelfrüchten.
Anden OberbüraerMeister zu Gieren und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Gemäß Bunddesratsverordnung über Heu Be<kehr mit Pn { L r ö ^ t e rt und daraus gewonnenen Produkten vom 15. Juli 1 u 1 5 und den dazu erlassenen A u s f ü hr u n g s b e st i m m u n ssen, haben wir zu Beginn jedes Kalen der viertel jahrs die Be stan d Z a nm el dii n a e n der Besitzer von Oelsaaten in die vom Kriegsausschuß bereits gel f e r t en Listen einzutragen und die a u s g e f ü l l 11 t X i ft c Tt € i n z u senden. Wir fordern daher die Besitzer von Oel-- saateir zur s o fo r t i g e n Annicloung ihrer Bestände aus und weisen ^raus hin, daß auch die diesjährige Ernte auf Grund der Bundesratsverordnung über den Verkehr mir Oelfrächten und daraus gewonnenen Produkten oe s ch l a g n a h m t ist Und die Lieferungsvslichtigen ihre Ernte zur Vermeidung der gesetzlichen Strafe an die vom Kriegsausschuß ernannten Kommissionäre zur Ablieferung zu bringen haben. Tie zur Abnahme der Ernte zuständigen Kommissio- nare^bleibsii die gleichen. wie im Vorjahr.
Sie. wollen dies sogleich und wiederholt ortsüblich bekannt machen und die betreffenden Besitzer von Oelsaaten zur Anmeldung, Inhalten.
Gießen, den 28. Juni 1916.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
____ Dr. Ilsing er.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1 und 2 der B»ndesrats-Bekanntmach,ung über BorratserHebungen vom 2. Februar 1915 iRciAis-GeseUb!. S 54) und der §8 15 Zister 1 und 15 Absatz 3 der Bundesrats^ bekanntuiachung über die Errichtung von Prcisprüfungsstelleu und die. Versorgungsregelung vom 25. September 4. November 1915 (Reich-s-Gesetzbl. S. 728) ordnen wir hiermit an, daß alsbald eine weitere Bestandsaufnahme von Kartosfeln stattzufinden hat. M>nt i>n- Durchführuug der Bestandsaufnahme sind die Großh. Kreisämter und die Oberbürgermeister der Städte von über 20 000 Einwohnern beauftragt.
Wer die ihm nach Vorstehendem obliegende Auskunft den eingesetzten Kommissionen nicht rechtzeitig erstattet oder lver wissentliche nnvollttändige oder unrichtige 2bngalreu macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. 2luch köirneu die Vorräte, die verschwiegen sind, für dem Staate verfallen erklärt werden.
D a r m st a d t. den 26. Juni 1916.
Großherzogliches Ministerium des Innern, v. $) o m b c r o f.
Betr.: Bestandsaufnahme von Kartoffeln.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Es ist erforderlich/daß alle irgend versügbareii Bestände an Kar tost ein für die inenschliche Ernährung bereit gestellt werden Damit sie erfaßt werden können, l)at Großh. Ministerium des Jnucrn eme neue Beftgndsausnahme augeordnet, die alsbald stattfiudcu soll
Die Vorräte sollen diesmal nicht von denen, in deren Gewahrsam sie sich befinden, geschätzt, sondern von Kommissionen ermittelt werden, die sich von Aufbewahrungsraum zu Aufbe.vahrungsrauui begeben, die Vorräte feststellen und in Verzeichnisse nach dein anliegenden Muster emtragcu. Dabei ist nach etwa verborgenen Vorräten zu forschen.
Die Kommission hat unter Ihrer persönlichen Leitung tätig zu fein: es und oenrauenswürdigc, seither schon tätige Leute uiweizügUch von Ihnen damit zu betrauen und hat die Tätigkeit der Kommis', 101 t fofortzu beginnen; sie muß eine Gewähr dafür blelcu, bcir alle verfügbaren Mengen auch festgestellt werden Tie nachstehenden Verzeichnisse wollen Sic eiligst Herstellen und der Kommission behändigcn. Die Verzeichnisse sind uns spätestens und bestimmt dis zum 3. Juli m6 einzusendcn. Das Mlamtergebnis der ermittelten Ueberschußmengc Letzte Spalte vom Verz. A unbji) ijt uns nach Feststellung sofort telegraphisch anzuzeigen ^ie ivollen Ihre ganze Tätigkeit der Erledigung dieser Bestandsau, nähme widmen.
Das Verzeichnis A ist für die Aufnahine aller Vorräte der Kartoffel e r z e u g e r, die Liste B für diejenigen der Kartoffel- pcrb rau eher einschließlich der Händler bestimmt.
Jii Verzeichnis A ist anzugeben:
1. der Name des Kartoffclerzellgcrs, der nach den gesetzlichen
Bestimmungen überschüssige Vorräte bit,
2 die Zahl der zu seinem Haushali pp. gehörigen Personen,
3. der gejaulte Vorrat au Kartoffeln,
4. die nach der Verordnung vom 19. Juni 1916 m belassende
Menge,
6. die überschüssige Menge.
1.
Die Liste 6 hü t zu enthalten:
die Namen der Kartoffelverbrcnlcher und Händler, die ^men überschüssigeir Vorrat an Kartoffelii haben,
2. die Zahl der zu ihrem Haushalt gehörigen Persmien pp.,
3. den gesamten Vorrat an Kartoffeln,
4. die zu belassende Menge, wobei 1 Psnnd täglich auf den Kopf bis zuni 15. August 1916 berechnet,ivird,
5. die überschüssige Menge.
Be i der Bestandsaufnahme haben die Ko m - Missionen den einzelnen Erzeugern und Vcr- b r a u ch e r n e i n z u s ch ä r s e n , daß sie zur m e n s ch l i ch e n Ern a h r u n g geeignete Kartoffe^ln nicht oer - futtern, n ii r die ihnen sreigegebenen Mengest zum eigenen^ Gebrauch verwenden und die übrigen Kartoffeln nur an den K o in munalver-- band veräußern dürfen. Weiter sind die Erzeuger darauf aufmerksam z u machen, daß. sie ihre Vorräte sorgfältig au fzubewähren ii n b vor Verderb z u schützen haben.
Gießen, den 28. Juni 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Using er.
Gemeinde:. Kreis
Verzeichnis A
für Kartoffelerzeuger, die nach den gesetzlicheri Bestimmungen einen Ueberschuß besitzen.
O
Na ine
Straße
2lnzahl der zu in Haushalt gehörigen Personen
Gesamtmenge des Kartoffcl- vorrats
Menge, die nach der Per- ordnnng vom 19. Juni 1916 zu belassen ist
lieber-
schuh-
Menge
Ztr. j Pfd.
Ztr.
Pfd.
Zlr
Gemeinde
für Kartoffelverbraucher
Verzeichnis
^"schließlich
Kreis
der Händler, die nad) " ' r, r ')EsiKeil.
fcen
Na ine
Straße
Anzahl der zum Haushalt ge- hörigen Personen
Gesamtinenge des Kartoffelvorrats
Menge. die zu belassen ist (1 Pfund pro Kopf und Tag bis zmn 15. Augnst 1916)
lieber-
schuß-
Menge
Ztr. ^Psd.
Zlr. | Pid.
3tr. pfd.
Bekanntmachung.
Betr.: Das Verhalten der Bevölkerung bei Fliegerangriffen Es ist angeordnet, daß bei Annäl>erung feindlicher Flieger Alarmsignale zu geben und. Für die Stadt Gießen erfolgen diese -ignale durch die Fenersirencn und zlvar wie folgt'
1. Wenn d<is Herannahen eines feindlichen Fl rege rs gemeldet wird: Signal: zweimaliges Ertönen der Fcuersueneu je 15 Sekunden lang.
2. Wenn gemeldet wird, daß die Gefahr vorüber ist: Signal .'einmaliges Ertönen der Fenersirencn 15 Sekunden lang.
Bei Ausbruch von Srohscuer ist das Signal: zwei- JJJ 1 Ertönen der 0 -euersireueu je drei Minuten lan Alle r g n a l e werden n a ch Ablauf von 5 und 10 M nute ii wred e rhol t.
Gießen, den 28. Juni 1916.
Großhcrzoglichcs Polizeiamt Gießen.
_ Hemmer de. _
Bekanntmachung.
B e N'.: Feldbereinigung Langd: hier: die Drainagen.
In der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Juli auf Großh. Bürgermeisterei Langd
der Besclstuß der Vollzugskommission vom 7.
Drainage kosten
l. Äs. liegt Juni 19Iß
Jlber Erheb,mg der Zinsen der zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meid,mg des Ausschlusses wadreud der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Lang» schriftlich einzureicheu. J
F riedbe r g , den 21. Juni 1916.
Großherzogliche Feldberein igungskom in issär:
S ch n i t t s p a h n . Negierungsrat.
Der
Notatiousdruck der Brühl'schen llniv.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen


