Ausgabe 
27.6.1916 Zweites Blatt
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Ve t r.Kartoffelversotgrmg.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemei-rden des Kreises.

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Juni

§ 6 darf dem Karlosfelerzeuger für ij&öt Angehörigen feinet ckschaft statt IV 2 Pftmd von min an bis 31. Juli nurmehr ein nd Kartoffettl belassen werden. Für Personen über 14 Jahve, -et der Ernte oder sonstiger schwerer Arbeit beschäftigt sttch, verbleibt es bei dem Sah von l 1 ^ Pfund. Dies ist alsbald orts­üblich bekannt zu machen.

Sie wollen alle demnach noch fvei blechenden Mengen von Kardoffeln umgehend unserem Kommissionär Leopold Mayer, Wer, mitteilen.

Gießen, den 24. Juni 1916.

Großherzogliches Kreisanrt Gießen. _ Dr. Usinger. _

58 e t r. r ! Schweinemastverträge.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bei der Durchführung der Schweinemastverträge sind ver­schiedentlich Schtvieri gleiten dadurch entstanden, daß von den zur Ausnahme des schlachtreifen Viehes gebildeten Kommissionen Schweine in Anspruch genommen wurden, bezüglich deren von dem Master mit der Landwirtschaftskammer Schweinemastv-ertrag abgeschlossen war.

Wir weisen demzufolge nochmals ausdrücklich darauf hin, daß die Schweine, bezüglich deren Schweinemastvertrag abgeschlossen ist, dem Zugriff des Kvminniialverbandes entzogen sind und daß die Landwirtschaslskammer bei der Zuteilung und Versendung der­artiger Schuwinc an die Städte und Gemeinden, die solche bestellt haben, unter allen Umständen frei disponieren können muß. Gießen, den 24. Juni 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. U s i n g er. __ y

Betr : Aufkauf von Schlachtvieh durch die Viehhändler.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wie

diejenigen

neu für d_......._ _ _ . . . .

Ankäufe, die fte bei Gelegenheit dieser Aufnahrnc beläligerr, Pro­vision. Ties kann nicht gutgehcißen werden. Denn einmal er- lialten diese Personen Tagegelder und Reisekosten, dann aber wür­den sie anderen Viehhändlern geegenüber nngerechtfertigte Vor­teile genießen, weil gerade sie in erster Linie erfahren, wo das schlachtreife Vieh zu haben ist.

Sie wollen deshalb in unseren! Namen die in Betracht kom­menden Beteiligten anweisen, daß sie sich bei Ankäufen der ira Rede stehenden Art keine Provisionen berechnen und darauf achten, daß dieses Bcr'ool nicht etn-a dadurch umgangen wird, daß sie" durch .Bestellung von Unteragenten gleichwohl derartigen Nutzen ziehen.

Gießen, den 26. Juni 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _

Betr.: Gestellung von Kriegsgefangenen für den Kreis Benshcim.

Rach Mitteilung des stellv. General komm andos des XVIII. Ar­meekorps stehen zurzeit keine weiteren Kriegsgefangenen mehr für die Landnnrtschaft zur Verfügung.

Gießen, den 23. Juni 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__ Dr. Using e r. _

Betr.' Die Landfrauenarbeit im Kriege.

Wie im Vorjahre hatte die Reichs lei tun g auch dein in der Zeit vom 17. bis 22. Januar ds. Is. in Berlin abgel-altenen zweiten Kriegslehrgang für landwirtschaftliche Hanshcrltungs- und Wander­lehrerinnen. Landpflegerinnen und für Hausfrauen und Töchter <mf dem Lande , amtliche Förderung zuteil werden lassen. Die aus dem Lehrgang gehaltenen Vorträge sind in einem Buche ver­einigt, das den Titel trägtDie Landfrauenarbeit im Kriege" uitt> das im Verlag der Deutschen Landbuchhandlung G. m. b. H. Berlin. Dessau erst raße 7, erschienen ist. Es kann beim Bezüge von 10 Stück zum Preise von je 1,50 Mark bezogen werden.

Tie Vorträge wie die Diskussion enthalten wertvolle Bei­träge und Anregungen zur gegenwärtigen Kriegswirtschaft auf den verschiedensten Gebieten.

Wir machen auf sie aufmerksam. __

Betr.: Tie Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zuni Ver­trieb im Großherzogtum.

Großh. Ministerium des Innern hat der Münchener Zdünstler- genossenschaft, e. V., die wLrlaubnis erteilt, 6000 Losbriefe einer von Juli bis Oktober ds. Is. zu veranstaltenden Gegenstauds­lotterie (Kunstwerke) innerhalb des Großherzogtums zu vertreiben Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dein hessischen Zu­lassungsstempel versehene Losbriefe gelangen.

Be t r.: T-ie Ausnahme taubstummer Kinder in die Tarrbstttmrn.'n- Anstalten des Landes.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Schulvorstande des Kreises.

Zur Aufnahme in eine Taubstummen Anstalt eignen sich Kinder, die am 1. Mai des Anfnahmejahces das 7. Lebmsjahr vollendet, das 12. Lebensjahr aber noch nicht zurückgetegt haben. Tie Aufnahme erfolgt stets auf die Dauer von sieben Jahren.

Sollten sich hiernach ausnnhnu fähige taubstumme Kinder in Ihren Gemeinden vorfinden, dann wollen Sie dies berichten und sich gleichzeitig über die Verhältnisse der Eltern der zlindev aussuhrliai äußern. Hierbei ist sich des, in unserer Bekanntmachung vom 3. Januar 1911 Kreisblatt Nr. 2 gebrachten Formulars zu bedienen. Fehlbericht ist zu erstatten.

Frist bis 15. Juli 1916.

Gießen, den 20. Juni 1916.

/_ I. V.: L an g er ma un. __

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereiniguug Heuchelheim, Kreis Gießen: hier: di« Drainagen.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Juli 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Henchcllieim

der Beschluß der Vollzugsldmmission von, 15. Mai l. Is. über Erhebung der Zinsen der Drainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offen legi mgsz eit bei Großh. Bürgermeisterei Heuchele heim schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 16. Juni 1916.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

/ _ S chn i t t s P a hn, Regierungsrat. __

/ Bekanntmachung.

'Betr.: Feldbereinigung Hausen, Kreis Gießen; hier: die Drai­nagen.

In der Zeit voin 5. bis einschließlich 16. Juli 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Hausen, Kreis Gießen

der Beschluß der Vollzngskommission von! 16. Juni l. Is. über Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Öffenlegungszett bei Großh. Bürgermeisterei Hausen, Kreis Gießen, schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 16. Juni 1916.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: _ SchnittsPahn, Regierungsrctt.

Bekanntmachung.

r.: Feldbereinigung Ober-Bessingen; hier: die Drainagen, in der Zeit vom 5. bis einschließlich 16. Juli 1910 liegt auf Äroßy. Bürgermeisterei Ober-Bessingen

der Beschluß der VollzugHkominission vom 15. Juni l. Is. über Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligter offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeistern Ober- Bessingen schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 15. Juni 1916.

Der Grvßherzogliche Feldbereinignngskomuttssär: Schnlttspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

/Betr.: Feldberemigung Nieder-Bessingen; hier: die Drainagen.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Juli 1916 liegt auf Gwßy. Bürgermeisterei Niedcr-Bessinyen

der Beschluß der Bollzugskomnnssion vom 15. Juni s. Is. über Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen lstergegen sind hei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszett bei Großh. Bürgermeisterei Meoer-- Bessingen schriftlich einzureichen

Friedbe^g. den 15. Juni 1916.

Der Gvoßherzo gliche Feldbereimgungskonimissär: Schnittspahn, Großh. Negierungsrat.

Bekanntmachung.

ic Drainagen.

01 CY».y! t

Lsntii 1910

33etc/ Feldbereinigung Langd; hier: dir

M der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Juli l. Is. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Langd

der Beschluß der Bollzngskommiffion vom 7. über Erhebung der Zinsen der Drama gekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Mcidnng des Ausschlulses während der Offenlegnngszeit bei Großh. Bürgermeisterei Langd schriftlich einzureichen.

F r i e d b e r g . den 21. Juni 1916.

Der; Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s p a h n , Regierungsrat.

Rotationsdruck der Brühl'schcn Univ.-Bnch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießer».