Ausgabe 
27.6.1916 Erstes Blatt
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bei sich m sichren und seine Berechtigung zum! Auskäufen jeder­zeit auf Verlangen sowohl den Züchtern, bei denen er auszukauftn beabschtigt, als auch den Polizeibehörden imd der Großh. Gendar- jrterie durch Vorlage de- Erlaubnisscheines nachzuweisen.

8 3. Tie Erlaubnis wird widerrufen und die Llusweiskarte eingezogen, lvenn sich der Inhaber in Ausübung feines Gewerbe-i betriebes als unzuverlässig eriveist.

Dies ist insbesondere anzunehmen:

1. Wenn er die von Großh Kreisanrt nach Anhörung der VreiKprÜfungsstelle für «als angemessen in dem Amtsverkündungs- Katt veröffentlichten Preise überschreitet.

2. Wenn er bestehenden Ausfflhrverboten und Höchstp-reis- festsetzungen zunnderhandel t.

3. Wenn er einer von Großh. Kreisamt angeordneten Ver-- bslichtung zur Buchführung nicht vorschriftsmäßig ent­brochen hat.

4:. Ten Züchtern von Kaninchen ist es verboten, di e^e an Personen zu verkaufen, die sich nicht int Befj^ einer Ärlaubniskarte befinden.

Arlsgenommen hiervon ist nur der Verkauf unmittelbar solche Privatverbraucher, die der Züchter seither schon un­mittelbar beliefert hat.

Der Weiterverkauf durch Privatpersonen ist verboten.

8 Ü. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis tzu 1500 Mark nach Maßgabe obengenannter Bundesratsverord- nungeu wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zu­widerhandelt.

§ 6. Die Verordnung tritt am 1b. Juli 1916 in Kraft.

Gießen, den 23. Juni 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Br. Usinger.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Polizei^ amt Gießen und Großh. Gendarmerie des Kreises.

Sie tvollen'vorstehende Verordnung ortsüblich bekannt machen! insbesondere die Züchter entsprechend bedeuten und den Befolg Überwachen.

Gießen, den 23. Juni 1916.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Br. U sing er.

Bekanntmachung.

Betr.: Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise wn lebendem Vieh.

Mit Gencbmiaung Großh. Ministeriums des Innern vom 23. Hs. Mts. erhalt ß 4 unserer Bekanntmachung vom 22. Mai dieses Jahres (Ktetsblatt Nr. 50) mit Wirkung vom Tage dX Veröffentlichung ab, folgenden Wortlaut:

Beim Weiterverkauf darf der Käufer zu dem Stallhöchstpreis höchstens einen einmaligen Ausschlag berechnen:

a) Für Rindvieh und Schweine von 2 o/o

b) Für Schafvieh und Ziegen von 3c/o o) Für Kälber von 5®/o

Diese Aufschläge sckiiießen sämtliche Spesen und Handelsgewinne ein.

Bei Tieren, die trotz des L-chlgchtverbotes nach der Schlachtung trächtig befunden wurden, darf das Gewicht des TragsackS mit Jühalt in Abzug gebracht werden.

Außer den obigen Aufschlagen dürfen lediglich die reinen Eisenbcchn frachtkosten berechnet werden, soweit sie einwandfrei nach­gewiesen sind.

Gießen, den 24. Juni 1916.

Großh. Provinzialdirektion Oberhessen.

Br. U s i n g e r.

Betr/! Tie Aufnahme taubstummer Kruder in die Taubstumm.m- Änstalten des Landes.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Schulvorstände des Kreises.

Zur Ausnahme in eine TaubstumMen-Amstalt eignen sich Kinder, die am 1. Mai des Aufnahmejahres das 7. Lebensjahr vollendet, das 12. Lebensjahr aber noch nicht zurückgelegt haben. Die Ausnahme erfolgt stets auf die Tauer von sieben Jahren.

Sollten sich hiernach aufnahmefähige taubstumme Kinder in Ihren Gemeinden vorsiuden, dann rchillen Sie dies berichten und sich gleichzeitig über die Verhältnisse der Eltern der Kinder ausführlich äußern. .Hierbei ist sich des, in unserer Bekanntmachung vom 3. Januar 1911 Kreisblatt Nr. 2 gebrachten Formulars zu bedierten. Jehl bericht ist zu erstatten.

^ Frist bis 15. Juli 1916.

Gießen, den 20. Juni 1916.

/ I. B.: Lang er mann.

Bekanntmachung.

Feldbereinigung Heuchetheim, Kreis Gießen: I>ier: di« Drainagen.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Juli 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Heucbelheim

der Beschluß der Vollzugskommiffion wm 15. Mai t. Js. über Erhebung der Zinsen der Drainage kosten zur Emsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen siird bei Meidnng des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Hcuchek- heim schriftlich einzureichen.

^^Friedberg, den 16. Juni 1916.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

BeZannimachung.

^-B^etr.: Feldbereinigrnrg Hansen, Kreis Gießen; hier: die Drai­nagen.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Jrüi 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Hausen, Kreis Gießen

der Beschluß der Bollzugskvmmission vom 16. Juni l. Js. über Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind hei Meidnng des Ausschlusses währeird der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Hausen, KreiS Gießen, schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 16. Juni 1916.

Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommisfär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.k Regelung der Beschafftmg, des 2lbsatzes und der Preise von lebendem Vieh.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, Großh. Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen gegen die Anordruingen sind uns -Ur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 24. Juni 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen: hier: die Drainagen.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Juli 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Ober-Bessingen

der Beschluß der Bollzugskommission vom 15. Juni l. Js. über Erhebung der Zinsen der Trat ncuwko sten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidnng des Llus schlaffes während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Ober- Bessingen schriftlich ei nz reichen.

F r i e d b e r g , den 15. Juni 1916.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskoinmissür: Schnittspahn, Regierungs rat.

/ Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Nieder-Vessingen; hier: die Drainagen.

In her Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Juli 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Nieder-Bessiugeu

der Beschluß der Vollzugskonunission vom 15. Juni l. Js. üher Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Nieder- Bessiugen schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 1b. Juni 1916.

Ter Großherzogliche Feldbereinignngskommissär:

S ch n i t t s p a h n, Großh. Regierungsrat.

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