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Bekanntmachung
über die Abändenma der Preise für künstliche Düngemittel ' 5. Juni 1916.
Ans Grund des ^ 12 Satz 2 der Verordnung des Bundesrats «ver küirstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl.
S. 13) wird folgendes! bestimmt:
Artikel 1. Die in der der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 13) bei- gefügten Liste unter A 1 bis 3, B 1 b und 3, D und G aufgesühr-» ien Preise lverderr folgenderniaßsen geändert: '
1. Die Höchstpreise für reine Snperphosphate (Ä 1) betragen bei einend Gehalt an wasserlöslicher Phosphorsänre von 11,9s v. H . und darunter für 1 kg:o/o wasserlösliche Phosphorsänre
im Gebiet 1 106 Pf.
im Gebiet II.102 Pf.
im Gebiet III.98 Pf.
Bei eincni Gehalt an wasserlöslicher Phosphorsänre von 12 v. H. und darüber bleiben die Höchstpreise unverändert.
2- Die .Höchstpreise für Mischungen von Superphosphat mit schweselfanrem Ammoniak beziehungsweise Natrinm-Amnwniak- sulfat (A 2) betragen bei einem Gesamitgehalt an Stickstoff und Nlasserlös'lichcr Phosphorsänre von 11,g- v. H. und darunter für 1 kg o/o:
im Gebiet T / wassert. Phosphorsäure .... 106 Pf.
I j Ammoniakstickstosf.210 Pf.
im Gebiet IT I wasserl. Phosphorsänre .... 102 Pf.
\ Arninoniakstickstoff.210 Pf.
1„, ©pbipl m f wasserl. Phosphorsänre . ... 96 Pf.
nn lernet Hl { Annnoniakstickstosf.210 Pf.
Bei einem Gesamtgeholt an Stickstoff und lyasserlüslickwr Phosphorsänre von 12 v. H. und darüber bleiben die Höchstpreise unverändert.
3. Die Höchstpreise für Ammoniak -Superphosphat und Natrünw-Aminonimnsulfat-Snperphosphat, denen Kali zugemischt ist (A3), betragen für 1 kgo/o'
wasserl. Plwsphorsäure . . . wie zu 2,
Aminoniakstickstoff.wie au 2,
find (K,0).^O Pf.
4. Die Höchstpreise für gedarrtes und gemahlenes schwefel- saures Ammoiriak (25,^ v. H. Ammoniak) (6 1 d) betragen für 1 kgo/o Ammoniakstickstosf:
tm Gebiet I.151'/, Pf.
im Gebiet II.152'/, Ps.
5. Der Höchstpreis für Kalkstickstoff (B3) beträgt für 1 kg®/o Stickstoff 140 Pfg.
6. Der Höchstpreis für organischeir Mistdünger (v) beträgt für 1 kg o/o wasserlösliche Phosphorsänre 85 Pfg.
7. Der Höchstpreis für Thomasphosphatmehl (G) beträgt bei Lieferung von«. UWtzwli 1916 ab für 1 kgo/o:
Gesamtphosphorsärire.31'/, Pf.
Hitroiiensänrelösliche Phosphorsänre . 36 Pf.
6. Die in der Liste der Düngemittel uub Preise festgesetzten besonderen Lieferungsbedingungen bleiben unberührt.
Artikel 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 5. Juni 1916.
._ Der Reichskanzler. Im Aufträge: Kautz. _
X’VIII. Armeekorps
Stellvertretendes Generalkommando
Abt. III b Nr. 10671/2964.
„ ^ , F rauf n r t a. M., den 1. 6.1916.
B e t r.: Schundliteratur.
Auf Grund des § 9d des Gesetzes über den Belagerungszu'- stand vom 4. Juni 1851 bestimme ich für den mir unterstellten! Korpsbezirk und — im Einvernehmen mit dem. Gouverneur — auch für den Befehlsbereich der Festung Mainz:
Druckschriften, die von dem Polizei-Präsidenten in Berlin in den amtlichen Listen (veröffentlicht in dem Preußischen Zentral- Polizei-Blatt) -als „S ch n n d l i t c r a t u r" bezeichnet sind oder künftig bezeichnet werden, und die deshalb gemäß § 56 Ziffer 12 der Getr-erbeordnimg vom Fcilbieten und Ausstichen von Bcstel- ltmgen im Umherziehen ausgeschlossen sind, dürfen auch im stehenden Gewerbe nicht seilgehalten, angekündigt, ausgestellt, ans- gelcgt oder sonst verbreitet »verden.
II.
Druckschriften, die auf der Liste der „Schundliteratur" (I) stehen, dürfen cuich nicht unter verändertem Titel seilgehaltcn, angekündigt, ansgestellt, cuisgelegt oder sonst verbreitet Iverden Ties gilt sowohl für den Hansierbetrieb als auch für das stehende Gewerbe.
III.
ZtiNnderhandlnngen iverden aus Grund des § 9b des Gesetzes über deii Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestraft. ^
Diese Verordnung tritt am 15. Juni 1916 in Kraft.
Der Kommandierende General:
Freiherr Don Gall, General der Infanterie.
An die Fleischbeschauer.
Das nachstehende Schreiben der Reichsfleischstelle teilen wir Ihnen zur genanesieir Beachtung mit.
Gießen, den 15. Juni 1916.
Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
I. V.: Lau g er mann.
Bei der erstmalig für ben Monat April angeordneten Berichterstattung über die im K'ommunalverbaud stattgehabten Schlachtungen haben, sich zahlreiche Mängel und Fehler herausgestellt, die irr Zukunft zu verineiden sind. Um folgend handelt es sich in der Hauptsache:
1. Der für den lO. Mai festgesetzte Einreichungszeitpiinkt der Mitteilungen ist in den meisten Fällen, zimr Teil sehr erheblich, überschrrtten worden. Ta darunter die dringend erforderlick'e reckst- zeitige Zusammenstellung der Ergebnisse stark leidet, ist in Zukunft der vorgeschriebene Zeitpunkt unter allen U m ständen st r e n a inne z n halten.
2. Wenn keine Schlachtungen vorgekommen sind, so muß Fehlanzeige erltattet werden, Ivas bisher unterblieben ist.
^ . Tie Zahlen der geschlachteten Ochsen, Bullen, Kühe nnd
>)nngrruder waren häufig zu einer Smnme zusammcngezogcn — auf 'die Trennung dieser Gruppen entsprechend bei* den Fleisch- schauern vorgeschriebenen Statistik der beschau Pflicht, gen Schlack>- tungen, ist in Zukunft unbedingt zu achten.
4. Sehr oft fehlte die Angabe des Lebendgewichtes: mir die Mitteilung des Lebendgewichts der Sck/achttiere muß die Rcick'^ sleischstelle aber ganz besonderes Gewicht legen, da sie allein die Grundlage für den erforderlichen Ausgleich in der Fleischzuiveisnug für die Zukunft schaffen kann. Wenn nicht für alle Schwchtticre das Lebendgewicht angegeben iv-ird, muß jedenfalls deutlich erkennbar gemacht werden, ans welche Stückzahl sich die Gewichtsangaben beziehen.
5. Statt des Lebendgewichts ist niitnntcr das Schlachtgewicht eingesetzt worden — das ist möglichst zu i>ermribni.
6. Die Gewichtsangaben sind häufig statt in Zentnern in Kilogramm oder Pfund gemacht worden — das verzögert die Arbeit und muß unterbleiben — Angabe in Zentnern ist vor- gesch rieben.
7. Die Sckstachtuugen sind stets für den Kvmmunalverband anzugeben, ^in dessen Bereich sie ttorgenonnnrn sind, auch wenn es sich um Schlachtungen handelt, die für einen anderen Kommunal- verband bestimmt sind.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Treis an der Lumda: hier: die Drainagen.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Juli s. Js. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Treis a. d. Lda.
der Beschluß der Boltzugskommission wegen Ansschlag nnd Erhebung der Zinsen der bisher ausgefiilwten Drainagen zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen fiub bei Meidung späteren Ausschlusses wühreud der Offenlegungssrist bei Großh. Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. schriftlich einzurcichen.
Friedberg, den 10. Juni 1916.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n, Ncgierungsrat.
NöchenN. Lebersicht der Todesfalls i. S. Stadt Gießen.
23. Woche. Vom 4. bis 10. J,»ii 1916. Einwohnerzahl: angenommen zn 33 100 (iufC. 16)3 Mann Militär). SterblichkeitSziffec^ 16,85°/...
Nach Abzug von 7 Orttfremde,,: 7,65°/^.
siarben an Zu,. „ach,'....
Altersschiväche 1 (l) l (l) — _
Folgeii des Wochenbetts 1 il) l m — «.
Diphtherie 1 — — i
Liiiigeiituberkiilose 1 1 — —
Lungenentzündung 1 - \ _
5\rm\fl)citeu des Herzens 1 (1) 1 (I) — _
Gehirnfchlag 1 1 — _
Krankheiten der Nieren 1 (I) 1 (1) — »_
Krebs 2 (2) 2 (2) — —
anderen beiiaiiiiten Krank-
heiten _2 (1) — i_i (i)
Summa: 12(7) 8(6) 2 g n
A n m.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Veröffentlichung des Großh. KreisgesnudheitLanstT Gießen.
Tr. W a l g e v. Med.-Rat.
Drucksachen aller Art aWÄS
die Brühl'schGUniy. OriJchereL
Rotationsdriick der B r ü h l'sehen Uliiv.-Ruck,- unb Steindruckerei. R. Lang e, Gießen.


