ülung nicht Verücksichttgt Werden Wntven, wenigstens die Mchkeit geben, sich mit Bvennspirüus Kn versehen. T>er Preis ..Le hoch gesetzt werden, UM .den Berbranch dieser Art, für den- ttnr 5 Hunvertteile des früheren Verbrauches zur Verfügung gestellt werden können, von vornherein auf daS notwendigste Muß einzuschränken.
2. Tie Spiritusz-entrale ist ferner ermächtigt worden. Gewerbetreibende, die vollständig vergällten Branntwein in ihrem Betriebe verarbeiten, aber nickt mehr als 50 Liter im Monat benötigen, in der Weise KU berücksichtigen, daß sie ihnen den Verhältnissen angemessene Mengen Brennspiritus gleichfalls in Naschen von 1 Liter JUHalt zum Preise von 55 Pfennig unter folgenden Bedingungen überläßt;
3) Tie Ueberlassung erfolgt gegen Marken, die die Spiritus- zentrale (ohne Mitwirkung der Gemeinden usw., Behörden) durch Vermittelung ihrer Vertriebsstellen den Ge- 1 werbetreibenden auf Wunsch brs Kn höchstens 50 Stück für den Monat aushändigt:
d) Tie Gelverbetreibenden, die solchen Flaschenspiritus beziehen wollen, haben sich zju verpflichten, ihn nur im eigenen Gewerbebetrieb und nur Kn den angegebenen Zwecken Ai; verwenden.
3. Gewerbetreibende, die größere Merrgen als 50 Liter monatlich verarbeiten, haben sich mrt ihren Anträgen an ihre bisherigen Bezugsquellen All wenden.
Berlin, den 13. Mai 1916.
R e i ch s b r a n n t w e i n st e l l e.
In Vertretung: Steinkopff.
Betr.: Versorgung der Krankenanstaften usw. mit Web-, Wirk-
und Strickwaren.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ansschreiben vom 31. März dS. Js. (Gießener Anzeiger Nr. 79) teilen Nur Jhn^u nachsteherld ern Schreiben des Reichskanzlers vom 18. Mai 1916 zur Kenntnisnahme und zur Bedeutung der Anstalten mit. Bedarfsanmel- oungen und Bestellungen können von jetzt an unmittelbar an die Reicks st elle für bürgerliche Kleidung, Abteilung für A n st a l ts ver so rg n n g, gerichtet werden, nachdem die Anmeldungen auf ihre Notwendigkeit an Hand des seitherigen Verbrauches und die durch die Kriegsverhältnisse gebotene Einschränkung des Verbrauchs geprüft worden sind. Tie Bestellblätter sind nicht geändert worden.
Gießen, den 3. Juni 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
Unter Bezugnahme auf mein Schreibe,; vom 20. März 1916 IV A 4675 — beehre ich mich mitzUteilen, daß die bei dem! Königlich Preußischen Ministerium des Innern eingerichtete Zen- tralbeschaffmrgsstelle für die Versorgung der Krankenanstalten usw.
f 't Web-, Wirk-und Strickwaren tit die neu gebildete Reichsstelle ^ bürgerltche Kleidung .(ReichsbeUeidilngsstelle) als Abteituirg Anstaltsversorgung übergegangen ist. Ter Wirkungskreis dieser teilung umfaßt nicht nur die Krankenanstalten, vndern alle sonstigen Anstalten im Deutschen steich, deren Bedarf an Bekleidungsstücken und anderer Web-, wirk- und Strickwaren nach Anovdnuna der ihnen Vorgesetzten! Zentralbehörde Von der Reichsbelleidungs stelle gedeckt werden soll und zwar insoweit, als sie nach der Neuregelung des Handelsverkehrs mit Web- usw. Waren nicht mehr in der Lage sind, ihren Bedarf selbst tmrdj freien Ankauf zu decken.
Ich darf ergebenst anheim stellen, die unterstellten Verwalt tungen hiervon in Kenntnis zu sehen und ihnen aufzngeberw ihren Bedarf zunächst vom Tage der YlnmelduNg ab bis zu w 31. Dezember 1917 zum Zwecke dn Geivinuung einer Ueber- sicht schleunigst mitzuteilen, und ferner Bestellungen aus Lieferung solcher Waren, di e vi s zum 31. Dezember 1916 bestimmt benötigt werden, bereits jetzt zU machen. Wann und in welchen^ Umfang entweder Lieferungen werden bewerWelligt oder Bi'zngs- scheine werden verabfolgt werden können, steht noch nicht fest Jedenfalls dürfen die Anstalten nicht damit rechnen, sehr bald m den Besitz der gewünschten Gegenstände zN gelangen. Tie Bestellung hat auf besondereil Vordrucken zu geschehen, die dein Wunsche der Ktiegs-Rohstoff-Mteiliutg entsprechen, und Mar sind Erzeugnisse aus Wolle und Halbwolle aus einem Vordruck mit nUem Strich, solche aus Baumwolle auf einem Vordruck mit Ötfhtem und solche aus Bastfasern (Flachs, Hanf, Inte)
und Halbleinen auf einem Vordruck mit gelbem Strich anzumelden Mr die Bedarfsanmeldung uUd Bestellung empfehle ich, sich des Musters zu bedienen, beffen Ausftillung durch die Hinweis auf der Rückseite des BestellblattS klargelegt wird. Die Anmeldung d^ voraussichtlichen Bedarfs bis zum 31. Dezember 1917 ist als solche dadurch kenntlich zu machen, daß am Kopf der Zusatz: Voraussichtlicher Bedarf vom Tage der Anmeldung au bis zum 31. Dezember 1917 auf den Vordruck gesetzt svird.
Wegen der Einreichung von Bestellungen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1916 wird zu geeigneter Zeit eine ?lnregung gegeben werden.
Es ist geboten, die Anstalten vertraulich darauf aufmerksam W machen, daß größte Sparsamkeit unbedingt erforderlich ist, und daß die Anstalten sich bei ihren Bestellungen auf das unbedingt Notwendige beschränken. Die Bestellungen werden zweckmäßig bei einer dortseits zu bezeichnenden Stelle daraufhin vorzuprüfen sein, ob die Anstalten sich tatsächlich auf die Bestellung des Notwendigsten beschränkt haben, und dann an die Reichs st elle für bürgerliche Kleidung (Reichs-Bekleidnngs-i stelle), Abteilung für Anstalts verso rgung, Berlin W. 56, Mark grafen st raße 4 2, zu senden sein. Dis Vordrucke find von der Nrma H. S. Hermann, Berlin SW. 19, Benlhstraße 8, geliefert, woselbst der Satz noch steht. Soweit staatliche, kommunale und unter Staatsaufsicht stehende Stiftungsanstalten in Frage kommen, könnte die Benachrichtigung auch sofort erfolgen.
Der Reichskanzler.
' Im Aufträge: Müller.
Betr.r Regelung der Fleisch Versorgung, hier die mvnatlicheir Nachweisungen der Schlachtungen.
An die Fleischbeschauer des Kreises.
Durch Verfügung vom 29. April 1916 haben wir Sie beauftragt, an: Schlüsse eines jeden Monats Zusammenstellungen über die im abgelaufenen Monat stattgehabten Schlachtungen aufzustellen !und bis läng st e ns zu in 2. des darauffolgenden Monats an das zuständige Kreisveterinäramt einzusenden. Dadurch, daß diese Zusammenstellungen meistens nicht rechtzeitig und erst auf Erinnerungen hin eingingen, war es unmöglich, der Landes fleisch stelle die geforderte Nachweisung pünktlich vorzulegen. Großh. Ministerium des Innern hat nns daher beauftragt, das Fleischbeschaupersonal unnachsichtlich in Disziplinarstrafen zu nehmen, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere immer dann, wenn die Zusammenstellungen nicht rechtzeitig cin- geben. Außerdem werde;; Wartboten auf Kosten der Säumigen entsandt.
Wir machen Ihnen die pünktliche Einsendung der Zusammenstellungen an Gr. Kreisveterinäramt Gießen nochmals zur besonderen Pflicht. Die Fleischbeschauer, deren Bezirke zur Assistenzveterinävarztstelle Grünberg gehören, haben die Zusammenstellungen ebenfalls an G r. Kreis veterlnära int Gießen einzusenden.
Gießen, den 2. Juni 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Lan g ermann.
Betr.! Wie vorher.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen die Fleischbeschauer sofort auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam machen lassen.
Gießen, den 2. Juni 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
Betr.: Verkehr mit Kraftfuttermittel.
An den Oberbürgermeister zn Gießen und die Großh.
Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach dem gedruckten Rundschreiben der Reichsfuttermittelst elle vom 24. Mürz 1916 (Kreisblatt Nr. 31 Ziffer II) sind den darin vorgeschriebenen Anzeigen amtliche Bescheinigungen des Kommnnal- verbandes beizu fügen.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat bestimint, daß diese Bescheinigungen von der Landesverteilungsstelle für Futtermittel zu DarMstadt auszustellen sind und beauftragen lvir Sie, dies alsbald ortüblich bekannt zn geben.
Gießen, den 2. Juni 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__ I. V.: L an g er ma nn. _
Betr.: Einsendung! der Kreisäbdeckereiverzeicknisse für den MoUat Mai 1916.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der umgehenden Vorlage der Mdeckereiverzeichnisse für Monat Mai l. Js>. e;tt gegen.
Gießen, den 3. Juni 1916.
Gvoßlierzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereiniaung Lich: hier Pachte nt sckädigUN gen.
Die in der Bekanntmaclmng vom 20. Mar 1. Js. festgesetzte Offenlegungsfrist der Pachtentschädigungsverzeichnisse wird ins einschließlich 23. Juni l. Js. verlängert.
Tie Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen die Pachtentschädigungöverzeichnisse wird von; 20. Juni l Js auf Samstag, den 24. Juni l. Js., vormittags 9 bis 10 Mw verlegt. F r i e d b e r g, den 30. Mai 1916.
Ter Großh. Feldbereinigungökommissär:
S ch n i t t s p a h n , Regiernngsrat.


