Hnb der Ansführnngsbestimmtmgen der Landeszen t r al be h ö r den verpflichtet sind, nicht oder unrichtig oder nnvottständig machen, werden mit Geldstrafe bis xu dreitausend Mark bestraft.
Z 10. Tie durch Bundesratsbeschluh vom 1. Mat 1911 vor- aeschriebone Anbau erheb ung kommt für das laufen.de Jahr in Wegfall.
8 11.' Tiefe .Verordn urig tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 18. Mai 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
* Tie Formulare sind hier nicht mit abgedrurkt.
Bekanntmachung
über eine Ernteflächenerhebungl im! Jahre 1916. Vom 23. Mai 1916.
Zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats vom 18. Mai 1916 (Rcichs-G'esetzbl. S. 383 ff.) wird nach deren § 7 das das Folgende bestimmt:
8 1. Mit der Tnrchsührung der Erhebung im Großherzogtum wird die Großh. Zentralstelle für die Lmrdesstattstik beauftragt. Sie ist demgemäß befugt, die hierzu erforderlichen Anordnungen zu treffen und hat die Herstellung und Versendung der Drucksachen vvrzNnehmen. Neben den Ortslisteu sind Fragebogen zu verwenden.
8 2. Zuständige Behörde im Sinne des 8 6 der Verordnung sind in den Städten die Oberbürgermeister oder Bürgermeister, in den Landgejneinden die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Darm st ad t, den 23. Mai 1916.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
I. V.: S ch l i e pH a k e.
Bekanntmachung
betreffend die Prägung von Zehn- und Fünfpfennigstücken ans Eisen. Vom 11. Mai 1916.
Der Bnndesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Buirdesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
8 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, außerhalb des im 8 8 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. Seite 507) Kr die Ausprägung! von Nickel - und Kupfermünzen bestinrmten Grenze weitere Zehn- und Fünfpfennigstücke, aus Eisen bis zur Höhe von ie 5 Millionen Mark Herstellen z-u lassen.
8 2. Auf diese Prägungen finden die Bestimmungen der Verordnungen vom 22. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 844) und vom 26. August 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 541) mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Prägegebühr für die Zehüpfennlgstücke aus Eisen auf SVa vom Hundert und für -die Fünfpsennigstücke ans Eisen auf 7 vom Hundert des ausgeprägten Nennwerts festgesetzt wird. Diese Prägegebühr gilt auch für die auf Grund der vorerwähnten Verordnungen hergestellten Stücke.
Berlin, den 11. Mai 1916.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
über Aenderung der Preise für Quark und Quarkkäse.
Vom 11. Mai 1916.
Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bnndesrats über Käse vom 13. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 31) wird folgendes bestimmt:
I. Tie im Abschnitt I der Bekanntmachung über Aenderung der Preise für Quark und Quarkkäse vom 18. März 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 176) festgesetzten Preise sür Quark und Quarkkäse gelten auch in Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen.
II Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 11. Mai 1916.
Der Reichskanzler.
Im Aufträge: Kautz.
Bekanntmachung
über den Verkehr mit Verbranchszucker. Vom 19. Mai 1916.
Auf Grund des 8 20 der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 281) wird folgendes bestimmt:
Die Vorschrift des 8 12 Ms. 1 Satz 3 der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 tritt mit denr 20. Mai 1916 in Kraft.
Berlin, den 19. Mai 1916
Der Reichskanzler.
Im Aufträge: Kautz.
Betr.: Tie Kinderarbeit m den gerverblichen Betrieben.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Tie Verzeichnisse der gewerblich- tätigen Kinder sind bis spätestens 1. Juni lf. Js. hierher ein zur eichen. ^
Zur Erleichterung der Prüfung dieser Verzeichnisse wird ersucht, der deren Ausstellung gedruckte Formulare, die bei Wilhelm Klee in Gießen zu haben sind, zu benutzen.
• Wir erwarten pünktliche Einsendung.
Gießen. den 19. Mai 19 l 6.
Groscherzogliche Kreisschulkomniission Gießen. .
I. V.: L a n g e r m a n n.
Dem Verein für die Wiederherstellung der St. Lorenz-Kirche in Nürnberg e. V., wurde die Erlaubnis erteilt, ie 5000 Low der 9. und 10. Reihe der ihm zugunsten seines Vereinszwecks genehmigten Geldlotterie innerhalb'des Großherzogtums zu vertreiben.
Gießen, beit 27. Mai 1916.
> Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: Lange x m g n n. _
Bekanntmachung.
Tie Sperrung der Kreisstraße Wieseck—Alteu-Buseck wird aufgehoben.
Vom 29. Mai bis 2. Juni l. Js. wird die Kreisstraße Beuern—- Bersrod und vom 3. Juni bis 20. Juni l. Js. die Kreisstraße Großen-Buseck—Beuern wegen Vornahme von Walzarbeiten für beit Fuhrwerks- und Automobilverkehr cicsperrt. Die Umleitung des Verk'elirs erfolgt über Reiskircken—Winnerod und Täublingen.
Gießen, den 26. Mai 1916.
Großherzoaliches Kceisamt Gießen.
I. V.: He m m erde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung L i ch; hier die Regulierung der Wetter ober- und unterhalb des Wegs 178.
In der Zeit vom 7. bis einschließlich 23. Juni t. Js. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Lich während der Geschäftsstnnden das Projekt über die Regulierung der Wetter ober- und unterhalb des Wegs 178 nebst Beschluß vom 2. Dezember 1915 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind während der oben angegebenes Ofsenlogttngszeit bei Großh. Bürgermeisterei Lich schriftlich einzu- r eichen.
F r i e db e r g, den 18. Mai 1916.
Der Großherzogliche Feldbercinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n , Regiernngsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinignng Lich: hier: Pachtentschädigungen.
In der Zeit vom 10. bis einschließlich 19. Juni l. I. liegt werktags während der Bureau stunden auf Großh. Bürgermeisterei Lich ein Pachtenlschädigungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen. Es enthält:
Vergütung der bei Erweiterung des Friedhofsiveges sowie Bau der Wege 370 und 371 in Anspruch genommenen Obstbäume, sowie 2. Hauptpachtentschädignngsverzeichnis der für die Erntejahre 1914 und 1915 fälligen Pachtentschädigungen und zwar infolge
Anlage und Freigabe des Weges Nr. 275,
Anlage des Grabens Nr. 376 (westlich der Straße nach Hattenwd),
Anlage des Weges 370 und 371 von Brod bis Friedhofsweg),
Anlage des Grabens Nr. 72 (Fortsetzung des Grabens Nr. 376).
Ausbau des Friedhofsweges,
Ausbau des Weidgrabens und Anlage der Brsicken, Verschleifnng der Lehmkaute,
Bau' der Kreisstraße Lich—Garbentcich,
^Nebenbahn Lich—Grünberg.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt: Dienstag, den 20. Juni l. I., vormittags von 9—10 Uhr, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einznreichen.
F r i e d b e r g , den 20. Mai 1916.
Ter Grohherzogliche Feldbereinigungskömmissär:
S chn i t t s pa h n , Regiernngsrat.
P|rucksachen aller Art
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! Bi ühl’sche Universitäts-Druckerei. Schulstr. 7
Rotationsdruck der Brühl'icken Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


