Ausgabe 
5.5.1916
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Bekanntmachung.

Betr.: Zuckerversorgung.

Jede Ausfuhr von Zucker aus dem Kreise Gießen, ebenso der Verkauf nach außerhalb ist strengstens verboten. An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger meistereien der Landgemeinden des Kreises. Großh. Polizei amt Gießen und Großh. Gendarmerie des Kreises.

Sie wollen für Durchführung des Verbotes besorgt sein. Gießen, den g. Mai 1916.

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.

___ I. V.: Langerman n.

Bekanntmachung.

Betr.: Fleischversorgung; hier Gründung eines Zwangsver- bandes der Metzger des Landkreises Gießen.

Zu einer Besprechung über Gründung eines Zwangsverbanoes der Metzger der Landgemeinden des Kreises werden diese auf Dienstag, den 9. l f. Mts., nachmi tags 4 Uhr. in den Sitzungssaal des Kreisamts eingeladen.

Gießeg, den 3. Mai 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie wollen die in Ihrer Gemeinde wohnenden Metzger zur Teilnahme an vorerwähnter Besprechung anssordern.

Gießen, den 3. Mai 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ I. V.: L a n g er m a n n. _

fectr : Verwertung der Früchte des Weißdorns für bestimmte

Zwecke der Volksernährnng.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien d r Landgemeinden des Kreises. Großherzogliches Ministerium des Innern hat folgendes mit* geteilt:

Es ist wichtig, in diesem Jahre die Früchte des Weißdorns (Uekmlug Crataegus oxyacantha) für bestimmte Zwecke der Volks- ernährnng zu verwerten. Um eine möglicW große Ernte zu erzie- len, ist eS dringend mforderlich, daß in diesem Frühjahre davon Abstand genommen wird, die Weißdorn lacken zu beschneiden. Denn tmwfy bte Beseitigung der vorjährigen sowie etloa noch vorhandeneir älteren Schößlinge wird der Blütenansatz und somit die Frnchtge- winnnng fast vollständig unterbunden. Um der' in Aussicht ge­nommenen Verarbeitung einen möglickfft hohen Ertrag an We'- dornfrüchten (Ncehlbeeren) zuführen zu. können, ist weiter beab­sichtigt, demnächst die Beeren sammeln und gegen angemessene, das Sammeln durchaus lohnende Entschädigung für die in Betracht kommenden Zwecke erwerben zu lassen.

Wir empfehlen daher, umgehend in geeigneter Weise dahin zu wirken, daß die Bevölkerung ans dein angegebenen Grunde in diesem Frühjahr tunlichst vom Beschneiden der Weißdorn lacken Ab- stand nehmen. Bekanntlich befinden sich Weißdonihecken in erhcb- lichem Umfange um Gehöfte, Gärten, Weiden, an Bahndämmen, Wegen nslv. '

Weitere Mitteilung wird demnächst erfolgen.

Gießen, den 3. Mai 1916.

Gwßhcrzogliches Kreisanit Gießen.

_ _ I. V.: L a n g e r m a n n. _

V etr.: Verbacken von Frischkartoffeln.

An den Obk-rbürgklmeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wegeii der vorgesck)rittenen wärmeren Jal^eszeit ist das Ver- vacken von Frischkartoffeln einzuschränken: von deni Kvmmunal- oerdand rann Kartoffelmehl bezogen werden, wie ja auch schon die .Abgabe an die Gemeinden erfolgt ist.

Sie NwUen die Bäcker entsprechend bedeuten Gießen, den 3. Mai 1916.

Grvßherzoglichcs Krcisamt Gießen.

- . I. V.: L an g er ma n n. _

Bekanntmachung!

Detr.: FAdbereinigung Odenhansen: hier: den Ausschlag der un­gedeckten Kosten.

^ der Zeit vom 17. bis einschließlich 24. Mai 1916 liegt auf dem Amtszimmer der Großh Bürgermeisterei Odenhausen s'us Grund der rechtskräftigen Unterlage und des Be­schlusses vom 16. Dezember 1915 aufgestellte Ausschlag der ungedeckten Kosten J

tin: Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Llusschlusses Ümcrhalb der oben genannten Offenlegungsfrist schriftlich bei Sünden dnrgermnsterei OdenkMlsen vorzubringen und zu

Friedberg, den 28. April 1916.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n c t t s p a h n , Negierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Ten Hiifbcschlag im Kreise Gießen.

Nachstehende Bekanntmachung dringen wir wiederholt zlt» Kenntnis der Beteiligten.

Gießen, den 1. Mai 1916.

Großhcrzvglichcs Polizeiaml Gießen. ./

HemNierde.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Tie Geslvgenl-cit der Pserdebesitzer, ihre Pferde mit außer­ordentlich lwden Stollen beschlagen zu lassen, hat verschiedentlich dazu geführt, daß die Pferde beim Ueberschreitcn der Geleise, insbesondere derjenigen in der städtischen elektrischen Straßen­bahn in Gießen, mit den hohen Stollen in beit Geleisen hängen geblieben sind, wodurch die Eisen von den Hufen gerissen und den Tieren erhebliche Verletzungen zugesügt wurden. Eine .Haftung der Stadt Gießen kann für derartige Unfälle nicht in Frage kommen. Tie hohen Stollen haben lueiter den Nachteil, daß die Pferde bei der ausgedehnteren Verwendung von fugenlosem Asohaltpslaster leicht zu Fall kommen. Endlich leiden die Hufe und Gelenke der Tiere sehr bei zu hol>em Hufbeschlag und es ent­stehen zahlreiche Lahmheiten, die bei Verwendung niederer Stollen leicht vermieden werden können. Die Tierhalter können sich gegen chiese Schädigungen selbst dadurch am besten schützen, daß sie den Pferden nur Hufeisen mit nicht zu hohen Stollen auslegen lassen.

Wir empfehlen daher', wie dies auch anderwärts üblich ist, die Zugtiere in der Zeit vom 1. April bis 1. November nur mit Huf­eisen zu versehen, deren Stollen bis zu 2 Zentimeter über die Hnfeisensläche hervorragen. In den übrigen Monaten können die Stollen bis zu 3 Zentimeter erhöht werden.

Gleichzeitig weisen nur sämtliche Hufschmiede des Kreises Gießen an, den Tierhaltern von unserer Bekanntmachung stets vor dem Beschlagen der Tiere Kenntnis geben zu wollen.

Gießen, den 21. Oktober 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _I. V.: gez. Welcher.

Bekanntmachung.

Betr.: Neinhalten der Straßen.

^Seit längerer Zeit ist die Unsitte eingerissen, Papier, Früchte, L bstreste und sonstige Abfälle auf Bürgersteige und Fahrbahn zu werfen. Hierdurch lverden nicht nur die Straßeil verunreinigt, sondern auch Gefahren für Passanten hervorgerusen, die durch Ausgleitcn aus Obstresten und dergleichen zu Falle kommen und nch erheblich verletzen können. Wir erwarten, daß es nur dieses Hinweises bedarf, um den Uebelstand abzustellen, widrigenfalls di« Schutzmannschast mit Strafanzeigen Vorgehen müßte.

Gießen, den 1. Mai 1916.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

In der Zeit voni 15. bis 30. April l. Js. wurden in hiesiger Stadl

gefunden: 1 Ring, 1 Rocknadel, 2 Bvoschm, 1 Korallen- Kettchen, 2 Kinderhüte, 1 Signalpfeife. 1 Halskette, ein Damenstiefel, und 1 Zwicker.

Verloren: 2 Zwanzigmarkscheine, 1 silberne Damenuhr mit Goldrand, 1 gold. Zwicker mit Kette, 1 gold. Damenuhr mit Weinzipffl, 1 schwarzes Emaille-Medaillon mit Photo­graphie, 1 brauner Glacehandschuh, 2 Reiher (schwarz) ein Damenportcmonnaie niit 25 Mark Inhalt, 1 kl. Portemon­ee mit 16 bis 17 Mark Inhalt, 1. rundes silb. Medaillon mit silb. Kettchen, 1 Tamenrcgmschirm mit Silbergriff gez. L. H., 1 silb. Becher gez. Hans, 1 gold. Armband mit Uhr. 1 schwarzer Handschuh.

Tie Gmpfangsbcrechtigten der gesundeneu Gegenstände beließ ben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, dm 1. Mai 1916.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. 1

Demmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.

Um in der warmen Jahreszeit jeden unnötigen Tränst wrt der Schweine zu vermeiden., sollen die Schlachö- chweine n ich t ohne vorherige Anfrage bei unseren Vertrauensleuten angeliefert werden. Unsere Vertrauens- wute lverden die Verkäufer anweisen, wann und an wel­ch e r E r s e n b a h n st a t i o n die Schweine abgnwmrnen werden sollen.

Gießen, den 4.Mai 1916.

Oberhessischer Bichhandelsverband.

Der Vorsitzende: Skalweit.

R^tationsdnick der Brühl'schen Univ.-Bnch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

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