Ausgabe 
7.4.1916
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m.

Ali - bleibt Vorbehalten, Höchstgrenzen festMetzen, über die bin LStL^.^LKL ' )m bCL ^bertassnngspMht von Kraftfutter-

Zb* m m ® etÄ6e «**"**«

IV.

e,, ^Erblichen Betrieben, lvelche verschiedene Arten von Krast- KLeNL Ä^SLu^^benoder in, ihrem Betriebe her

?Ätr«,ss;;sirai

Kt ,u4i , an«r*t«ttai tni«, S.Wnn, **,

S ch a r nt e r. *

D«e Reichs tutterintttelstelle Berlin W. 9, Köuigqräkerstr 19 bZrrerkt zu der Verordnung des Buudesrats vom 16 März 1916 (Reichsgeretzbl. S. 168) weiter folgendes: 5

1. Zu Ziffer II, 2 .

^ .dei der Boiuessuug des unbedingt erforderlichen Be- öartv wird auf die Art der Spanntiere und auf ihre du^ch die besonderen örtlichen und Bctriebsverhältnisse bedingte < ^beusa.-spamlung Rücksicht zu nehmen sein. Auch nn'iswn die sonst etwa dein Betrielisunternehmer zur Verfiiauna . stehenden Futternnttel (Hafer, Mais, HenX )fevüS Werden, urtb 'mir, soweit diese nicht ausreicheii sind * ^«J* r rr 1 ^ranzuziehen. ,Ts liegt im eigensten ^st.e der Kominnnalverbäirde, den Selbstverbrauch der , gewerblichen Betriebe nicht über das unbedingt Erforderliche

fr! 8?« 2, , 3U ^ ?^ en '- H ?^' e ^ Bezugsvereinigung zu über- lasst nden Futtennittel den Konnnunalverbänden selbst wie- ^ der zugute koinnien.

2. Zu Ziffer V.

Malzkeiine tverden für die Herstellung von Preßhefe zur>

chkLÄ^NLOend gebraucht X können dayr iiur tni austersten Notfälle freigegeben werden.

Zah.rcrche geiverbliche Betriebe sind dazu übergeganaen ÜJÄ ,'hrer Erzeugnisse an Kraftfutter Mastvieb ' n ftr unwirtschaftlich sein, diese Betriebe

i ^J'Q.efnt&icQunQ der für solches Vieh erfor- > ^rtternkittel zur vorzeitigen Mstoßung dieser Vrcb'-

bEa^e zu zwingen und dadurch die Fleischversorgung un- 5 an^Ant^^^nslussen Die Bezugsvereinigung wird 'daher Q^«?luttag von denc Ueberlassungsverlangen insoweit Ab- ' als die Krafttuttennittel im Einzelfalle etwa

WtW mrns ba 'r 7 - e t vorhandene Vieh auf

< ^o^Grad lh v Reche zu bringen, der feine Verwendung als' '^stattet Dieser Grad ist iiach den durch beit , Krng bedingten Verhältnis,en zu bemessen: eine volle frie- ^ densmastigc Ausmästung kanu nicht beansprucht werden.

Antrag ist eine Uebersicht über die Zahl unb Art ' Eonkmenden Tiere und über die bisherige Dauer

, '^«'«^^^ellung beizufugen: diese Angaben sind voii dem

Kommunalverband zu be,chelnigen.

' geschlossen ' Mästung ist selbstverständlich aus-

w*srr ?' lC ' ^verblichen Betriebe haben also unverzüglich die Be,cheiNigungen hinsichtlich ihrer Spanntiere anzufordern. An- T ^lnmeldebogen noch nicht besitzen, müssen ihn sogleich btt der Bezugsverer^nrgung der deutschen Landwirte .Abt. K r a f t f u t t er m i t t e l) BerlinW 35 .bestellen, ^ach Ausfüllung des Anmelde- bogens ist dreier sogleich Mit einem Begleitbericht der zustän- digen Burgermei,terei, der die Richtigkeit der Angaben bescheinigen muh, an um, ernzu,enden, danrit wir auf Seite 1 die nötige Be- ,ammgung des Kommunalverbandes vornehmen können c vorstehenden Anordnungen sind von den Ortspolizeibebör- den jogleick ortsüblich bekannt zu machen.

Gießen, den 4. April 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ _ I- B.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung.

Wegen Bornahine von RohrverleMirgsar-beiten 'ivird dep Wetz - larer Weg b,s ans weiteres für jeglichen Fuhrwerks Verkehr gesperrt.

Gießen, den 5. April 1916. '

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

H e m m e r d e.

Betr.: Tie Bereitmtg von Kuchen.

Sr",!?,*! f Ä Bürgermeistereie., der Landgemeinden des Kreises, Gioßh, Polizeiamt Gießen und Grohh. Gendarmeri« des Kreises,

Ansragen hin »erweisen ivir aus die iml KiXisblatt Nr. 113 vom 24. Dezember 1915 abgedruckte Verordn «Älr bcs Bundesrats vom 16. Dezember 1915, nach deren § 1 ^!?>-2 unter das Verbot auch Backwaren unter Verwendung von Mohn fallen:^s ist also der jüdischen Bevölkerung nicht gestaltet kMannteTatscher vder Berges" in gewerblichen Betrieben' E^londere Backereien, backeir zu lasten, auch >»enu der Teig bedeEn ^ EeNt worden rst. Die Bäcker sind entsprechend zu

Gießen, den 6. April 1916.

Großherzogliches Kreismnt Gießen.

I. V.: Langermann.

Kenntnis^bb^ndes Ausschreiben bringen ivir zur ösfeutlicken

Gießen, den 4. April 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n.

, Großherzogtiches Nttnttterium der Finanzen, ckotetlung für Forst- und Kaineralverroaltung.

Zu Rr.F.M.D.1396^^lt a d t,den 25. März 1916.

^e-tr.: Beschastnng von Ersahfuttermitteln für Schweine.

- m a C fekf e c r Kartoffel zur Schweinefütterung wird der Wur«

2 "stock des Avlersarns (Lteris aguilina) empfohlen. Großh. Mini- sterrum des Innern ersucht, die Gewinnung und Verwendung diese- Er,ahfiittermrltels nach Möglichkeit zu fördern. Wir er­mächtigen Ste daher, die Nutzung der Wurzeln des Adlerfarn» rm Donmnrattvalde an geeigneten Stellen den Schweinehaltern, £? ^ er r? or l Gebrauch machen wollen, unentgeltlich zu gestatten. Me Bestände, ut denen oas Ausgvaben der Wurzeln ohne wesent- Uchen Schaden stattstnden kann, sind von Ihnen zu bezeichnen und die Vorschriften zu treffen, die für pflegliche Vornahme der vliltzung geboten erscheuwil. Nanlentlich wird Veredenen der um- gegrabenen Fläche ausznhalten fern. Für die Genieindewal- dilllgen empfehleri wir im Einvernehmen mit den Großh. Büraei» merftereren die gleichen Vtaßnahmen zu treffen.

W Sv- rv. nr c^c .dl- : gez. Blume n au.

An me Gr. Oberförster neu.

Betr.: Ausführung der Polizeiordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904 ^"^erbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großll. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf aufmerk,am, daß der Rnndgang der Kom- niifsioueu gemäß § 3 der oben erwähnten Polizeiverordiiling nnn- mehr alsbald stattzufindim hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit wolleir wir weiterhiii versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Ver­trauen, daß die Kommissionen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausübeii.

Gießen, den 6. April 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießeit.

-I. V.: H e m m e r de.

Bekanntmachung

In der Zeit vom 15. bis 31. Mürz wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Medaillon, 3 Portemonnaies, 1 .Halskettchen mit Anhänger. 1 goldene Brosche, 1 Fingerring, 1 Fünfmark- ,chem, 1 Zehnmarkschein, 1 Bernstein drösche, 1 Feder boa, ein Teil einer Uhrkette, 1 Damenregenschirm: verloren: 1 braniies Lederportemonnaie mit 50 Pfg., 1 Fünf­markschein, 1 Brieftasche mit 30 Niark, 1 Brieftasche mit 10 bis 20 Mark, 1 kleines Kinderportemonnaie nnt 10 Mk., 1 goldene Brosche, 1 goldener Trauring gez, W. D., ein Damenportemonnaie mit 12 bis 14 Mark-1 goldene Damen- uhr mit Kette, 1 Portemonnaie mit 4,20 Mark, 1 Porte­monnaie mit 4 Mark und ausländisches Geld, 1 goldene Tamemihr, 1 goldener Uhranhänger gez. ?. 8., 1 Zehn­markschein, 1 Portemonnaie mit 1,80 Mark.

Tie Enipfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belie­ben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, den 5. April 1916.

Großherzogliches Polizeiantt Gießen.

Scmmerbe.

Rotationsdruck der B hl'schen Unio.-Buch- und Steindruckerei. R. £ a n

g e, Gießen.