Ausgabe 
24.3.1916
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bieten, banmter aus bev Provinz StorSm&urg, itadi tvett im Reichs- m vertretenen .Vtämgmrlk'it imb Ländern unbedingt verbaten D a r m ;tn b r, den 13. März 1916.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

_ v. H ombergk.

XVIll. Armeekorps Stell dertre! endes Genera lkom mando Abt. 1116. Tgb.-Nv. 870.

F r a n * f U r t n. M., den 23. Februar 1916.

Bett'.: Verbot der Aufnahme von Photographien.

Die Verordnung vom 9. Juli 1915 all b 13 781/6205) betr. Verbot der Aufnahme von Photographien wird im Einver- nelrnten mit dem Gouverneur der Festung Mainz auf das Photo­graphieren. Zeichnen, Malen oder sonstige Abbilden der Stellungen vgn BallonabwHrlanone-t mrd Maschinengewehren sowie von Scheimuerferanlagen ausgedehnt.

Der Kommandierende General:

_ Freihe r r von Galt, General der Inf anterie.

Verbot

des Füllens von Cdelkastanienbänrnen des Steltvertrelendei« Generalkoimnandos XVIII. Armeekorps.

^ _..nenr

auch für de.^ Befehlsbereich der Festung Mainz:

,.Das Fällen von Edelkastanien bannten ist nur mit schrittlicher Erlcnibnis des Regierungspräsidenten im ßkvoß Herzogtum Hessen das Ministerium des Innern zulässig.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahve, beim Borliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft."

'r a n k f!n r t, a. M., den 16. März 1916. rr Koittnrandiereude General Freiherr voll Galt, General der Infanterie.

&

_ _ Bekanutmachttttg.

o e t r.. -vte ^>onntagsrtthe imb wechselnder Nachtdienst in dsn Apotheken z,t Gießen.

Groß herzoglich^ Ministerium des Innern hat folgende An­ordnung für die Apotheken der Stadt Gießen getroffen:

O ^amtüche^ Apotheken sind jeden Sonn- und Feierbag bis 3 Uhr nachmittags offen zu halten.

n iir Ä * 01 2 3 - 1 ^ nachmittags ab bis zum nächsten Vormittag ll 5 r Surfen zlvet Apotheken geschlossen bleiben.

3 wie dteujlhabende Apotheke darf um 9 Uhr abends schließen uicd hat pti: die kommende Woche den Nachtdienst allein zu über- nehmen. ;viii; die Bevölkerung muß dieselbe durch Ziehen der Ol'acht- glocre ledcrzeit zugänglich sein.

4. -Lte Apotheker lverden an ihren Geschäften iit auffälliger uni} auch zur Nachtzeit gut lesbarer Weise einen Aushang an- bruigen, auf de.n die diensthabende Llpotheke genau mit Angabe der Straße bezeulmet ist.

5. In den tricktigsten Zeitungen, die in der Stadt Gießen 'Uw Umgebung gelesen werdet, werden die Apotl>eker »röchenllieh cimnal den zeilweisen Schluß iher Apotheken zur Kenntnis der Bevol n'ru«tg bringeu.

6. Teil Aerzten der Stadt Gießen urtd Umgegend werden die Apotheker monatlich einmal eine Mitteilung zttgehen lassen, ans der hervorgeht, wann die einzeln>en Apotheken der Bevölkerung zugünglicb sind.

Gießen, den 21. Marz 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__ Pr, IX f i ti g e g. _

Vetr.: Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von leoendenr Vieh.

An Grotzh. Polizeiamt Gießen und die Grotzh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wn- empfehlen Ihnen, nachstehend abgedntckte Bekannttnachung des, Vorstandes des Oberhessischen Viehhandelsverbandes in orts­üblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.

G i e ß e n , den 21. März 1916.

Großherzvgliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemmerde. <

Betr.: Rochnung der Provinzialkasse Oberhessen für 1912.

Auszug

aus der von G r o ß h e'r z o g l i ch e r Oberrechnungs- k a m m e r festgesetzten Rechnung der Provinzial^ k a s s e d e r Provinz O b e r h e s s e n f ü r d a s Rechnungs­

jahr 1912.

Bezeichnung der Rubriken

476 739 77 1 Beiträge der Kreise

9 975 36 3. Allgemeine Verwaltung . . . - . 25 617 24

37 476 59 4. Kreisstraßen.. 458 813 11

5. Unterriebt, Wissenschaft und Kunst - - 6 1 Off -

132 488 46 6. Gesundbeitöpflege.- . 187 529 82

932 36 7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr 5 901 64

3. Untersuchungen . 7 753 01

7 859 60 9. Kapitalzinsen. 166 57

40 19. Agiogewinn, Zinsvergütung und 40

Reichssteinpelsteuer .......

1590 72 II. Zurückzuempfangende u. auszuleihende

Kapitalien.. . 1600 -

12. Auizunelmiende mit) zurückzuzahlende

13. Uneinbringliche Posten und Nachlässe 175 75

165 95 14. Ansstände.- . .

100 070 82 1 5. Kassevorrat.

ft>7 334 63 693 660 57

Die Einnahme beträgt . . 767 334 63 Mk.

Die Ausgabe beträgt. . . 693 660 57 ,

Verglichen bleibt Rest 73 624 06 Mk. und dieier besteht:

1. in barem Vorrat ... 73 147 16 Mk.,

2. in Vorlagen. 200

3. in Ansständen . .. . . 326 90

. Summe wie oben 73 674 06 Mk.

Gießen, den 17. Januar 1911.

Der Provjnzialkasserechner. gez. Kautz.

Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß eine Mnderung er­geben hat. ,

Darrnstadt, den 3. Februar 1916.

Großherzogliche Oberrechnungska.mnier. gez>B raun.

Wird gemäß Art. 79 und 43 der Kreis- und Provinzial-Ord- nuttg veröffentlicht.

Gießen, den 17. März 1916.

Der Dorsitzen.de des KrovinLiakrusschnsfes der Provinz Ober Hessen. Dr. U sing er.

Bekanntmachung.

^ Durch Großh. Ministerium des Innern ist angevrduet worden, daß die Ausweiskarten und Nebenkarten der Mitglieder des Vieh- Handelsverbandes mit den Photographien Ihrer Inhaber versehen werden sollen. Damit die Identität fcstgestellt und die Photo- graphtc durch Aufdruck unseres Siegels beglaubigt tvvrden kann' haben die KarieninHaber persönlich auf unserem Gesthäfts- Lunmer (Zimmer 18, Kreisamt Gießen) Karte und Photograph e vorzulveisen. Die erforderliche. Photographie ist in Visitenkarten- format 'und unaufgezogen pns beizubnngen. Sie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Mpfgrötze von nrindestens 1,5 om habert und darf in der Regel nicht älter als 5 Jahre sein.

Das Aufkleben der Photographien nehmen wir selber vor, und zwar nur

in den Tagen vom 10. bis 15. April, vormit­tags von 012, nachmittags von 3 6 Uhr.

Nach dem 15. April haben Karten ohne eine von uns cnts- geklebte und durch Abstempelung beglaubigte Photographie keine Gül tig kei t mehr.

Der Vorstand des Oberhessischen Viehhandelsverbandes.

Der Vorsitzende: S k a l we i t.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musik­werke, Luxuswagen und Luxusreitpferde.

Unter Hinweis auf Artikel 33 des Gesetzes vom 12. August 1899, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stemvelabgabe:

1. für Verkaufs- oder Wagautomaten,

2. automatische Kraftmesser,

3. Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums

dienen,

4. alle in öffentl. Wirtschaftslokalen aufgestellte Kla­

viere oder sonstige Musikwerke,

5. Luxuswagen und Luxusreitpferde,

für das Rj. 1916 im Monat März an allen Wochentagen von vormittags 912 Uhr auf dem Büreau der Unterzeichneten Be­hörde, Zimmer Nr. 1, dahier zu entrichten ist.

Wer bis zum 31. März 1916 die Abmeldung der stempelMich- tigen Automaten usw. bei uns nichd-svtvirkt hat, ist zur Weiter- entrichtüng der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangs­weisen Beitreibung verpflichtet.

Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Postem- zahlung erfolgen, so sind die .Geldbeträge stets ganz frei ein- zuzahlen.

Die für das Rj. 1915 aitsgestellten Karten sind vorzülege». Gießen, den 25. Februar 1916.

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen,

I. D. r H e m m e r d e.