Kreisblatt für den Kreis Gießen.
Nr. 24 17 März 1916
Betr.: Steaelurtq des Verkehrs ntit Brotgetreide und Mehl.
An bas Großh. Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und Großh. Gendarmerie des Kreises.
Unter Hintveis auf unsere Bekanntmachung vom 27. August 1915 (Kreisblatt Nr. 76) erwarten wir, tvafr es nicht vorkmnmt, daß den Mühlen nach dem Ausinahlen von Getreide für Selbstversorger die Mahlscheine belassen, sondern daß sic vorschriftsmäßig an die Großh. Bürgermeistereien abgeliesert werden. Im Aufträge des Großh. Wtinisteriums des Innern geben wir Ihnen auf, die Müller scharf zu überwachen, namentlich auch Selbstversorger und Mühlenbetriebe, bei denen derartige Zuwiderhandlungen festgestellt werden, unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, außerdem wird den Ersteren in solchen Fällen das Recht der Selbstversorgung entzogen und die betreffende Ml'chle geschlossen werden.
Weiter ist bemerkt worden, daß, eine Anzahl von Bürgermeiste- reien, trotzdem die auf den Selbstversorger entfallende Menge Brotgetreide von 10 Kilogramm aus 9 Kilogramm herabgesetzt worden ist, so daß sich die' in den Mahl scheinen angegebene, dem Selbstversorger zur Verfügung stehende Menge geändert hat, es unterlassen haben, die Äenderung im Mahlscheine zu bemerken. Dies« Äenderung ist sofort vorzunehmen und zu prüfen, daß niclft die zustehende Getreidemenge zur Vermahlung überschritten ist. Bürgermeister, die diese Abänderung unterlassen, müssen wir zur Verantwortung ziehen. Das bei den Selb ft Versorgern durch diese Herabsetzung frei gewordene .Getreide ist unserer beauftragten Firma „Vereinigte Getreide Händler" Gießen abzuliefern.
Ferner ist dem Vernehmen nach der Versuch gemacht worden, Brotgetreide nach preußischen Mühlen zu schaffen, damit es dort ohne Mahlschein und ohne Kontrolle gemahlen werde, jeden der- lartigen Versuch oder Fall der Zuwiderhandlung znr Anzeige zu bringen, machen wir Ihnen zur Pflicht.
Gießen, den 1b. März 1916.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _
Bekanntmachung.
Petr.: Ten Verkehr mit Gerste und Hafer; hier: beschleunigte Ablieferung.
Zur Beseitigung von Zweifeln wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem 1. April 1916 unter Umständen zur Enteignung der bis dahin nicht freiwillig abgelieserten Gerste- mrd Hafer-Mengen geschritten iverden muß, und zwar zu dem gekürzten Preise von 24 Mark für den Doppelzentner. (A 2 der Bekanntmachung vom 17. Januar 1916, Neichs^Gesetzbl. S. 41.)
Es empfiehlt sich daher, für alle landwirtschaftlichen Betriebe alsbald eine Berechnung darüber vorzunehmen, welchen Teil ihrer Ernte sie für sich behalten dürfen und sodann den verbleibenden Rest in der Zeit von heute bis' zum 31. März 1916 an die mit dem Ankauf betraute'Firma „Bereinigte Getteidehändler" G. m. b. H. in Gießen zu veräußern. Für Hafer gilt in diesem Zeitraum! der Höchstpreis von 30 Mark für den Doppelzentner; ft'ir Gerste ebenfalls ! Nur für Kontingentsgerste loird der von der Gerste verwertuugsgeseNsclMft seither bewilligte Uebernahmepreis vckü 40 Mark für den Doppelzentner vorerst noch beibehalten bleiben. Tie noch abznliefernden Mengen sind sofort bei den zuständigen Bürgermeistereien anzumelden! Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, hat sich die hieraus entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben.
Gießen, den 15. März 1916.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.
Vetr.: Wie vorstehend.
An den Oberbürgermeister in Gießen und an die Großh.
Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie vorstehende Bekanntmachung ist der in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Bevölkerung in ortsiiblicher Weise mit-
zuteiftn ^ c^, lcu eingehenden Verkaufsangebote sind getrennt Nach Gerste und Hafer übersickstlich zusammenzustellen und bis spätestens zum 25. l. Mts. berichtlich vorzulegen.
Später eintrefsende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden; in diesen Fällen ist eine unmittelbare Verständigung mit der Firnia „Vereinigte Getreidehändler" in Gießen angezeigt.
Erinnerungsverfilgungen tverden, worauf wir besonders aufmerksam machen, von uns nicht hinausgegeben werden; sogenannte Fehlberichte werden nicht erwartet.
Gießen, den 15. März 1916.
Großherzoaliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g c r.
B e t r.: Fahrpreisermäßigungen.
An den Oberbürgermeister zu Gießen sowie die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach einer Vereinbarung unter den deutschen Eisenbahnen wird neuerdings die für Angehörige kranker, verwundeter oder gestorbener deutscher Kriegsteilnehmer vorgesehene Fahrpreisermäßigung bei Erfüllung der sonstigen tarisarischen Voraussetzungen auch bis zu den Uebergangsstationen nach der Schwei; gewährt, wenn die Kriegsteilnehmer in französische Gefangenschaft geraten und zur Erholung in der Schweiz untergebracht oder dort aestorben sind. Die zur Erlangung der Vergünsttgung beizu- bringenden Ausweise müssen erkennen lassen, daß es sich um Kriegsteilnehmer dieser Art handelt.
Gießen, den 15. März 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
vr. Usin ger. _ __
Bekanntmachung.
Tie bei dem Verkauf der Erzeugnisse der Hafernährnnttck- sabriken an Verbraucher zulässigen Höchstpreise sind von der Reichs-, futtermittelftelle wie folgt festgesetzt:
Für Haferflocken und Hafergrütze lose in Säcken 56 Pfennige für 1 Pfund, in Paketen 70 Pfennige für das 1 Pfd.-Paket.
Für Hafermehl ...
lose in Sacken 72 Pfennige iur 1 Pfund, in Paketen 40 Pfennige für das 1 / 2 -Md.-Paket.
Diese Preise sind mit den: 1. März in Kraft getreten.
Gießen, den 16. März 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g ermann. ____
Betr.: Kartofftlhandel und Ausfuhrverbot.
An Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Polizeiamt Gießen und Großh. Gendarmerie des Kreises. ^ ,
Ta sämtliche den Händlern erteilte Zulassungen zum Handel mit S p e i s e kartofseln abgelaufen find, sind diese Bescheinigungen von Ihnen alsbald einzuziehen und uns abzuttesern. Auch dre Heeresverwaltung kann jetzt nicht mehr im freien VMidel ^Pellkartoffeln auskaufen, sondern bekommt ihren Bedarf durch Ueber- weisnng gedeckt. Jeder fremde Händler im Kreise ist anzuyatten und ihm eine etwaige Ausweis karte abzunehmen. ■ ^
Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß jetzt Gesuche um Llusfuhr von Kartoffeln ans Hessen an die Landeskartofselstelle in Tarmstadt zu richten sind. Sie wollen dies ortsüblich bekannt« machen. Ä „
Gießen, den 15. März 1916.
Grvßherzogliches Kr eis amt Gießen.
I. B.: Langermann. _
Bekanntmachung.
B c t r.: Sonntagsruhe in den Apotheken. ^
Wir bringen zur öfsentlickien Kenntnis, daß von Sonntag, den 19. d Mts, von nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 20. d. Ms. ftüh, nur die Hirsch-Apotheke geöffnet ist. Gießen, den 15. März 1916.
Großherzogliches Polizetanrt Gießen.
Hemmerde.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1. bis 15. März wurden in hiesiger Stadt gefunden: 4 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Spamikette> 1 Teckeben, 1 Damenschirni, 1 Taschentuch: verloren: 1 Fünfzig- und 1 Zwanzigmarkschein, 1 Portemonnaie mit Inhalt aus Krokodilteder, 1 Damenuhr Mit Lederarmband, 1 Portemonnaie niit 25 Mark Inhalt, 1 Brieftasche nrit Abzeichen des Eisernen Kreuzes, 1 grauer Kinderpelz, 1 scknvarzlcderne Handtasche, Inhalt 1 Porte-, mvnnaie mit 15 Mark, 1 goldenes Armband, 1 silberne
Damenuhr. . . „
Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns gclteiid zu macheil.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jeöcw* Wock'entag von 11—12 Übr vormittags und von 4—5 Uhr nachmittags bei nnterzeickmeter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 15. März 1916.
Grvßherzoglichesi Polizeiamt Gießen.
I. A.: Pfeffer.
Rotationsdruck der Drühl'schen Unio.-Buch- und Steindruckerei. R. Lunge, Gießen.


