Entrichtung der Abgabe bei Meldung der Bestrafung und zwangs- tveisen Beitreibung verpflichtet.
Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Postein- Zahlung erfolgen, so sind- die Geldbeträge stets ganz frei ein- zuzaliien.
Tie für das Ri- 1915 ausgestellten Karten sind vorzulegen. Gießen, den 25. Februar 1916.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Hemmerde.
Gießen, den 25. Februar 1916.
Bctr.: Wie oben.
An das Großh. PolUeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Demmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes v. 12. Aug.
1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910: hier: die Erhebung der Stempelabgaben für
Fahrräder.
Unter Hintveis auf Artikel 33 des obigen Gesetzes wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß der Stempclbetrag für Fahrräder
für das Rechnungsjahr 1916 (d. i. die Zeit vom 1. April 1916 bis 31. Marz 1917) im Monat März 1916 an allen Werktagen, vormittags von 9—12 Uhr, auf dem Bureau der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, zu entrichten ist.
Wir fordern hiermit alle Besitzer von Fahrrädern, die diese auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzen, aus, die Stempel- abqabe für 1916 Ri. mit 5 Mark von jetzt ab zu entrichten, oder, sofern die Voraussetzungen hierzu vorliegen, Antrag auf Befreiung von der Abgabe zu stellen.
Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Posteinzahlung erfolgen, so sind die Geldbeträge stets gcknz frei einzuzahlen, auch müssen die früheren Radfahrkarten mit eingesandt werden.
Wer bis zum 31. März 1916 von der Entrichtung der Abgabe befreit ist, hat erneutes Befreiungsgesuch binnen gleicher Frist bei der Bürgermeisterei seines Wohnortes oder in der Stadt Gießen dem Polizeiamt vorzubringen, hierbei ist die früher erteilte Radsahrkarle und der letzte Staatssteuerzettel (2 Blätter) vorzulegen. Befreiungsanträge, die nach dem 1. Avril 1916 gestellt werden, können keine Berücksichtigung mehr finden.
Die Stempelabgabe wird von all denjenigen Personen, die ausweislich unseres Registers zur Zahlung verpflichtet sind, einerlei, ob sie bisher die Abgabe entrichtet haben oder von derselben befreit waren, beigetrieben locrden, falls die von ihnen benutzter: Fahrräder nicht bis spätestens 31. März 1916 unter Rückgabe der Nummervlatte bei uns abgemeldet worden sind. Auch wird die Bestrafung der Säumigen auf Grund des llrkmrdenstempelgesetzes erfolgen.
Gießen, den 25. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: öemmerbe.
Gießen, den 25. Februar. 1916.
B e t r.: Wie oben.
An das Großh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt veröffentlichen.
Die bei Ihnen eingehenden Gesuche um Befreiung von der Stempelabgabe wollen Sie zunächst sammeln und in Verzeichniste zusammenstellen und diese Verzeichnisse nebst den letzten Radfahrkarten der betr. Radbesitzer, den Steuerzetteln und etwa sonst noch vorhandenen Nachrveisen bis zum 15. März 1916 an unÄ einsenden. Die Einträge in den Verzeichnissen sind in der Reihenfolge der Nummern der Radfahrkarten zu vollziehen. Verzeichnisse, die dieser Vorschrift nicht entsprechen, werden wir als „Portopflichtige Dienstsache" zur Neuaufstellung zurückgeben. Formulare für Verzeichnisse sind bei der Firma W. Klee dahier erhältlich.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
,___ I. B: Semnterbe. _ '
Bekanntmachung.
der Zeit vom 15. bis 29. Februar imirden in hiesiger Stadl gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Papiergeldschein, 1 Damengürtel, 1 Glasperlenhalskctte, 1 kleine Wagendecke, 1 Damenuhr. 1 Etui mit Inhalt, 1 Damen Handtasche, 1 Herrenuhr, 1 Füllf^er Halter;
verloren: 1 Portemonnaie mit 28 Mark und einigen Schlüs- seln, 1 Portemonnaie mit 15 Mark, dabei 2 Fünfmarkscheine, 1 ivollene Pferdedecke, gez. W. S., 1 silb. Herreimhr mit Lederarmband, 1 Portemonnaie mit 30 Mark, 1 Portemon
naie mit 5 Mark, 1 silb. Dttinxiuchr mit silb. Gliederarm- bcrnd, 1 wasserfarbiger gehäkelter Beutel.
Die Empfangsberechtigten der gestrudenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jcken« Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittag- bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 2. März 1916.
Großherzvglickies Polizeiamt Gießen.
Hemmerde.
Bekanntmachung*
Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag) den 5. ds. Mts. nachmittags 3 Uhr, bis Montaa, den 6. dS. MtS.,. früh, nur die Engel-Apotheke geöffnet ist.
Gießen, den 2. März 1916.
Gvoßherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lang^Göns; hier: den Zutetlungsplan^ In der Zeit vom 22. Februar bis einschließlich 6. März l. I. liegen auf Großh. Bürgermeistern Lang-Göns
die Beschlüsse der Vollzugskommission vom 17. Februar l. I. und des Gemeinderats vom 11. Februar l. I. über Vor> nähme der Ueberweisung der neuen Grundstücke im laufen-, den Jahre
zur Einsicht der beteiligten Grundeigentümer offen.
Einwendrmgen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses ivährend der Offenlegung bei Großh. Bürgermeisterei Lang-GünA mit Gründen versehen schriftlich einzureick)en.
Friedberg, den 17. Februar 1916.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär 5 Schnittspahn, Regierrmgsrat.
Meteorologische veobachtungen der Station Eichen.
März
1916
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KlarerHimmel
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Bed. Himmel
E ochste Temperatur am 1. bis 8. März 1916: 4- 7,8' C. ledriqste * 1. w 2. 9 1916: ff- 0,4' 0.
Niederschlag 0,0 mm.
Märkte.
fc. Frankfurt a. M. Viehh ofm arktbericht voin 2. März. Austrieb: Rinder 222 (darunter Ochsen 37, Bullen 2, Kühe uni Färsen 183), Kälber 231, Schafe 44, Schweine 00.
Marktverlaui: Bei lebhaftem Handel wird Preise stir 100 Pid. der Markt schnell geräumt. Lebend- Schlacht
gewicht.
Kälber. Mk. Mt.
Feinste Mastkälber. 132-135 220-225
Mittlere Mast- und beste Saugkälber . . . 125—130 208—217 Geringere Mast- und ante Saugkälber . . . 120-125 204—212 Schafe.
Weidemastschale.
Mastlämmer unb jüngere Masthammel. . . 87-00 190-00
ke. Wiesbaden, 2. März. Heu- und Stroh markt. Mau notierte: Heu 7,50-8.00 Mk., Stroh (Krummstroh) 4,00 bis 0,00 Mark. Alles per 50 Kilo. - F r u ch t m a r k t. Am Frucht- markt feinerlei Handel.
F. C. Wiesbaden. 1. März. Viehmarkt. Am heutigen Markte ftanbeu zum Verkauf: 181 Rinder (darunter 17 Ochsen,
14 Bullen uub 150 Kühe), weiter 180 Kälber, 1 Schal und 131 Schweiiie. Handel sehr flott, ausverkauft. Die Preise bei Rindern zogen aii.
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