Ausgabe 
11.2.1916
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Nr. 12

11. Februar

1916

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.,

Abt. III b T.-Nr. 2098/490.

Frankfurt a. M., den 2. 2.1916.

B e t r. : Vorbeugende Maßregeln gegen Verwahrlosung der Jugend.

Verordnung.

. Für den mir unterstellten Korpsbezirk und t im Einvernehmen jmt fcm Gouverneur auch für den Befehlsbereich der Festung Mainz bestunme ich: J

. 1. Jugendlick)en beiderlei Geschlechts unter 17 Jahren ist der Beinch von Wirtschaften, Kaffees, Aittomatew-Nestaurants und Konditoreien nur ut Begleitung ihrer Eltern oder gesetzlichen Ver­treter oder von diesen mit der Ueberwachung der Jugendliclu'n betrauten erivachsenen Personen gestattet. Die Inhaber der ge­nannten Unternehmrmgen dürfen den Aufenthalt von Personen die mcht zweifellos das 17. Lebensjahr vollendet haben," und liicht in Begleitung ihrer Eltern usw. sind, in den Wirt^ schasts- pp. Räumen nicht dulden.

Einkehr auf Steifen und Wanderungen fallt nicht unter das Verbot.

. 2 Jugendlichen beiderlei Geschlechts unter 17 Jahren ist

der Besuch von Kmos, außer zu polizeilich zugelassenen Jügend- vorirwlnngen verboten. Die Inhaber dieser Unternehmungen dür­fen jugendliche, die nicht zweifellos das 17. Lebensjahr vol­lendet haben und nicht in Begleitimg ihrer Eltern, gesetzlichen Vertreter oder der von bicfeit mit der Uebenvachnng der Jn.nmd- uo^!i bettanten erwachsenen Personen sind, den Besuch der Vor- UEungeri, außer den erwähnten Jugendvorstellungen, nicht ge-

3. Jugendlichen unter 17 Jahren ist das Rauchen an öffent­lichen Orten verboten.

, Tie entgeltliche und unentgeltliche Mgabe von Rauchwarm an Personen unter 17 Jahren ist verboten.

^...k//.id^sonen beiderlei^ Geschlechts imter 17 Jahren ist der Anfe.ttIM auf der Straße imd öNentlick)en Plätzen in der Zeit An 1-Ottober biß 1. März nach 8 Uhr'abends, in d^r übrigen tjeit d^S Jahres nach 9 Uhr abends verboten, wenn sie sich nicht m VeglcitlUig ihrer Elten, oder gesetzlichen Becireter oder von nZ"PÄnen «7^"' 2ugmd-Mn betrauten erwachse

ni^L Ä«*, ttaäf *'* Bbcr* ?rrtcit ' flI[cn

w ä\Ä^ / TK,, s ! bTu K t unterliegen der Bestrasiuig nach § 9b des Gi,etzes nbrr den Belagerungszustand vom 4. Juni 1651 In­haber von geiverblichen Unternehmungeil der unter Ziffer 1 2 und 3 genannten Art haben für den Fall der Zuwiderhandluna außerdem die Schließung ihres Betriebes zil gewärtigen. ^ 3

1 . Strafverfolgung gegen Jugcndllchc, welche das

14. Lebenskahr noch mcfyt vollendet haben, findet nicht statt.

, .? Die Strafe trifft auch einen gesetzlichen Vertreter oder

^ ,durch Vernachlässigung seiner gefÄert^ha^ Zuwidethandlrmg gegen diese Verordnung

Kraft' Verordnung tritt mit dent Tage ihrer Bcrkänduilg in

Der Kommandierende General: gez.: Freiherr von Galt, General der Jnfairterie.

Nctr.: Borbrngrndr Maßregeln gegen Berwahrlosnng d-r

Jugend.

Vürgermkistereien der Landgemeinden des 51 reifes, Großh. Polrzemmt Gießen und Großh. Gi'ttdarmerie ,, ,. . des Kreises.

tlnter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen K ®l e Ul't /hrer Ueberwachmrg und Durchführung. Die In­haber der Wirtschaften, Kaffees, Automatenrestaurants, Kondi- toreien, von Kinos und von Rauchwarengeschäften sind beson- setzn, betreffenden Bestimmungen tu Kenntnis zu

In sinngemäßer Anwendung der Ziffer 4 Abs. 2 der Ver- ordnnng werden die örtlichen Polizeibehörden ermächtigt, von dem Verbot des Aufenthaltes von Jugendlichen auf den Straßen in denkenigen Fatten Ausnahmen znzulassen, in denen es sich um die

N«gen"m,kd«gl&l7 ä ^w»hnen an wissensck-aftlichen

OuJULty dastir Sorge zu tragen, daß in diesen Fällen die jmgeiidlichen mit Ausioeiskarteii Verse hm sind, die sowohl von beu Polizeibehörden, wre mit deren Zustimmung von de.n Vorständen

n^r^Ännen^^^'" bfmeu bk jugendlichen angehören, ausgestellt

^polizeiliche Zusttmmnng ist auf den vvn Vereinen u. dergl. ausgestellten Ausweiskarten zum Ansdruck zu bringen "

Gießen, den 10. Februar 1916. '

Gvvßherzogliches Kreisamt Gießen.

___I- B.: L a n g e r m a n n.

Betr.: Brotkarten-Nachweisung für vorübergehend anwesende Personen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Wir erinnern daran, daß die Brotkarten-Nachweisung für die Zeit vom 16. Januar 1916 bis zum 15. Februar 1916 läng - ? e ^ g f 5 » m 1 6. Febrnar d. Js. an den Kdmmunalver-

bano, M ehlverteilnngsstelle Gießen, einzusenden sind. Die ent- sprechenden Vordrucke sind Ihnen bereits zugegangen.

Gießen, den 10. Februar 1916.

Gwßherzvgliches Kreisanit Gießen.

_ I. B.: L a n g e r m a n n. _

Betr.: Die Ausführung des Art. 21 des Volksschulgesetzes An die Schulvorstande des Kreises.

Wir. empfehlen Ihnen, uns alsbald, soweit es noch nicht ge­schehen ist, diejenigen Schüler urrd Schülerinnen zu bezeichnen, Ou^ ^^. ^ Arl. 21 des Volksschulgesehes Anwendung findet. Fehlbenchte smd nicht zu erstatten.

Gießen, den 6. Februar 1916.

Großherzogliche Kreisschnlkommission Gießen.

___ I. V.: Langermann. _

Bekanntmachung.

e4r.: Sonntagsruhe in den Apotheken.

. bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag,

den 13. d. Mts^, nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 14. d Mts früh, nur die Engelapotheke geöffnet ist.

Gießen, den 9. Februar 1916.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

____ Hemmerde. _

Bekanntmachung.

e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen, rechts d L hier: die Auflösung der Vollznaskommission.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Be­endigung des Feldberemigungsverfahrens und Abschluß des Kassen­wesens durch Entschließung Großh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, vom 2. Fe­bruar 1916, die Vollzugskommission für die obige Feldbereini­gung aufgelöst worden ist.

Friedberg, den 5. Februar 1916.

Der Gvoßherzogliche Feldbereinigungs'kommissär:

_ Schnitrspahn, Großh. Negierungsrat. _

Bekanntmachung.

etr.: Feldbereinignng Leihgestern: hier: Drainagen.

In der Zeit vom 23. Febiwar bis einschließlich 7. März l I. liegt ans Großh. Bürgermeisterei Leihgestern ein Projekt über Aus- und Tnrchfichrung einer Drainage in Flur IX nebst Be­schluß vom 12. Januar d. I. zur Einsicht der Beteiligten offen.

ElMvendungen hiergegen sind bei Meidnng des Ausschlusses während der Offen!egnngszeit bei Großh. Bürgermeisterei Leih­gestern schriftlich einzureichen.

Fried berg, den 5. Februar 1916.

Ter Grvßherzvgliche Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s p a h n , Negierungsrat.

Meteorologische'Veodachtungen der Station ©icftctt.

Höchste Temperatur am 9. Niedrigste 9.

Niederschlag: 1,1 mm.

Febr.

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bis 10. Februar 1916 -s- 5,0° C. » 1V. 1916 = 0,5 C.

Rotationsdruck der B r ü h l'scheu Unw.-Buch- und Llemdruckeret. N. Lange, Gleßeu.