Nr. 12
11. Februar
1916
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.,
Abt. III b T.-Nr. 2098/490.
Frankfurt a. M., den 2. 2.1916.
B e t r. : Vorbeugende Maßregeln gegen Verwahrlosung der Jugend.
Verordnung.
. Für den mir unterstellten Korpsbezirk und — t im Einvernehmen jmt fcm Gouverneur — auch für den Befehlsbereich der Festung Mainz bestunme ich: J
. 1. Jugendlick)en beiderlei Geschlechts unter 17 Jahren ist der Beinch von Wirtschaften, Kaffees, Aittomatew-Nestaurants und Konditoreien nur ut Begleitung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter oder von diesen mit der Ueberwachung der Jugendliclu'n betrauten erivachsenen Personen gestattet. Die Inhaber der genannten Unternehmrmgen dürfen den Aufenthalt von Personen die mcht zweifellos das 17. Lebensjahr vollendet haben," und liicht in Begleitung ihrer Eltern usw. sind, in den Wirt^ schasts- pp. Räumen nicht dulden.
Einkehr auf Steifen und Wanderungen fallt nicht unter das Verbot.
. 2 Jugendlichen beiderlei Geschlechts unter 17 Jahren ist
der Besuch von Kmos, außer zu polizeilich zugelassenen Jügend- vorirwlnngen verboten. Die Inhaber dieser Unternehmungen dürfen jugendliche, die nicht zweifellos das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht in Begleitimg ihrer Eltern, gesetzlichen Vertreter oder der von bicfeit mit der Uebenvachnng der Jn.nmd- uo^!i bettanten erwachsenen Personen sind, den Besuch der Vor- UEungeri, außer den erwähnten Jugendvorstellungen, nicht ge-
3. Jugendlichen unter 17 Jahren ist das Rauchen an öffentlichen Orten verboten.
, Tie entgeltliche und unentgeltliche Mgabe von Rauchwarm an Personen unter 17 Jahren ist verboten.
^...k//.id^sonen beiderlei^ Geschlechts imter 17 Jahren ist der Anfe.ttIM auf der Straße imd öNentlick)en Plätzen in der Zeit An 1-Ottober biß 1. März nach 8 Uhr'abends, in d^r übrigen tjeit d^S Jahres nach 9 Uhr abends verboten, wenn sie sich nicht m VeglcitlUig ihrer Elten, oder gesetzlichen Becireter oder von nZ"PÄnen «7^"' 2ugmd-Mn betrauten erwachse
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w ä\Ä^ € /’ TK,, s ! bTu K t unterliegen der Bestrasiuig nach § 9b des Gi,etzes nbrr den Belagerungszustand vom 4. Juni 1651 Inhaber von geiverblichen Unternehmungeil der unter Ziffer 1 2 und 3 genannten Art haben für den Fall der Zuwiderhandluna außerdem die Schließung ihres Betriebes zil gewärtigen. ^ 3
1 . Strafverfolgung gegen Jugcndllchc, welche das
14. Lebenskahr noch mcfyt vollendet haben, findet nicht statt.
, .?■ Die Strafe trifft auch einen gesetzlichen Vertreter oder
^ ,durch Vernachlässigung seiner gefÄert^ha^ Zuwidethandlrmg gegen diese Verordnung
Kraft' Verordnung tritt mit dent Tage ihrer Bcrkänduilg in
Der Kommandierende General: gez.: Freiherr von Galt, General der Jnfairterie.
Nctr.: Borbrngrndr Maßregeln gegen Berwahrlosnng d-r
Jugend.
Vürgermkistereien der Landgemeinden des 51 reifes, Großh. Polrzemmt Gießen und Großh. Gi'ttdarmerie ,, , „. . des Kreises.
tlnter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen K ®l e Ul't /hrer Ueberwachmrg und Durchführung. Die Inhaber der Wirtschaften, Kaffees, Automatenrestaurants, Kondi- toreien, von Kinos und von Rauchwarengeschäften sind beson- setzn, betreffenden Bestimmungen tu Kenntnis zu
In sinngemäßer Anwendung der Ziffer 4 Abs. 2 der Ver- ordnnng werden die örtlichen Polizeibehörden ermächtigt, von dem Verbot des Aufenthaltes von Jugendlichen auf den Straßen in denkenigen Fatten Ausnahmen znzulassen, in denen es sich um die
N«gen"m,kd«gl&l7 ä ^w»hnen an wissensck-aftlichen
OuJULty dastir Sorge zu tragen, daß in diesen Fällen die jmgeiidlichen mit Ausioeiskarteii Verse hm sind, die sowohl von beu Polizeibehörden, wre mit deren Zustimmung von de.n Vorständen
n^r^Ännen^^^'" bfmeu bk jugendlichen angehören, ausgestellt
^polizeiliche Zusttmmnng ist auf den vvn Vereinen u. dergl. ausgestellten Ausweiskarten zum Ansdruck zu bringen "
Gießen, den 10. Februar 1916. '
Gvvßherzogliches Kreisamt Gießen.
___I- B.: L a n g e r m a n n.
Betr.: Brotkarten-Nachweisung für vorübergehend anwesende Personen.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Wir erinnern daran, daß die Brotkarten-Nachweisung für die Zeit vom 16. Januar 1916 bis zum 15. Februar 1916 läng - ? e ^ g f 5 » m 1 6. Febrnar d. Js. an den Kdmmunalver-
bano, M ehlverteilnngsstelle Gießen, einzusenden sind. Die ent- sprechenden Vordrucke sind Ihnen bereits zugegangen.
Gießen, den 10. Februar 1916.
Gwßherzvgliches Kreisanit Gießen.
— _ I. B.: L a n g e r m a n n. _
Betr.: Die Ausführung des Art. 21 des Volksschulgesetzes An die Schulvorstande des Kreises.
Wir. empfehlen Ihnen, uns alsbald, soweit es noch nicht geschehen ist, diejenigen Schüler urrd Schülerinnen zu bezeichnen, Ou^ ^^. ^ Arl. 21 des Volksschulgesehes Anwendung findet. Fehlbenchte smd nicht zu erstatten.
Gießen, den 6. Februar 1916.
Großherzogliche Kreisschnlkommission Gießen.
___ I. V.: Langermann. _
Bekanntmachung.
e4r.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
. bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag,
den 13. d. Mts^, nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 14. d Mts früh, nur die Engelapotheke geöffnet ist.
Gießen, den 9. Februar 1916.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
____ Hemmerde. _
Bekanntmachung.
e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen, rechts d L hier: die Auflösung der Vollznaskommission.
Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Beendigung des Feldberemigungsverfahrens und Abschluß des Kassenwesens durch Entschließung Großh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, vom 2. Februar 1916, die Vollzugskommission für die obige Feldbereinigung aufgelöst worden ist.
Friedberg, den 5. Februar 1916.
Der Gvoßherzogliche Feldbereinigungs'kommissär:
_ Schnitrspahn, Großh. Negierungsrat. _
Bekanntmachung.
etr.: Feldbereinignng Leihgestern: hier: Drainagen.
In der Zeit vom 23. Febiwar bis einschließlich 7. März l I. liegt ans Großh. Bürgermeisterei Leihgestern ein Projekt über Aus- und Tnrchfichrung einer Drainage in Flur IX nebst Beschluß vom 12. Januar d. I. zur Einsicht der Beteiligten offen.
ElMvendungen hiergegen sind bei Meidnng des Ausschlusses während der Offen!egnngszeit bei Großh. Bürgermeisterei Leihgestern schriftlich einzureichen.
Fried berg, den 5. Februar 1916.
Ter Grvßherzvgliche Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n , Negierungsrat.
Meteorologische'Veodachtungen der Station ©icftctt.
Höchste Temperatur am 9. Niedrigste „ „ 9.
Niederschlag: 1,1 mm.
Febr.
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Rotationsdruck der B r ü h l'scheu Unw.-Buch- und Llemdruckeret. N. Lange, Gleßeu.


