31. 9JZ ärz l. IS. durch eine Kosten nicht verursachende Angelegenheit an uns abzuliefern.
Gießen, den 3. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießern Dr. 11 fing er.
De 1 r.: Die Hegezeit der Amseln und Stare.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
. * % Hcgez-eit für Amseln und Stare ist auch für das Kalender- !rSr 1?^ burch Gr. Ministerium des Innern aufgehoben worden .T-re Bürgermeistereien wollen die Interessenten hiervon benach?- richitrgen.
Gießen, den 2. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr, Ufin ger.
Öetr.: Mjlitärverhältnisse der ehemaligen Hilfsschnler.
An die Schulvorstände des Kreises.
Auf Anregung des Reichskanzlers hat das Großh. Ministerrum beS Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, ange- ordnet, daß alliährlich bei der Schulentlassung der Zöglinge der puMchulen ein genaues Verzeichnis der entlassenen Knaben unter Verfügung von Abgangszeugnissen, sowie von sonstigen geebneten Beurteilungen (ärztlichen Zeugnissen usw.) von den Leitern der Schulen an die Gemeindevorsteher, die zur Anlegung ine^utrerungsstanrmrolle verpflichtet sind, abgegeben werden M. Der Gemeindevorftand bat diese Verzeichnisse an den Zivil- Vorsitzenden der ErsatzkomMifsion ernzusenden. In sinngemäßer Anwendung dieser Verfügung auf solche schwach begabte Kinder, die eigentlich rn Hilfsschulen gehört hätten, aber nicht in ihnen ausaebrldet worden sind, bestimmen wir, daß das oberr bezeichnete Zerfahren auch auf diese Kinder Anwendung finden soll. Bei tsijiu ^N"nstnng ist demgemäß eine genaue Würdigung dieser ^4^r m physischer, intellektueller und moralischer Hinsicht auf- zulleuen, mrt ärztlichen Zeugnissen und sonstigen geeigneten Gut- ru vervollständigen und an die zuständige Gemeinde- beyörde zur Werterbeförderung abzugeben.
Greßen, den 5. Februar 1916.
Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.
__ singer.
Betr.r Die »ur Entlassuw, kommenden SchAer, die ein Hand-
werk erlernen wollen.
^ An die Schulvorstände des Kreises.
£ ciwij Ur Ausbildung von Lehrlingen steht nach den jetzt geltenden Bestimmungen nicht mehr allen Handwerkern zu m Handwerker. der künftig Lehrlinge anleiten will, muß sich rm Besitze etne3 schriftlichen Ausweises hierüber beim den. Als wlche. gelten bei abgelegter Meisterprüfung die ausgestellten Mei- Fällen die von der Verwaltungsbehörde ^aestellten Bescheinigungen über die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen.
«?*£. die zur Entlassung kommenden
H' bl £ er" Handwerk erlernen wollen, und deren Eltern flrfTW SErn darauf aufmerksam nrachen zu lassen, daß sie aewiss/rn emes Lehrverhältmsses erst darüber ver-
ob der in Aussicht genommene Lehrmeister aiich tat- Beftignis zum Anleiten von Lehrlinacn besitzt. Auch
bav - a daß die Aussichten im vandwerk gegenwärtig wieder günstiger sind Greßen den 3. Februar 1916.
Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.
_ _ I- B.: L a n g e r m a n n.
m ,. T die Schi,lvorstände des Kreises.
I™ 1 *™ Bersumma bet obersten Schulbehörde wirb Ihnen «4u- Kenntnisnahme und Nachnchtung gebracht ^
G, eßen, de» 2. Februar 1916
Großherzogliche Kreisschulkommisston Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
Großherzogliches Ministerium des Innern
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“* gefallenen Schüler und Photographien in Sam-
Gefallenen ist/n^KW^mem^ufz^ ^
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WC entstehenden Kosten werden zweifellos für die Volksschulen
gern von den Gemeinden Überno mmeii und können für die höheren! Schulen aus den laufenden Mitteln bestritten werden.
- _ V.: Nodnagel. Salomon.-
Bekanntmachüng. "
B e t r.: Die Kartoffelhöchstpreise.
w „ ®' e f verbreitete Annahme, daß eine Erhöhung der
EortÜse/^u,s.^ u liprerse eu^getretcu ist, ist unrichtig. Die ^Höchstpreise bleiben im Kommunalverbandsgebiet in der Hohe bestehen wie sre (mit 6,10 Mk. für das Malter, festgesetzt nichts ^geänderten ^ ^Ordnungen des KartoffelausfuhrverbotA
Nach der Bundesratsverordnung vom 27. Januar 1916 sind ^ü^s^.^^^^ivallungen und die Marineverwaltnng, die Reichs-- kartoffelstelle und die von dieser ermächtigte.: Stellen und Personen yL ^ Höchstpreise Nicht gebunden; sie unterliegen jedoch bei den und Verkäufen den Weisungen des Reichskanzlers.
k ^or^ungen der Reichskartofselstelle können Zu- Z2 e Jff JK J}» werden, loenn noch unver-
ar !^! l ^ at m e au ? ^ ruixb von Bezugsscheinen und von Kar?ss^n Ausweiskarten bei den UeberschilßverbändeN
ss^Mln aufkaufen Da der Konimunalverband Gießen kein Ueberschußveroand ist kommen in seinem Bezire Zu-, schlage nicht in Betracht.
Gießen, den 5. Februar 1916.
Gwßherzogliches Kreisamt Gießen,
I. V.: L a n g e r m a n n.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großb. Bürger- melstereien der Landgemeinden des Kreises.
Betaniitmachung, die alsbald ortsüblich zu Ni™» && >e v l \ %t en n,tr Sie besonders hin nrit den: Aw- Mgen, daß Me Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Bezirk des! Kommunalverbands bis auf weiteres nach wie vor nicht gestattet itf. Ausnahmen sind nur mit besonderer schriftliche« Genehmigung des Kr-eisamts zulässig Greßen, den 5. Februar 1916.
Gwßhei-zogliches Kreisanit Gießen. _ >5- V.: La ii g e r m a n n.
BekENttLmachttttg. '
c t r.: Ansbruch der M«ul- und Kaiienstiiche in Zell, Billerts-, hauseii uiid Deckeiibach (Kreis Msfeld)
In Zell, BittertS Hausen und Deckenbach ist die M^nl- und Klauenseuche autzHebrochen.
Gießen, den 4. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_ V.: H e m m e r d e. __
m Bekanntnrachung.
e y* : KLanenssuche im Kreise Wetzlar
den Gememben Launsbach, und Krofdorf ist die Maul- Und Klauenseuche erneut ausgebwchen.
G i e ß e n, den 4. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__ I V.: H e m m e r d e. _
^nstnachr-ichten des Grotzh. Kreisamts Gießen.
Dem Komitee zum Ausbau der Veste Koburg zu Kobilrg ist Msabe ^ner VI Geldlotterie (Ziehung Mai 1916) tJi } 3,30 Mark und der Vertrieb von 5000 Losen rm Großherzogtum gestattet wordeii. Zum Vertrieb in Hef en gelangen"^ ^ em hessischen Zulassungsftempel versehene Lose
Zeit des Vertriebs der Lose zur ersten Klasse einer K Lotterie r,t Anküridigung, Ausgabe und
Vertrieb der Lose m Hessen nicht gestattet.
rAckauuri»r«chnttg.
B e t r.: Wasserversovgimg der Gemeinde Allertshausen
Nachstehende Ortchatzung über den Bezug von Wasser aus dein
ssar b-g.» maa'z
Gießen, den 29. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisanit Gießcm I. V.: Hemm er de.
^ Ortssatzung
nBer den Bezug von Wasser ans dem Wasseriverk der Gemleindü __ . Allertshausen.
^ ^tikel 15 der Landgemeindcvrdnung wird zufolge Beschlusses der Gememldevertretung narf? gutächtlicher Aeuße- nm( T des Bürgermeisters i.nd des Kreisausschusses mit Genehm^ aruig Großherzoglichen Nduiistenums des' Innern vom 21. Januar 1916 zu 9a. 9.c. d. ^5. III. 64 das Nachstehende angeordnet.
Berechtigung ^Um Wasse'rbezug für den Hans-,
^ m gebrauch
?oezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Allertohaujen kann, sofern die Lage uiid Beschafseuheit des bete Hauiev dies möglich nmchen, erneni jedeir Hausbesitzer in Allerts- )au,en gestattet tvcrdcn, der sich dm in dieser Satzung.enthalteneni


