gilt sowohl für die Gesam kernte des Kreises als auch für diejenige des einzelnen Besitzers (zu vergl. Bekanntmachung vom 24. September 1915, Gießener Anzeiger Nr. 226 vorn 25. September 1915, zweites Blatt). Sämtliches erzeugte und noch vorhandene Hinter körn darf lediglich für Rechnung des K o numm a l ver bau des durch die Firma Vereinigte Getreidehändler oder durch besondere Kommissionäre der Reichsgetreidestelle aufgekauft werden.
G testen, den 24. Januar 1916.
Gvoßherzogliches Kreisamt Giesten. vr. U sing er.
B e t r.: Wie oben.
An Grosth. Polizeiamt Gießen und die Gröbst. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie vorstehende Bekanntmachung ist in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der beteiligten Bevölkerungskreise zu bringen. Dabei ist von ^hnen darauf hiuzuwirken, dast die Schwierigkeiten, die der ^irma Vereinigte Getreidehändler seither bei dem Ankauf von Hinter körn gemacht wurden, endgültig beseitigt werden. Um einen Ueberblick über die Bestände an Hintcrkorn zu erhalten, beauftragen wir Sie, sofort durch Umfrage festzustelleu, wer solches ut Vcnvahrung hat und sodann ein alphabetisches Verzeichnis der Bescher über die vorhandenen Mengen vorzulegen. Da im ganzen jnir etwa ans 5 Gemeinden Hinterkorn abgeliefert worden ist, S^uötigt, unsere Bekanntmachung und Verfügung vom 28. Oktober 1915 (Kreisblatt Nr. 95 vom 29. Oktober 1915) erneut in Erinnerung zu bringen Tie verlangten Verzeichnisse sind innerhalb 10 Tagen bei uns einzureichen. Diejenigen Bürgermeistereien, in deren Gemeinden kein Hiuterkornschrot vorhanden ist, sind verpflichtet, in der gleichen Zeit uns berichtlich e i n w a n d - frei mitzuteilen, aus welchen Gründen kein Hinterkorn gewonnen worden ist lodcr was in der Zwischenzeit mit demselben angefangen wurde. _
Gießen, den 24. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Giesten.
I)r. U sing er.
B e t r.: Bekanntmachung über Saatgetreide vom 13. Jan 1916 An das Grotzh. Polizeiamt Giesten und die Grostst Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
oi A^dezugnähme auf die im Kreisblatt Nr. 6 Seite 1 vom 21 . If. Mts. abgedruckte Bekanntmachung über Saatgetreide beauftragen wir Sie, durch Umfrage fest zu stellen Wwvrel Wintersaatgetreide in Ihrer Genreinde nicht zur Aussaat gekommen ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Saat-
S etrerde, das von auswärts bezogen, und Saatgut, das von andwtrt zu Landwirt verkauft worden ist. Me Anzeigen über der-- art I 9e an Saachetreide und Saatgut sind getrennt
nach Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), sowie Emer und Einkorn vorzunehmen. Als Stichtag hat der 20. Januar lf Js zu gelten Es wird hierzu bemerkt, dast alles unausgesä't gebliebene Saatgetreide zugunsten des Kommunalverbandes be- 1 n ^c> ?. n 2 1 ^ ^urch die Bnndesratsverordnung vom J.7* ^ali ^^15 (Reichsgesetzblatt S. 43) die Höchstpreisverordnung für Brotgetreide vom 23. ^5uli 1915 abgeändert worden ist, so kommt für derartiges Getreide bei der Uebernahme durch den Kom- munalverband nur der Höchstpreis nebst etwaigen Zuschlägen in Betracht. Wir erwarten innerhalb 5 Tagen die Vorlage ent- sprechender Verzeichnisse oder Fehlanzeige. Gleichzeitig machen daß für Sommer saatgetreide dre vochstprelsvor)chritten nur bis zur Beendigung der Frühi- ^brsRstellung, also längstens bis zum 15. Mai 1916, Geltung
Gießen, den 24. Januar 1916.
Gwstherzoglichcs Kreisamt Giesten. _Dr. Usinger.
Tie ©efMhntg twn S'tkgäffcftmgenro zur Arbeit ofm> mi- litariiche Bewachung.
An den Oberbürgermeister zu Giesten und die Grostst Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
SRpiiÄp? YVTTT wÜ ^!E^twn der Kriegsgefangenenlager im XVM. Armee-Korps beauftragen wir Sie, die Land- wirte darauf aufmerstam zu machen, daß in den Gesuchen um Ge- stellu^ von Kriegsgefangenen als E i n z e I a r b c i t e r oder ™ aLV" tn Gruppen, beides ohne militärische Bedachung, folgende Nachweise erforderlich sind:
Eftn sich von uns eine Bescheinigung 1 ^ ^ bei Einzelarbeilern:
' j A Arbeitgeber in eine Notlage geraten würde, wenn würde Kriegsgefangener nutzt zur Arbeitsleistung gestellt
1' Pf* Arbeitgeber einen guten Leumund besitzt,
' S an bestehendes oder demnächst zu
errichterrdes Arbcitvkommando unmöglich ist.
. . . bei Arbeitern in Gruppen-
t-daß ein dringendes Bedürfnis zur Gestellung voAiegt,
3. daß die Angliedeöuwg an ein bestehendes Komntando NN- möglich! ist.
Eingehende Gesuche wollen Sie uiis, iiach vorstehenden Be- stlmmuligen entsprechend voVbereiten, mit Beschleunigung unter Angabe, von wailn an die Gestellung verlangt wird, einreichen und zuvor den betreffenden Arbeitgeber, der mehrere Gefangen« wünscht, unterschrlstlich erklären lassen, i>a& er nachstehende Bedingungen anerkennt.
1. Me Gefaiigeilen kömrerr in Aeinereii Gruppen von 2—9 Mann gestellt werden. Es kvnimen nur zuverlässige und erprobte, von der Lager kommaiidantnr öder ftühereii Arbeitgebern empfohlene Leute in Betracht. Me Gruppen werden nur in Orte gestellt, in denen fick) noch kein Kriegs- gefangenen-ArbeitskoniUiaudo befindet.
2. Ter Arbeitgeber darf die Gefangenen nur in seinem eigenen Hause unterbriugen.
3 - oJJ S?r e Gefangenen ist für den Arbeitstag der Betrag von
, 20 Pfennig iir Scheckmarken (Zahlmark^n) zu zahlen.
4. Für Verpflegung und Unterkunft trägt der Arbeitgeber di« Kosten. Rückvergütung wird nicht gewährt.
5. Innerhalb der Genrarkung arbeiten die Gefangenen ohne Bewachung.
6. Außerhalb der Gemarkung müssen die Gefangenen von emer Zivilperson begleitet sein, die im Besitze eines von der Kommandantur des Stammlagers der Gefangenen ausgestellten Ausweises sein must.
7 f Ter ^.bkitgeber zahlt vor Gestellung der Kriegsgefangenen Ur 1 Beendigung der Arbeit zurückzahlbare Kaution von 50 Mark an die Inspektion. Diese Kaution verfällt, wenn es elnem Kriegsgefangenen diirch die Schlich des Arbeitgebers gelingt, zu entfliehen. Me Entscheidung, ob den Arbeitgeber die Schuld trifft, liegt bei der Inspektion.
Näheres ist ans dem — bet Znstandkommen des Kont- mandos — abzuschliestenden Vertrag zu ersehen.
Gießen, den 20. Januar 1916.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
__I. V.: L angermann.
Bekanntmachung.
etr.' Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen. Me Maul- und Klauenseuche in Hinrbach ist erloschen. Gteßen, den 21. Januar 1916.
Gvoßherzogliches Kreisamt Giesteir.
__ I. V. : Hemmerde.
Bekann tma chnng.
eIr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Biedenkopf.
In Hermaunstein ist die Maul- und .Klauenseuche ausgebrochen Gießen, den 22. Januar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Giesten.
___I V.: H e m m e r d e.
wöchenll. lleberstcht der Todesfälle i. d. Stadt Metzen.
1 • Woche. Vom 1. bis 8. Januar 1916. Einwohnerzahl: angenommen zn 32 9)) (inkl. 16)9 Mann Militär). Sterblichkeitszlffer^ 23,70°/^.
Nach Abzug von 10 Ortsfremden: 7,90
ES starben an Zuk Gr- Kinder
Altersschwäche 1 (i)
Diphtherie 2 (1)
Tuberkulose 2 (2)
Lungenentzündung 1
Krankheiten d. Nervensystems 1 Kraukheite»» der Verdaiiungs- organe 4 (3)
Bliuddarmelltzünduug 1 ( 1 )
Krankheiten der Harnorgane 1 (1)
Krebs 2 ( 1 )
Wachsens ^ 1 (L)
2(3)
1
1
4(3) 1 ( 1 ) 1 (0 20 ) 13 (9)
vom 2 611 Iß. Jahr
2 ( 1 )
Summa: 15(10) 13(9) — 2(1)
t Zum.-Die in Klammern gefetzten Ziffern geben an, lvie viel der ^desfalle m der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
- Märkte.
Gietze», 25. Jan. Marktbericht. Aus dem h-utiqe» Wochenmarkte kostete: Butter das Psd. 1, 90-0,00, Hühnereier das f (f das Stück 8-10 Psg, Käsen,alte 1 Stück
d—U P'g^ Kartoffeln der Zeillner 3,75 bis 0,00 Mark R/ilcb 9 n § ^ P/ü '.Aeplel der Zentner 6 bis 8 Mk./Spinat
2 ?rl 2 ?o a, l 2 %^^ llUb ' Ä? ^0-15 Pfg. das Stück, Gelbe- !"ben 10-12 Pseimlg das Psllnd, Rolkrant 15-25 Pfeurria Noseukahl 30-35 Pfg. das Pfund, Kohlrabi 6 bis 2b Pfg. das Stück, Birnen 7 vis
15 Pfg., bessere V0-00 Pfg. das Pnmd, rote Rüben 7—6 Pfg Zwiebeln das Pmnd 20-^0 Pfg., Nüffe 100 Stück 60-65 Pfg' ffumenkohl 20-50 P,ennig., Sellerie 6-10 Pfennig das Stück Endivien 10-12 Pfg. - Marktzeit vo.r 8 blS 2 UhrÜ '
Rotationsdruck der Brühl'schen Unio.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen-


