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ßen, Provinz Starkenburg und Rheinhcssen des Großherzogtums , Hessen, die Hol»onzollernschen Lande.
1. Reine Superphosphate bei eineni Gehalt an wasserlöslicher Phosphorsäure von
I 60 .H.
n. darüber
14 vis 1b,». v. H.
12 Ins
I3,»g v. H.
I 1 ,8V
H. u. darunter
Preise iür 1 kg % wasser- lösliche Phosphorsäure
Gebiet I .
M II.
.. III.
62 .
60 „
62 Pf. 66 , 64
68 Pf. 72
70 ,
72 Pf. 76 ,.
73 8
2. Mischungen von Super Phosphat mit schwefelsau r e m Ammoniak beziehungsweise N a t r in m - U ni m o n i u m s u l f a t bei einem Gesamtgehalt an Stickstoff und wasferlöslick-cr Phosphorsänre von
>6v.H. u. darüber
14 bis
1 Ib,tzg
v. H.
12 bis 13,80
v. H.
11,99 v. H u. da- rmiter
Preise für 1 kg
7o
t 1 wasserl. Phosphorsäure ® ebiet 1 \ Ammoniak-Stickstoff .
60 Pf, 210 .
64 Pf. 210 „
68 Pf. 210 ,
72 Pfg. 210 „
TT l wasserl. Phosphorsänre • 11 \ Ammoniak-Stickstoff
64 . 210 ,
68 „
210 .
72
210 „
76 8 210 „
/ wasserl. Phosphorsänre * 111 \ Llmmoniat-Srickstofs
62 , 210 .
66 ..
210 „
70 . 210 „
73 . 210 ,
3. Ammoniak-Supervhosphat und Natriunt- Dmmoniunrsulfat-SuperPhosphat, denen Kali z u g e m i s ch t i st. *
Preise fiir 1 kg °/o
Wasserlösliche Phosphorsäure . ... wie zu 2.
Ammoniak-Stickstoff.wie zu 2.
Kali (ILO).. /0 Pfg.
Besondere Lieferungsbedingungen für 1 bis 3. Maßgebend ist der Höchstpreis des Gebiets, in dem die Voll-
f ahnstation des Empfängers liegt. Liegt sie im Gebiet I und II, o gilt der Höchstpreis frachtfrei Vollbahnstation des Empfängers; legt sie im Gebiet III, so gilt der Höchstpreis ab Frachtausgangsstation Bingen.
Zahlung: Barzahlung mit IV2 v. H. Abzug.
L. Nur nach dem Stickstoffgehalt gehandelte Düngemittel.
Die Preijse untigr 1 bis 3 sind für 2 Gebiete festgesetzt: Gebiet I umfaßt: Orte unmittelbar an der Elbe und Ivestlich der Elbe.
Gebiet II umfaßt: Orte östlich der Elbe.
1. S ch w e f e>l s a u r e s Ammoniak.
Preise für 1 kg °/o Ammoniak-Stickstoff
Gebiet I a) für gewöhnliche Ware (25 v. H.
Ammoniak. 148 Pfg.,
b) für gedarrte und gemal/ene Ware
(25,5 v. H. Ammoniak) . . . 146 Pfg.,
Gebiet II a) für gewöhnliche Ware (25 v. H.
Ammoniak). 149 Pfg.,
b) für gedarrte und gemahlene Ware
(25,5 v. H. Ammoniak) . . . 150 PfgF
2. N a t r i u m - A m m 0 n i u m s u l f a t.
Gebiet I .. 148 Pfg.>
Gebiet II . . . 149 Pfg..
3. Kalkstickstoff.
Preise für 1 kg % Stickstoff
Gebiet I und II .. 147 Psg.
Besondere Lieferungsbedingungen für 1 bis 3: Maßgebend ist der Höchstpreis d's Gebiets, in den: d'e Bahnstation oder der Schiffsladeplatz des Empfängers liegt. Der Höchstpreis gilt bei Nr. 1 und 2 frachtfrei Vollbahnstation oder Schisfs- ladeplatz des Empfängers, bei Nr. 3 frachtfrei jeder deutsck>en Bollbahn- oder normalspurigen Kleinbahnstation oder Schiffsladeplatz des Enrpfängers.
Zahlung : Barzahlung ohne Abzug.
Verpackung: Bei eisernen Tromlneln 60 Pfg. für 100 Kilogramm; bei verlangter 50-Kilogramnr-Packung 80 Pfg. fttr den Sack.
Preise für 1 kg % Gesamtstickstoff
4. Blutmehl . 260 Pfg.
6. Horn mehl 220 Psg.
Preise für 1 kg °/o 2l0Psg.
40 Pfg.
40 Psg.
210 Psg.
60 Pg.
40 Psg,
0. Ltdermehl, Wollmrhl und «Ne sonstigen Stick- stosfträger außer den zu 1 bis 5 aufgefuhrten (entfettet, s. § 8).
Preise für 1 kg °/o, GefiaMtstickstofs
a durch Dämpfen oder Behandlung mit
Schwefelsäure aufgeschlossen .... 180 Psg.
b) roh, d. h. nicht wie vorstehend aufgeschlossen,
aber entfettet ........... 49 /P'*
Besondere Lieferungsbedingungen fibr Nr. 4 ms o: 1
Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes.
Zahlung Barzahlung ohne Abzug.
0. Stickstoffhaltiger, aus dem Ausland eiugeführter Guano und Poudrette.
a) Roh:
Gesamtstickstoff• • g e -- . .
Gesamtphosphorsäure..
Kali (ILO). . .
b) Aufgeschlossen:
Gesamtslickstoff.- . . .
wasserlöslich' Phosph)r säure....
Kali (ILO)..
Befiondere Lieferungsbedm gU ngen:
Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes.
Zahlung: Barzahlung mit IV2 v. H. Abzug.
v. Organische Mischdünger
mit Schwefelsäure aufgeschlossen: Preise für 1 kg o/a.
Gesamtstickstofs . . . .,.
wasserlösliche Phosphor säure .... 60 Pfg.
Besondere Lieferungsbedingungen:
Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes.
Zahlung Barzahlung ohne Abzug.
E. Knochenmehl
(aus entfetteten Knochen hergestellt, s. § 8).
1. Unentleimtcs, gedämpftes, sowie entkeimtes, ferner Stampfmehl, Trommelmchl, Fleischdüngemehl, Fischdüngemehl, Fleischknochenmehl, Kadaverdnngemehl und ähnliches, rn handelsüblicher feiner Mahlung:
Preise für 1 kg °/o
Gesamtftickstoff.
Gesamtphosphorsäure ...... 40 Pfg.
2. Tie unter 1 aufgeführten Stoffe mit Schwefelsäure ganz
oder teilweise aufgeschlossen: p
Preise für 1 kg °/o.
Gesamtstickstoff . . . . 2101^9.
wasserlösliche Phosphorsänre . . , . 66 Pfg.
nicht wasserlösliche Phosphorsäure... . 40 Pfg.
sofern Kali zugemischt wird
Kali (ILO).. 40 Pfg.
Besondere Lieferungsbedingungen:
Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes.
Zahlung: Bahrzahlnng ohne Abzug.
F. Nohphosphat
im Inland gewonnen, auch gemahlen:
Preise für IkgvZ
Gesamtphosphorsänre. 20 Pfg.
Besondere Liefenmgsbedingnngen:
Fracht: Frei Station des Empfängers.
Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.
G. Thomasphosphatmehl.
Tie Preise gelten hei Lieferung bis zum 15. Jult 1916 ein^ schließlich.
Preise für lkg
Gesamtphosphorsänre. 281/2 Pfg.
Zitronen säur elösliche Phosphorsänre 33 Pfg.
Befand er e Lieferungsbedingungen:
Fracht: Ab Frachtausgangsstation Aachen-Rothe Erde oder Tiedenhofen.
Liegt die Bahnstation oder der Schifsstadeplatz des Empfängers nördlich der Bahnlinie, Lengeler—Prüm—Gerolstein— Mayen — Andernach — Koblenz—Gießen—Kassel—Halle—Jüterq bog — Luckenwalde — Südende-Berlin — Küstrin — Kreuz — Schneid eim'ihl — Bromberg — Thron — Alexandrowo, so ist die Frachtausgangsstation Aachen-Rothe Erde maßgebend; liegen sie südlich dieser Bahnlinie, so ist die Ausgangsstation Tiedenhofen! maßgebend.
Tie Stationen an der Bahnlinie zählen von Lengeler bis Südende-Berlin einschließlich zur Frachtarrsgangsstation Tiedenhofen, von Südende-Berlin bis Alexandrowo zur Frachtansgangsstation Aachen-Rothe Erde.
Erfolgt die Lieferung in das Gebiet der Frachtansgangs- ftation Aachen-Rothe Ende auf Grund vorher getroffener Vereinbarung von Stationen ans, die im Gebiete der Frachtans- gangsstation Tiedenhofen .liegen, so umfaßt der Höchstpreis die gegenüber der Frachtgrundlage Äack>en-Rothe Erde entstehende Mehrfracht nicht.
Ist nach Stationen zu liefern, die 500 Kilometer und mehr von der Frachtansgangsstation entfernt liegen, so ist dem Enip-


